Mängel an Kunststoffinnenteilen

Diskutiere Mängel an Kunststoffinnenteilen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hierzu gibt es keine Richtlinien, weil es offiziell keine optischen Mängel gibt. Das muss man immer neu aushandeln.

  1. #21 Fabian Weber, 30.07.2018
    Fabian Weber

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    Hierzu gibt es keine Richtlinien, weil es offiziell keine optischen Mängel gibt. Das muss man immer neu aushandeln.
     
  2. #22 jeanluc, 30.07.2018
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    Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn ein neues Fenster wie ein gebrauchtes aussieht und noch dazu Verarbeitungsmängel hat, soll es da keine objektiven Kriterien geben, die einen Mangel definieren und quantifizieren?
    Wie würde man so etwas nach Deinem Dafürhalten dann "aushandeln"?
     
  3. #23 Fabian Weber, 30.07.2018
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    siehe PDF anbei, es ist hochkompliziert eine Wertminderung zu bewerten, man kann sich nach Oswald etc. dem nähern, viel Spaß beim rechnen.
     

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  4. #24 jeanluc, 31.07.2018
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    Danke für das PDF. Wenn ich es richtig sehe, gibt es zwei zentrale Größen, die eine Rolle spielen: Der Gebrauchswert und der Geltungs-/Ästhetikwert. Gehe ich jetzt mal bei diesen Fenstern von einer Verteilung von 65% (Gebrauchswert) zu 35% (Ästhetik) und einer Abweichung von 2 (von 10 Stufen - 0: keine Abweichung, 10: maximale Abweichung) bei der Ästhetik aus, komme ich auf eine Gesamtwertminderung von 7 %.
     
  5. Voda

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    Laut Richtlinie wird im Abstand von 3m bei diffusem Licht geschaut ob man was sieht.
     
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    Wie bitte-wo wird das so beschrieben-diffus oder lieber gleich ohne Licht... :confused:
     
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    @jeanluc beziehen Sie die Merkblätter des VFF diese sind maßgebend, unabhängig der mangelfreien Schuldung.
     
  8. Voda

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    Es gilt das VFF Merkblatt KU.01 Stand August 2016 "Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen".

    Prüfung:
    Bei der Prüfung auf Merkmale ist die visuelle Draufsicht innerhalb von maximal 10 Sekunden auf die Sichtfläche maßgebend. Die Prüfung wird in der Regel bei Außenflächen im Abstand von mindestens 5 Metern, bei Innenflächen im Abstand von mindestens 3 Metern vorgenommen. Merkmale sind als auffällig anzusehen, wenn sie unter den definierten Betrachtungsbedingungen erkannt werden. Eine vorherige Markierung der Merkmale ist unzulässig. Außenflächen sind bei diffusem Tageslicht, Innenflächen bei normaler (diffuser) Ausleuchtung, jeweils.... usw.


    Diese Merkblatt ist die Richtlinie nach der Gutachter entscheiden.
     
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  9. #29 jeanluc, 01.08.2018
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    Die meisten der von mir beschriebenen optischen Auffälligkeiten sind im Abstand von 3 m unter normaler Ausleuchtung zu erkennen.
     
  10. #30 simon84, 01.08.2018
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    Von dir selbst oder von einer unabhängigen Person? Probier es mal aus, Nachbar oder so
     
  11. #31 jeanluc, 01.08.2018
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    Von mir selbst. Und nein, ich habe keinen Grund, von einer Fehlwarnehmung auszugehen (oder einer überdurchschnittlichen Sehkraft). Wenn der Nachbar seine Brille nicht auf hat, kann ich nichts dafür.
     
  12. #32 cschiko, 01.08.2018
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    Es geht dabei weniger um die Sehkraft, sondern viel mehr um den Faktor das du die Beschädigungen kennst und weißt wo sie sind. Wenn man etwas erstmal gesehen hat, dann sieht man es auch danach immer wieder und das viel leichter. Daher der Vorschlag eine unvoreingenommene Person zu nehmen und sie zu bitten mit den Vorgaben zu schauen, ob ihm am Fenster etwas auffällt bzw. Beschädigungen gesehen werden.
     
  13. #33 simon84, 01.08.2018
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    Darum geht es nicht.
    Es geht darum, dass dir die Mängel bereits bekannt sind und du sie daher selbstverständlich wahrnimmst :)

    Wie gesagt, probier es doch einfach mal aus und schreib auf was die andere Person aus ca 3m Entfernung innerhalb von 10 Sekunden an dem Fenster auffällt.

    Vermutlich weniger als dir :) Leider

    So ähnliche Situationen kenne ich von Beilackierungen, Lackanpassungen insbesondere bei Metallic Farbtönen Silber etc. im KFZ Bereich.
    Kunde macht Riesenterror obwohl alles im Rahmen ist (auch da gibt es Richtlinien), Sein Kollege sieht es nicht mal.
    Naja das eigene Auto kennt man eben doch besser.
     
  14. #34 jeanluc, 01.08.2018
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    Ich weiß schon, was Ihr meint. Die Selbst- und die Warnehmung anderer unterscheiden sich da. Allerdings steht nirgends was von 10 Sekunden. Es macht schon einen Unterschied, ob ich etwas genau betrachte und mir dabei Zeit nehme (und meine Brille vorher geputzt habe ;-)), also ob ich überhaupt ein Interesse daran habe, etwas einigermaßen objektiv zu begutachten und im Zweifel auch etwas erkennen zu wollen.

    Und das vorausgesetzt sind die meisten der Verarbeitungs-Mängel, die ich dokumentiert habe, gut zu sehen.
     
  15. SIL

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    Erstmal hat der Unternehmer Ihnen ein mangelfreies Werk zu liefern und bei den 9 Elementen die in dieser Preiskategorie liegen, sind weder 'Kratzer Tatschen ..' oder ähnliches akzeptabel, hinsichtlich der Bewertung oder ggf eines Austausches kann VFF vorab herangezogen werden, dies heisst aber nicht im Umkehrschluss, das in prozessualer Instanz diesem auch gefolgt wird, Exempel. es gibt genügend Urteile wo auch Gläser mit unter 15 mm Einzelkratzer oder Holo welche nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt sichtbar waren der Austausch erfolgte, Richter sind halt relativ frei in Ihrer Urteilsfindung. Wie weit Sie nun den Unternehmer in regress nehmen bzw was Sie an Aufwendungen darauf richten wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
     
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  16. #36 simon84, 01.08.2018
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    Es gilt das VFF Merkblatt KU.01 Stand August 2016 "Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen".

    Prüfung:
    Bei der Prüfung auf Merkmale ist die visuelle Draufsicht innerhalb von maximal 10 Sekunden auf die Sichtfläche maßgebend.


    Abgesehen davon hast du natürlich absolut Recht deine Ansprüche versuchen durchzusetzen. Würde ich ebenso.
     
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    Wo steht das dieses gilt im Auftrag in der Vereinbarung? .. eher nicht, dass ist eine Empfehlung kein non plus ultra, zumal es selbst im VFF heisst 'in der Regel....'
     
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