Doppelhaus - unterschiedliche Baugenehmigungen

Diskutiere Doppelhaus - unterschiedliche Baugenehmigungen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Das Landratsamt hat den Bau unserer Doppelhaushälfte mit einem Abstand von 13,80m zur Straße genehmigt. Es könnte sein, dass im...

  1. #1 Andi316, 03.07.2017
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    Hallo!

    Das Landratsamt hat den Bau unserer Doppelhaushälfte mit einem Abstand von 13,80m zur Straße genehmigt. Es könnte sein, dass im Vorbescheid eine größerer Abstand beantragt wurde. Das hat allerdings niemand mehr kontrolliert ob das Maß mit dem Vorbescheid übereinstimmt.

    Die eine Haushäflte wurde also exakt nach Baugenehmigung ausgeführt, mit dem Bau der zweiten Haushälte will der Eigentümer jetzt beginnen. Beim Einmessen des Nachbarn kam jetzt heraus, dass unser Haus angeblich 47cm zu nah an der Straße steht. Laut Baugenehmigung des Nachbarn hätte er 47cm weiter hinten bauen dürfen. Laut unserer Baugenehmigung aber eben nicht, es ist alles korrekt eingemessen worden.

    Der Nachbar ist verständlicherweise sehr betrübt, sein ganzes Baukonzept samt Gartengestaltung ist jetzt nicht mehr durchführbar.

    Wie ist denn hier jetzt die Lage?
    Droht uns irgendein rechtlicher Ärger oder haben wir uns nichts vorzuwerfen?
     
  2. #2 Andybaut, 03.07.2017
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    Hallo,

    dann stehen die Häuser halt um 47cm versetzt. Wo ist das Problem?
     
  3. #3 Andi316, 03.07.2017
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    So einfach wird das auch nicht sein.

    Ich müsste meine Außenwand ja dann entsprechend dämmen, die Dämmung hat ja eine gewisse Stärke und wäre somit auf seinem Grundstück. Umgekehrt auf der Rückseite hätte er das gleiche Problem. Wir haben ein Massivhaus, ich will da an der Außenwand eigentlich kein WDVS.

    Die Abstandsflächen müssen ja auch übernommen werden, oder?
     
  4. #4 Andybaut, 03.07.2017
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    das kommt auf die Vorgaben des Gebäudes an.
    Wenn keine vollständige Deckung der Wände durch eine Unterlage gefordert ist, kann das durchaus auch versetzt sein.
    Wenn Bauherr A in 2017 und Bauherr B in 2020 baut, müssen beide Wände ohnehin wie Außenwände
    ausgeführt sein.
    Früher waren das gemeinsame Trennwände. Die Zeiten sind vorbei. Jedes Haus hat seine eigene Wand, die die
    Anforderungen erfüllen muss.

    Du musst hier nochmals nachforschen was überhaupt von beiden Parteien gemeinsam erbracht werden muss,
    außer der Tatsache, dass beide an der Grenze stehen.
    Da sind durchaus verschiedene Dinge denkbar.
     
  5. #5 simon84, 03.07.2017
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    Würde dem Nachbar empfehlen nochmal mit dem Bauamt zu sprechen und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, da die sonst nötigen Maßnahmen nicht zumutbar bzw. angemessen sind.

    Ob 13.80 oder 14.27 m sollte doch beides gehen.
     
  6. #6 Andi316, 04.07.2017
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    Wir haben als Trennwand einen 24 Verfüll-Planziegel. Der ist als Außenmauer ohne WDVS nicht geeignet.

    Der Nachbar hat als Trennwand einen 28er Ziegel mit Rohdichte 0,8. Auch dort muss ein Dämmung drauf.

    Eine Dämmung kann aber keiner von uns anbringen, ohne das Grundstück des jeweilig anderen zu benutzen.

    Daher nochmal die Frage wie das funktionieren soll, so ein WDVS hat doch sicherlich 12-14cm?
     
  7. #7 Fred Astair, 04.07.2017
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    Mein Gott, wo ist das Problem?
    An der gemeinsamen Wandfläche baut Ihr 4 cm Miwo als Schallschutz dazwischen und teilt Euch die Kosten. Jeder dämmt dann seinen Überstand auf eigene Kosten und räumt dem anderen das gleiche Überbaurecht ein.
     
  8. #8 Andi1888, 05.07.2017
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    Oder ihr dämmt die entsprechenden Wände von innen, dann muss keiner dem Nachbarn etwas von seinem Grundstück abgeben.
    Hier würde ich mir aber einen Profi mit ins Boot holen.
     
  9. #9 Gast82596, 05.07.2017
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    Eben, Warum einfach wenns auch kompliziert gehen kann.:mauer
    Man lebt ja noch einige Zeit nebeneinander. Am besten dann gleich am Anfang Stress mit dem Nachbarn suchen.
     
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