Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus

Diskutiere Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Gemeinde, wir haben ein Grundstück und können bald ein Haus bauen. Kurze Angaben zu den Restriktionen: FH: 9 m, TH: 4,50 m und...

  1. #1 Beileropulos, 19.02.2018
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    Hallo liebe Gemeinde,

    wir haben ein Grundstück und können bald ein Haus bauen.
    Kurze Angaben zu den Restriktionen: FH: 9 m, TH: 4,50 m und eingeschossige Bauweise. Keine weiteren Auflagen.

    Vom Bauamt der Gemeinde haben wir schon folgende Aussage bekommen:
    "....laut dem Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von 4,50m vorgeschrieben, die bei der jetzigen Planung wahrscheinlich nicht eingehalten werden kann.

    Es kann einem Befreiungsantrag (der dem Bauantrag beigefügt werden muss) zugestimmt werden, wenn die Einhaltung der Eingeschossigkeit durch eine Berechnung nachgewiesen wurde.

    Ist die Eingeschossigkeit gewährleistet, würde die Gemeinde einem Befreiungsantrag zustimmen."

    Auf dieser Basis hat man schon einmal bessere Möglichkeiten der Planung, da wir gerne keine Schrägen haben möchten.
    Es lief eigentlich alles auf ein Staffelgeschoss (Pagodenhaus) hinaus, bis wir uns folgenden Musterhaus angesehen haben:

    viebrockhaus.de/massivhaus/edition-425-wohnidee-haus.html

    Hier wird auch von eingeschossiger Bauweise geschrieben und selbiges Haus steht, in ähnlicher Art und Weise, auch in einem Baugebiet im nächsten Ort, wo auch nur max ein Vollgeschoss vorhanden sein darf.

    Für mich sieht das aus wie 2 Vollgeschosse, kann mich hierzu einer aufklären? Wie ist hier die Eingeschossigkeit gewährleistet, oder wie könnte man diese gewährleisten (Erker weiter herausziehen?).
    Wenn die Möglichkeit nämlich besteht, würden wir das Haus auch gerne so bauen.

    Vielen Dank für Rückmeldungen / Anregungen etc.
     
  2. #2 Andybaut, 19.02.2018
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    je nach Bundesland und Aufstellung des Bebauungsplan gilt eine Landesbauordnung.
    Dort ist geklärt wie sich z.B. 1980 ( wenn der Bebauungsplan damals aufgestellt wurde) oder z.B. 2016 (wenn der Bebauungsplan 2016)
    aufgestellt wurde ein Vollgschoss definiert.


    Vollgeschoss-Definition in den deutschen Landes-Bauordnungen
    Hier sind die Definitionen nach Bundesländern.
    Aber es gilt nicht immer die neuste LBO, sondern die zum Zeitpunkt der Aufstellung gültige.
    Manche Bauämter seher das entspannt.
     
  3. #3 Beileropulos, 19.02.2018
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    Hallo und vielen Dank für die Antwort.
    Das wusste ich leider schon. Mich würde halt interessieren welche Tricks es bei der Berechnung gibt.

    - Erker weiter herausziehen
    - Einberechnung Terrasse in die Wohnfläche etc

    Wie gesagt, genau dieses Haus steht auch in einem Wohngebiet in der Nähe wo ganz klar eine eingeschossige Bauweise vorgesehen ist. Sie muss ja irgendwie umgangen worden sein :-)

    Danke.
     
  4. #4 Fritz531, 19.02.2018
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    Ein Dachgeschoss muss kein Vollgeschoss sein. Frag mal deinen Planer. Der müsste dir sagen können was geht und was nicht.
    Mit Tricks solltes Du da nicht anfangen - Maßgebend sind hier der B-Plan, die LBO und der Sachbearbeiter beim Bauamt.
     
  5. #5 Beileropulos, 19.02.2018
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    Hallo Fritz,
    vielen Dank für die Nachricht.
    Die Anfrage läuft parallel bei unserem potenziellen Bauunternehmer.
    Ich hatte nur gehofft auf diesem Wege vielleicht eine schnellere Antwort zu bekommen :-)
    Mit "Tricks" meine ich natürlich nichts illegales :-)
     
  6. #6 Beileropulos, 19.02.2018
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    Nachtrag:
    Mit Tricks meine ich eher alles was zur Vergrößerung der unteren Grundfläche eingerechnet werden kann, damit das OB max 2/3 des UG ergibt :-)

    Danke.
     
  7. #7 Andybaut, 19.02.2018
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    Genau so geht das. Das EG muss größer sein oder das Dach im "DG" entsprechend tiefer.
    Da du einen Lageplan benötigst, wird das auch dort berechnet und vom Vermesser bestätigt.
     
  8. #8 Beileropulos, 20.02.2018
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    Mal ganz doof gefragt:
    Wenn wir das Dach entsprechend tiefer machen, so dass wir an den Außenseiten unter 2,20 m bleiben, dann gilt das DG auch nicht als Vollgeschoss?
    Also z.B. 2,15 m?
     
  9. #9 Lexmaul, 20.02.2018
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    Solange Du unter der Traufhöhe von 4,50m bleibst....was aber nicht geht. Dein Drempel wird bei ca. 1,25m sein bei 35 Grad Dachneigung.

    Das willste ja nicht, also muss Du eh ne Genehmigung machen - dann ist das alles unerheblich. Ist halt die Frage, ob es genehmigt wird oder Du evtl. Nachbarn um Erlaubnis bitten musst :).
     
  10. #10 Andybaut, 20.02.2018
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    Bei der Geschossigkeit geht es genau um die Dachhöhe, bzw. den Raum der sich innen dadurch bildet.

    vollgeschoss schnitt - Google-Suche:

    Vielleicht wird es durch das Bild klar.
     
  11. #11 Beileropulos, 20.02.2018
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    Vielen Dank. Wir haben ja schon von der Gemeinde die Aussage, dass wir die 4,50 m Traufhöhe umgehen können indem wir die Eingeschossigkeit des OG durch eine Berechnung nachweisen. Auf die TH schauen wir da schon gar nicht mehr :-)
     
  12. #12 Beileropulos, 20.02.2018
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    Ich möchte noch einmal auf dieses Haus hier zurückkommen:

    Edition 425 WOHNIDEE-Haus

    Es steht in einem Wohngebiet in Niedersachsen in dem nur eingeschossige Bauweise erlaubt ist. GH: 9 m, keine weiteren Restriktionen.
    Könnt ihr mir erklären, wie die es geschafft haben die eingeschossige Bauweise zu umgehen, bzw was man machen muss um das Haus so genehmigt zu bekommen?
    Wir haben u.a. gesehen, dass die den Erker unten noch ein gutes Stück weiter herausgezogen haben.
    Danke für eure Hilfe, Anregungen etc.

    Das Haus genehmigt zu bekommen beim Bauamt wird dann meine Sorge sein :-)
     
  13. #13 Lexmaul, 20.02.2018
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    Hast Du keinen Architekten? Ist für den doch ein Kinderspiel, die richtigen Argumente zu finden. Sowas geht oft auch nur mit Kenntnisse der örtlichen Gepflogenheiten - ein Laie sollte sich da nicht einmischen.
     
  14. #14 Beileropulos, 20.02.2018
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    Leider nicht :-(
    Aber wir haben nun die Möglichkeit das besagt Haus zu besichtigen und direkt zu fragen wie die Eingeschossigkeit umgangen wurden :-)
     
  15. #15 Andybaut, 20.02.2018
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    Scheinbar war es OK 2 Vollgeschosse zu haben.
    Der kleine Erker mit dem hohen Dach kann unmöglich bei einer eingeschossigen Bauweise funktionieren.

    Wir sprechen von 1/4 is 1/3 größere Fläche im EG wie im OG.
     
  16. #16 Beileropulos, 20.02.2018
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    Ja das denke ich mir auch. Im B-Plan steht aber ganz klar und unmissverständlich, dass es nur ein Vollgeschoss sein kann.
    In dem besagten Bau haben die den Erker unten deutlich weiter herausgezogen.
    Wie sieht es mit der Anrechnung der Terrasse oder eines Carports/Garage aus?
     
  17. #17 Andybaut, 20.02.2018
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    Weder noch darf hier angerechnet werden.
    Vielleicht ist es aber eine angebaute Garage, die teilweise als Werkstatt ausgewiesen wurde.
    Das wäre mit viel gutem Willen und einem blinden Sachbearbeiter vielleicht eine Möglichkeit.
     
  18. #18 Schwarz, 20.02.2018
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    Das Haus aus dem Link sehe ich zunächst mal nicht als eingeschossiges Gebäude. Da würde ich eher auf eine falsche Information auf der Homepage des Herstellers tippen oder auf eine Variante, die der Hersteller anbietet. Die Flächendaten im Link deuten auch nicht darauf hin, dass dort brutto 40m² im Dachgeschoss eingespart wurden. Also würde ich dazu raten, sich von diesem Gedanken zu verabschieden, dass es sich um ein eingeschossiges Musterhaus handelt.

    Niedersachsen habe ich jetzt herausgelesen.

    Über die Feinheiten in Niedersachsen bin ich da nicht so informiert, aber ein paar allgemeine Tipps "konstruktiver Gestaltung" vielleicht wie folgt:

    1. Feststellen ab wo die 4.50m Traufhöhe gerechnet werden müssen (Vorgabe in B-Plan als Relativpunkt Straße, Mittelwert oder natürliches Gelände, was auch immer da so möglich ist)
    2. Höheneinrichtung entsprechend des Punktes vornehmen; dann sitzt der Fußboden Erdgeschoss halt unterhalb des Niveaus der Straße (hierbei halbwegs ebenerdiges Grundstück vorausgesetzt); sieht sch... aus, ist im Handling sch..., habe ich aber schon gesehen, soll heißen den Trick haben die Altvorderen schon 40 Jahren gekannt.
    3. rückt man das "Erdgeschoss" entsprechend tief ins Erdreich (je nach Bemessungshöhlage) kann es auch plötzlich zum Kellergeschoss werden;
    4. Eine Dachterrasse einplanen! Dann sitzt ein L-förmiges Gebäude auf einem Rechteck. Dürfte das einfachste sein, je nach Grundstückszuschnitt und -größe aber die Grenzabstände beachten. Dann nur den Rest schieben und passend machen.

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  19. #19 Beileropulos, 20.02.2018
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    Hallo und vielen Dank.
    Ja das habe ich mir auch schon gedacht, dass es vielleicht ein Fehler in der Beschreibung ist.
    Selbiges Haus steht auch in Niedersachsen in einem Baugebiet im Nachbarort. Hier ist nur eingeschossige Bauweise möglich.
    Es wurde so gelöst, dass der Erker im Untergeschoss weiter herausgezogen wurde und dort oben drauf ein großer Balkon ist.
    Das hat offensichtlich funktioniert.
     
  20. #20 Lexmaul, 20.02.2018
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    Der Erker ist doch solange wurscht in der betrachtung, solange er ein untergeordnetes Bauteil darstellt, oder? Wir haben auch zwei große Flachdachausbauten am Haus, die im OG für eine gerade Decke sorgen - obwohl auch hier nur Eingeschossigkeit erlaubt war. Und das wurde per verinfachtem Verfahren genehmigt (= an den B-Plan gehalten).
     
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