Unterfangung auf dem eigenen Grundstück möglich?

Diskutiere Unterfangung auf dem eigenen Grundstück möglich? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Wir haben eine DHH, BJ1956. Diese möchten wir abreißen und eine neue DHH errichten. Die Nachbarhälfte bleibt stehen. Beide...

  1. #1 bigkahoona, 06.11.2017
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    Hallo zusammen,

    Wir haben eine DHH, BJ1956. Diese möchten wir abreißen und eine neue DHH errichten. Die Nachbarhälfte bleibt stehen. Beide Haushälften sind unterkellert. Der neue Keller soll tiefer gehen als der Bestand des Nachbarn, daher wird eine Unterfangung notwendig.

    Falls der Nachbar der Unterfangung nicht zustimmt, fragen wir uns, ob es möglich ist, die Unterfangung auf unserem Grundstück zu errichten. In meiner Vorstellung reißen wir das Haus ab, lassen dabei aber etwa 1m unseres Kellers zum Nachbar hin stehen und unterfangen dann unter unserem Keller auf unserer Grundstücksseite.

    Ich weiß, verlässliche Aussagen kann nur ein Statiker machen. Architektin ist gerade im Urlaub.. Aber ist sowas generell denkbar, wurde schonmal gemacht oder ist das total abwegig?

    Danke!
     
  2. #2 petra345, 11.11.2017
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    Das wird wohl schwierig werden. Eine Unterfangung muß ja das Nachbargebäude/die Nachbarwand durch die Unterfangung in ihrer Lage halten. Das wird nicht gehen, wenn man eine andere Mauer unterfängt (=unterbaut)

    Aber es wäre denkbar, daß die damalige Bodenplatte durchgehend betoniert wurde. Dann könnte man die eigene Bodenplatte, von Null bis 25 cm von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn unterfangen und damit gleichzeitig die Wand des Nachbarn. Dazu sollte aber auch eine durchgehende Bewehrung der Platte vorliegen.

    Das alles dann hübsch abschnittsweise erledigen!! Nicht auf einen Rutsch und nur mit Begleitung eines Fachmannes und unter Höhenkontrolle der Nachbarwand.
    DIN 4123 ist zu beachten!
     
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  3. #3 bigkahoona, 28.11.2017
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    Beide Doppelhaushälften wurden gemeinsam erstellt, die Grundrisse sind gespiegelt. Ich würde mal davon ausgehen, dass einmal durchgängig betoniert wurde.

    Der Unternehmer wird wohl jeweils 1m am Stück Unterfangen und dazu etwa 1m x 1m im Keller aussägen, ausbuddeln, betonieren und dann weiter zum nächsten Meter. Bei der Hausbreite von ca. 10m kalkuliert er mit etwa 2 Wochen.

    Kann der Nachbar eine Unterfangung verweigern?
     
  4. #4 petra345, 29.11.2017
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    Auf seinem Gelände: Ja

    Das Unterfangen der gemeinsamen Bodenplatte auf dem eigenen Grundstück kann er nicht verweigern.
    Wenn es richtig gemacht wird, wird er davon nichts merken. Außer dem Lärm.
     
  5. #5 Gast84488, 30.04.2018
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    Gast84488 Gast

    In München war es in den 50er und 60er üblich Doppelhaushälften mit durchgehenden Bauteilen zu errichten. Sie müssen beim Abriss und dem Neubau in jedem Fall die DIN 4123 einhalten. Da sind Grenzen gesteckt wie das nachbarliche Fundament gestützt werden muss. Es gibt Alternativen zu Unterfangungen. Wenn Sie mehr Info brauchen, schreiben Sie mich an.
     
  6. #6 Gast84488, 30.04.2018
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    *lach* Ich hab noch keine Unterfangung gesehen die schadenfrei abging ... :D


     
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  7. #7 Andybaut, 30.04.2018
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    Bei einem Grenzgebäude darf man logischerweise eine Unterfangung machen.
    Die kann der Nachbar auch nicht verhindern, solange das neue Bauvorhaben baurechtlich zulässig und genehmigt ist,
    muss der Nachbar solche Arbeiten dulden, die zur Erreichung des Bauziels notwendig sind.
    Selbstverständlich ist die Unterfangung dann auf Nachbars Grund.
    Sie muss aber von dir bezahlt werden und du musst dafür auch die Verantwortung übernehmen.
    Sollte der Nachbar nämlich selbst einmal etwas legitimes bauen wollen, bei dem die Unterfangung nun im Weg ist.
    dann wird er dich wiederum in "Anspruch" nehmen können.

    Beispiel:
    Beide haben ohne Keller gebaut und einer will nun das Haus abreissen und neu mit Keller bauen.
    Baurechtlich zulässig. Hier geht es gar nicht anders wie mit Unterfangung.

    Wichtig für dich und auch den Nachbarn ist eine Dokumentation des Nachbargebäudes innen und außen.
    Am besten mit sehr vielen Fotos.
    Risse sind nie zu vermeiden und am besten einigt man sich im Vorfeld, was der Riss später monetär bedeutet.
     
  8. #8 Gast84488, 30.04.2018
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    Gast84488 Gast

    Meines Wissens muss er das in Bayern nicht dulden.


     
  9. #9 simon84, 30.04.2018
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    Es gibt aber sicher andere Lösungen, du bist doch auf dem Gebiet fit !
     
  10. #10 Gast84488, 30.04.2018
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    Gast84488 Gast

    Klar. siehe oben:

    "In München war es in den 50er und 60er üblich Doppelhaushälften mit durchgehenden Bauteilen zu errichten. Sie müssen beim Abriss und dem Neubau in jedem Fall die DIN 4123 einhalten. Da sind Grenzen gesteckt wie das nachbarliche Fundament gestützt werden muss. Es gibt Alternativen zu Unterfangungen. Wenn Sie mehr Info brauchen, schreiben Sie mich an"



     
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  11. #11 petra345, 01.05.2018
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    Kann mir mal jemand sagen, warum eine Unterfangung, die oben und unten ein solides, z. B. Betonlager hat und dazwischen eine solide _Verschraubung, mit der man die beiden Betonlager vorspannt, schadensbehaftet enden soll?


    .
     
  12. #12 petra345, 01.05.2018
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    Warum sollte der Nachbar verpflichtet sein, Baumaßnahmen des Nachbarn auf seinem Grund und Boden zu dulden?
    Wenn die Baumaßnahme nur unter Inanspruchnahme des Bodens vom Nachbarn möglich ist, muß er seine Zustimmung "erkaufen" oder auf seinen Bau verzichten.
    Er kann doch nicht einfach das andere Gelände bebauen!


    .
     
  13. #13 Andybaut, 01.05.2018
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    Habe ich vergessen, stimmt.
    Umsonst geht das natürlich nicht. Der Nachbar darf dafür eine Entschädigung verlangen.

    Unterfangung eines Fundaments / Nachbarschaftsrecht NRW
    Das ist nicht im jedem Bundeslang so explizit geregelt, heisst aber nicht, dass es das in Kommentierungen nicht doch gibt.
     
  14. #14 Gast84488, 01.05.2018
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Was verstehen Sie unter einer Unterfangung ? ... Vorgespannt , Betonlager oben und unten ... und dazwischen eine Verschraubung ??? Skizzieren Sie mir das bitte einmal.

    Für mich ist eine Unterfangung ein Beton- / Erdbeton- oder z.B. ein Mauerwerkskörper der unter einem bestehden Fundament bis in statisch erforderliche Tiefe eingebracht wird. Der Köper kann händisch (klassisch) oder maschinell (z.B. Düsenstrahl) hergestellt werden. Der Körper muss in erster Linine die Gebäudelasten vertikal abtragen. Bei Gewölbekellern sind noch Horizontalkräfte abzuleiten bzw. das Gewölbe abzustützen. Zusätzlich sind Erddruckkräfte unterhalb der alten Gründungsebene zu berücksitigen. Vorgespannt wird da nichts höchstens nach Erfordernis rückverankert oder vernagelt.

    Bei der Herstellung kann auf Grund von diversen Umständen z.B. der Kraftschluss verloren gehen, so dass es zu Setzungen kommen kann. Das beschreibt auch so oder so ähnlich die DIN 4123. Wenn mich nicht alles täuscht ist da sogar ein ca. Maß (0,5 cm) angegeben. Daher sind Unterfangungen zur Vermeidung eines Stützverlustes IMMER im Pilgerschritt herzustellen.




     
  15. #15 Gast84488, 01.05.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.05.2018
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Er darf das auch in NRW nicht so einfach ... Meldepflicht, Schadenersatz, etc. Aber ihm kann die Unterfangung nicht verweigert werden. In Bayern geht das. Dann muss eben eine Alternative her :D



     
  16. #16 petra345, 02.05.2018
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    Nach Dörken, Dehne, Kliesch Teil 3 Seite 104:

    "Zur Vermeidung von Setzungen muss eine sichere Kraftübertragung durch die Unterfangung erreicht werden (z. B....hydraulische Anpressung) ..."

    Erzählen Sie mal einem Villenbesitzer in Blankenese, daß seine Villa sich jetzt um 0,5 cm setzt und entsprechende Risse entstehen, weil der neue Elbtunnel darunter gebaut wird.
    Die DIN 4123 kennt in der Tat die 0,5 cm. Aber Risse dürfen nur bis 0,2 mm Breite entstehen.



    .
     
  17. #17 Gast84488, 02.05.2018
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Aber genau das muss ich dem Nachbarn erzählen, egal ob es sich dabei um eine Villa oder um Onkel Toms Hütte handelt. Alles andere ist fahrlässig. Setzungsschäden sind bei Unterfangungen nicht zu vermeiden. Weil viele Parameter eine Rolle spielen. Ich würde einem Nacharn niemals versprechen, dass das schadensfrei ist und bleibt. Zudem finde ich den Vergleich mit dem Elbtunnel nicht passend. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, die sie hier aufzeigen.

    Dörken, Dehne, Kliesch in Ehren ... meine Favoriten sind die nicht ... was immer die Herren unter hydraulischer Anpressung verstehn.

    Aber vielleicht können Sie den Rest meiner Frage noch beantworten:

    "Was verstehen Sie unter einer Unterfangung ? ... Vorgespannt , Betonlager oben und unten ... und dazwischen eine Verschraubung"




     
  18. #18 Andybaut, 02.05.2018
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  19. #19 Gast84488, 02.05.2018
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  20. #20 Gast84488, 09.05.2018
    Gast84488

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    petra345 ? sind sie im urlaub?


     
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