Honorarforderung für Balkon im Hochpaterre

Diskutiere Honorarforderung für Balkon im Hochpaterre im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich möchte einen Balkon (5.000€) hofseitig im Hochpaterre an meine wohnung eines mehrfamilienhauses anstellen. Das Bauamt meinte darauf...

  1. Milar

    Milar

    Dabei seit:
    20.05.2017
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Design
    Ort:
    Berlin
    Hallo,

    Ich möchte einen Balkon (5.000€) hofseitig im Hochpaterre an meine wohnung eines mehrfamilienhauses anstellen. Das Bauamt meinte darauf ich dürfe den bauantrag nicht selber stellen. Es müsse jemand mit einer bauvorlageberechtigung den bauantrag mit den nötigen angaben stellen. Ok. Habe jemanden über ebay kleinanzeigen (bauantragstatik.com) gefunden. Er hat mir noch eine wendeltreppe aufgeschwatzt. Ok. Kein problem. Für den Antrag berechnet er 22 arbeitsstunden für ca 1.150€. Das ist echt viel geld für wenig aufwand. Ok, geschluckt. Ist wohl immer so habe ich mir sagen lassen. Am Telefon hat er mir gesagt was ich in den bauantrag reinschreiben soll. Nun will ich ihn abschicken, aber er verlangt sein honorar sofort, sonst händigt er die dateianhänge mit den bauzeichnungen für den bauantrag nicht aus. Dabei haben wir uns gar nicht gestritten. Ich fand ihn nett und hilfsbereit, aber diese forderung macht mich jetzt extrem stutzig, muss ich sagen. Ich hab ja gar keine garantie, dass das was er da notiert hat auf seinen zetteln vom bauamt akzeptiert wird. Ich würde ihn gern erst bezahlen, wenn das bauamt mir sagt die unterlagen sind korrekt und vollständig, nicht zu viel und nicht zu wenig. Ist dieser anspruch meinerseits untypisch für die branche?
     
  2. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Er weiss ja auch nicht, ob du ihn nach Einreichung bezahlst, beiderseitiges Risiko
    Vorschlag zur Güte: 50% vorher und 50% nach Erhalt der Genehmigung
     
  3. Milar

    Milar

    Dabei seit:
    20.05.2017
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Design
    Ort:
    Berlin
    wir haben ja einen vertrag geschlossen und was er geleistet hat, ist ja erst ersichtlich, wenn das bauamt das für in ordnung befindet. Ich selbst kann ja seine leistung nicht beurteilen. Fuer mich als mediendesignerin sieht das alles eher primitiv aus, aber mir ist natürlich klar, dass die optik hier nicht zählt, sondern der inhalt. Und wenn er meint der balkon muss 1,65 m tief eingegraben werden, dann hätt ich halt gern die bestätigung vom bauamt, dass das so richtig berechnet ist.
     
  4. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    das hattest du oben leider nicht erwähnt,
    steht da drin, dass die Unterlagen nur gegen vorherige Bezahlung ausgehändigt werden?
     
  5. Milar

    Milar

    Dabei seit:
    20.05.2017
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Design
    Ort:
    Berlin
    Warscheinlich. Hab ich nicht durchgelesen. Ich stand unter zeitdruck. Aber auch, wenn das da drin steht finde ich das echt ein bisschen hässlich vom kundenkontaktstil. Ich bin ja auch selbstständig seit 9 jahren, aber meine kundenkommunikation ist echt anders. Wenn die innerhalb von einem monat zahlen ist alles paletti. Und wenn nicht, dann gibts von mir noch zwei freundliche aufforderungen, weil ich davon ausgehe es wurde vergessen. Erst wenn eine zahlungsunwilligkeit besteht versuche ich eine lösung zu finden einvernehmlich und erst dann leite ich ein mahnverfahren ein. Aber mein baumensch droht ja schon am ersten tag mit mahnverfahren und sofortiger bezahlung. Schon allein deswegen würd ich ihn nie wieder nehmen. Egal wie nett oder gut er ist. Ich finde das ist einfach voll unfreundluch und auch nicht vertrauensselig. Man denkt als kunde, der will nur sein schnelles geld und der rest ist ihm egal. Was ich ihm eigentlich gar nicht zutraue, aber mit so ner ansage, denkt man das halt.
     
  6. #6 simon84, 20.05.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Lies dir den Vertrag noch mal genau durch.
    Berechnung nach HOAI ist bei so einem Vorhaben eigentlich schwer umgehbar.
     
  7. #7 DanielEnergy, 16.06.2017
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Zunächst ist die HOAI umgehbar und zwar bspw. wenn Zitat aus HOAI: "Liegen die ermittelten anrechenbaren
    Kosten außerhalb der Tafelwerte der HOAI, also bei Gebäuden unter 25.000,- € oder über
    25.000.000,- EUR, sind die Honorare frei vereinbar.".
    Die Abmachung zu ca. 50€/h ist also i.O.. Nur die ein oder 2h fürs Ausfüllen der Formulare, das hätte er auch noch machen können innerhalb seiner 22h. Das mit der Zeit kommt hin, viel billiger kriegst Du das nirgends. Du hast ja mit dem Bauamt schon Kontakt gehabt und sie wissenw as Du vor hast. Was könnte einer Genehmigung im Wege stehen?
    Ich habe im Übrigen auch bei solchen Kleinkrambauanträgen auch oft das Problem, dass die Bauherren gerne eine Garantie hätten für Durchführbarkeit, bevor sie zahlen. Da lasse ich mich aber nie darauf ein. Es gibt in kleinen Dörfern oft keinen Bebauungsplan in dem man das vorab abschätzen könnte auf Genehmigungsfähigkeit. Darum sage ich immer ganz klar, sie können vor meiner Beauftragung mit Skizzen zum Bauamt gehen und fragen, aber ich arbeite keinesfalls für umsonst, nachdem sie mich beauftragt haben. Biete auch an, dass ich im Vorabzugsstadium die Pläne ans Amt maile. Zudem schicke ich die Rechnung wenn alles fertig ist, aber bevor ich die Pläne unterschreibe. Dann wird kein Finger mehr gerührt, bis das Geld da ist. Muss man leider so machen, wie ich es auch schon habe lernen müssen.
     
  8. #8 petra345, 16.06.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.503
    Zustimmungen:
    818
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Das kann man auch anders sehen. Aber bei der gegenwärtigen guten Lage wird da kaum ein Bauvorlagenberechtigter darauf eingehen!

    Der Bauherr erwartet einen Erfolg. Also wird erst gezahlt wenn die Genehmigung vorliegt.
    Da hat der AN das volle Risiko und kann nichts machen, wenn das Bauamt ablehnt.

    Fair ist das nicht, aber man kann für diesen Fall eine geringere Bezahlung festlegen.
    Schließlich kennt man sich auf dem Bauamt und man kann schon vorher mal unverbindlich fragen, ob das genehmigungsfähig ist.

    Leider ist hinterher alles zu spät und ein Bauvorlagenberechtigter aus der Bucht kennt natürlich nicht das Bauamt und die Umgebung. Also wird sein Plan sehr viel wahrscheinlicher abgelehnt. Da will er sein Geld vorher sehen und der Bauherr schaut dann in die Röhre.
     
  9. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Bin noch kein Honorarprofi, aber schuldet der Architekt nicht eine genehmigungsfähige Planung? Steht im Vertrag, dass er eine genehmiungsfähig Planung liefert, oder nur, das er die Zeichnungen zu einem Antrag erstellt? Selbst wenn vorher gezahlt wird, und abgelehnt wird, besser der Architekt auf eigene Kosten solange nach, bis es genehmigungsfähig ist, oder? Um Mehraufwand und Zeit zu sparen, würde jeder Planer doch vorher das Amt fragen, selbst wenn sie ihn dort noch nicht kennen. Aber wieso macht man sachen in der Bucht nicht wie früher, mit PayPal? Er ist sicher das du zahlen kannst, aber du gibts sein Geld erst frei, wenn die Genehmigung da ist. Laut Architektenkammer ist das übrigens billig. Die empfiehlt einen Stundenhonorar für 60€ für Bauzeichnern, und 80€ für Architekten brutto. Aus eigenem Interesse empfehle ich: Das nächste mal vielleicht zum örtlichen Architekt gehen, und für eine genehmigungsfähige Planung zahlen, statt sich über Gepflogenheiten der Lohndumper aus dem Internet zu beschweren. Dann können wir uns auch Designer aus Berlin leisten, und müssen nicht auf fernöstliche Grafiker zurückgreifen. :)
     
  10. #10 petra345, 16.06.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.503
    Zustimmungen:
    818
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Es gibt auch besondere Sachbearbeiter auf manchen Bauämtern.
    Letzte Woche meinte einer zu mir: "Das können Sie doch sowieso nicht!"

    Ich hätte ihm vielleicht sagen sollen, daß ich schon mehrere Bauanträge genehmigt bekommen habe.
    Aber auf so eine Arroganz war ich nicht vorbereitet.
     
  11. #11 petra345, 17.06.2017
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.503
    Zustimmungen:
    818
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Wenn der Balkon nicht gerade die Straßenfront verändert oder den Abstand zum Nachbarn unzulässig vermindert, stellt sich die Frage, ob man nicht vom Zimmermann oder Schlosser einen Balkon an die Fassade stellen lassen soll und das Bauamt garnicht damit behelligt.

    Wegen der Wärmedämmung werden die Balkone heute sowieso nur noch am Haus verankert und stehen selbst.
     
  12. #12 simon84, 17.06.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Auf die Idee ist der TE sicherlich schon selbst gekommen, hat sich Gedanken dazu gemacht ob das in seinem Fall sinnvoll ist und ist zu dem Schluss gekommen einen Planer zu beauftragen.
    So etwas klappt mitunter in einem Mehrfamilienhaus leider aus div. Gründen sehr schlecht. (Neidiger Nachbar schmiert dich an).

    Unerfahrenen Baulaien sollten durch dieses Forum nicht wissentlich Ratschläge gegeben werden, die evtl. gefährlich sein können.
     
  13. #13 DanielEnergy, 21.06.2017
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Vorallem wäre ein örtlicher Architekt gar nicht teurer gewesen. Ich wäre ggf. knapp mit etwas weniger Stunden hingekommen, inkl. Bauanträge ausfüllen, habe ich ja geschrieben.
     
  14. #14 DanielEnergy, 21.06.2017
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Egal wie man es sieht, ich kläre es vorher: Liegt kein B-Plan vor, trage ich nicht das Risiko, versuche es aber zu minimieren durch Vorbesprechungen und Skizzen (per Mail) beim Bauamt. Wer nicht einverstanden ist, darf gerne einen anderen Architekten beauftragen.
     
Thema:

Honorarforderung für Balkon im Hochpaterre

Die Seite wird geladen...

Honorarforderung für Balkon im Hochpaterre - Ähnliche Themen

  1. Kondensatproblem Balkon/Zimmerdecke - Übergangslösung gesucht

    Kondensatproblem Balkon/Zimmerdecke - Übergangslösung gesucht: Liebe Bauexperten, wir haben in einer vermieteten Wohnung folgendes Problem. Im Wohnzimmer bildet sich in den Ecken zwischen Decke und Außenwand...
  2. Welche unterstützende Ausrüstung wird für die Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage benötigt?

    Welche unterstützende Ausrüstung wird für die Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage benötigt?: Hallo zusammen, ich bin neu in der Installation von Photovoltaikanlagen. Können Sie mir einen Rat geben? Derzeit plane ich den Kauf einer Maysun...
  3. Gefälle überprüfen - Balkon nicht nach Absprache saniert

    Gefälle überprüfen - Balkon nicht nach Absprache saniert: Hallo zusammen, um es kurz zu fassen, unser Balkon wurde nicht per Absprache saniert und wir versuchen dem Dachdecker zumindest wegen falschen...
  4. !HILFE! Beendigung Zusammenarbeit mit Architekt - übertriebene Honorarforderung

    !HILFE! Beendigung Zusammenarbeit mit Architekt - übertriebene Honorarforderung: Hallo liebe Teilnehmer des Forums, vielen Dank,dass ihr euch die Zeit nehmt, mir zu helfen. Folgendes Problem: Ich beabsichtige mit meiner...
  5. Architekten - ungerechtfertigte Honorarforderung

    Architekten - ungerechtfertigte Honorarforderung: Hallo, habe gerade mehrere Angebote von verschiedenen Bauträgern eingeholt und Preise verglichen. Hatte bereits Baupläne und...