Nachbar baut ein großes Gebäude.

Diskutiere Nachbar baut ein großes Gebäude. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; LAwertz, mit ist genau das selbe passiert. Aus "natürlich" gewachsenem EFH von 1951 wurde nach kurzer Abrissphase ein Bauhaus-Koloss mit...

  1. #41 sagrotan, 28.03.2017
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    LAwertz,

    mit ist genau das selbe passiert. Aus "natürlich" gewachsenem EFH von 1951 wurde nach kurzer Abrissphase ein Bauhaus-Koloss mit Schaufenstern und Staffelgeschoss, welches unser Walmdach trotz Hanglage nach unten überragt. Bei uns glücklicherweise "nur" auf der Ostseite. Die Nachbarn haben die maximale Baukörpergröße komplett ausgereizt (650m2 Grund). Dazu noch 9m Garagenwand auf die Grenze an unsere 3m Garage gestellt, sodass unsere beiden Häuser visuell zu einem Baukörper verschmolzen. Ich war vielleicht sauer und ich habe auch nach "Auswegen" gesucht, doch noch um diese Tatsache zu kommen, dass man halt so bauen kann.

    Auch heute, zwei Jahre später, finde ich es noch schei**e, aber was soll ich sagen - man gewöhnt sich dran. Mein Architekt damals sagte immer "Das guckt sich weg" und so ist es auch.
    Ich habe am Ende sogar ein wenig Glück gehabt, die Nachbarn sind ruhig, freundlich und friedlich und da unsere Hütte ausschaut, wie ihr Hinterhaus für die Angestellten, werden potenzielle Einbrecher eher die Bauhausvilla ins Visier nehmen.

    Ich wünsche Dir viel Kraft bei der "nach innen" gerichteten Verarbeitung dieser Tatsachen.

    PS: Bei uns wurde mein Grundstück wegen dem Neubau zwangsvermessen, da unsere Details nicht vollständig vorhanden waren. Auf meine Rechnung gingen dann noch 650€, damit unsere Nachbarn in die Genehmigung gehen konnten. Das war quasi das "Vorspiel".
     
  2. LAwetz

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    Ja klar, nur im gesamten Viertel gibt es nicht so ein Haus. Die Häuser wurden ja wenigstens etwas versetzt erbaut aber diesem Bauherren war es wichtig noch irgendwie 10 Stellplätze in jede Lücke reinzustopfen. Will gar nicht wissen wie er sich fühlen würde wenn es jemand vor seinem Eigenheim macht. Ich habe jedenfalls nochmal mit der Bauaufsicht telefoniert. Ich soll in den Brief folgendes hinein schreiben. Das ich die Vermutung habe das der Nachbar nicht nach den Plänen die bei der Baugenehmigung eingereicht wurden baut und vermutlich die Abstandsfläche zu meinem Grundstück nicht einhält. Dann fahren die raus und lassen das überprüfen. Dieses raus fahren wird auch niemanden in Rechnung gestellt.

    Ein Versuch ist es wert.
     
  3. #43 simon84, 28.03.2017
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    Natürlich ist das extrem ärgerlich.

    Was ich versuchen wollte dir zu sagen ist, dass dein Ärger und eine ggf. vermutete Wertminderung nicht aus der unzulässigen Bebauung des Nachbarn entsteht, sondern zu 99% aus der völlig zulässigen Bebauung.

    Das mit den 10 Parkplätzen kommt warscheinlich von den 5 WE, dann muss er mittlerweile warscheinlich pro WE 2 Parkplätze haben.
     
  4. #44 Nerospeed, 28.03.2017
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    Ich würde sagen, auf eine gute Nachbarschaft. Eventuell hat dein zukünftiger Nachbar ja Hochglanz Ziegel auf dem Dach.

    Hast du eigentlich mal das direkte Gespräch mit deinem Nachbarn gesucht?
     
  5. #45 Andi1888, 28.03.2017
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    Wenn er laut B-Plan so hoch und breit bauen darf, sehe ich da auch keine Handhabe.
    Und wenn jemand vorbeikommt und die Grenzen neu ausmisst, dann kann ich mir vorstellen das dich das etwas kosten wird.
     
  6. #46 simon84, 28.03.2017
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    Vielleicht kannst du die Grenze irgendwie anders ausnutzen, Garage, Gartenhaus oder so. Dann schaust du nicht immer direkt auf das Nachbarhaus.
     
  7. #47 petra345, 29.03.2017
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    Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, Aber:

    "Von daher kann man sich da entspannt zurücklehnen und bei den Behörden nach solchen Abweichungen fragen.
    Es macht dein Eindruck, dass du nicht das größte Vertrauen in selbige hast und daher prüfen möchtest ob da nicht was getan wird, das nicht getan werden dürfte."

    Zumindest ein Bauamt bei Frankfurt hat mich bisher sehr misstrauisch gemacht.
    Dort bin ich bisher regelrecht verar... worden während Genehmigungen und Begründungen ausgesprochen wurden, die vollständig gegen die HBO gerichtet sind. Es wird auch an anderer Stelle solche Bauämter geben.

    Also Mißtrauen und eine Nachprüfung sollte man schon in Betracht ziehen.
    Ob man allerdings einen fachkundigen und tätigen Anwalt findet??
    Ich zweifele daran, daß die unter 300 € pro Stunde tätig werden.
    Ob die über 300 € besser sind, steht in den Sternen.

    Aber es gibt eine Rechtsabteilung, die Baugenehmigungen überprüft. Möglicherweise braucht man da garkeinen Anwalt.
     
  8. #48 simon84, 29.03.2017
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    Wenn der Grenzabstand unterschritten ist, dann wäre abgesehen von irgendwelchen Formalitäten wie Baulasten der Brandschutz auch noch zu klären.

    Es kann dann sein, dass aus Brandschutzgründen normale Fenster in der Wand des neu erstellten Gebäudes nicht zulässig sind.
     
  9. LAwetz

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    Ich habe ja auch überlegt es vermessen zu lassen. Ich kann ja aber nicht einfach einen Vermesser beauftragen, der etwas auf einem fremden Grundstück misst.
     
  10. LAwetz

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    Wisst ihr wie die Abstandsfläche in der früheren Hessischen Bauordnung ( zur Zeiten wo dieses Baugebiet erschlossen wurde) war?
    Ab einer Aussenwandlänge von über 12m das einfache der Wandhöhe. Jedes Mal wenn ich mir solche alten Bauordnungen anschaue, denke ich mir früher wurde alles nachbarfreundlicher geregelt. Wieso man das in den Jahren so ins negative geändert hat ist für mich nicht verständlich. Und wieso gelten bei älteren Baugebieten immer die damals aktuelle Baunutzungsverordnung aber immer die aktuelle Bauordnung. In diesem Fall hätte der Bauherr nach der alten Bauordnung einen Abstand von 9m einhalten müssen, was wohl unmöglich gewesen wäre und der Bau wohl nicht realisierbar wäre.
     
  11. #51 petra345, 30.03.2017
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    Mit den heutigen reflektorlosen Tachymetern kann man auch von der Straße aus Abstände und Höhen vermessen. Dazu muß man das Grundstück nicht betreten.
    Allerdings kostet ein Meßpunkt so bei 300 € bei privaten Vermessungen.
    Dagegen muß ein Büro bei einer großen Baufirma den Meterriß für 20 € einmessen. Sonst bekommen sie von dort keine Aufträge mehr. Nur die Privaten ermöglichen das Überleben des Büros.
     
  12. LAwetz

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    Das heißt von dem gesetzten Grenzpunkt am Gehweg kann man die weiter hinten im Grundstück stehende Abstandsfäche zur Außenwand vermessen? Kann ich mir irgendwie nicht so komplett kontaktlos und mit einem Bautaun dazwischen nicht vorstellen.
     
  13. #53 LoSteinke, 30.03.2017
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    Damit auch junge Familien bauen können, die sich keine riesigen Grundstücke für die Abstandsflächen leisten können.
     
  14. LAwetz

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    Zählt hier aber auch wirklich die neue Bauordnung bei einem Baugebiet von 1969? Immerhin zählt ja hier auch die alte hessische Baunutzungsverordnung von 1968. So was wie Geschossflächenzahl und sonstiges ist hier ja auch danach gerichtet und der Bauherr musste sich auch daran halten, deswegen wurde auch von einem zuerst geplanten 6 Familienhaus ein 5 Familienhaus, da er die Grundfläche des Staffelgeschosses in seine Rechnung mit einfließen müsste. Wieso zählt bei so was bitte die alte Reel und bei der Abstandsfläche nicht ? Kann man sich nicht auf die damalige Bauordnung beharren ?
     
  15. #55 Fred Astair, 30.03.2017
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    Nein, es gilt immer die LBO, die zum Zeitpunkt des Bauantrags gültig ist.
     
  16. #56 simon84, 30.03.2017
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    Die Bauordnung gilt aber doch für dich genauso. Du könntest jetzt doch also auch so einen "Bunker" da hinstellen wenn du wolltest, richtig?
     
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    Mal was anderes. Vielleicht kennt sich jemand aus wollte jetzt keinen neuen Thread eröffnen. Mein Haus besteht aus 2 2 gleichen Stockwerken. Das untere Geschoss ragt 1,80m aus der Erde raus und ist als nicht volles Geschoss definiert. Zur Zeit wo das Haus errichtet wurde galt die Hessische Bauordnung von 1966. Dort steht :,, Erdgeschosse werden nicht als Vollgeschosse gerechnet, wenn Sie in ihrer lichten Höhe das anschließende Außengelände nicht um mehr als 2m im Mittel überragt."
    Wie würde es jetzt ausschauen, wenn ich aufstocken würde? Das untere Geschoss würde immer noch kein Vollgeschoss sein, da es 1973 erbaut wurde oder ?
     
  18. LAwetz

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    2 Stockwerke meinte ich
     
  19. #59 petra345, 31.03.2017
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    Wenn ich mit einem Tachymeter durch ein Astloch den Meßpunkt sehen kann, kann ich auch die Entfernung und den Winkel messen.
     
  20. #60 El Gundro, 04.04.2017
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    Wenn Du jetzt einen Bauantrag einreichst, wird die heute gültige Bauordnung angewendet. Wenn Du also beantragst, ein weiteres Geschoss aufzustocken, wird nach aktueller Bauordnung ermittelt, wieviel Geschosse bereits bestehen.

    Zum Thema Vermessung: Das Nachbargrundstück betreten darfst Du natürlich nicht einfach so, musst Du aber auch nicht. Moderne Tachymeter können auch per Laser ohne entsprechende Spiegel messen. Jeder Punkt, den Du also mit einem Laserpointer anlasern könntest, kann man auch von diesem Standpunkt aus vermessen.
     
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