Mängel bei Holzterrasse

Diskutiere Mängel bei Holzterrasse im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mir eine Holzterrasse bauen lassen. Aber irgendwie bin ich etwas unzufrieden. Zum Teil sind die Bretter schief und einige...

  1. #1 schmiedman, 09.05.2018
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    Hallo,

    ich habe mir eine Holzterrasse bauen lassen. Aber irgendwie bin ich etwas unzufrieden. Zum Teil sind die Bretter schief und einige Bretter sind halt schon beschädigt. Außerdem wurden ungleichmäßige Abstände gemacht.
    Auf die Schäden im Holz angeprochen sagte mir der Handwerker, dass das halt Holz ist und er habe beim Großhändler schon die besten rausgesucht.
    Habe ich denn nicht Anspruch auf unbeschädigte Bretter und was mache ich wegen der schiefen Kanten? Preisminderung oder was macht man da?
    Ich würde mich sehr über einen Rat freuen,
    Markus
     

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  2. #2 cschiko, 09.05.2018
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    Also zunächst einmal den Mangel schriftlich rügen und ich denke insbesondere die ungleichen/schiefen Stöße sind definitiv als Mangel anzusehen. Da hätte er die Bretter halt begradigen müssen, zudem ist die Anordnung der stöße denke ich zumindest sehr unglücklich gewählt, wenn nicht sogar fachlich auch ein Mangel.

    Ebenfalls dürften Beschädigungen wie auf dem letzten Bild zu sehen einen Mangel darstellen, da würde ich einfach davon ausgehen, dass er dann eben dieses Stück vom Brett absägt und so die beschädigte Stelle entfernt. Es auf den Großhandel zu schieben ist aus meiner Sicht quatsch, dann darf er die Ware eben nicht kaufen.

    Zudem scheint es an manchen Schraubstellen passiert zu sein, dass dadurch das Brett gerissen ist oder wirkt dies nur so? Erstes Bild das rechte mittige Brett (untere Schraube), auch das dürfte einen Mangel darstellen. Alles in allem ist das in meinen Augen ziemliche Murks und das kriegen viele Heimwerker deutlich besser hin. Die Stöße gerade zu schneiden wäre das Minimum gewesen, das die langen Fugen ggf. etwas ungleich sind, damit müsste man natürlich bei Holz rechnen. Aber die Stöße hätte er ohne großen Aufwand begradigen können und ohne schräge Fugen herstellen können.
     
  3. #3 schmiedman, 09.05.2018
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    Vielen Dank für die Einschätzung!
     
  4. #4 Andybaut, 09.05.2018
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    Hallo,

    optisch ist das die totale Katastrophe.
    Fachlich ist das gar nicht mal so einfach das richtige Regelwerk zu finden.

    Ich würde hier:
    Terrassen- und Balkonbeläge (4. Auflage) – GDHolz-Service GmbH
    mal bei einem Holzhändler nachfragen ob er solch eine Broschüre und die darin beschriebenen Toleranzen hat.

    Dann Mangelanzeige und wenn möglich einen Teil der Zahlung einbehalten.

    Für mich sieht das so aus:
    Bretter so eingebaut, wie sie auf dem Hof lagen ohne nachsägen und nachdenken.
     
  5. #5 Gast82596, 09.05.2018
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    Wolltest Du die feine Riffelung oben haben? Normalerweis ist diese unten und oben das grob verzahnte.
     
  6. #6 driver55, 09.05.2018
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    Ach herje, da bin ich voll bei cschiko und Andybaut.
    Hier kann man sich auch noch verletzten!
    Jedes einzelne Brett gehört dem Herrn eigentlich um die Ohren gehauen.

    Bzgl. Teil der Zahlung einbehalten. Ja, einen sehr großen sogar!
     
  7. #7 schmiedman, 10.05.2018
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    Vielen Dank auch allen anderen für die Einschätzung.
    Die Terrasse ist ca. 35qm groß und insgesamt zahle ich 3300€. Davon entfallen lt. Rechnung 1950 € für Material, 250 € für Aushub und Platten und 250 € für das Streichen / Ölen (hatten wir so besprochen). Der reine Arbeitslohn beträgt 850 €. Ich könnte jetzt j nur am Arbeitslohn reduzieren können, oder? Was natürlich schade ist, da er ja auch das Material verhunzt hat.
    Ich will auch eine erbrachte Leistung würdigen und nicht der egoistische Bauherr sein. Bei ihm steht ja auch eine Existenz dahinter.
    Aber selbst wenn er ein, zwei Bretter austauscht, ist es immer noch nicht so, wie erwartet. Dann einfach 300€ vom Arbeitslohn abziehen - also als Gesprächsgrundlage mit ihm?
    Was denkt Ihr?
    Vielen Dank im Voraus. Hilft mir extrem dabei, konstruktiv zu bleiben.
     
  8. #8 simon84, 10.05.2018
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    Die Arbeit „kostet“ ihn am wenigsten wenn er es selber macht. Einmal richtig machen und den Gesamtbetrag zahlen wäre mir lieber als jegliche sonstige Kompromisse

    Du schaust jeden Tag auf die Terrasse
     
  9. #9 Lexmaul, 10.05.2018
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    Sorry, könnte der bei mir komplett entsorgen - nicht mal vorgebohrt.

    Mal schauen, was passiert, wenn das Holz anfängt zu arbeiten
     
  10. #10 Gast82596, 10.05.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Das wären ja nicht mal 10%. Ich würde 25% einbehalten, dann kommt er auch wieder.
     
  11. #11 Andybaut, 10.05.2018
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    Das ist aus meiner Sicht ein Schlag ins Gesicht Jedes ordentlichen Handwerkers. Daher ist es nicht einzusehen, dass diese Handwerker schmerzfrei aus der Nummer rauskommt. Ein guter Handwerker hat Hier kein Geld verdient und der schlechte bekommt gutes Geld. Ich würde hier zu erst einmal gar nichts zahlen.
     
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    Hallo, für so eine Leistung würde der Handwerker gar keine Zahlung erhalten von mir, sofern das auf den Bildern zu sehen ist stimmt :
    Weder der Abstand zwischen den Belag noch das Bohr Bild und diese Stossführung /ohne Versatz geführt /entspricht auch nicht der Fachregel

    Am einfachsten wäre für Sie den Lieferanten zu kontaktieren, der gibt Ihnen Auskunft zur Verlegung, geht schneller als die Fachregeln zusammenzutragen

    Hinsichtlich Abplatzung und Verformungen an dem Holz selbst, sind die Beschädigungen außerhalb des zulässigen

    wenn ich das vom Foto her beurteile scheint auch keine vernünftige UK verbaut respektiv ist das verwendete System nicht so erkennbar

    d. h. Keine Zahlung leisten und schriftlich Mangelanzeige mit Termin setzen zur Abstellung
     
  13. SIL

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    Als Nachtrag noch dazu falls die ausgewiesene Kostenteilung stimmt, mit fast 2000 für das Material, so stelle ich das komplett in Abrede um das salopp zu sagen 'hier wurde jemand gut abgezogen ', dieses Holz entspricht nie diesen zugewiesenen Wert, wohl eher von einem Baumarkt bezogen....
     
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  14. #14 schmiedman, 16.05.2018
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    Ich habe dem Handwerker gesagt, dass ich die Schlussrechnung erst nach Ausbesserungen zahlen will. Er meint, ich hätte sie so abgenommen. Wenn ich binde 14 Tage nicht zahle, würde er es einem Inkassobüro übergeben. Weiß jemand, ob ich erst zahlen muss, um dann meine Mängelliste geltend machen kann?
     
  15. #15 Lexmaul, 16.05.2018
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    Lass ihn mal Inkasso machen - Du musst aber Deine Mängelanzeige unbedingt per Einschreiben mit Rückschein machen. Und natürlich Fristen setzen.
     
  16. #16 Gast82596, 16.05.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Erst Mängel beseitigen lassen, dann zahlen. Wenn du erst zahlst kommt der nie wieder. Ob ein Inkassobüro den Auftrag annimmt wage ich zu bezweifeln. Die gehen normaler weise erst dann an den Fall wenn 100% klar ist das gezahlt werden muss.
     
  17. #17 Lexmaul, 16.05.2018
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    Welcher Betrag ist noch übrig?
     
  18. SIL

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    Mängel können immer angezeigt werden unerheblich woraus eruierend-während der Erstellung, vor Schlussrechnung, bei Erhalt der Schlussrechnung.... Bezüglich der Abnahme müsste exakter angegeben werden - ist diese erfolgt? Ich nehme weiterhin an das der Auftrag aufgrund der geringen Leistung ohne Gewährleistung Einbehalt oder Sicherstellung erfolgt ist, btw so lange der oder die Mängel bestehen ist aktuell ein Einbehalt von ca. des 2 - 3fachen ortsüblichen Ansatzes für die Behebung/Ertüchtigung legitim ohne Würdigung von zum Beispiel Nichtnutzung oder Beeinträchtigungen
     
  19. #19 schmiedman, 16.05.2018
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    Danke Euch SEHR!!!
     
  20. #20 Andybaut, 17.05.2018
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    das ist der durchaus entscheidende Punkt.
    Wie hast du sie abgenommen?
    Schrichtlich oder mündlich.
    Ist zwar rechtlich gleichwertig, aber das eine ist nachweisbar und das andere im Zweifel nicht.
     
Thema: Mängel bei Holzterrasse
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