Leitungsinstallation korrekt?

Diskutiere Leitungsinstallation korrekt? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Handwerkliches disaster !! Technisch Ohne nachzudenken. Allein schon das alte verz. Rohr gehört ausgetauscht. Sparen egal was es Kostet. Warum...

  1. #21 Jürgen V., 19.12.2017
    Jürgen V.

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    Handwerkliches disaster !! Technisch Ohne nachzudenken. Allein schon das alte verz. Rohr gehört ausgetauscht. Sparen egal was es Kostet.
    Warum tun Leute sich sowas an, schreien dann noch nach SV. Da werden wieder die Verträge rausgeholt und jeder schaut mal was denn geschuldet wird.
    Und wenn schon neues Bad, prüfen wir IMMER die Wasserversorgung, gerade bei den Duschsystehmen die es so gibt.

    Frohe Weihnachten
     
  2. #22 ArgProp1, 19.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 19.12.2017
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    Dass das sinnvoll oder gar notwendig wäre wurde nicht angesprochen. Ich kann das als Laie leider nicht beurteilen.

    Im Vertrag steht: "... 1 Stück Ändern der Kanal-, Wasser- und Heizungsleitungen innerhalb des Badezimmers und Anbindung an die vorhandenen Steige- und Fallleitungen zum Einbau der neuen Einrichtungsgegenstände...

    Im übrigen gelten die VOB. Eine fach- und termingerechte Ausführung können wir Ihnen im Voraus zusichern.
    "

    Leider fragte ich den Installateur dazu erst als die Probleme bekannt wurden und er auf das Problem in der Steigleitung beharrte. Er sagt, dass eine Prüfung nicht üblich ist und auch nur mit sehr hohem Aufwand möglich.

    Welche Alternative bleibt mir denn, wenn der Handwerker darauf beharrt, dass es keinen Mangel seiner Arbeit gibt, als mir eine weitere Meinung über einen unabhängigen SV zu holen? Bin für jeden Tipp dankbar.
     
  3. #23 Leser112, 19.12.2017
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    Ich bin selbst als SV tätig. Umsonst können wir allerdings nicht tätig werden, bedeutet, es fallen Kosten für Dich an.
    Diese müssen allerdings in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum beabsichtigten, möglichen Erfolg und der Streitsumme stehen.
    Ersteres wird wohl zutreffen, denn das „Konstrukt“ entspricht keinesfalls den aRdT.
    Allerdings fragen nach meiner Erfahrung Richter ausgänglich stets: „Was haben die Parteinen vertraglich vereinbart?“
    Wenn da vereinbart wurde, salopp formuliert: „Lege mal paar Leitungen“ hast Du sicherlich schlechte Karten!
    Ob hier eine Feststellungsklage bereits anhängig ist, weiß ich natürlich nicht.
     
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  4. am1003

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    Wenn sichergestellt ist, das der alte Stahlstrang genug Wasser liefert, dann wird deine Chance erst steigen, das der Installateur nacharbeitet.
     
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  5. #25 ArgProp1, 19.12.2017
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    Jeder war mal unwissend!
    Danke für die Infos. Die Kosten habe ich natürlich vor Terminvereinbarung abgefragt.

    Im Vertrag steht: "... 1 Stück Ändern der Kanal-, Wasser- und Heizungsleitungen innerhalb des Badezimmers und Anbindung an die vorhandenen Steige- und Fallleitungen zum Einbau der neuen Einrichtungsgegenstände...

    Im übrigen gelten die VOB. Eine fach- und termingerechte Ausführung können wir Ihnen im Voraus zusichern.
    "

    Ich möchte über den SV eine unabhängige Aussage erhalten, die mir Sicherheit gibt, dass für viele tausende Euros die Steigleitung im Haus zu erneuern und damit auch wahrscheinlich gerade erneuerte Bäder inkl. Gewerbe mit Umsatzausfall und Mietminderung. Oder alternativ der Wurm im besagten Bad in der Installation festsitzt und ich auf der Basis mit dem Installateur so reden kann, dass er mich ernst nimmt und willig ist nachzubessern - aber auch das soll sinnvoll sein und zum gewünschten Ergebnis führen.

    Für die Kosten eines Rechtsstreites kann ich schon einiges beauftragen. Ich finde, das Geld ist woanders besser investiert, es sei denn, es geht um richtig viel Geld oder Leib und Leben.
     
  6. #26 Leser112, 20.12.2017
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    Im 5. OG lasten bei einer Geschoßhöhe von angenommen 2,7 m ca, ? mbar ohne das überhaupt ein Tröpfchen Wasser fließen könnte (Ruhedruck).
    Zwischenzeitlicher "Druckverbrauch" gemäß Gleichzeitikkeitsfaktor mal völlig ausgenommen.
    Wie solche "Strohhalme" eine nachhaltige Versorgung bedienen könnten, ist mir ein völliges Rätsel.
     
  7. #27 Jürgen V., 20.12.2017
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    Naja ich sag mal so, am Ende des Rohres ne Zapfmöglichkeit herstellen, 10 ltr. Eimer, wie lange brauchts um den Eimer zu füllen.
    Schon eine normale Wannenarmatur mit 0,3 l/s = 18 l/min
    Die Durchflußmengen der Armaturenhersteller werden normalerweise bei einem Fließdruck von 3 bar angegeben. Schon das sind 2 bar mehr als der Mindestfliesdruck nach Norm, also nicht unbedingt der Wert, der tatsächlich aus der Armatur kommt.

    Die erste Frage die sich stellt ist : Welcher Wasserdruck ist im Gebäude überhaupt vorhanden. Es macht keinen Sinn sich über 3 bar Fließdruck zu unterhalten, wenn am Gebäude blos 2,5 bar Ruhedruck anliegen. Um 3 bar Fliesdruck und die 18 Liter/Min auf die Reihe zu kriegen brauchts unter Berücksichtigung des Wasserzählerplatzes, des Filters, einer eventuellen Wasseraufbereitung, der Höhendifferenz und den Druckverlusten der Rohrleitungen und Armaturen einen Anschlußdruck in der Gegend von mindestens 4-4,5 bar als untere Grenze, sonst geht das in die Hose.
     
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  8. #28 simon84, 20.12.2017
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    Genau das dachte ich mir auch "nur mit sehr hohem Aufwand möglich" Bla bla bla. Was für ein Schwätzer.

    Der Test mit dem Eimer bringt dir zumindest mal einen groben Anhaltspunkt.
     
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