Wasser im Keller - Baumangel oder höhere Gewalt?

Diskutiere Wasser im Keller - Baumangel oder höhere Gewalt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, im April dieses Jahres wurde unser Neubau (Miethaus) fertiggestellt und vom Generalunternehmer übergeben. 3 Monate später drang beim...

  1. Mike65

    Mike65

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    Hallo,

    im April dieses Jahres wurde unser Neubau (Miethaus) fertiggestellt und vom Generalunternehmer übergeben. 3 Monate später drang beim ersten heftigen Gewitter Wasser in den Keller ein und floss über eine Bodenfuge unter den Estrich. Teilweise sammelte es sich in der 4m entfernten Grube für die Hebeanlage. Allerdings befindet sich Messungen zufolge immer noch Feuchtigkeit in der Bodendämmung. Jetzt muss der Boden aufwändig aufgebohrt und getrocknet werden, was eine vierstellige Summe kosten wird. Da das Haus teilweise vermietet ist, werden eventuell noch Mietminderungen hinzukommen.
    Der Keller steht teilweise im Grundwasser und ist deshalb als weiße Wanne ausgelegt, an der bisher jedoch keine Undichtigkeiten festgestellt werden konnten. So wie es aussieht ist das Wasser durch einen Lichtschacht eingedrungen und floss dann an der Unterkante des Fensterrahmens in den Keller. Die Entwässerung des Lichtschachtes einschließlich der Rückstauventile wurde geprüft und für funktionsfähig befunden. Laut Bauunternehmer war der Regenfall so stark, dass die Kanalisation überfordert war und die Rückstauklappen schlossen. Dadurch konnte das in den Lichtschacht fallende Wasser nicht abfliessen und drückte durch das Fenster in den Keller. Die sei höhere Gewalt.
    Dummerweise glaubt die Versicherung diese Erklärung nicht. Zwar sind es an diesem Tag ca. 70 mm Regen gefallen, diese Menge reiche aber nicht aus, um die große eingedrungene Wassermenge zu erklären. Es handele sich daher nicht um ein unabwendbares Naturereignis. Ich befürchte daher, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
    Vor allem sind derartige Gewitter in der Gegend (Alpenrand) keine absolute Seltenheit und der Fall könnte sich jederzeit wiederholen.
    Ich habe schon die Mieter ermahnt, mein nächsten Platzregen in den Keller zu gehen und zu prüfen, ob und wenn woher Wasser in den Lichstschacht fließt.
    Ich vermute, dass von irgendwoher zusätzliches Wasser in den Schacht geflossen ist. Unmittelbar neben diesem mündet der Notablauf einer Dachterasse in ein Kiesbett, welcher laut Mieteraussage gelegentlich Wasser spuckt.

    In diesem Fall wäre es meiner Meinung nach ein Bau- bzw. Planungsmangel und der GU müsste nachbessern. Das wird nur ein unabhängiger Sachverständiger beweisen können. Macht es aber jetzt noch Sinn einen solchen Experten zu beauftragen? Ich würde ungern noch zusätzliches Geld hinterherwerfen.
     
  2. #2 Andybaut, 31.07.2018
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    Kellerlichtschächte und Kelleraußentreppen richtig entwässern

    Wer hatte die Außenanlagen im Auftrag und wie sind diese gestaltet?
    Hebeanlage scheint es nicht zu geben, also sollte vermieden werden, dass unnötig viel Wasser in den Schacht gelangt.

    Wichtig könnte auch noch die Wertigkeit des Regens sein. Ein 10 Jahres Regen ist sicher kein unabwendbares Ereignis, ein Jahrhundertregen hingegen vielleicht schon. Wobei ich nicht sicher sagen kann wo hier die Grenze genau zu setzen ist.
     
  3. SIL

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    Da Ihr Gebäude bereits im Grundwasser steht, sind sowohl die LS und auch die Fenster dazu druckwasserdicht auszuführen, sehen Sie auch bitte in Ihren Unterlagen nach - es muss ein Entwässerungsgesuch dabei sein, in diesem stehen ob Retentionsflächen oder Systeme vorhanden sein müssen, desweiteren sind dort Bemessungsgrenzen ausgewiesenen sowohl für Rückstauebenen, Jahresniederschlagqoute etc. Ab 35 mm in 6 h ist bei den meisten Versicherungen die Kostenübernahme gegeben, sofern Sie nicht in einer Schnee Lagen zone und Witterungszone liegen die bereits dies als üblich einstuft. Die Belastung eines Notüberlaufes sollte aber nur wenn überhaupt kurzzeitig sein, bezüglich der Kanalisation - dürfen Sie direkt einleiten? Eine Hebeanlage ist auch nicht dafür dimensioniert Starkregen in der Größe 1 oder 2 abzufangen, das ist als Unterstützung gedacht. Sollte wirklich der öffentliche Kanal keinen Abfluss in der Menge schaffen, so ist das kein Mangel des Bauunternehmen-dieses hat ja keinen Einfluss auf dessen Dimension.
     
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