Bauland

Diskutiere Bauland im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig. Wir haben ein bebautes Grundstück geerbt. Auf der einen Hälfte steht ein Haus auf der...

  1. #1 Hinkelstein98, 07.09.2017
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    Hallo,

    ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
    Wir haben ein bebautes Grundstück geerbt.
    Auf der einen Hälfte steht ein Haus auf der anderen ist braches Land.
    Nach telf. Rückfrage beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass es Chancen gibt auch dieses brache
    Land in Bauland zu zu "wandeln". Hierfür sollten wir eine Bauvoranfrage machen, welche wir auch durchführten.
    Der Bescheid war positiv.
    Nun wird uns in einem amtl. Schreiben mitgeteilt, dass dieses Grundstück schon vor unserer Anfrage Bauland war,
    sondern lediglich geklärt wurde, ob hier bebaut werden darf oder nicht.
    Frage: Kann man sich auf telef. Auskünfte nicht verlassen, sondern besser alles schriftl. durchführen?
    Ist Bauland nicht gleichzeit auch zum bebauben vorgesehen?

    Ich freue mich auf eure Meinungen!

    VG
    Hinkelstein
     
  2. #2 Lexmaul, 07.09.2017
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    Wo ist nun das echte Problem?

    Telefonisch ist bei sowas immer schlecht und nicht verbindlich!
     
  3. #3 Hinkelstein98, 07.09.2017
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    Hallo Lexmaul

    da wir diese Fläche verkaufen möchten, hätten wir uns die Kosten für die Bauvoranfrage sparen können.
    Außerdem werden jetzt bei der Steuer andere Werte angesetzt.

    VG
     
  4. #4 Hinkelstein98, 07.09.2017
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    .... gibt es denn einen Unterschied zwischen Bauland welches bebaut werden darf und nicht?
    Kann man das eventl. im Flächennutzungsplan erkennen oder wo anders?
     
  5. Dimeto

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    Ja, aber dann hätte der Käufer gefragt, ob es sich um Bauland handelt, und Du hättest "Ja! Hat das Bauamt bestätigt." gesagt, und er hätte gefragt, ob's das schriftlich gibt, und Du hättest "Nein!" gesagt und er hätte Dir 20k weniger geboten.
    Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage ist einfach ein starkes Verkaufsargument.
    Dann hat der Erblasser bisher Glück gehabt, dass es niemandem beim Steueramt aufgefallen ist.
    Es gibt Bauerwartungsland. Das sind für Wohnbebauung ausgewiesene Flächen im Flächennutzungsplan, außerhalb der zusammenhängenden Bebauung.
    Es gibt Rohbauland. Es wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, aber noch keine Erschließungsmaßnahmen begonnen.
    Es gibt Bauland. Zumindest Baustraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen liegen.
    Kurzfristig bebaubar ist nur letzteres.
     
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