Isolierte Abweichung Grenzbebauung

Diskutiere Isolierte Abweichung Grenzbebauung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe bereits eine Grenzbebauung von genau 15m. Ich möchte nun noch eine Gerätehütte an eine Grenze bauen. Hier habe ich im Internet...

  1. woce82

    woce82

    Dabei seit:
    12.06.2013
    Beiträge:
    200
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    München
    Hallo,

    ich habe bereits eine Grenzbebauung von genau 15m. Ich möchte nun noch eine Gerätehütte an eine Grenze bauen. Hier habe ich im Internet gefunden, dass ich eine isolierte Abweichung beantragen muss.

    Jetzt hat mir die Gemeinde gesagt, dass ich auch noch eine Abstandsflächenübertragung ausfüllen muss.

    Ist das so richtig?
    Ich habe viele Merkblätter gefunden, auf denen das nicht drauf stand. An die Grenze an der ich die Hütte stellen möchte, ist bereits vom Nachbarn die Garage gebaut. D.h. er würde die Hütte gar nicht sehen.

    Benötige ich hier diese Abstandflächenübertragung??
     
  2. #2 Andybaut, 30.08.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,

    wenn auf der Gegenseite bereits etwas steht, dann wir das nicht funktionieren.
    Sonst würden entlang aller Grenzen auf beiden Seite überall Gebäude stehen können.

    Es geht nur an einer Stelle auf der der Nachbar noch nichts gebaut hat.
    Er würde damit aber auch seine Möglichkeit abgeben jemals wieder etwas an der Stelle bauen zu können.
    Ich würde meinem Nachbar dieses Recht nicht einräumen wollen.
     
  3. woce82

    woce82

    Dabei seit:
    12.06.2013
    Beiträge:
    200
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    München
    Das habe ich mir auch gedacht. Daher sollte es ja eine isolierte Abweichung werden. Da ich mit einen untergeordneten Nebengebäude direkt auf die Grenze drauf, hat ja der Nachbar mit der Garage auch, darf ich das doch auch?

    Ich habe eben nur das Problem mit der max. Möglichen Grenzbebauung von 15m, weshalb ich eine isolierte Abweichung benötige ? Oder ? Und keine Abstandsflächenübernahme?
     
  4. #4 simon84, 30.08.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.841
    Zustimmungen:
    5.597
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Die Gemeinde hat dir doch schon gesagt, dass du eine Abstandsflächenübernahme brauchst.
    Meinst du jetzt du brauchst sie nicht mehr, wenn du im Internet nachfragst?

    Aus der Anforderung der Gemeinde nach der Abstandsflächenübernahme kannst du ableiten, dass sie deine isolierte Abweichung nur genehmigen, wenn auf der anderen Seite des Nachbarn nix steht und er die Abstandsfläche übernimmt.

    Jetzt hast du zwei Möglichkeiten.
    Entweder du lässt dir das ganze alle genehmigen und und und.

    Oder du redest mal mit dem Nachbarn und wenn er kein Problem sieht, dann stellst deine Hütte schwarz da hin, riskierst ggf. ein Bußgeld und Rückbau.
    Wenn das wirklich nur ein "Gerätehaus" ist, was in einem halben Tag abgebaut bzw. versetzt ist, könnte man es riskieren.
    Oder auch nicht. Blöd ist natürlich, dass die Gemeinde jetzt schon Bescheid weiss, gell :)
     
  5. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Doch. Du planst ein genehmigungsfreies Bauvorhaben. Dieses überschreitet die in Art.6 (9) 2 BayBO genannte Grenze von 15m, so dass dein Neubau Abstandsflächen auslöst, die zum Teil nicht auf deinem Grundstück liegen. Du willst also von einer Vorschriften der Landesbauordnung abweichen, respektive vom Art. 6 (2) Satz 1. Der Satz 3 bietet aber drei Möglichkeiten, dass die Abstandsfläche doch auf dem Nachbargrungstück liegen darf:
    -die rechtliche Sicherung
    -die tatsächliche Sicherung
    -die Nachbarzustimmung
    Nur wenn diese Möglichkeiten nicht greifen, z.B. wenn sich auf dem Nachbargrundstück bereits ein abstandsflächenrelevantes Gebäude befindet, welches den notwendigen Grenzabstand nicht einhält, kommt das Instrument der Abweichung zum Einsatz, in deinem Fall, da Du keinen Bauantrag stellen musst und deswegen auch keine Baugenehmigung erhältst, eine isolierte Abweichung.
     
    simon84 gefällt das.
  6. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wenn kein Bebauungsplan oder keine faktischen Baugrenzen dagegen sprechen, wäre das durchaus möglich. Meistens sind sich aber die Nachbarn nicht einig.
    Nicht unbedingt. Wenn das Nachbargebäude privilegiert ist, darf es ja in den Abstandsflächen stehen. Dennoch wird das Nachbargrundstück eingeschränkt, da sich die Abstandsfläche eines eventuell mit Grenzabstand geplanten Gebäudes nicht mit der des Geräteschuppens überdecken darf. Und wenn es nicht privilegiert ist, aber nachweislich rechtmäßig erstellt wurde, könnte sogar eine tatsächliche Sicherung vorliegen, so dass der TE gar nichts machen muss.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 simon84, 30.08.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.841
    Zustimmungen:
    5.597
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ist denn die Garage des Nachbarn an der Grenze privilegiert ?
     
  8. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.658
    Zustimmungen:
    933
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ich denke, Dimeto ist da bewanderter als ich - dennoch gebe ich mal meinen Senf dazu:

    1) die Summe Deiner Grenzbebauungslänge ist ausgeschöpft, ein Abstand zwischen Deiner bestehenden und Deiner beabsichtigten Grenzbebauung nützt nichts, Summe bleibt Summe und das "Budget" ist verbraten.

    2) eine Abstandsflächenübernahme bedeutet praktisch, daß der Nachbar euer beider Grenzabstände zusammen auf seiner Seite erfüllen muß. Das sehe ich ihn dank seiner Bebauung auf dieser Strecke garnicht mehr können.
     
  9. #9 Andybaut, 31.08.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Dimeto,

    jetzt bin ich neugiergig geworden.
    Also mal angenommen der B-Plan sagt das Nebengebäude auf der Grenze gebaut werden dürfen.
    Beide Nachbarn haben ihre "15m" schon ausgenutzt.
    Die könnte sich dann ja gegenseitig immer weitere Ausnahmen geben.
    Dann wäre die Grenze zugepflastert.
    Das wäre möglich, wenn beide das so wollen?
     
    simon84 gefällt das.
  10. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte.
    Abgesehen davon, dass man vielleicht nicht mehr erklären kann, warum fünf Geräteschuppen noch dem "Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen" und "seiner Eigenart nicht widersprechen" (BauNVO §14 (1)).
    Den Behörden stehen ein paar schwammige Begründungsmöglichkeiten zur Verfügung, planungsrechtlich z.B. §15 BauNVO
    (1) Die in den §§ 2 bis 14 aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen.
    oder bauordnungsrechtlich z.B. §12 BauONRW
    (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.
    gegen die sich der Bauherr dann erstmal zur Wehr setzen muss. Aber wenn die Gemeinde versäumt hat, Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen auszuschließen und die GRZ sehr großzügig bemessen hat, sehe ich gute Chancen für Nachbarn.
     
    simon84 gefällt das.
  11. #11 Andybaut, 31.08.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Intereressant, danke für die Erläuterungen.
     
    simon84 gefällt das.
  12. #12 simon84, 31.08.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.841
    Zustimmungen:
    5.597
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wenn die Gemeinde bzw das Bauamt nun aber schon eine Abstandsflächenübernahme fordert, dann macht sie das entweder aus versehen oder begründet und nicht zum Spaß. Vermutlich letzteres, also nachfragen.

    Ist die Grenzgarage des Nachbarn privilegiert ? (Wie groß ist sie und wie wird sie genutzt)
     
Thema:

Isolierte Abweichung Grenzbebauung

Die Seite wird geladen...

Isolierte Abweichung Grenzbebauung - Ähnliche Themen

  1. Neue Kaltwasserleitungen wurden nicht isoliert und schwitzen

    Neue Kaltwasserleitungen wurden nicht isoliert und schwitzen: Hallo! Wir haben vor ca 2 Jahren unser Haus kernsaniert. In diesem Zuge wurden auch die Wasserleitungen von einer Sanitärfirma neu verlegt. Jetzt...
  2. Isolierter Werkstattraum in Scheune

    Isolierter Werkstattraum in Scheune: Hi, ich habe eine alte Scheune Baujahr ca 1950-60 in der ich gerne eine Raum für eine Werkstatt abtrennen möchte. In dieser Werkstatt soll vor...
  3. Schlecht isolierte Fensterrahmen?

    Schlecht isolierte Fensterrahmen?: Hallo, ich wohne seit letztem September in einem Neubau zur Miete. Die Wohnungen wurden im August 2020 fertiggestellt. Die Wohnung hat Bodentiefe...
  4. Isoliert Bauschaum?

    Isoliert Bauschaum?: Hallo, ich habe eine Frage. Wenn ein Fenster so eingebaut ist, dass der Bauschaum, der den Zwischenraum dieses Fensters und dem alten...
  5. Keller isolierte Außenwand reparieren

    Keller isolierte Außenwand reparieren: Hallo, ich möchte einen Weg an der Hauswand neu pflastern. Beim auskoffern ist mir aufgefallen das an einer Stelle der Putz hol und lose war....