Beschädigte Haustür - welche Rechte habe ich

Diskutiere Beschädigte Haustür - welche Rechte habe ich im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe bereits einen ähnlichen Beitrag gefunden. Jedoch deckt er unser Problem nicht so ganz ab. Gerne würde ich es "kurz"...

  1. LeoLuk

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    Hallo zusammen,

    ich habe bereits einen ähnlichen Beitrag gefunden. Jedoch deckt er unser Problem nicht so ganz ab. Gerne würde ich es "kurz" beschreiben:
    • Zunächst wurde die Haustür in einem einwandfreien – wie von uns bestellten – Zustand eingebaut.
    • Während der Fassadenarbeiten wurde die Tür beschmutzt. Diese Flecken konnten leider von uns nicht entfernt werden. Daraufhin kontaktieren wir den Bauträger.
    • Daraufhin kam ein Maler (schon das sehr ungewöhnlich, aber reinigen kann er bestimmt auch), der sich an der Fleckenbeseitigung – vergebens – versuchte. Dies teilten wir wiederum mit.
    • Daraufhin wurde – ohne Rücksprache mit uns – die Tür abgeschliffen. Zu dem vereinbarten Termin - wieder mit dem Maler - erwarteten wir eigentlich eine zweite Reinigung.
      Da an dem besagten Termin eine andere Firma im Haus war, lag für uns der Fokus nicht auf der Haustür. Wir hätten dem Abschleifen niemals zugestimmt!
      • Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt hätten wir durchaus einer Zahlung aufgrund eines optischen Mangels zugestimmt.
    • Die Tür wurde daraufhin mit nicht zweckmäßiger Farbe neu gestrichen. (Sodenn es überhaupt "Haustürfarbe" gibt) Nach damaliger Auskunft der Tür-Firma erlischt damit die Gewährleistung. Es gibt keine „Türfarbe“ und – wenn überhaupt – würde man den Vorgang ggf. nach 20 Jahren durchführen, wenn einem die Farbe nicht mehr zusagt. Zudem entspricht die Durchführung in unseren Augen nicht annähernd dem Originalzustand. Der Lack ist sehr anfällig für Kratzer und Flecke und die Oberfläche weicht vom Original ab.
    • Nach einigem Hin und Her wurde uns dann der Einbau einer neuen „Tür“ zugesagt. Hier kam jedoch keine komplette Tür, sondern nur Türrahmen und Türflügel (die Unterteilung mussten wir leider auch erst lernen). Jedoch wurde die ganze Tür komplett abgeschliffen und beschädigt, sodass wir eben auch von der kompletten Einheit ausgegangen sind. Wir schicken die Fa. also wieder zurück.
    Daraufhin begutachtete der Bauträger erneut die Tür und bot plötzlich lediglich eine Ausgleichszahlung von 500 Euro an aufgrund eines optischen Schadens - und kein Wort mehr von neuer Tür etc.. Wir empfinden allerdings vor allem die Oberfläche als störend und antworteten daraufhin, dass wir gerne die komplette Oberfläche zurück im Originalzustand wünschen. Antwort: 500 Euro letztes Angebot :-(

    Unser Gefühl: Es kamen Vandalen die zunächst die Tür zerkratzen und dann mit Grafitti besprühten (überspitzt formuliert).

    Anmerkung: Der Bauträger war zu unserer Zeit sehr gut. Jedoch kam es nach unserem Bau zu einigen personellen Veränderungen, die so ein Verhalten jetzt zu Tage bringen.

    Hätte Sie an dieser Stelle einen Rat für uns?
     
  2. #2 Andybaut, 13.11.2017
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    Du hast ein Produkt gekauft und die Beschaffenheit entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen?
    Abnahme für das Bauteil verweigern oder Zahlung teilweise verweigern.

    ABER:
    Ob der Bauträger die Türe 5mal streicht und 4mal verkratzt ist erst mal nebensächlich.
    Entscheidend ist nur ob die Türe dem Vertragstext entspricht und neu aussieht.
    Also wenn die Türe vorher gelb war und er streicht sie in einem anderen gelb, in der Baubeschreibung steht aber "auch bloss" gelb drin,
    dann hat der Bauträger alles richtig gemacht.
    Und ob die Türe nun anfälliger für Kratzer ist, wird vermutlich durch euren Vertrag auch nicht definiert sein.

    Ausnahme:
    es steht drin: Türe von XY. Dann hättet ihr natürlich auch einen Anspruch auf die Oberfläche die XY anbietet.
     
  3. #3 Nerospeed, 13.11.2017
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    Hallo,

    aber durch das Abschleifen und neu Lackieren ist doch, wie oben erwähnt, die Garantie seitens des Türenherstellers nicht mehr gegeben. Das müsste doch als Grund zur kompletten Erneuerung der Tür genügen? Das würde ja sonst auf jedes Bauteil (Fenster, Heizung .....) übertragbar sein.
     
  4. #4 Andybaut, 13.11.2017
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    Hallo,

    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.

    Die Garantie kann verlorengehen, ist aber egal, da er die Türe nicht vom Hersteller kauft, sondern vom Bauträger.
    Der Käufer der Wohnung steht in keinem Rechtsverhältnis zum Türhersteller, nur zum Bauträger.

    Die Gewährleistung vom Türenhersteller gilt auch wiederum nur zwischen Bauträger und Hersteller.

    Simpel ausgedrückt:
    Wenn ich vom Bauträger kaufe, dann habe ich nur gegen diesen Ansprüche, aber nicht gegen die Produzenten der
    eingebauten Güter, da ich mit diesen kein Vertragsverhältnis habe.

    Das ist in etwas so, wie wenn ich ein Auto von einem privaten kaufe und dann ins Autohaus gehe und mich beschwere, dass der Lack
    Kratzer hat.
     
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  5. #5 Nerospeed, 13.11.2017
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    Hallo,

    ich meinte auch die Gewährleistung - Garantie ist immer schnell gesagt, geschrieben.
    Danke für die Aufklärung. Also werden Gewährleistungsansprüche immer gegen den Bauträger bzw. die Firma geltend gemacht, mit denen der Vertrag geschlossen wurde.
    Der Bauträger kann diese ggf. dann wiederum weiter reichen.

    Danke
     
  6. LeoLuk

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    Puh danke für die Antworten, das hört sich ja - leider - erstmal nicht so gut an....

    Vielleicht noch wichtig: Die Abnahme ist bereits vor fast 2 Jahren erfolgt. Direkt im Nachhinein hatten wir dieses dann angezeigt. Und wie schon geschrieben, war der Bauträger bisher sehr entgegenkommen und hat auch - zur Abnahme nicht festgestellte - Mängel noch behoben.

    Es geht eher um die Tatsache, dass wir dem Abschleifen nicht zugestimmt haben und dies auch nie getan hätten. (Deswegen der Grafitti-Vergleich). Hätte dies nicht zumindest vorab besprochen werden müssen?

    Danke!
     
  7. #7 Andybaut, 14.11.2017
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    Vorher absprechen hätte wohl sein müssen.
    Rein formal gehört euch die Türe nach der Abnahme und ihr habt nun die Gewährleistungsansprüche.
    Es kann also nicht einfach jemand kommen und die Türe abschleifen.

    Was der Bauträger hätte tun sollen:
    Ankündigen, dass dies seine Art der Schadensbeseitigung ist und das OK von euch erlangen.
    Wenn ihr nicht zustimmt, dann habt ihr erstmal das Problem.

    Wenn er allerdings ohne eure Zustimmung da irgendwas tut, dann ist das aus meiner Sicht Sachbeschädigung,
    da die Türe ja nicht mehr ihm gehört.
    Müsste man aber einen Anwalt fragen.
     
  8. #8 Fred Astair, 14.11.2017
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    Hat er denn die Tür in Eurer Abwesenheit abgeschliffen und Euch vor vollendete Tatsachen gestellt, als ihr Abends nach Hause kamt oder habt Ihr ihm nicht doch die Tür aufgeschlossen und interessiert zugeguckt, was er da macht?
     
  9. LeoLuk

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    Wir hatten an dem Tag 2 Handwerker im Haus. Es war gutes Wetter und das andere Projekt lag eher im Fokus. Da haben wir den Handwerker mit der Tür alleine gelassen. Es war insgesamt sehr viel los und erst als die Tür schon abgeschliffen (angeschliffen) war, haben wir es bemerkt, dass es sich nicht um "putzen" handelt. Wir hatten noch versucht den darmaligen Bauleiter zu erreichen, aber da kam schon das Problem mit der personellen Veränderung ins Spiel. Das Problem haben wir dann per Mail angezeigt. Hier hat sich aber wochenlang keiner gemeldet. Haben ihn also reingelassen, aber gedacht, er würde sich nochmal den Fleckenentfernung durch "putzen" widmen...
     
  10. #10 Lexmaul, 14.11.2017
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    Aus welchem Material besteht die Tür?
     
  11. #11 Andybaut, 14.11.2017
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    tja, da ist guter Rat teuer.
    Versucht vielleicht eine Einigung zu erreichen und wenn das fruchtlos bleibt,
    dann müsst ihr den Bauträger mal fragen wieso er eure Türe ohne euer Einverständnis so behandelt hat.
    Wenn deine Schilderungen stimmen, wird ihm dann vielleicht auch schon ein Licht aufgehen.

    Ich würde aber nochmals prüfen ob ihr es nicht vielleicht doch wissen konntet was mit eurer Türe stattfinden wird.
     
  12. #12 Manufact, 14.11.2017
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    Falls ein Austausch der Tür und des Rahmens nicht in Frage kommt, können notfalls beide Teile immer noch professionell mit 2K -PU-Lacken nach-gespritzt werden
    (Tür in einer Lackierwerkstatt / professionellen Schreinerei, Rahmen mit Mini-HVLP-Pistole und Kompressor vor Ort).
    Ein Roll- oder Streich-Auftrag entspricht sicherlich nicht der vorherigen originalen Qualitätsanmutung.

    Den exakten Farbton erhalten Sie beim Türhersteller (vielleicht sendet er Ihnen auch die Farbe...).
     
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  13. #13 Fred Astair, 14.11.2017
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    Wieso zeigt Ihr dem BT eine personelle Veränderung an und das auch noch per Mail?
    Ihr lasst Handwerker bei Euch werkeln ohne zu fragen, was sie denn vorhaben?
     
  14. #14 simon84, 14.11.2017
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    Ist zwar OT, aber immer gut zur Erinnerung.
    Ist es wirklich ein Bauträger ? Oder vielleicht doch eher GU/GÜ ? Einfach mal googlen.
     
  15. LeoLuk

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    Ja, ist tatsächlich ein Bauträger. Danke für den Hinweis.
     
  16. #16 simon84, 14.11.2017
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    Und der lässt euch während der Bauarbeiten ins Haus zum Kontrollieren?
    Guter Bauträger !
     
  17. LeoLuk

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    Kunststoff
     
  18. LeoLuk

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    Versteh ich nicht. Wir wohnen doch inzwischen dort....
     
  19. #19 thejack, 14.11.2017
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    Nicht persönlich nehmen oder weiter drüber wundern.
    simon versteht öfters irgendwelche Erklärungen miss. :D
     
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  20. #20 Lexmaul, 14.11.2017
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    Hier liegt doch die ganze Problematik - die Kunstofftür ist entweder durchgefärbt oder foliert, aber nie lackiert.

    Da würde ich gar nix akzeptieren und den Klageweg einschreiten, da das keine fachgerechte Reparatur ist, sondern Pfusch. Da ist es auch egal, was in der Bauleistungsbeschreibung drin stand.
     
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