Gerüst hindert Verblenderarbeiten?!

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  1. #21 baumann2855, 20.04.2017
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  2. #22 baumann2855, 20.04.2017
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    Das Gewerk Gerüst ist ausdrücklich in der LV Ziff. 8 beschrieben.

    „Gerüst liefern und aufbauen als Arbeitsplattform für die Verblendung und für den Aussenputz sowie als Schutzgerüst entsprechend vorhalten …“

    Demnach ist das Gerüst entweder von vornherein falsch gesetzt worden oder es wird im Nachgang ein „unpassendes“ Gerüst behauptet.

    Die Bauleitung obliegt dem Bauleiter und die Ausführung dem Rohbauer. Scheinbar ist das Gerüst die Ursache für die Verzögerung. Die Ursachen hierfür sind daher bei der Planung oder in der Ausführung dieses Gewerkes zu ergründen.

    Es verwundert uns doch sehr, dass bei einer solchen Vertragslage uns vorgeschlagen wird, das Gerüst nun auf unsere Kosten umzubauen.

    Oder habe ich da etwas übersehen?
     
  3. #23 Andybaut, 20.04.2017
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    ich vermute nein.
    Solche Dreistigkeiten gibt es leider immer noch.

    Oder wir halten den Herren zu Gute, dass sie die Texte nicht wirklich verstanden haben,
    die von ihnen verfasst und bepreist wurden.
     
  4. #24 Fred Astair, 20.04.2017
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    Ich muss Andy Abbitte leisten. Hier hat er zu Recht dem Bauherrn den Rücken gestärkt.
    Das Leistungsverzeichnis ist sowas von eindeutig. Sogar die Konsolenverbreiterung ist beschrieben, allerdings nicht ausgeführt.
    Das Gerüst ist zu dicht ans Haus gestellt und nun im Wege.
    Dumm gelaufen für den BU. Wessen sachverständiger architektierender Bauleiter ist denn da zu Gange? Sprich, wer bezahlt den?

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  5. #25 baumann2855, 20.04.2017
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    Heute abend habe ich wie besprochen alle noch zum verblendenden Seiten gemessen und abfotografiert.

    Ostseite: Abstand zum Mauerwerk 60 cm
    Westseite: Abstand zum Mauerwerk 60 cm

    Unser Bauleiter führt folgendes an: da es sich um ein Staffelgeschoss handelt liegt das Gerüst im Obergeschoss auf der Terasse auf und blockiert die Verblenderarbeiten in diesem Bereich.

    Dass das Gerüst im Obergeschoss stört ist nachvollziehbar und nicht Gegenstand unseres Anliegens.

    Es geht uns darum die Klinkerarbeiten soweit wie möglich fortzusetzen, sodass ohne weiteren Verzug die Fenster eingebaut werden können. Dafür würde es reichen das untere Geschoss soweit fertig zustellen und die Fenster einzusetzen.

    Die Attikabrüstung im Obergeschoss ist uns daher erstmal egal.
     
  6. #26 baumann2855, 20.04.2017
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  7. #27 baumann2855, 22.04.2017
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  8. #28 baumann2855, 08.07.2017
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    Update: nun endlich (nach 63 Tagen Verzug) hat er den Verblender fertiggestellt. Ich habe ihm Verzugskosten und Schadenersatz entsprechend von seiner Abschlagsrechnung abgezogen. Darauf gab es noch keine Reaktion...mal schauen was noch kommt.

    Vg
     
  9. #29 baumann2855, 13.07.2017
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    So nun gibts eine Reaktion vom Rohbauer...und er kündigt an, dass er die Sache an seinen Anwalt weitergegeben hat. Tataaa
     
  10. #30 Andybaut, 13.07.2017
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    da kann man nur hoffen, dass sein Anwalt mehr Verstand hat und merkt, dass er die Leistung ja selber richtig angeboten hat.
    Vielleicht verklagt er sich aber auch selbst auf sein schlecht ausgeführtes Gerüst :-)
     
  11. #31 baumann2855, 13.07.2017
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    Wir werden ja sehen. Da fällt mir doch grade ein: wie lange war der gute Mann in Verzug (7 Monate)?

    Vielleicht sollte wir dann mal gleich bei der Gelegenheit auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich früherer Gewerke anmelden!

    So wie ich das verstehe, kann man den Verzug eines Gewerks nur bei der Abschlagszahlung geltend machen (was wir getan haben).

    Schadenersatzansprüche (Verlängerung Miete, Bankzinsen...) kann man dann aber auch später anmelden, da diese sich noch in der Zukunft ergeben.

    Stimmt das so?

    VG
     
  12. #32 simon84, 13.07.2017
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    Lass das bitte alles deinen auf Baurecht spezilalisierten Fachanwalt machen.
    Wenn die Gegenseite eine Vertretung beauftragt solltest du das tunlichst ebenso machen, sonst geht das böse ins Auge.
     
  13. #33 Andybaut, 13.07.2017
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    auf jeden Fall bleibt´s spannend :-)
    Wäre schön, wenn du weiter berichtest.
     
  14. #34 baumann2855, 01.11.2017
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    Update: vor ca. 2 Monaten haben wir einen netten Brief vom Anwalt des Rohbauers bekommen. Der Anwalt droht damit vor Gericht zu ziehen, wenn wir den einbehaltenen Betrag wg Verzugs während der Verblenderarbeiten nicht zahlen würden. Da kribbelt es mir doch gleich in den Fingern gleich mal den gesamten Verzug in Rechnung zu stellen.

    In der Zwischenzeit hatten wir mit seinem Mandanten (dem Rohbauer) einen Abnahmetermin. Der Termin war Ende September. Das machen unglaubliche 13
    Monate Bauzeit für den Rohbau! Die Annahme wurde wegen wesentlicher Mängel verweigert.

    Der Rohbauer behauptet auch noch frech dass er immer für uns da währe wenn es Probleme gäbe und wir keinen Stress bezüglich der Mängel machen sollten.

    Der Mann macht mir ja echt Laune :-)
     
  15. #35 petra345, 01.11.2017
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    Nach meinen bescheidenen Kenntnissen kann ein Verzug nur vorliegen, wenn eine Frist überschritten ist. Wenn man keinen Termin vorgegeben hat und es schweigend hingenommen hat, daß es immer länger dauert, liegt evtl kein Verzug vor. Aber man kann während der Arbeiten eine Frist setzen, wenn es erkennbar immer länger dauert.

    Ist das nachweisbar (schriftlich ?) erfolgt?

    Den Rest sollte aber ein erfahrener Anwalt übernehmen.
     
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