Wie und welche kleine Pöller an unserer Straßengrenze setzen für Parkplatz

Diskutiere Wie und welche kleine Pöller an unserer Straßengrenze setzen für Parkplatz im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir möchten unseren Vordergarten pflastern um da von links kommend seitlich ein kleinen Parkplatz zu haben. Da der Vorgarten bis zur...

  1. #1 WayneDW, 07.08.2017
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    Hallo,
    wir möchten unseren Vordergarten pflastern um da von links kommend seitlich ein kleinen Parkplatz zu haben.
    Da der Vorgarten bis zur Straße nur 3 meter breit ist und dann die Pflasterfläche direkt an einer Straße grenzt würde es fremde Fahrzeuge dazu verleiten eventuell das zuzuparken bzw Auto nutzen das zum drehen.

    Ich habe als Idee so kleine wirklich tife Pöller damit optisch eine Grenze zeigen. Die Pöler sollten max 10-15 cm aus dem Parkplatz rausschauen und möglich einen kleinen Durchmesser max 15 cm haben.
    Hat einer schonmal so was gesehen oder gemacht? Ich finde nur die klassischen Straßenpöller im Netz
    Anbei die Zeichnung vom Grundstück und die 3 Pöller
    fahrweg.jpg
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 07.08.2017
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    Es gibt sogeannte "Schweinerücken". Das sind so eine Art Bordstein aus Beton, nur allseitig abgerundet und ca. 10cm hoch. Gibt es als Einbauvariante und zum aufkleben.
    Da hier keine Produktnamen genannt werden sollen habe ich dir eine PN geschicht von einem Hersteller, als Beispiel
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 07.08.2017
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    Die Dinger gibt es von dem Hersteller auch in rund mit Durchmesser 25 cm
     
  4. #4 WayneDW, 07.08.2017
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    vielen Dank für die Info. ich werde das mal mit dem Gartenbauer besprechen
     
  5. #5 Diamand, 07.08.2017
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    Du solltest bedenken das diese geringe Höhe auch ein Unfallrisiko darstellt. Soll bedeuten was ist wenn ein Passant darüber stolpert und sich Verletzt? Nicht das du dann auch noch zur Kasse gebeten wirst.

    Vielleicht wären ein paar einfache Zaunpfähle besser geeignet.
     
  6. #6 Gast82596, 07.08.2017
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    Solange die Dinger auf dem eigenen Grundstück sind hat da keiner zu stolpern weil er da nichts verloren hat.
     
  7. #7 Fred Astair, 07.08.2017
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    Aber nur wenn Du zwischen "Pöller" und öffentlichem Grund noch eine sichere Einfriedung baust.
     
  8. #8 Gast82596, 08.08.2017
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    steht wo geschrieben??
     
  9. #9 Fred Astair, 08.08.2017
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    Woher sollen die stolpernden Füße sonst wissen, dass sie da nichts verloren haben?
    Erst die Einfriedung schafft Klarheit.
     
  10. #10 Andybaut, 08.08.2017
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  11. #11 Gast82596, 08.08.2017
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    Dann sollten die Füße mal bei den Augen nachfragen.
     
  12. #12 Fred Astair, 08.08.2017
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    Wer nicht verstehen will, versteht auch nichts.
    Andybaut hat doch schon den passenden Link geschickt.
     
  13. #13 Gast82596, 08.08.2017
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    Gast82596 Gast

    Genau, und da steht: "Grundsätzlich gibt es aber keine allgemeine Pflicht, das Grundstück gegen jeden unbefugten Verkehr abzusichern."
     
  14. #14 Andybaut, 08.08.2017
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    ja schon, aber wenn was passiert haftet man halt.
    Klar kann ich z.B. meinen Pool auch ohne Geländer drumherum bauen.
    Nur wenn ein Kind darin ertrinkt, dann bin ich haftbar.

    Ein lustiges Beispiel aus den USA:
    ertrinkt ein potentieller Einbrecher in meinem Pool weil dieser nicht gesichert war, bin ich haftbar.
    Erschieße ich den Einbrecher und er fällt in den Pool und ertrinkt dort, dann bin ich nicht haftbar.

    für Deutschland:
    ist der Gehweg auf meinem Grundstück oder der Straße nicht gestreut und nicht gekehrt ist das erstmal egal.
    Fällt jemand hin, dann hätte ich meine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ich muss haften.
     
  15. #15 Gast82596, 08.08.2017
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    Wir reden hier nicht vom Pool, da ist es Vorschrift. Auch gibt es in D ein "Räumpflicht" d. h. es muss geräumt werden. Jedoch ein paar Poller oder auch Steine auf dem eigenen Grundstück legen ist was anderes. Wenn da einer drüber stolbert ist es seine Schuld, er hat auf dem Grundstück nix verloren. Schließlich sind Poller keine gefährlichen lebensbedrohende Dinge. Ich kann auch über eine kleine Mauer stolpern, wenn ich nicht auf dem Weg schaue.
    Aber lassen wir die Diskussion. Heut zutage wird immer wo anders nach einem Schuldigen gesucht, meist erst mal nicht bei sich selbst.
    Upps hab mir geraden den Finger an der Tischkante angeschlagen, mal gucken wer den Tisch dahin gestellt hat:mauer
     
  16. #16 Andybaut, 08.08.2017
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    an der Verkehrssicherungspflicht ändert das aber halt leider auch nix.
    Letztenendes entscheiden nicht wir das, sondern der Richter.

    Bei uns in BW dürfen ja nicht mal mehr Kunstwerke oder Bäume auf Verkerhsinseln stehen, weil sich
    daran jemand verletzen könnte...
     
  17. #17 Diamand, 09.08.2017
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    Leute ich wollte mit meinem Beitrag keinen streit vom Zaune brechen sondern nur auf ein mögliche Problematik hinweisen welche durch solche Steine entstehen könnten.

    Wenn hier geschrieben wird das ein Fremder auf dem Grund nichts zu suchen hat so ist dieses schon mal richtig. Nur was ist wenn es geschneit hat und die Steine somit nicht mehr zu sehen sind und jemand, weshalb auch immer vom Weg abkommt und somit versehentlich das Grundstück betritt und dabei über solch einen Stein stolpert und sich verletzt. Ob ein Richter es dann auch so sieht das er dort nichts zu suchen hatte und ihm somit auch kein Schmerzensgeld oder sonst was zusteht?
     
  18. #18 simon84, 09.08.2017
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    Dann am besten ein elektrisches Tor statt poller?
     
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