Problem mit dem NHN / Höhenbezugspunkt... wie definieren?

Diskutiere Problem mit dem NHN / Höhenbezugspunkt... wie definieren? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin... wir haben folgendes Problem. Wir möchten nach B-Plan bauen... Dort sind in einer Zeichnung angegeben der "Höhenbezugspunkt 8,29m...

  1. #1 Pille2810, 03.05.2017
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    Moin...

    wir haben folgendes Problem.

    Wir möchten nach B-Plan bauen...
    Dort sind in einer Zeichnung angegeben der "Höhenbezugspunkt 8,29m NHN"
    sowie Traufhöhe (welche über die ..."Schnittkante der Außenfläche der aufgehenden Außenwand..." definiert ist) 2,5 m - 6,0 m
    Zudem NHN Punkt muss man sagen das der zwar auf dem Plan existiert aber keiner sagen kann wo genau er ist.

    Ferner steht dort...
    "Als Bezugshöhe gilt die Höhe des in der Planzeichnung festgesetzten Höhenfestpunktes (§18 Abs. 1 BauNVO)"

    Folgendes der NHN Punkt ist ein ganz schönes Stück (2-300m) weg von unserem Grundstück.
    Dazu kommt, daß die Straße ansteigt.

    Wenn man den NHN Punkt annimmt würde es bedeuten das ich mit dem Grundstück tiefer müssen um die Traufhöhe von 6 m nicht zu überschreiten?

    Der Planer sagt wir sollen die fertige Fahrbahndecke (soll DH 8,50 m sein) nehmen.
    Dann kommen wir automatisch höher (logisch).

    Frage nun dazu ....
    Muß man den NHN Punkt physisch haben?
    Ist das korrekt was der Planer sagt , das wir die Fahrbahndecke nehmen sollen.
    Muß man eine Befreiung für die Höhe beantragen wenn der NHN Punkt nicht auffindbar ist?

    Gruß

    Pille...
     
  2. #2 Andybaut, 03.05.2017
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    Hallo Pille,

    so ganz werde ich nicht schlau draus.
    Es ist ein NHN angegeben? NN kenne ich, das ist NormalNull, also die Meereshöhe, aber NHN?

    Und dann die Traufhöhe. Du darfst die Traufe auf 2,50-6m setzen auf deinem Grundstück oder hat jedes Grundstück
    seine eigene Traufhöhe?

    Ein Bild vom B-Plan und dem schriftlichen Teil würde helfen das ganze sinnvoll zu beantworten.
     
  3. #3 bauspezi 45, 03.05.2017
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    iR.
    NHN = Normalhöhennull
    Normalhöhennull (NHN) ist in Deutschland die aktuelle Bezeichnung der Bezugsfläche für das Nullniveau bei Angabe von Höhen über dem Meeresspiegel. Die Normalhöhennull wurde als Nachfolger der Normalnull (NN) eingeführt, deren Höhenangaben das Schwerefeld der Erde nicht berücksichtigten.
    von da aus wird die OKFF angegeben
     
  4. #4 Andybaut, 03.05.2017
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    wow, wieder was gelernt :-)
     
  5. #5 Pille2810, 03.05.2017
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    Danke für Eure Antworten ...

    Hier die die Bilder dazu ...

    text.jpg nhn.jpg
     
  6. #6 bauspezi 45, 03.05.2017
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    dieser Punkt ist gem Plan an der angegebenen Stelle zu finden durch ein
    angebrachten Höhenpunkt auf der Str. oder an einem Gebäude.
    der Vermessungs ing. wird das schon wissen Snap_2017.05.03_13h20m52s_001.jpg
     
  7. #7 Andybaut, 03.05.2017
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    Hallo,

    die Aussage des Planers ist falsch. Der Bezugspunkt ist definiert mit 8,29m.
    Da steht nichts von Fahrbahndecke.
    Vielleicht ist die Fahrbahndecke später auf 8,50, vielleicht auf 8,29m oder auch auf 8,01.

    Wenn du höher hinausmöchtest brauchst du formal eine Befreiuung.
    Ob das ein Problem darstellt wäre zu prüfen.
     
  8. #8 Pille2810, 03.05.2017
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    Was wenn der Punkt zwar auf dem Plan existiert aber nirgends sichtbar (laut Hinwies von der Gemeinde finden Sie den Punkt nicht mehr) angebracht ist?
     
  9. #9 bauspezi 45, 03.05.2017
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    .. dann muß der halt von anderer Stelle übertragen ewerden.
     
  10. #10 Andybaut, 03.05.2017
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    solange da im B-Plan nicht folgendes erwähnt ist

    "suchen sie den Bezugspunkt und nivellieren sie von diesem"
    ist das ziemlich wurscht.

    Als der B-Plan gemacht wurde gab es ja vermutlich keine Straße. Also hat der Planer damals diese Höhe definiert.
    Was auch immer seine Absicht dabei war.
    Der Punkt könnte auch weiter rechts oder weiter oben mit der selben Höhe stehen oder er könnte auf dem Plan völlig fehlen,
    auch das wäre denkbar.

    Die Aussage ist schlicht und einfach:

    Es gibt einen Bezugspunkt mit 8,29 und die Traufe darf ein Maß X über diesem Punkt liegen.
     
  11. #11 bauspezi 45, 03.05.2017
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    versteh nicht das Dein Planer das nicht auf die Reihe bekommt.
    im amtlichen Lageplan sind Geländehöhen eingetragen,
    genauere Angaben zu möglichen Baebauungsmöglichkeiten stehen
    im amtlichen Lageplan.

    Messpunkte
    Snap_2017.05.03_13h50m59s_002.png
    Snap_2017.05.03_13h51m42s_003.png
     
  12. #12 Pille2810, 03.05.2017
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    Das verstehe ich auch so und demnach dürfte die Traufhöhe bei 14,29m liegen.
    Wenn ich aber das mache was der Planer sagt und die fertige Straße nehme (mit 8,50m NHN) dann liege ich bei 14,50 m und somit 21 cm über den NHN Punkt.

    Problem ist, wenn wir 8,299 nehmen ist unser Grundstück unterhalb der Straße und das nicht von "Vorteil".

    Für den ist es kein Problem da er die Meinung vertritt das er die fertige Straße nehmen kann.

    Bei uns steht nichts davon auf dem Lageplan.
     
  13. #13 Andybaut, 03.05.2017
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    ich sag´s mal so:
    wo kein Kläger da kein Richter.

    Wenn du das im Zuge einer Baugenehmigung einreichst, dann wird es entweder durchgewunken oder einkassiert.
    Bzw. dein Vermesser wird den Architekten darauf hinweisen, sobald er den Lageplan macht.

    Da dein Planer dir eine genehmigungsfähige Planung schuldet muss er im schlimmsten Fall das Änderungsgesuch
    auf eigene Kosten + die Kosten des Vermessers machen.

    Anders sieht es bei einem Kenntnisgabeverfahren aus. Da ist der Planer in der Pflicht.
    Aber auch da wird der Vermesser auf den Irrtum hinweisen.
    Sollte aber keiner darauf hinweisen, könntest du im schlimmsten Fall irgendwann ziemlich viel Ärger am Hals haben.

    Archi und Vermesser sind gegen ne Wand gefahren und der neue Nachbar merkt den Irrtum.
    Dann wärst du der Dumme.
    Ist aber eher unwarscheinlich :-)
     
  14. #14 Pille2810, 03.05.2017
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    Wir machen das im Rahmen einer Bauanzeige (=Kenntnisgabeverfahren???).
    Wird das geprüft? (ich meine nur auf Vollständigkeit)

    Die anderen sind in etwas gleich hoch oder höher.

    Andere Frage noch dazu.
    Kann ich selber eine Befreiung einreichen oder darf dass der Planer nur machen?
     
  15. #15 bauspezi 45, 03.05.2017
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    zum Schluss von mir:
    nehmt die Unterlagen, macht mit dem Sachbearbeiter einem Termin aus
    und sagt ihm eure Probleme .
    ich hatte bis her nur gute Beziehungen zum Bauamt und immer
    irgendwelche Unklarheiten vorher geklärt, dafür sind die Leute da und beraten
    freundlich wenn man auch freundlich fragt.
    einfach loslegen, geht so nicht, beachtet die Reihenfolge wie ein Bauvorhaben abläuft.....

    noch was zum Lageplan, da sind alle Geländehöhen angegeben !!
    Snap_2017.05.03_13h53m51s_004.png
     
  16. #16 Pille2810, 03.05.2017
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    Haben wir bei uns nicht mit drauf.

    Der Planer ist heute bei der Gemeinde gewesen und hat alles angeblich geklärt.
    Dabei ist halt raus gekommen das die Oberkante fertig Straße genommen werden soll.

    Für mein Laien Verständnis befindet sich da aber ein Fehler in der Sichtweise.
    Wir bauen mit Bauanzeige und demnach ist der B-Plan bindend und der besagt NHN 8,29m.
    Fertige Straße ist aber bei 8,50 m

    ich verstehe nur nicht wie man bei der Gemeinde in einem Gespräch die Fakten anders auslegen kann so das es paßt.
     
  17. #17 bauspezi 45, 03.05.2017
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    "wir bauen mit Bauanzeige".

    was kann man denn in Niedersachsen nur mit einer Bauanzeige bauen ?
    gegenüber sehe ich Grundstücke und Bebauung mit offensichtlich EFH Häusern.
    die kann man so ohne Baugesuch nicht bauen.
     
  18. #18 Andybaut, 03.05.2017
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    na ja, wenn es die Gemeinde für dich zum Vorteil auslegt, ist es auch OK.
    Finde ich lustig, dass die ihren eigenen Plan nicht lesen können.
    Aber auch das kommt vor :-)
     
  19. #19 Pille2810, 03.05.2017
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    Ja haben die schon gesagt, daß die keinen Plan darüber haben wie die damals auf die 8,29m gekommen sind und erst recht nicht wo der Punkt genau ist.
    Die sagen auch dazu das es nicht wichtig ist wie s damals zustande gekommen ist sondern das es 8,29m sind.
    Fakt ist wenn wir den Punkt nehmen liegen wir mit Oberkantenbodenplatte unter Straßenniveau.
    Allein aus diesem Grund sind die 8,29m unlogisch.

    Frage dazu, wie wichtig ist es das man den Punkt sehen und anfassen kann?
    Braucht der Vermesser später den exakten Punkt oder kann der irgendwo in sein Equipment/Hardware diesen ominösen Wert von 8,29m eingeben "Simsalabim" und er kann drauf los messen?

    Auch ist die Frage was kommt am Ende dabei raus, mit welche Konsequenzen muss ich rechnen ich auf wenn ich Straßenniveau gehe und am Ende 10-20 cm zu hoch bin???
     
  20. #20 bauspezi 45, 03.05.2017
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    sei mal so gut und beantworte doch mal meine Frage aus #17
    was hast Du denn vor zu bauen ??
     
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