Vereinigungsbaulast statt Vereinigung/Verschmelzung

Diskutiere Vereinigungsbaulast statt Vereinigung/Verschmelzung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgende Ausgangslage: Ich bin Eigentümer zweier nebeneinanderliegender Flurstücke in Hamburg, verzeichnet in zwei...

  1. vh1887

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    Hallo zusammen,

    folgende Ausgangslage: Ich bin Eigentümer zweier nebeneinanderliegender Flurstücke in Hamburg, verzeichnet in zwei Grundbuchblättern.
    Ich möchte nun ein Gebäude erstellen lassen, dass sich über beide Flurstücke erstreckt.

    Ursprünglicher Plan war, dafür die Grundbücher zu vereinigen und die Flurstücke zu verschmelzen.

    Wegen einer alten Reichsmark-Hypothek (400 RM, brieflos eingetragen im Jahr 1926) im Grundbuch eines Flurstücks kann ich die Grundbuchblätter der beiden zu bebauenden Flurstücke derzeit nicht vereinigen und die Flurstücke nicht verschmelzen lassen. Um eine Vereinigung/Verschmelzung doch zu ermöglichen, müsste zunächst eine Recherche nach dem Berechtigten der Hypothek und dann wahrscheinlich ein langwieriges Aufgebotsverfahren gestartet werden. Schlimmstenfalls müsste sogar ein Nachlasspfleger bestellt werden.

    Ich habe aber in Erfahrung gebracht, dass man sich statt Vereinigung/Verschmelzung auch durch eine Vereinigungsbaulast behelfen kann. Diese soll die grundbuchlich getrennten Grundstücke im baurechtlichen Sinne zu einem Baugrundstück zusammenfassen.

    Kann ich eurer Erfahrung nach problemlos mit einer solchen Vereinigungsbaulast arbeiten? Dann würde ich mich gar nicht weiter um die alte Hypothek kümmern (auch die Bank stört sich nicht daran) und die beiden Grundbuchblätter so bestehen lassen.

    Viele Grüße aus Hamburg
    Tobias
     
  2. #2 Der Bauberater, 28.07.2017
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    Bei einer "Verschmelzung" werde die beiden Grundstücke im Grundbuch verein, sodass es nur noch ein Grundstück mit einer Flurstücknummer gibt.
    Bei einer "Vereinigungsbaulast" werden die beiden Grundstücke baurechtlich zu einer Einheit verbunden/vereinigt, bleiben aber öffentlich-rechtlich weiterhin zwei getrennte Grundstücke mit jeweils eigener Flurstücknummer. Diese Vereinigungsbaulast kann nur von der baugenehmigenden Behörde (auf Antrag) gelöscht werden.
    Das ist die einfachste, schnellst und vermutlich auch die günstigste Lösung. Eine Vereinigungsbaulast kostet zwar auch etwas, aber es kommen keine Gebühren des Grundbuchamtes dazu.
     
  3. vh1887

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    Danke für die Antwort!

    Gibt es Nachteile bei der Lösung der Vereinigungsbaulast?
    Kann jemand etwas dagegen haben, z. B. das Bauamt?

    Grundsätzlich fände ich es "schöner", das Grundbuch zu bereinigen, aber ich halte es für sehr mühselig oder gar unmöglich, den Gläubiger oder seine Erben ausfindig zu machen und spätestens, wenn eine Nachlasspflegschaft ins Leben gerufen wird, würde ich kapitulieren. Die Kosten dafür wären ja unüberschaubar.

    Um die Grundbuchsituation etwas übersichtlicher zu gestalten, würde ich in Erwägung ziehen, beide Flurstücke in einem Grundbuchblatt zusammenschreiben zu lassen. Dies hat zwar keine vereinigende Wirkung, aber ist dann für mich übersichtlicher und auch im Handling für die Bank einfacher.


     
  4. Dimeto

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    Grundsätzlich würde ich auch immer die Vereinigung / Verschmelzung der Vereinigungsbaulast vorziehen, aber in diesem Fall ...
    Der einzige nennenswerte Nachteil, der mir bei der Vereinigungsbaulast einfällt, ist, dass bei Bauvorhaben, die einen Lageplan erfordern, immer ein amtlicher Lageplan erforderlich ist. Zumindest gilt das für NRW.

    Unter Beachtung von §7 HBauO vermutlich nicht.
     
  5. vh1887

    vh1887

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    Also zahle ich ggf. ein paar Euro mehr an Gebühren für die Lagepläne, das sollte zu verkraften sein.
    Danke für die schnelle Antwort!

     
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