Keller und Zweigeschossigkeit

Diskutiere Keller und Zweigeschossigkeit im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, bedeutet es, wenn vom Bauamt Zweigeschossigkeit genehmigt wird, dass nur ein 2geschossigkeit Haus ohne Keller möglich ist. Oder spielt...

  1. Pidi

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    Hallo,

    bedeutet es, wenn vom Bauamt Zweigeschossigkeit genehmigt wird, dass nur ein 2geschossigkeit Haus ohne Keller möglich ist.
    Oder spielt der Keller bei der Berechnung der genehmigten Geschossigkeit keine Rolle?
     
  2. #2 driver55, 05.04.2017
    driver55

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    Das hängt davon ab wie weit der Keller aus dem Boden herausragt, ab wenn der Keller als Geschoss/Vollgeschoss gezählt wird.
    Aber habt ihr keinen Archi am Werk?

    Beispiel:
    Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW)


    (6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
    Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
    Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
    darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
    gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
    Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
    1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
    und Feuerungsanlagen dienen,
    2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
    der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
    Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer
    ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene
    Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht.
     
  3. Pidi

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    Nicht direkt. Der vom Bauträger ist aktuell sehr überlastet, sodass wir uns im Vorfeld selber kümmern müssen.

    Also, wenn der Keller sich in einen Hang einfügt und nur unterhalb des Straßenniveaus teilweise herausschaut, gilt er nicht als Vollgeschoss!??
     
  4. #4 simon84, 05.04.2017
    simon84

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    Skizziere es dir und rechne es aus ! Kann man nicht so pauschal sagen!

    Beispiel : Geländesteigung auf Seite links 2 Meter, auf Seite rechts 3 Meter

    Arithmetisches Mittel : (0+0+2+3) / 4 = 1,25m

    2,50m + 20 cm Decke + Fussbodenaufbau mit Daemmung, Heizung und Belag im EG 15 cm = 285 cm

    285 cm - 125 cm = 160 cm => Keller ist Vollgeschoss
     
  5. 11ant

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    Grundsätzlich werden nur die oberirdischen Geschosse gezählt. Gegen Oberschlauberger, die ihr Erdgeschoß ein bißchen absenken, gibt es diese Einmetervierzigregel. Einfach, damit nur ein Untergeschoß auch ein Untergeschoß ist.

    Bei ebenerdigem Erdgeschoß und planem Grundstück fällt der Keller also aus der Berechnung, bei Hochparterre und/oder großem Höhenspiel des Grundstückes kommt die Rechenaufgabe ins Spiel. Das Beispiel von simon84

    geht allerdings von einem Wohnkeller (2,50 m Raumhöhe) aus, die ein Nutzkeller in der Regel unterschreitet.

    Aber die Geschoßzahl im bebauungsplan Bezieht sich ohnehin auf "Vollgeschosse". Was im Fall des konkreten Grundstückes und Bebauungsplanes GRZ und GFZ für Folgen haben, da braucht man aber Übung im Anwenden - da könnt Ihr den Architekten nicht qualifiziert vertreten.

    Wie stellt der Architekt sich das vor: daß er am Schluß Euren Plan unterschreibt ? ? ?
     
  6. 11ant

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    - anders formuliert: die Haus ein bißchen absenken um zwei "Erdgeschosse" zu bauen (und eines als Keller zu bezeichnen) -

    (Timeout-Edit)
     
  7. Pidi

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    Ist die Geländeoberfläche dort, wo die anderen Häuser stehen? Sodass man bei einem Hanggrundstück, wenn denn der Keller etwas in den Hang bebaut wird, Höhe einspart?
     
  8. #8 simon84, 06.04.2017
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    Ich weiss nicht wo genau ihr baut. HH?
    Das solltet ihr mit dem Architekt klären oder skizzieren.

    Generell kann man bei der 1,40 Meter Regel sagen, wenn die Front der Talseite des Hauses mehr als einen Meter rausschaut,
    habt ihr schnell ein Problem.

    Also halb in den Hang rein gebaut zählt schnell als Vollgeschoss.

    Genau ausrechnen kann es euch euer Architekt, man muss den exakten Geländeverlauf, Hausgroesse, Position im Grundstueck,
    Geschosshoehen, Fussbodenaufbau EG usw. kennen.


    Nein, die Geländeoberfläche ist einfach die Oberfläche des Geländes, also dort wo Gras, Erde, Sand usw. liegt.
    Hat mit den anderen Häusern nix zu tun.
     
  9. 11ant

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    Die Geländeoberfläche im Sinne dieser Vorschrift ist die tatsächliche Oberfläche des Geländes (bevor es durch den Bau verändert wird), gemessen entlang der Umrisse des geplanten Hauses. Das ist eine komplizierte Materie, solche Vorschriften korrekt zu interpretieren. Wohlgemerkt: das Gelände zu verändern gilt nicht. Wenn Du das als Laie dem Architekten vorarbeiten willst, um wie viele Zentimeter er das Haus tieferlegen soll, dann mußt Du beim Planen online mit einem Vermessungsinschinör verbunden sein ;-) ;-) ;-)
     
  10. #10 driver55, 07.04.2017
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    Nein. 11ant hat es aber bereits erläutert. --> Ursprungsgelände!
     
  11. #11 petra345, 07.04.2017
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    Wenn der Architekt schon vor Baubeginn keine Zeit hat, wird er später erst recht nicht mehr sichtbar sein.

    Besorgt euch einen Fachmann, der die Mängel rechtzeitig erkennt und noch gegensteuern kann.
     
  12. Pidi

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    So einfach ist das doch heutzutage nicht mehr. Die scheinen alle gut zu tun und nicht viel Lust auf ein EFH zu haben.


    Er arbeitet beim Bauträger, und da gibt es dann einen Bauleiter, der das ja dann hoffentlich regelt, oder?
     
  13. #13 simon84, 07.04.2017
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    Ganz schlechtes Konstrukt ist das.
    Warum baut ihr mit dem Bauträger, gibt es keine Alternative ?

    Könnt ihr das Grundstück nicht separat kaufen ?
     
  14. #14 Leser112, 08.04.2017
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    Hoffnung ist ähnlich wie Glaube, Vermutung bzw. Annahme. Bedeutet i.d.R. Nichtwissen. Wirtschaftlich und rechtlich kaum belastbar.
    Der Bauleiter ist primär seinem Dienstherren verpflichtet! ;-)
     
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    Was meinst du mit Alternative?

    Das Grundstück ist doch da; wir haben mit verschiedenen gesprochen, ******** und co. und nun wollen wir schnell anfangen.
     
  16. Pidi

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    Aber was vereinbart wird, muss doch auch eingehalten werden.
    Da gibt es doch Gesetze.
     
  17. #17 simon84, 08.04.2017
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    Die Konstellation ein individuell geplantes Haus mit Bauträger (Ist es überhaupt wirklich einer ? Oder ein GU/GÜ ?) ist meistens nicht gut.
    Die Alternative wäre mit einem Architekt zu PLANEN und zu bauen und die Gewerke individuell an Unternehmen zu vergeben.

    Was meinst du ihr habt mit "verschiedenen" gesprochen ? Redet ihr hier etwa von Fertighausanbietern?
    Ein Fertighausanbieter ist nicht unbedingt ein Bauträger.

    Ich glaube ihr merkt doch selber, dass etwas nicht passt, wenn der Architekt nicht mal Zeit hat für eine Vorplanung der Haus/Dachform, Grundriss, geplante Nutzung / Zimmer usw.
     
  18. #18 simon84, 08.04.2017
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    Ihr müsst euch viel mehr über euer Vorhaben, Gesetze, Regelungen, Abläufe, Terminologie/Begriffe informieren.
    Wie gesagt, bauen tut man (normalerweise) nur einmal.
    Geht da nicht so blauäugig ran sonst werdet ihr einfach nur noch abgezockt.
     
  19. Pidi

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    Nunja, halt ein Fertighausanbieter. Ein freier Architektekt, mit dem wir auch gesprochen haben, ist ja deutlich teurer - und auch langwieriger.
    Und der Architekt dort will halt gern erstmal eine Unterschrift.
    Bevor das so weit ist, möchte ich aber gern selbst noch abklären.
    Um informiert zu sein.
    Daher hier meine Fragen (sorry).
     
  20. #20 simon84, 08.04.2017
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    Bei einem fertighausanbieter sehr genau die Leistungsbeschreibung lesen und prüfen (lassen)

    Externe Bau Begleitung selbst beauftragen , der Bau "Leiter" von Anbieter reicht nicht .

    Generell spricht nix gegen ein Fertighaus wenn man ein katalogmodell von der Stange nimmt

    Sobald du Sonderwünsche hast meistens nicht zu empfehlen
     
Thema: Keller und Zweigeschossigkeit
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