Abriss und Neubau an bestehende DHH

Diskutiere Abriss und Neubau an bestehende DHH im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich brauche mal eure Einschätzung! Auf unserem Nachbargrundstück tut sich demnächst was. Auf diesem Grundstück und dem...

  1. #1 hYperMS, 31.01.2018
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    Hallo Experten,
    ich brauche mal eure Einschätzung!

    Auf unserem Nachbargrundstück tut sich demnächst was.
    Auf diesem Grundstück und dem dahinterliegenden Grundstück wurde ca. in den 60ern ein Doppelhaus errichtet.
    Unser Nachbargrundstück wird demnächst verkauft und die neuen Eigentümer möchten ihre Hälfte des DH abreißen und einen Neubau wieder anbauen.

    Das Doppelhaus ist mit dem Giebel verbunden also teilen sie sich (blöd gesprochen) das Dach und sogar den Kamin. Kann man schlecht beschreiben aber es ist halt nicht aneinandergebaut wie man es heutzutage machen würde... Es gibt keinen Bebauungsplan. Das DH hat 1 1/2 Geschosse und die sogar nicht sehr hoch. Wir haben 2 1/2 Geschosse aber unsere zukünftigen Nachbarn möchten das Haus direkt wieder an die bestehende DHH anbauen.

    Ich weiß es gibt keine fixe Regelung und ist immer vom Einzelfall abhängig. Aber was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

    Dürfen unsere neuen Nachbarn so hoch wie wir bauen? Oder ist die Wahrscheinlichkeit größer das die Optik des DH gewahrt bleiben muss und es daher nicht höher als das bestehende DH sein darf? Oder dürfen sie dann 1-2 Meter höher? Was gibt es für Möglichkeiten diese Vorschriften zu umgehen? Erst auf gleicher Höhe bleiben und dann erst höher werden?

    Gibt es ganz grobe Richtwerte was ein Abriss kostet für 110 m² Wohnfläche, Teilunterkellerung, Entsorgung eines Öltanks, gemauerte Garage?
    Was kann man für das stützen des bestehenden DH, der Erstellung einer Brandschutzwand etc. rechnen?

    Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr mir eine grobe Einschätzung geben könntet worauf wir uns demnächst einstellen können/müssen.

    Vielen Dank!
     
  2. Alex88

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    Frag doch den Nachbarn, vielleicht sagt er dir was es ihm kostet
     
  3. #3 hYperMS, 31.01.2018
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    Das war eher die unwichtigere Frage. Außerdem wird er sicherlich nicht sämtliche Kosten rausposaunen....

    Ich möchte grundsätzlich gerne wissen auf welche Höhe ich mich ca. einstellen kann.
     
  4. #4 Andybaut, 31.01.2018
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    ???

    ziemlich wirr. Um was geht´s dir eigentlich?

    Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann richtet sich die neue mögliche Höhe nach der vorhandenen Umgebung.
    Wenn also dort irgendwo ein 4 stöckiges Haus steht, dann wir dein neuer Nachbar auch bis zu 4 Stockwerken bauen können.

    Was für eine Brandwand und welche Kosten?

    Die beiden DH Hälften haben vermutlich eine F90 Wand als Trennung. Vielleicht sogar zwei.
    Abstützen muss man da gar nichts, da jedes Haus für sich stehen muss.
    Also muss man da auch nichts rechnen.
     
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  5. #5 hYperMS, 01.02.2018
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    Das man sich grundsätzlich an der Höhe im Umfeld orientiert ist mir klar.
    Das dies jedoch ohne Einschränkungen auch für Neubau-DHH gilt, die nach Abriss direkt wieder an das alte DH angebaut werden, bezweifle ich einfach. Daher brauche ich eine Einschätzung was es für Erfahrungen in solchen Fällen gibt.
    Es gibt doch das Nachbarschaftsrecht und den Begriff der Wahrung des Doppelhauscharakters!
    Da muss es doch unterschiede zu einem freistehenden Bau geben!?
     
  6. #6 Andybaut, 01.02.2018
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    Wenn es keinen Bebauungsplan gibt und keine sonstigen Satzungen sehe ich hier die Freiheit nach nach 34 BauGB.

    Wenn du abreissen möchtest und größer bauen und das so in der Umgebung üblich ist, dann kann der Nachbar ja auch nicht sagen
    "das gefällt mir nicht, da war vorher was kleineres"
     
  7. Dimeto

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    Und es gibt das BGB, BauGB (Planungsrecht) und die LBO (Bauordnungsrecht). In NRW regelt das Nachbarrecht im wesentlichen die Rechte und Pflichten der Nachbarn untereinander. Vermutlich gibt es auch in deinem Bundesland Regelungen bezüglich einer von Dir beschriebenen Kommunwand. Damit haben aber weder Staat noch Du etwas zu tun, sondern nur die betroffenen Nachbarn.
    Wie Andybaut es schon geschrieben hat, dürfte das in deinem Fall nicht anwendbar sein, da es keinen Bebauungsplan gibt, der Doppelhäuser vorschreibt. Nach §34 BauGB müssten schon mehrere Straßen gleichartig bebaut sein, um einen Gebietscharakter abzuleiten und damit die Verpflichtung, gleichartige Doppelhausshälften zu errichten. Dagegen spricht, dass sich dein Haus in unmittelbarer Nähe schon deutlich unterscheidet.
    Planungsrechtlich finde ich dafür keine Hinweise. Bauordnungsrechtlich würde man in NRW vermutlich entsprechende Sicherungen per Baulast verlangen (gemeinsame Bauteile oder Anbauverpflichtung oder Abstandfläche).
     
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  8. #8 driver55, 01.02.2018
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    Gerne doch.
    Ein Freund hat in einer "Bestandsgegend" eine DHH aus den 50ern geerbt. Wfl. hätte ich jetzt mal auf 90 m² geschätzt. Die andere DHH war glauch ich sogar identisch. (Mehrere DH in der Straße...).
    Abriss und Neubau einer DHH mit nun Wohnfläche 280 m² (EG/OG/DG) + KG 100 m².
    Noch Fragen?
     
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  9. #9 Wolfmanjack, 02.03.2018
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    50qm Terasse fertig ....
    Ich verstehe immer noch nicht, wozu du das alles wissen willst ? Was juckt einen denn, welche Kosten der Nachbar für sein Vorhaben hat ? Kommt es Dir jetzt auf den optischen Charakter der Nachbarschaft an, oder ist es der Neid, dass es eventuell größer und schöner als Deine DHH werden könnte ?
    Unser Haus passt hier in der Strasse optisch zu keinem anderen - so einen Zauber hat aber keiner abgezogen.
     
  10. #10 Fred Astair, 02.03.2018
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    Vielleicht hast Du es nur nicht gemerkt?
    Meinst Du der TE probt offen in der Nachbarschaft den Aufstand?
     
Thema: Abriss und Neubau an bestehende DHH
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