Schwarzbau Nebengebäude

Diskutiere Schwarzbau Nebengebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; (Falls ich in dem falschen Unterforum bin, bitte verschieben) Mahlzeit Zusammen, ich hoffe Ihr könnt Licht ins dunkle bringen... Meine Familie...

  1. #1 DennisZero, 04.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 04.06.2018
    DennisZero

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    (Falls ich in dem falschen Unterforum bin, bitte verschieben)

    Mahlzeit Zusammen,
    ich hoffe Ihr könnt Licht ins dunkle bringen...

    Meine Familie und ich möchten ein EFH samt alten Treibhäusern und "Nebengebäude" kaufen.

    Die alten Treibhäuser sollen größtenteil abgerissen werden.

    Zu dem Nebengebäude existiert laut Verkäufer keinerlei Grundrisse / Baupläne, lediglich ein Lageplan als Anlage zum Pachtvertrag aus vergangenen Zeiten (vor 2006). Bei der Stadt soll es auch keine Dokumente geben.

    Wir möchten das EFH selbst bewohnen und das "Nebengebäude" umnutzen in Wohnraum.
    In das Nebengebäude sollen dann meine Eltern einziehen um dort Ihren Lebensabend zu verbringen.
    Ideal wäre eine Komplette Umnutzung um es nach Ableben der Eltern als EFH vermieten zu können. Ggf. wäre aber auch eine 3 1/2 Zimmer Wohnung denkbar mit rund 90m² ggf. mit Dachausbau als Lagerraum um den fehlenden Keller zu kompensieren.


    Eckdaten eingeschossiges Nebengebäude:

    Errichtung: Unbekannt, vor 2006, wurde 2009 im Kataster aufgenommen
    Außenwände: Kalk Sand Stein ca 30-40cm stark
    An den Ecken Senkrechte Holzbohlen ca. 15x15cm Verkleided mit Holzdiele 3cm Stark
    Innenwände: Kalk Sand Stein ca. 25 cm Stark

    Boden: Beton
    Decke: Vermutlich Holz - ohne Dämmung
    Dachkonstrucktion: Satteldach Holzgebälg mit Eterniteindeckung ohne Dämmung
    Strom: Zuleitung aus EFH
    Trinkwasser: Zuleitung aus EFH
    Abwasser: Es muss eine Kleinkläranlage errichtet werden.
    DSL: Zuleitung aus EFH
    Entfernung zur Straße: 50m
    Grundstück im Außenbereich - Ohne Bebauungsplan

    Ist es möglich mit Bauzeichnung, Architekten und Bauantrag das Gebäude genehmigt zu bekommen und Umzunutzen?
    Ich möchte bei der Stadt keine Schlafenden Hunde wecke - und eine Abrissanordnung einzuleiten.



    Grundriss Nebengebaude.png Lage Nebengebäude.png WMS NW ALKIS - Flurstück-unkenntlich.png Plan A.png Plan B.png
     
  2. #2 Fritz531, 04.06.2018
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    Bei deinem Vorhaben wird sich das nicht vermeiden lassen. Mit dem Bauamt abklären was geht oder nicht geht. Alles am Bauamt vorbei kann gewaltig nach hinten losgehen.
     
  3. #3 DennisZero, 04.06.2018
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    Es war auch nicht so gemeint, das es am Bauamt vorbei gehen soll.

    Ich möchte das "Nebengebäude" ganz offiziell nachgenehmigen lassen.

    Baugenehmigung als Gewerbegebäude wie es auch genutzt wurde und dann die Nutzungsänderung stellen, oder direkt die Baugenehmigung als Wohngebäude stellen.
    Meine Frage ist aber ob das überhaupt möglich ist und wie die chancen dazu aussehen...

    Es bringt nichts, mir das Objekt ans beim zu binden, wenn ich das Nebengebäude nicht als Wohnraum nutzen darf.
     
  4. #4 Fritz531, 04.06.2018
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    dann stell eine Bauvoranfrage an des Bauamt.
     
  5. #5 DennisZero, 04.06.2018
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    Wenn ich eine Bauvoranfrage stelle, muss ich dann nicht gleich einen Bauplan mit den verwendeten Baumaterialien einreichen da es sich vermutlich um einen Schwarzbau handelt der nie Genehmigt wurde?
    Könntest du mir da vielleicht ein paar tipps geben als Architekt zu meinem vorgehen ?
     
  6. #6 msfox30, 04.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 04.06.2018
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    Das Grundstück gehört euch noch nicht?
    Aus eigner Erfahrung:
    Einfach mal beim Bauordnungsamt anrufen und einen Termin vereinbaren.
    Wir haben das vor dem Grundstückskauf auch so gemacht, um überhaupt herauszubekommen, was geht und was nicht. In unserem Fall gab es keinen B-Plan und wir hatten freie Hand beim Bauen. Das wurde uns zunächst mündlich mitgeteilt. Ein Bauvoranfrage dauert A länger und B ist dies nicht unbedingt bindend. Du weißt ja nicht 100% wie du bauen willst. In diesem Gespräch wirst du auch erfahren, ob es "Schwarzbauten" sind oder nicht. Wenn ja, kannst auch klären, wie du damit umgehen sollst. Im Zweifelsfall kannst du immer noch die Finger vom Kauf lassen ODER: Wenn du abreißen musst, dir mal ein Angebot einholen und dies vom Kaufpreis abziehen. (Auch eigene Erfahrung...) Mir mussten abreißen, weil die Gebäude nicht mehr nutzbar waren. Das Angebot dafür habe ich dann den Verkäufer "auf's Auge" gedrückt.
     
  7. #7 DennisZero, 04.06.2018
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    Ja, uns gehört es noch nicht.

    Danke für deine Antwort, gibt es eventuelle noch weitere tipps ?
     
  8. #8 Fritz531, 04.06.2018
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    Nein, deswegen Bauvoranfrage.
     
  9. Dimeto

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    Wenn es wirklich Außenbereich ist, darfst Du dort gar nicht wohnen, wenn Du nicht irgendeine Voraussetzung des §35 BauGB erfüllst, z.B. einen Gartenbaubetrieb leitest. Daher auch mein Tipp:
    Nimm deine Pläne mit und lass' Dich umfassend beraten.
    Nur dieser Weg ist bindend, das Du einen rechtsverbindlichen Bescheid erhältst.
    Das ist unverbindlich, hier aber IMHO ausreichend. Wenn man hier schon Widerstände spürt, sollte man von Kauf Abstand nehmen.
     
Thema: Schwarzbau Nebengebäude
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