Nachbars Zaun stört...

Diskutiere Nachbars Zaun stört... im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, zwischen unseren Grundstücken verläuft ein Zaun (Maschendraht). Zum Nachbar steht direkt an dem Zaun eine Hecke (bzw die Hecke...

  1. OliS

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    Hallo zusammen,

    zwischen unseren Grundstücken verläuft ein Zaun (Maschendraht). Zum Nachbar steht direkt an dem Zaun eine Hecke (bzw die Hecke wuchterte durch den Zaun). Diese habe ich dieses Jahr massiv zurück geschnitten (bis zum Zaun - also Grenze). Die Hecke hat über die Jahre auch die Pfosten verbogen und deren Spitzen stehen mittlerweile gute 15-20cm über meinem Boden.

    Ich will jetzt auf meiner Seite den hang etwas abfangen (geht nur um knappe 20cm) und einen Sichtschutz anbringen - dazu hätte ich gerne aber die Pfosten wieder gerade. Der Eigentümerin habe ich mittlerweile telefonisch ausrichten lassen sich zu melden (keine Reaktion), auf einen normalen Brief kam auch keine Reaktion.

    Der nächste Weg wäre mal per Einschreiben nur was mache ich wenn auch dann keine Reaktion kommt?
    Der Zaun wurde von ihr angebracht - einfach die Pfosten auf meine Kosten aufstellen möchte ich eigentlich nicht.

    Was kann ich ansonsten noch auf dem kleinen Dienstweg unternehmen? Den Grenzverlauf wollte ich eigentlich unter vier Augen klären und nicht erst vom Bauamt neu vermessen lassen.

    Viele Grüße
    Oliver
     
  2. #2 simon84, 11.01.2018
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    Hallo,

    also es gibt verschiedene Punkte hier.
    So wie ich das verstehe ist das in BW, das heisst deine Landesgesetze sind zu beachten.
    Kenne ich nicht gut, da wir hier in Bayern sind, deshalb gehe ich auf die Gesetze nicht ein, das macht sicher jemand anders.

    1. Einfriedung auf der Grenze (Grenzzaun)
    Das scheint bei dir der Maschendrahtzaun und die zugehörigen Pfosten zu sein.

    Normalerweise erstellt man sowas mit 50/50 Kostenteilung zusammen mit dem Nachbarn und mit deren Zustimmung. Auch für die Wartung vereinbart man hier normalerweise 50/50.
    Eventuell wurde das in der Vergangenheit so gemacht ? Ist unklar.

    2. Hecke/Einfriedung auf dem eigenen Grundstück.
    Die Nachbarin hat eine Hecke auf dem eigenen Grundstück gepflanzt.
    Dazu muss Sie je nach Bundesland gewisse Abstände einhalten. Vielleicht sind diese nicht eingehalten.
    Dazu kannst du den Abstand von der Grenze bis zur Stammmitte messen. Vorher die genauen rechtlichen Vorgaben prüfen
    Weiterhin ist sie falls nicht gegenseitig anders vereinbart für die gesamte Heckenpflege auf ihrer und deiner Seite, sowie oben und unten zuständig.

    Das wurde nun wohl jahrelang vernachlässigt, aber wohl von dir auch nicht angemahnt.

    3. Erstellung eines Sichtschutzes
    Erstens wäre zu klären ob ein Sichtschutz zulässig ist. Dazu am besten bei der Gemeinde fragen.
    Manchmal gibt es Bebauungspläne oder sonstige Richtlinien die dies verbieten.
    Zweitens brauchst du bei einem Grenzzaun der 50/50 dir und der Nachbarin gehört erstmal die Zustimmung
    der Nachbarin, dass du einen Sichtschutz erstellen darfst. Du veränderst damit den bestehenden Zaun stark.
    Drittens müssen Pfosten dafür statisch geeignet sein. Wenn die Hecke die Pfosten schon weggedrückt hat, dann
    sind sie vermutlich auch nicht besonders gut einbetoniert (gut ich kenne die Situation vor Ort nicht).


    Summa summarum denke ich, dass du am besten auf deinem eigenen Grund auf eigene Kosten neue Pfosten setzen lässt, die für den von dir geplanten Zaun/Sichtschutz geeignet sind.

    Alles andere wird ewig dauern und in Streit enden. Der Nachbar hat ja keinerlei Interesse daran dir einen besseren Sichtschutz zu verschaffen und wird vermutlich sagen, da ist doch eh schon eine Hecke. Würde ich übrigens genauso machen in dieser Situation :)

    Die Heckenpflege solltest du aber auf jeden Fall mit dem Nachbarn klären, sonst hast du in ein paar Jahren genau das gleiche Problem wieder.
     
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  3. #3 Fred Astair, 11.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2018
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    Du hast, zumindest in der Verschriftlichung, ein Problem zwischen Dein und Mein zu unterscheiden.
    Ich vermute jetzt mal, was Du uns sagen wolltest:
    Zwischen Deinem und dem Grundstück Deiner Nachbarin steht also ein Zaun.
    Ist es Dein Zaun, ihr Zaun oder Euer gemeinsamer Zaun?
    Deine Hecke hat den Zaun beschädigt. Richtig?
    Du hast der Nachbarin telefonisch ausrichten lassen, dass sie sich bei Dir melden soll. Wieso sollte sie? Bist Du ihr Vorgesetzter?
    Warum sprichst Du sie nicht direkt an?
    Du könntest ihr ja anbieten, dass Du auf Deine Kosten den von Dir beschädigten Zaun reparieren möchtest.
    Was jetzt das Bauamt soll, ist mir unklar. Eine Grenzfestststellung kannst Du über einen amtlichen Vermesser beauftragen. Wird aber nicht billig.

    PS.: simon84 war schneller.
     
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  4. OliS

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    So war es geplant - ich bin aber der Meinung, dass vorher die Pfosten so befestigt und aufgerichtet werden sollten, dass nicht in ein paar Jahren die komplette Hecke bzw der Zaun auf meinem Grundstück liegt.

    Genau

    Maschendrahtzaun - wem er gehört -> keine Ahnung. Ich bin erst eingezogen als alles schon zig Jahre stand. Das wollte ich mit der Eigentümerin ja unter anderem klären.


    Nein. Die Hecke steht auf dem Grund der Nachbarin und gehört auch ihr.

    Weil sie nicht in dem Haus wohnt sondern zig Kilometer entfernt.

    Der Zaun wurde durch ihre Hecke beschädigt und auf mein Grundstück gedrückt.

    Laut Google wissen die wo die Grenze ist und sind auch zuständig wenn es um Vermessungen geht - sagt zumindest die Info des Rathauses.
     
  5. #5 Gast82596, 11.01.2018
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    Bei uns in Bayern gibts noch Grenzsteine und Markierungen.:hammer:
    einfach mal schauen wo die sind.
     
  6. OliS

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    Nichts gefunden - dann wäre es ja auch zu einfach... ;)
     
  7. #7 simon84, 11.01.2018
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    Sind beide Gebäude bis an den Grenzabstand gebaut ?
    Normalerweise 3 Meter von deiner Außenwand und 3 Meter von der Außenwand des Nachbarn, dort ist dann die Grenze, wenn beide Gebäude richtig stehen :biggthumpup:
     
  8. #8 simon84, 11.01.2018
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    Katasterauszug geht teilweise auch schon online kostenlos oder gegen geringe Gebühr.
    Erwarte aber nicht, dass du ohne weitere Referenzpunkte, da auf einer Kopie eines uralten A4 Blatts mehr als einen Meter Genauigkeit kommst.

    Besser ist tatsächlich zum Amt zu gehen ! "Oldschool" Papier im richtigen Maßstab ist halt doch manchmal besser.
     
  9. OliS

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    Jeweils 3m wären noch einige Meter von der Grenze weg ;)
    Auf meiner Seite kommen noch 3,6m Terrasse, Wiese, ein Beet und dann erst das Haus.
     
  10. #10 simon84, 11.01.2018
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    dann kannst du nur hoffen einen guten plan aus dem katasteramt zu bekommen
     
  11. #11 Gast82596, 11.01.2018
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    Boah. bei mir dann dumm gelaufen, ich habe zwischen 5 und 10 m zum Nachbarn
     
  12. #12 Lexmaul, 11.01.2018
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    Ein wirklich großes Glied hast Du.
     
  13. #13 Gast82596, 11.01.2018
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    Nö nur kein kleineres bekommen. Aber ich wusste nicht das man die Grundstücksgrenze dadurch ermittelt in dem man die Hausabstände einfach durch zwei teilt.
     
  14. #14 Lexmaul, 11.01.2018
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    Das hat auch keiner gesagt, aber hauptsache, dass es Erwähnung gefunden hat...
     
  15. #15 Gast82596, 11.01.2018
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    Siehe Beitrag 7
     
  16. #16 Lexmaul, 11.01.2018
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    Jo, ich kann wohl lesen. Und da steht das nicht allgemeingültig - es war ein Hinweis für eine Annäherung.
     
  17. #17 simon84, 11.01.2018
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    Bitte den ersten Satz meines Beitrages lesen.
    Seid doch nicht so gehässig, bitte nicht wieder hier rumstreiten, ich versuche hier nur zu helfen !

    Und es ist sehr wohl oft der Fall, dass beide Baukörper exakt 3 Meter von der Grenze stehen, selbstverständlich ist das nicht immer so !
    Bei mir ist es auf einer Seite so, auf der anderen nicht !

    Wenn es so ist, kann man eben die Grenze sehr leicht ermitteln !
     
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  18. #18 Gast82596, 12.01.2018
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    War Gestern Spassfreiertag:bierchen: hier?
     
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