TGA Planung für EFH empfehlenswert?

Diskutiere TGA Planung für EFH empfehlenswert? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, zunächst hoffe ich, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe?! Meine Frau und ich haben uns entschlossen in naher Zukunft...

  1. #1 FamilyNeubau, 29.05.2018
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    Hallo Zusammen,

    zunächst hoffe ich, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe?!

    Meine Frau und ich haben uns entschlossen in naher Zukunft ein Haus zu bauen.
    Ein passendes Grundstück haben wir auch schon gefunden.

    Ein befreundeter Elektriker hat uns darauf aufmerksam gemacht einen Architekten zu suchen,
    der auch gleichzeitig eine ausgefeilte Planung anbietet.
    Dies gestaltete sich aber recht schwierig.

    Nun sind wir auf diesen Youtube-Kanal gestoßen „TGA Kompakt“.

    Das hört sich erstmal alles schlüssig an, zumal wir wirklich NICHTS selber machen möchten und uns auch wenig mit dem Thema auskennen.

    Aber hat jemand generell Erfahrung mit einer kompletten TGA-Planung für ein EFH? Machen oder lassen?

    Besten Gruß und viel Erfolg beim Bauen / Sanieren / Renovieren
     
  2. #2 Andybaut, 29.05.2018
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    Hallo,

    wie wir das üblicherweise machen:

    Elektrofirma und Haustechnikfirma erstellen eine Planung und ein bepreistes LV.
    Wenn Sie den Auftrag bekommen, dann kostet das nichts,
    falls sie den Auftrag nicht bekommen, sondern ein Mitbewerber, dann kostet sie das so zwischen 1000-3000€.

    Das ganze hängt stark von den Qualitäten der Firmen ab, die man hier kennt.

    Das ganze von Haustechnikern planen zu lassen geht natürlich auch, kostet aber deutlich mehr.

    Architekten machen keine TGA Planung und keine Statik, sondern "nur" die Architektur.
    Aber da die Hausbauarchitekten dieses Problem kennen, haben sie meistens Firmen an der Hand.

    Grundkenntnisse sollte der Architekt jedoch schon haben um zu merken ob das in eine sinnvolle Richtung oder
    das ganze aus dem Ruder läuft.
     
  3. S216

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    Sicher. Alle Laien suchen instinktiv nach TGA, wenn sie ihre Bude heizen wollen, und zwar bei Youtube.

    Was verdient man so als Forenspamschleuder?
     
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  4. #4 Leser112, 30.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2018
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    Hallo,
    Ich erledige Derartiges seit > 15 Jahren. Bei EFH/ZFH reicht es meist, sich zunächst auf die wesentlichen, neuralgischen Schwerpunkte zu konzentrieren.
    Den Hinweis auf deren Web-Seite hinsichtlich HOAI Abrechnung (Abspeckung) finde ich hilfreich.
    Deutlich kritisch jedoch "prof. TGA Planung ab 6,50 €/m²".
    Derartiges würde mir nie einfallen.
     
  5. #5 Leser112, 30.05.2018
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    Das ist ein Irrtum!
     
  6. #6 Lexmaul, 30.05.2018
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    Genau, es ist auch völlig überflüssig im EFH-Bereich.
     
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  7. #7 petra345, 30.05.2018
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    Wie soll die Planung sinnvoll werden, wenn Sie keine Zeit und keine Ahnung haben was Sie wollen?
    Wenn man beim Hausbau nicht vor und während des Baues die Augen aufmacht, macht man sie bestimmt später auf. _Wenn es zu spät ist.


    .
     
  8. #8 Leser112, 30.05.2018
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    Wie energieeffizient ist Deine Anlage für Hzg u. WW-Bereitung tatsächlich (Anlagenaufwandszahl)?
     
  9. #9 Leser112, 30.05.2018
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    Welche Haftung für die Energieeffizienz der Anlagentechnik (Anlagenaufwandszahl, Verbrauchskosten) wird dabei übernommen?
    Manche Architekten kassieren sogar Vermittlungsprovisionen von den befreundeten Haustechnikfirmen ;)
    Nach BSB Studie besitzen freiplanende Architekten inzwischen nur noch 10% Marktanteil im EFH/ZFH Bereich. Das sollte diesen doch zu denken geben. Für ältere Archi´s mag das ja noch reichen, für junge Berufsanfänger sicherlich kein erstrebenswertes Berufsfeld.
    BT/GU/GÜ werden im normalpreisigen Bereich das Feld vollständig und nahezu kampflos übernehmen.
    Auf welcher Grundlage?
     
  10. #10 Lexmaul, 30.05.2018
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    Niemand übernimmt eine Haftung, wann kapierst Du das endlich - auch Du kannst das nicht, auch, wenn Du das noch so oft wiederhollst und hier den Eindruck erwecken willst!

    Die Unterstellung bzgl. Vetternwirtrschaft ist ne Frechheit gegenüber den Archis und ich denke eher, der Marktanteil der TGAler im EFH sollte mal prsäentiert werden - ich tippe mal auf unter 1%. Klar, dass dann so aggressiv und platt hier für die Sache geworben werden muss.
     
  11. #11 Leser112, 30.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2018
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    Völlig falsch, denn diese Haftung übernehme ich bei jedem Auftrag!
     
  12. #12 Leser112, 30.05.2018
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    Korrekt, daher sind solche Antworten/Auskünfte für den Nachfrager meist wirtschaflich völlig sinnfrei und rechtlich nicht gerichtsfest!
    Hier kann Jeder anonym plaudern, wie es Ihm gerade einfällt, eine wirtschaftliche Haftung für den Nachfrager muß er damit jedoch nicht übernehmen.:bounce:
    Daher eigentlich sinnfrei!
     
  13. #13 Lexmaul, 30.05.2018
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    Gut, dass Du das bei Dir selbst auch so einsiehst :)

    Allerdings muss man eines zugeben: Du hilfst hier niemandem, fachlich kommt leider auch nur serh wenig verwendbarerer Output, daher wird bei Dir ja nie etwas belastbar sein müssen, denn es ist ja nie belastbar :D.

    Ach ja: Man kann Beiträge editieren, dann musst nicht doppelt posten. Ist so eher Profi-sein im Kleinen ;). Ach, bei direkten Antworten macht man nie Vollzitate. Der Tipp ist belastbar und gerichtsfest. Aber leider völlig anonym...
     
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  14. #14 Lexmaul, 30.05.2018
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    q.e.d.

    Zu Vertragsstrafen und Details zu der Haftung hast Du auch auf wiederholten Anfragen in zwei verschiedenen Foren nicht geantwortet, daher wird das wohl eher eine Lüge zum Kundenfang sein.
     
  15. #15 Leser112, 30.05.2018
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    Hierzu gab es seit > 15 Jahren auch keinerlei Veranlassungen.:D Negativmeldungen zu meinen Leistungen sind mir im I-Net bisher auch nicht bekannt.:28:
    Intelligente Kunden lassen sich wohl kaum durch allgemeines Geschwätz von Wichtigtuern oder Verkäufern fangen;), insbesondere nicht, durch anonyme Ratgeberschaften, ohne jegliche Fachausbildung, die keinerlei Haftung für duibose Auskünfte übernehmen!
    Du bist nachweislich ein Wichtigtuer, Schwätzer, ohne eine wirtschaftliche Haftung für Deine Auskünfte im speziellen Einzelfall zu übernehmen. Daher völlig wertlos!
     
  16. #16 Fabian Weber, 30.05.2018
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    Das ist verboten und kann zu stellt einen Kündigungsgrund des Bauherrn dar inkl. dann eintretender Schadensersatzansprüche. Dieser Architekt handelt also entgegen der HOAI und riskiert auch noch den Ausschluss aus der Architektenkammer.
     
  17. #17 Leser112, 30.05.2018
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    Sofern der ahnungslose Bauherr diesbzgl. nachweisbare Kenntnis besitzt ;) und das nachträglich, rechtlich erstreiten müsste.:(
    Wie bist Du im tagtäglichen Baugeschäft involviert ?
     
  18. #18 Fabian Weber, 30.05.2018
    Fabian Weber

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    Die Wahrheit kommt früher oder später immer ans Licht.

    Bauüberwachung ab 10Mio aufwärts.
     
  19. #19 Lexmaul, 30.05.2018
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    Ich bin für Dich nachweislich gar nix - der Satz ist schon so quer - glaubst Du den Mist wirklich den Du von Dir gibst?

    An Deinen immergleichen Reaktionen sieht man nur, dass ich da wohl nen wunden Punkt treffe, denn getretene Hunde beißen halt gerne...

    Aber wieso nimmst Du nicht JETZT mal Stellung dazu, wie Du genau haftest, wenn die JAZ nicht passt und was Deine Kunden dafür alles beachten müssen.

    Vergiss nicht, ich bin ja anonym und ein Wichtigtuer, der scheinbar nur helfen will und sich nicht als was ausgibt, was er nicht ist.

    Du hingegen...naja, wird jeder sich so denken können :).
     
  20. #20 Gast85808, 31.05.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Dieser ganze Krempel mit JAZ ist doch alles nur theoretisch. Wenn der Kunde sich nicht an die Norm(Regeln) hält, ist die ganze Berechnung im Eimer. Heizung zu berechnen, ist das geringste Problem. Aber jeder weiß doch, daß gerade beim WW eine WP in die Knie (und damit alle diese schönen Zahlen) geht. Und wenn der Anteil halt nicht 18 % ist, wars das. Da kann man rechnen, wie man will. Sicherlich, grobe Fehler, die kann man erkennen, aber wenn man bei seriöser Planung/Auslegung im Nachkommastellenbereich liegt, was solls denn. DA brauch ich keinen TGA-Planer für
     
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