Was tun bei verpfuschten Wänden

Diskutiere Was tun bei verpfuschten Wänden im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mein Maler hat vollen Einsatz beim verschandeln meines Hauses gezeigt. Da mir die Leistung so gar nicht zusagt hat (vereinbart...

  1. #1 abinseigenheim, 06.03.2018
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Hallo zusammen,

    mein Maler hat vollen Einsatz beim verschandeln meines Hauses gezeigt.
    Da mir die Leistung so gar nicht zusagt hat (vereinbart war Q3 mit Malervlies und zwei Mal weiss gestrichen) bin ich vor der Endabnahme mit einem zweiten Maler durch das Haus gegangen.

    Insgesamt wurden dabei über 90 Punkte beanstandet.
    Um es kurz zu machen - die Hauptkritikpunkte waren:
    -Ungeschliffene Außenkanten mit starken Farbnasen und abgelöstem Vlies.
    -Sichtbare Stöße zwischen den Vliesbahnen.
    -Uneben gespachtelte Wände
    -Generell unsauber gestrichene Wände
    -Treppe, Fensterrahmen und Fensterbänke mit angestrichen

    Der hinzugezogene Maler kalkulierte ca. 8.000€ für ein fachgerechtes Instandsetzen der Malerarbeiten, sagte jedoch auch gleich, dass er bezüglich Gewährleistung eigentlich keine Arbeiten von anderen übernimmt.

    Ich habe meinem Maler darauf hin eine Mängelanzeige geschickt und ihn aufgefordert, alle Mängel bis zum Tag X zu beseitigen.
    Er kam dann auch einen Tag vor Fristablauf und meinte er könne mit seinem Kollegen alle Mängel sicher innerhalb eines Tages beseitigen. Was soll ich sagen... seit dem sieht das Haus noch viel schlimmer aus. *heul*
    Überall sind Farb- und Strukturunterschiede zu sehen und die Wände sind noch welliger als vorher.

    Hier mal ein paar Bilder... wohlgemerkt nach der Nacharbeit... ich könnte beliebig viele "grausame" Fotos einstellen - die Uploads sind aber auf 10 Stück begrenzt...


    Wand im Essbereich.
    Wand Essbereich.jpg

    Fensterlaibung im Schlafzimmer
    Fensterlaibung Schlafzimmer.jpg

    Lichtschalter WC OG:
    Lichtschalter WC OG.jpg

    Treppe:
    Treppe oben.jpg

    Wand WC EG:
    Wand WC EG.jpg

    Wand Spielzimmer
    Wand Spielzimmer.jpg
    Wand Spielzimmer2.jpg

    WC OG:
    Kante Fenster WC OG.jpg

    Abschluss Fensterbrett WC OG.jpg

    Wand Kinderzimmer:
    Wand Kinderzimmer.jpg

    Meine Frage ist jetzt - "Wie mache ich weiter?"
    Leider habe ich einen großen Fehler gemacht und schon einen Großteil der Rechnung vor Fertigstellung bezahlt... es sind nur noch 2600€ offen - die ich natürlich erstmal nicht bezahle. Nach dem deletanitischen Ausbesserungsversuch will ich den Maler aber auch auf gar keinen Fall wieder im Haus haben. Ich frage mich jetzt, in wie weit ich einfach einen dritten Maler (sofern ich denn einen finde) kommen lassen kann der die schlimmsten Dinge noch ausbessert.
    Wie müsste in diesem Fall die Beweissicherung aussehen... mal angenommen ich lasse einen dritten Maler kommen und danach meldet sich Maler 1 und sagt "Hier ist doch alles schick - gib mir mal mein restliches Geld." - dann stehe ich ja ziemlich blöd da.

    Danke für eure Tipps...

    Viele Grüße
    Torsten
     
  2. #2 cschiko, 06.03.2018
    cschiko

    cschiko

    Dabei seit:
    07.12.2017
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    20
    Wie mache ich weiter?

    Die Frage ist wohl nicht so leicht zu beantworten, denn ganz so einfach kannst du ihm weitere Nachbesserungen nicht "untersagen". Da ist es rechtlich wohl recht schwierig und am Ende kann wohl der Rat nur lauten sich von einem passenden Anwalt beraten zu lassen. Ansonsten bleibt nur die Mängel erneut zu rügen etc.. Aber um da rechtlich nicht in irgendwelche "Fallen" zu tappen würde ich zu einem Baufachanwalt gehen und mich beraten lassen.

    Auch wenn man verstehen kann, dass du kein Vertrauen mehr in den Handwerker hast.
     
  3. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Ab zum BauFACHanwalt, Mängelanzeige evtl. mit Ersatzvornahme schreiben LASSEN
    frag mal bei der zuständigen Handwerkskammer nach einem vereidigten Gutachter für Maler u. Lackiererhandwerk
     
  4. #4 abinseigenheim, 06.03.2018
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Mal ne blöde Frage... wer zahlt eigentlich das ganze Zeug (also Anwalt, Gutachter, etc.) zum Schluss?
     
  5. #5 Fred Astair, 06.03.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.609
    Zustimmungen:
    5.129
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Nach 25 Jahren Prozessiererei der Unterlegenene.
    Ach nein, der ist ja inzwischen pleite.
     
  6. #6 petra345, 06.03.2018
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.497
    Zustimmungen:
    818
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Baufachanwalt ist im Prinzip richtig. Aber ein brauchbarer ist so selten wie ein weißer Elefant in Sibirien.

    Aber unabhängig davon wird ein Gutachter benötigt, der als unabhängiger und vereidigter Fachmann die Sache beurteilt und später dem Anwalt die Fragen übermittelt, die der vom Gericht bestellte Sachverständige überprüfen und beantworten soll.

    Ein Urteil ist nach den Erfahrungen in 5 Jahren zu erwarten.

    M. a. W.: Entweder man einigt sich außergerichtlich oder man hat 5 Jahre Schriftwechsel in den nächsten Jahren.
     
  7. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    bei den meisten reicht schon das Erscheinen eines Gutachters zum einlenken
     
  8. #8 cschiko, 07.03.2018
    cschiko

    cschiko

    Dabei seit:
    07.12.2017
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    20
    Die Frage ist ja was man erreichen will! Du kannst jetzt erneut die Mängel rügen und zur Nachbesserung auffordern (zwei Chancen muss man wohl im Normalfall schon geben). Sollte das auch net klappen kannst du weiter sehen oder du versuchst direkt zu erreichen das er auf den Restbetrag verzichtet und du es anderweitig beheben lässt. Die Mehrkosten wirst du dann jedoch selbst tragen müssen, ABER dies wäe hier vielleicht der bessere Weg. Denn ich würde auch anzweifeln das sie das hinbekommen.
     
  9. #9 driver55, 07.03.2018
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.796
    Zustimmungen:
    1.204
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    So ganz nachvollziehen kann ich die Situation nicht. Du hast doch sicherlich nicht erst beim letzten Pinselstrich diesen fachmännischen Obermurks gesehen, oder?
    Weshalb schreitet man da nicht vorher ein und meldet sich zu Wort? Schon beim ersten "fertigen" Zimmer hat man das Dilemma erahnen können, behaupte ich. Auftrag stornieren und in die Wüste schicken, fertig.
    Oder vom GÜ/BT beauftragt und quasi im Hauspreis inkludiert gewesen?:mad:
    Egal wie, auf alle Fälle nicht erst am Ende damit um die Ecke kommen. Die Kosten bleiben bei dir hängen, so oder so.
     
  10. #10 abinseigenheim, 07.03.2018
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Ich bin kein Fachmann - ich habe mehrmals gefragt, ob dies oder das so korrekt ist, oder ob man das später noch sieht... ich wurde dann immer vertröstet, dass das nur vor dem Anstrich noch so aussieht - die Farbe würde dann die letzten Unebenheiten und nachträglich gespachtelten Flächen verschwinden lassen.

    Dass das nicht so war habe ich erst zum Schluss gesehen... als ich dann mal zusammen mit dem Maler durch das Haus gegangen bin und einzelne Flächen im Streiflicht betrachtet hat, meinte er nur "Das darf man nicht - bei Q3 und Malervlies wird man keine vollkommen plane Fläche hinbekommen."
    Dass das bullshit ist, hat mir dann auch erst der zweite Maler bestätigt als ich mit ihm durchs Haus gegangen bin... :-(

    --- EDIT --- Ich glaube nicht, dass ich einen Vertrag einfach so stornieren kann. Selbst wenn... welcher Maler macht schon auf einem Gewerk weiter, dass ein anderer vorher begonnen hat?? Aso... nein, ich habe den Maler selber lokal gesucht und beauftragt...
     
  11. #11 cschiko, 07.03.2018
    cschiko

    cschiko

    Dabei seit:
    07.12.2017
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    20
    Wie schon gesagt, auch jetzt musst du wahrscheinlich erneut die Mängel rügen und dann mal schauen was er sagt! Im Idealfall wird er auf seinen Restbetrag verzichten und es dabei belassen. Will er nochmal nachbessern, dann muss man schauen denn rechtlich dürfte er dies durchaus. Wobei manche Sachen natürlich eigentlich nur mit völlig neuem Aufbau machbar sind.

    Hat er eigentlich tatsächlich die Fensterbänke einfach mitgestrichen? Sieht auf dem Bild Wand im Essbereich so aus, da sieht man ja auch schön das die Wand nicht in Q3 gespachtelt ist sondern sehr uneben ist.

    Ich denke aber das du ohne Anwalt und Klage höchstens den Restbetrag wirst behalten können und das auch nur wenn er da "mitspielt". Ich würde die Mängle erstmal erneut rügen und hören was er sagt. Dann kannst/musst du weitersehen, er hat ja neben den fachlich nicht korrekten Arbeiten dann sogar Sachen beschädigt bzw. zumindest verschmutzt.
     
  12. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    mach die Leute nicht verrückt mit dem Quatsch
    er hat durchaus das Recht auf eine zweite Chance, aber wenn er diese auch vergeigt, so wie hier, hat er nur das Wohlwollen des Auftraggebers, aber kein Recht mehr nachzubessern
    da hat er allerdings recht
     
  13. #13 cschiko, 07.03.2018
    cschiko

    cschiko

    Dabei seit:
    07.12.2017
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    20
    Wieso Quatsch? De facto ist es eine rechtliche Grauzone wie oft er Nachbessern darf und ab wann man die Nachbesserung als gescheitert einstufen kann. Das man hier bei diesen Arbeiten sicherlich mehr als darüber diskutieren kann das er es nicht mehr hinbekommt, das sehe ich auch so. Aber ob dies am Ende dann rechtlich Bestand hat, da wäre ich einfach Vorsichtig.

    Hier ist das Ganze eigentlich ganz schön zusammengefasst: Probleme mit Handwerkern
     
  14. #14 simon84, 07.03.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.760
    Zustimmungen:
    5.556
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das Pferd wird wieder von hinten aufgezäumt.

    Was war überhaupt genau und wie (schriftlich) beauftragt ?
    BGB oder VOB ?
    Q3 für was ? Spachteln ?

    Mit Streiflicht hat er zwar nicht ganz unrecht, aber den Murks sieht man hier ja auch von 400 Meter Entfernung.

    Ersatzvornahme schon nach 1x Nachbessern würde ich auch nur in Absprache mit Anwalt empfehlen.
     
  15. #15 abinseigenheim, 07.03.2018
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Der schriftliche Auftrag lautete wie folgt:
    • 650 qm Rigips Decken/ Wände inklusive Eckschutzwinkel auf Q3 spachteln und schleifen
    • Decken/Wände grundieren und mit Malervlies Conpart 155g tapezieren
    • Ayrcl in den Ecken ziehen
    • 2 mal streichen (Caparol Wandfarbe)
    • Fertigstellungstermin: 05.01.2018.

    Ist im Auftrag eine Gewährleistung nach VOB bzw. BGB nicht explizit genannt, gehe ich mal davon aus, dass das BGB gilt, oder?
     
  16. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    cschiko, lies doch mal in dem Artikel den Absatz, wie oft er nachbessern darf.....
    solche Kommentare sehe ich immer etwas kritisch, da die oft nicht aus der Praxis entstehen und
    meist von nicht HW geschrieben wurden, die von der Praxis sehr wenig Ahnung haben
    damit ist doch alles klar, Q3 ist das bei weitem nicht, wenn er anderes behauptet, lass es dir schriftlich vorlegen,
    da gibt es nämlich genaue Unterlagen wie Q3 auszusehen hat
     
    simon84 gefällt das.
  17. #17 cschiko, 07.03.2018
    cschiko

    cschiko

    Dabei seit:
    07.12.2017
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    20
    Habe ich gelesen und ich sehe dort nicht das man nach einmaligem Versuch dann bereits die Nachbesserung als gescheitert einstufen kann. Ma als Zitat:

    "Wie oft darf der Handwerker nachbessern?

    In der Regel hat der Handwerker das Recht, ein bis zwei mal sein Werk nachzubessern. Die genaue Anzahl ist gesetzlich nicht geregelt, es kommt daher immer auf den Einzelfall an. Ist abzusehen, dass bereits nach einmaligem Reparaturversuch trotz aller Bemühungen des Handwerkers kein funktionsfähiges Werk herzustellen ist, so gilt der Nachbesserungsversuch schon nach einer einzigen Reparatur als fehlgeschlagen. Der Kunde muss in diesem Fall keinen zweiten Versuch akzeptieren. Ist es aber so, dass ein zweiter Reparaturversuch des Handwerkers evtl. doch noch zum gewünschten Erfolg führen könnte, so muss der Kunde einen zweiten Versuch akzeptieren."

    Der letzte Satz spricht für mich dann aber dafür das man hier schon einen zweiten Versuch einräumen muss, denn MÖGLICH wäre es schon das er ex hinbiegt. Wenn auch sicher bei den gezeigten Vorarbeiten unwahrscheinlich!

    Es geht mir hier im wesentlichen darum, das man rechtlich doch verdammt aufpassen muss bevor man den Vertrag aufkündigt. Denn es könnte hier eben auch gut sein, dass man ihm einen zweiten Versuch zugestehen muss. Tut man dies nicht, dann hat man nachher ggf. selbst die Arschkarte. Natürlich müsste er dann hierfür einen Rechtsstreit anzetteln, aber wieso nicht erneut rügen und schauen was er dann sagt? Dein Rat, zumindest klingt dies so durch, hier ganz klar nach einmaligem Versuch das Ganze für gescheitert zu erklären halte ich zumindest für gefährlich.
     
  18. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    für mich ganz klar....
    so ganz Unrecht hast du ja nicht, lies mal #3
     
  19. #19 driver55, 07.03.2018
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.796
    Zustimmungen:
    1.204
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    @abinseigenheim (mit verpfuschen Wänden): Dazu muss man auch kein Fachmann sein, um das zu erkennen. Ein Blich auf den "versifften" Schalter reicht doch. Ich hätte dem klipp und klar gesagt, er braucht morgen nicht mehr kommen. Punkt!
    Basierend auf welchen Referenzen wurde dieser "Schmierer" beauftragt?

    @Alex88, cschiko: Wer eine solche Arbeit abliefert, ist auch nicht gewillt so nachzubessern, dass der BH zufrieden ist. Malergesellen können das aber niemals gewesen sein.
     
  20. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.628
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Dooooch, ich kenn sogar "Trockenbauer" die nicht wissen was Q3 bedeutet.....
     
Thema: Was tun bei verpfuschten Wänden
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. farbnasen auf malervlies

    ,
  2. verpfuschte Malerarbeiten

    ,
  3. verpfuschte wand

    ,
  4. fensterlaibung beanstandung 90 grad
Die Seite wird geladen...

Was tun bei verpfuschten Wänden - Ähnliche Themen

  1. Eine völlig verpfuschte Garagensanierung

    Eine völlig verpfuschte Garagensanierung: Wenn es nicht so traurig wäre….. Was ich wollte 1. Asbestdach runter, neues drauf….dies regendicht ( ist ja die Funktion vom Dach!) 2. Die...
  2. Verpfuschtes Bad - Korrekturlauf

    Verpfuschtes Bad - Korrekturlauf: Hallo zusammen, Ich hoffe, ich finde hier einen Rat. Wir haben ein Haus gekauft und im Zuge der Sanierungen auch unser Bad gleich mal...
  3. Verpfuschte Nivelliermasse?

    Verpfuschte Nivelliermasse?: Hallo zusammen, wir haben eine Firma beauftragt, um uns mehrere Räume mit Ausgleichsmasse oder Nivelliermasse behandeln zu lassen. Uns ging es...
  4. Vliestapete Streiflicht Unebenheiten verpfuschte Wände

    Vliestapete Streiflicht Unebenheiten verpfuschte Wände: Grüß Gott allerseits Vielen Dank erst einmal fürs Lesen. Vor ein paar Wochen wurde das Wohnzimmer renoviert unter anderem die Wände ohne Decke....
  5. Attikaverblechung völlig verpfuscht

    Attikaverblechung völlig verpfuscht: Hallo, anbei Fotos wie der Spengler sich die Attikaverblechung vorstellt. Das scheint undicht zu sein wie ein löchriger Käse. Über Fachmeinungen...