Neubau - schon Ärger bevor es losgeht

Diskutiere Neubau - schon Ärger bevor es losgeht im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich baue gerade ein EFH in einem Neubaugebiet mit leichter Hanglage. 1.Noch bevor es richtig los ging eröffnet mir ein zukünftiger Nachbar das...

  1. #1 Gast86896, 28.06.2018
    Gast86896

    Gast86896 Gast

    Ich baue gerade ein EFH in einem Neubaugebiet mit leichter Hanglage.
    1.Noch bevor es richtig los ging eröffnet mir ein zukünftiger Nachbar das ich das wild abfließende Wasser auf meinem halten müsse und droht mit Anwalt. Laut WHG para37 muss ich das nur wenn ich den Ablauf verändere oder verstärke. Da es sehr lehmhaltiger Boden ist hab ich ihm Beteiligungen an einer Drainage in Aussicht gestellt.
    2.Weiter hat er an der Grundstücksgrenze das Gelände zu seinen Gunsten abgegraben (ca.80-100cm) und verlangt auch noch das ich für eine Mauer sorgen müsse. Laut BGB 909 hat er einen Eingriff in das Gelände vorgenommen und müsste meines Erachtens mein Grundstück vor abrutschen/abspülen sichern. Er meint eine Hang-Schräge von 45° reiche aus. Ich solle ihm nur das Wasser vom Grundstück fern halten. Ich frag mich wie ich dort einen Zaun errichten soll (Kinder und zwei Hunde), wenn man damit rechnen muss das die Fundamente für die Pfosten an der Hanggrenze irgendwann nachgeben könnten oder wenn ein Kind beim toben dagegen läuft und mit samt Zaun zum Nachbarn abrutscht.
    3.Welche Rechtsschutzversicherung würde da greifen? Meine Versicherung sagt das sie das Grundstück erst versichert wenn ich darin wohne. Irgendwie muss man doch das versichert bekommen, oder ist das Grundstück bei solchen Angelegenheiten vogelfrei?
    Gespräche hatte ich genug mit und wegen ihm, dann steht man gemeinsam über 1h auf dem Acker und geht eines Erachtens im Guten und mit einer Einigung auseinander, denkste, ich hätte das Gespräch per Mail noch mal zusammengefasst und ihn gebeten ob das so alles richtig ist.
    180° Wende und wieder bei 0. Er will nichts bestätigen und ich solle mein Wasser von seinem Grundstück fern halten.

    Hoffe ihr könnt mir da Ratschläge geben, am besten von Anwälten oder anderen Profis die mit so was zu tun haben.
     
  2. #2 simon84, 28.06.2018
    simon84

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    Welches Bundesland ?

    1)

    So ganz einfach ist es nicht, aber ggf. hast du Recht, dass keine besonderen Maßnahmen nötig sind.

    Mal hier lesen, da sind ein paar Urteile zusammengefasst:

    Übertritt von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück | Rechtslupe

    2)

    Erstmal, ist die Änderung der Geländeoberfläche überhaupt laut Bebauungsplan zulässig?

    Derjenige der die Veränderung vornimmt ist grundsätzlich mal dafür verantwortlich, Sorge dafür zu tragen, das aus der Veränderung keine Verschlechterungen resultieren.

    Will heissen, wenn wegen seiner Abgrabung mehr Wasser auf seinem Grund landet, dann muss er sich darum selbst kümmern.

    Auf der anderen Seite muss er dafür sorgen, dass an der Grenze der ursprüngliche Höhenverlauf bestehen bleibt.
    Eine 45 Grad Abböschung ist prinzipiell in Ordnung. Besser wären natürlich L-Steine, weil dann der Dreck vom Wasser nicht so runtergespült wird. Ich habe bei mir aber z.B. auch eine Abböschung die mit div. Büschen bepflanzt ist und wir sind sehr zufrieden damit.

    Ein auf deiner Seite des Grundstücks (z.B. 0,5 oder 1 Meter zurück) gesetzter Zaun hält da auch ohne Probleme wenn richtig gegründet. Für einen Grenzzaun bräuchtest du ja sowieso die Zustimmung des Nachbarn die du bei der aktuellen Situation eher nicht kriegst.

    3)
    Zur Versicherung kann ich leider gar nix sagen, das ist ausschliesslich Geschichte der Versicherungsbedingungen.

    Er ist doch am Drücker. Wenn er irgendwas will wegen Wasser soll er doch Klagen.
    Sag ihm einfach dass du garnix machen wirst und gut ist.
    Du willst ein Haus bauen also bau ein Haus und konzentriere dich da drauf.
     
  3. #3 Gast86896, 28.06.2018
    Gast86896

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    1.Mecklenburg Vorpommern
    2. Er sagt das wäre keine Abgrabung, er hätte nur das Gelände seiner Straßenhöhe angepasst.
    3. Wie schon erwähnt, ich habe versucht mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden. Erst sagt er zu, dann rudert er wieder zurück.
    Ich war schon bei einem Fachanwalt für Baurecht und der meinte anhand des Schriftverkehrs und der geschilderten Situation würden besagte Paragraphen für mich sprechen. Jedoch will ich nicht ein leben lang mit unterlassungsklagen und Schadensersatzansprüchen bombardiert werden.
    Habe schon mit landschaftsgestaltern gesprochen. Drainage oder sickergraben würden bei Platz- oder dauerregen nicht standhalten. Er verlangt aus meiner Sicht ein Wunder oder ähnliches.
    Ist doch alles Mist, wenn das so schon anfängt.
    Ich lese mir die Urteile mal durch. Danke dafür
     
  4. #4 simon84, 28.06.2018
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    Es ist völlig egal ob er "dem Straßenniveau" angepasst hat oder seiner Unterhose.
    Eine Oberflächenveränderung ist und bleibt es.


    In MecPom verfahrensfrei. Verfahrensfrei heisst aber nicht rechtsfrei:

    Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2, im Außenbereich bis zu 300 m2;
     
  5. #5 Gast86896, 29.06.2018
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    Auf dem Foto sieht man worum es geht.
    Drainage werde ich entlang des Geländeverlaufs machen lassen sofern es vom Gefälle her machbar ist. Hab heute Termin mit einem Gartenlandschaftsbauer. Wenn er einen Mauer machen würde, wäre das schön, dann könnte ich sogar ein leichtes Gefälle zurück auf mein Grundstück Richtung drainage anbieten.
    Mehr geht dann auch nicht und wie das ganze bei stark- oder dauerregen aussieht weiß ich dann auch nicht.
     

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  6. #6 Diamand, 29.06.2018
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    Ich fürchte das genau dieses passieren wird.

    Zum Zaun einfach wenige Zentimeter neben der Grenze ein Loch bohren, Beton rein und den Zaunpfahl darein setzen. Dieses Loch kann man 30 cm tief bohren aber auch 3 Meter. Je nachdem wie tief man es machen muss damit der Zaun nicht umfällt. Bei größeren Tiefer sollte man aber auch Eisen in den Beton stecken.

    Allerdings fällt mir gerade noch ein das wenn der Zaun und auch die Pfosten auf deinem Grund stehen wie willst du dann hinter dem Zaun also zum Nachbar hin die Fläche sauber halten. Könnte wieder ein Punkt sein über den er streiten möchte.

    Bleibt eigentlich nur zu hoffen das du ihn nicht lange als Nachbar hast.
     
  7. #7 Fabian Weber, 29.06.2018
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    Immer locker bleiben, wenn er diesen Rechtsstreit verloren hat, dann hört er auf Dich zu belästigen.
     
  8. #8 Gast86896, 29.06.2018
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    Hoffe es kommt nie dazu. Aber man weiß ja nie wie der andere so tickt. Danke für eure Infos.
    Das eine oder andere werde ich mitnehmen.
    Ich meld mich wenn es erledigt ist.
     
  9. #9 msfox30, 29.06.2018
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    Da widerspricht er sich doch schon. Dann reichen die 45° eben NICHT aus. So wie ich es auf dem Foto sehe, baut er doch auch neu - oder? Sein Grundstück ist also nicht Bestand und schon immer 80cm tiefer. Ich würde da gar nix machen. Wer anderen eine Grube gräbt,...
    Ich würd's drauf ankommen lassen. Mal sehen, wie schnell er den ersten Schritt im Rechtstreit geht, wenn überhaupt Wasser auf seinem Grundstück ankommt.
     
  10. #10 Gast86896, 29.06.2018
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    Da kommt schon Wasser an. Sieht man auf den Foto. Sind die hellen Stellen auf seinem mutterboden. Das Gelände ist sehr lehmig und da verdunstet das Wasser eher als das es versickert. Er hat sich eine schöne Grube gegraben und nur 50cm mutterboden aufgetragen. Höher kann er mit dem Grundstück nicht weil er sonst okf überschreitet.
    Ich mach jetzt bei mir drainage auf der ganzen Länge mit kontrollschacht, Gartenpumpe und leichtem Gefälle zurück auf mein Grundstück. Mehr kann ich ihm nicht entgegen kommen.
     
  11. #11 Fabian Weber, 29.06.2018
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    Ich würde gar nichts machen, sondern Ihn auffordern, seine Abgrabung entsprechend gegen weitere Erosion zu schützen.
     
  12. #12 Gast82596, 29.06.2018
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    Ich würde auch nichts machen. Solange du an deinem Grundstück nichts geändert hast, kann jetzt auch nicht plötzlich mehr Wasser zu ihm kommen als es vorher schon war.
     
  13. #13 Andybaut, 29.06.2018
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    Das ist es gut auf den Punkt gebracht.
    Vielleicht sogar den Ist-Zustand dokumentieren und ihm per Einschreiben zukommen lassen.
     
  14. #14 msfox30, 29.06.2018
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    Vielleicht verschlimmerst du es jetzt nur, wenn du doch etwas machst. Angenommen bei der Drainage oder sonstigen geht irgendwas schief und nur dadurch läuft jetzt noch mehr Wasser auf Nachbars Grundstück - dann warst du's.

    <:-)> Und wenn Wasser auf Nachbars Grundstück ankommt, soll er doch froh sein. Soll er sich 'ne Sickergrube bauen und das schöne Nass auffangen. Dann braucht er im Sommer nicht jammern, dass sein Rasen vertrocknet. </:-)>
     
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