Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis ?

Diskutiere Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis ? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wenn ich eine Immobilien, Einfamilienhaus Baujahr 1975 verkaufen will, was brauche ich da? Grundsätzlich gibt es ja abhängig vom...

  1. #1 Wolle60, 05.07.2018
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    Wenn ich eine Immobilien, Einfamilienhaus Baujahr 1975 verkaufen will, was brauche ich da?

    Grundsätzlich gibt es ja abhängig vom Berechnungsverfahren unterschiedliche Ausweise.

    Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem Bedarfsausweis.

    Wird der gemessene Energieverbrauch ermittelt, ist von einem Verbrauchsausweis die Rede.

    Danke!
     
  2. #2 Canyon99, 05.07.2018
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    Nicht dein Ernst, oder?? Das ist ein No-Brainer: Ein errechneter Ausweis ist nicht gerade günstig zu bekommen und bei dem Baujahr wird sowieso nichts GUTES bei rauskommen....

    Nimm also das Billigste, den Verbrauchsausweis. Gibts im Netz schon sehr günstig.
     
  3. #3 Fred Astair, 05.07.2018
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    Wenn Dein EFH die Wärmeschutzverordnung Stand 1977 einhält, dann reicht dem Gesetzgeber nach wie vor der Verbrauchsausweis, genannt das Lügenblatt.
     
  4. am1003

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    Beides ist gültig. Um verschiedene Objekte mit Nutzern mit verschiedenen Lebensgewohnheiten zu vergleichen, ist ein Bedarfsausweis sinnvoll. Ich glaube, das ein Verbrauchsausweis billiger ist.
     
  5. #5 Wolle60, 05.07.2018
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    @ Canyon99: Fahr mal wieder runter...

    Ich finde der Energieverbrauch von 14200 kWh (Gas) im Jahr für 140 qm ist ok.

    Also ein Verbrauchsausweis reicht bei dem Verkauf. Habe verstanden.
     
  6. #6 Fred Astair, 05.07.2018
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    Mit dem Verbrauchsausweis würde auch die Hexe aus Hänsel und Gretel ihr Pfefferkuchenhaus schönrechnen.
     
  7. #7 Wolle60, 05.07.2018
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    Wieso, die Angaben sind doch durch die Abrechnungen des Energieversorgers belegbar.
     
  8. #8 Fred Astair, 05.07.2018
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    Richtig. Mehr aber nicht.
    Ob die Hexe ihr Pfefferkuchenhaus überhaupt geheizt, oder nur ihren Backofen angefeuert hat, wenn sie Hänsel gebraten hat, geht daraus nicht hervor.
     
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  9. #9 Canyon99, 05.07.2018
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    Köstlich, und wie immer den Nagel auf den Kopf getroffen... ;) so good:28:
     
  10. #10 Leser112, 06.07.2018
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    Mal in der aktuellen EnEV nachlesen ;)
     
  11. #11 Andybaut, 06.07.2018
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  12. #12 C. Schwarze, 06.07.2018
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    so aus (potentieller) Käuferabsicht.... wären beide mir keksegal.
    Ich weis aus verschiedenen Vergleichen das ein Haus Baujahr 1975 schlechtere Werte hat.
    Aber mir käme es drauf an, was ich damit vorhabe, und wie die Lage ist.

    Und wenn ich statt 159.000 Euro nur 158.500 für´s Haus bezahle und du dir den Aufwand sparst, danach rumzulaufen , soll´s mir recht sein.

    Den, noch haben wir keine Baupolizei
     
  13. #13 cschiko, 06.07.2018
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    Bringt dir aber als Verkäufer wenig, denn grundlegend musst du ihn haben. Das man sich mit einem Käufer auch drauf einigen kann keinen zu machen ist was Anderes, aber darauf würde ich eben nicht spekulieren. Allerdings würde ich bei einem Haus bei dem er wahrscheinlich eh nicht gut ausfällt den geringsten Aufwand wählen.

    So haben wir dies auch gemacht für das demnächst zu verkaufende Haus und wie sagte der Energieberater so schön "Jedem Käufer wird auf Grund des Baujahres klar sein, das es energetisch eben nicht auf dem aktuellen Stand ist und man durch neue Fenster, Dämmung etc. es verbessern sollte." Also am Ende ist bei uns der Energieausweis eben auch nur ein nötiges Stück Papier ohne wirklichen großen Wert.
     
  14. #14 Gast82596, 06.07.2018
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    ich hatte von den letzten 5 Jahren die Jahresschlussrechnungen vorgelegt, und gut war.
     
  15. Piofan

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    mal eine Frage zur Vermietung:

    was für einen Ausweis (Energie oder Verbrauchsausweis) benötige ich da ?
    Ich möchte eventuell im nächsten Jahr eine sanierte Wohnung in einem älteren Wohn & Geschäftshaus vermieten.
    Was für Forderungen werden da gestellt ?
     
  16. #16 Fred Astair, 18.08.2020
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    Die Frage ist nicht Energie oder Verbrauch (Verbrauch von was?) sondern Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis.
    Fur die Wohnung reicht immer noch der Energieverbrauchsausweis, den Du schon für 20 Euronen im Netz kaufen kannst, wenn die Abrechnungen der letzten drei Jahre mitgeschickt werden.
    Wenn Du allerdings die Wohnung jetzt erst energetisch saniert, also verbessert hast, solltest Du einen Bedarfsausweis berechnen lassen.
     
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    @Fred, Danke Dir.
    Nein das Haus ist aus ca. 1920 (?). Wurde in 1994 und 1997 umgebaut. Die WG hinten aufgestockt. Mit 24er Gasbetonsteine und Isolierung hinten. Vorn wurde nur eine Isolierung angebaut. Die Fenster dann 97 auch rundrum erneuert. Vor drei Jahren dann innen komplett renoviert. Mit neuer Küche,Bad etc...
    Dann bräuchte ich also "nur" einen Energieverbrauchsausweis ? Was für "Abrechnungen" werden dort benötigt ? Gas,Wasser,Strom ?
     
  18. #18 Fred Astair, 19.08.2020
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    Wenn mit Gasetagenheizung beheizt wird, dann ja.
    Wenn Zentralheizung fürs ganze Haus, dann die Wärmeabrechnung.
     
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    Mahlzeit,

    so, meinen Energieverbrauchsausweis gerade von einem Energieberater bekommen. Hat alles recht schnell und unkompliziert geklappt.
    Hatte einen Schornsteinfeger in meiner Region gefunden,der das anbietet.:deal
     
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