Aufschwimmen des Hauses

Diskutiere Aufschwimmen des Hauses im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Gemäß eines Bodengutachtens wurde eine Verankerung des Kellers empfohlen. Der ortsansässige Kellerbauer hat diesbezgl. keine Massnahmen getroffen,...

  1. #1 Odysseus, 30.08.2018
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    Gemäß eines Bodengutachtens wurde eine Verankerung des Kellers empfohlen. Der ortsansässige Kellerbauer hat diesbezgl. keine Massnahmen getroffen, obwohl ihm das Bodengutachten vorlag.
    Wir haben unseren Keller mit WU-Beton bauen lassen, damit wir eben keine Probleme mit Grundwasser bekommen können. Und normalerweise liegt ist das Grundwasser auch im Schnitt 12 Meter unter Grund, wie mir das ortsansässige Wasserwirtschaftsamt mitteilte. Die Messstelle liege aber rund 400 Meter von unserer Neubausiedlung entfernt.
    Nun haben wir über dem Keller ein Holzständerhaus gebaut, daß nur rund 65 Tonnen wiegt, somit also weit weniger als ein Massivhaus.
    2013 gab es hier im Ort ein Jahrhunderthochwasser, bei dem der Grundwasserstand 1 m unter Grund gemessen wurde. Das ist sicher eine Ausnahme, aber der Klimawandel könnte solche Ereignisse zukünftig häufiger auftreten lassen.
    Ich habe jetzt den Kellerbauer beauftragt, mit den Daten des Hauses ab OK Keller statisch zu berechnen, bei welchem Wasserstand das Haus aufschwimmt. Der Kellerbauer hat mich zwar ein wenig belächelt und meinte, daß eher Oberwasser durch mein Wohnzimmer laufe, als daß das Haus durch Grundwasser aufschwimmen könne. (Badewanneneffekt).
    Ich habe ihn gebeten, mir das durch statische Berechnung zu belegen.
    Frage: Gäbe es nachträglich noch eine Möglichkeit das Haus bzw. den Keller zu verankern. Oder ginge es, wenn das Gewicht nicht ausreicht, daß ich durch Aufstellen von großen Schwimmbecken im Keller rund 40 Tonnen Gewicht für den Fall von Unwetterkatastrophen in den Keller bringe.
    Den Keller fluten bedeutet, daß ich meinen Wohnkeller vernichte und der Schaden wäre auch gigantisch.
    Ich wohne nicht in einem HOchwassergebiet, aber direkt an den Alpen.
     
  2. SIL

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    Die nachträgliche Verankerung ist möglich, aber ernsthaft inwiefern sind Sie in der Annahme das Ihr Gebäude jemals 'aufschwimmt' zugegebener Maßen hatte ich schon eine BP die 'geschwommen' ist allerdings war dies nur die BP ohne Belastung, die nächste Frage wäre die Aufstellung von 40t Zusatzlast im Keller wird wohl eher eine Schädigung hervorrufen als hilfreich sein... Was sagt den das Boden Gutachten direkt und der Statiker? Das sog Jahrhunderthochwasser stellt bei Ihnen sicher keinen Bemessungstand dar, dies gilt nur Expo und Flutungsanlagen ansonsten wird dies nie angesetzt.
     
  3. #3 Odysseus, 30.08.2018
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    Danke für die beruhigende Antwort. Stellen Sie sich bitte vor, ich bin absoluter Laie und habe einfach im Internet gelesen, daß ich meinen selbst fluten solle, wenn das Grundwasser so hoch steigt, daß die Gefahr des Badewanneneffektes entsteht. Freilich bleibt für mich die Frage, woher soll ich wissen, wann das der Fall ist und zweitens müsste ich erstmal soviel Wasser bekommen, daß ich rund 100 qm Keller fluten kann. Abgesehen davon, daß ich ja nicht eine wasserdichte Wanne h be bauen lassen, um dann den Keller selbst mit Wasser zu füllen.
    Vielleicht steht im Internet auch einfach viel Mist, jedenfalls habe ich einfach Angst, daß sowas passieren könnte und ich anschließend mein Haus abreissen lassen kann, weil die Statik danach ein WOhnen unmöglich macht. Ich möchte einfach nur in RUhe hier wohnen und nicht dauernd denken, daß es bei lang anhaltendem Regen vielleicht noch zusammen mit einer Schneeschmelze es hier im Ort zu katastrophalen Zuständen kommt und ich mein Haus verliere. Interessant ist ja, daß keine Versicherung der Welt gegen die FOlgen von steigendem Grundwasser versichert. Scheinbar ist den Versicherungen das Risiko zu hoch, oder?
     
  4. #4 Bauer85, 30.08.2018
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    Wenn der Bodenaufbau und Untergrund des Kellers das mitmachen, was bei guter Lastverteilung wahrscheinlich ist, geht das. Ob dem so ist, unbedingt beim zuständigen Statiker erfragen da das schon beachtliche Lasten sind.

    Das wird er garantiert. Wobei Flur/Waldbrände, Stürme und Tornados sowie normale oberflächliche Fluten und Muren für einen derartigen Bau die größere Gefahr darstellen dürften.

    Man kann in Karten und Modellen entsprechend gefährliche Wetterlagen erkennen aber daraus höchstens grob eine Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines derartigen Ereignisses ableiten. Exakt vorhersagen kann man das unmöglich.
    Das ein oder andere mal würde der Keller sicher unnötig geflutet werden.
    Wenn die städtische Wasserleitung nicht genug Durchfluss bringt müsste man eben ein Oberflächengewässer (Löschteich,etc) anzapfen, mit allen einhergehenden Nachteilen wie z.B. Verunreinigungen darin.

    Für praktikabel und angebracht halte ich so ein Vorgehen allerdings nicht. Viel Aufwand, großes Potenzial für Schäden,....
    Wenn es denn unbedingt Gewicht zur Sicherung gegen Aufschwimmen benötigt würde ich das sofern irgendwie möglich dauerhaft einbringen oder das Problem besser gleich per nachträglicher Verankerung lösen.
     
  5. #5 Fred Astair, 30.08.2018
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    Mannomann, Probleme gibt es.
    Du hast doch sicher keine 3-geschossige Tiefgarage aus WU-Beton unter dem Haus.
    Rechne doch einfach mal das Gesamtgewicht Deines Hauses, einschließlich aller Möbel, Geschirr, Silberbestecke, gefüllter Kühlschrank, Aquarium etc. aus und dann weißt Du, ab welcher Wasserstandshöhe Deine Hütte zur Arche Noah wird.Liegt diese Marke oberhalb Deiner Türschwelle oder der Kellerfenster kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen. Austarieren kannst Du das Ganze noch mit einem gut gefüllten Weinkeller.
     
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  6. #6 Andybaut, 31.08.2018
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    Schürmann-Bau – Wikipedia

    Das aufschwimmen ist durchaus kein zu vernachlässigendes Problem und ich würde der Sache sehr genau auf den Grund gehen.
    Wir haben das durchaus sehr oft, dass wir Gebäudeteile statisch gegen aufschwimmen schützen müssen.

    Ich würde hier sofort einen Mangel anzeigen. Offenstichtlicher kann man ja gar keinen Mangel einbauen wie das hier geschehen ist.
    hier kommt schon das nächste Problem. Der Grundwasserstand ist in der Tat sehr unterschiedlich. Messstellen in 400m Entfernung helfen wenig bis nichts
    und die Wasserstände können sich durch weitere Baumassnahmen im Laufe der Zeit auch nochmals verschieben.

    Nehmen wir mal ein kleines Rechenbeispiel.
    Keller hat 10/10m und 3m Höhe (zur Vereinfachung ziehe ich die Wände man nicht ab)
    Es werden also 300m³ Wasser verdrängt. = 300to.
    Bodenplatte und Wände nehme ich mit 25cm dicke an.
    (40m*3 + 10/10*3)*0,25 = 105m³ Beton a 2,5to/m³ = 250to

    Nun kommen da natürlich auch noch die Scherkräte als Sicherheit ins Spiel, die das ganze wiederum verbessern,
    aber die pauschalen Aussage vom Kellerbauer würde ich mit einem Fragezeichen versehen.
     
  7. #7 Fred Astair, 31.08.2018
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    Andy, ich kenne die Sache mit dem Schürmann-Bau. Deshalb schrieb ich ja, dass das Haus wohl keine 3 Tiefgeschosse hat. Ich bezweifle auch, dass der Keller 3 m tief in der Erde steckt. Dann wäre der EG-Fußboden unter Erdgleiche.
    Lass den Keller 1,5 m unter gewachsenem Boden stehen. Dann sind wir bei 150t. Und nun rechne das Haus mitsamt Kristalllüster, Wasserbett und Eichenschrank dazu. ;)
     
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  8. #8 Andybaut, 31.08.2018
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    Da bin ich bei dir.
    Die pauschale Aussage des Kellerbauers stört mich dennoch.

    Wenn der Hinweis im Bodengutachten steht, dann sollte man auf den auch eingehen. Entweder umsetzen oder durch Berechnungen
    nachweisen, dass das auch so funktioniert.

    Wenn´s auch so funktioniert ist es ja um so besser.

    Der mögliche Schaden ist einfach zu groß um so darüber hinwegzugehen.
     
  9. #9 Fred Astair, 31.08.2018
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    Darauf können wir uns verständigen.
    Eine reale Gefahr bestand meiner Ansicht nach, solange der Kellerrohbau noch nicht mit dem Haus beauflastet war.
     
  10. SIL

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    Sehr geehrtes Andy, normal bestehen Gründungsemfehlungen oder Varianten aus mind 2 Varianten/Vorschlägen üblich sind eigentlich 3,aus einem uns hier nicht vorliegenden Gutachten ein derartiges Konstrukt herzuleiten, ist wohl doch eher abwegig :D
     
  11. #11 Odysseus, 31.08.2018
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    Vielen Dank für die interessanten Hinweis.
    Ich habe heute nochmal mit dem Bodengutachter gesprochen. Der meinte, wie und ob sie verankern müssen sie ihren Statiker fragen. Im Gutachten sind wir von einer Grundwassertiefe unter Grund von 0,6 m ausgegangen. Da sind dann Sicherheiten mit einkalkuliert.
    Ich habe den Kellerbauer beauftragt, mir durch eine statische Berechnung zu verifizieren, daß das Haus unter den im BOdengutachten angenommenen Bedingungen nicht aufschwimmen kann. Komisch finde ich, daß ich diese Berechnung bezahlen soll (ca. 500 Euro), weil diese statische Berechnung muss doch bereits vom Kellerbauer gemacht worden sein, bevor er mit dem Kellerbau angefangen hat, oder sehe ich das falsch.
    Noch eine Frage an SIL. Eine nachträgliche Verankerung sei möglich. Wie könnte das funktionieren?
     
  12. SIL

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    Das ist ein vermutlich eine nicht ganz einfache und kostspielige Angelegenheit, im Prinzip würden Bohrung vorgenommen werden, danach entsprechend Stahl oder eventuell Fertigteile eingebracht und verpresst, ähnlich im Groben was bei Hangsicherung an Bergen oder Hängen für sie sichtbar ist (der entsprechende Spannkopf) oder auch bei Gewölben, Bergwerke und Spundwänden etc das nennt sich Gurtung oder rückwärtige Verankerung AF/ASF Anker etc
     

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    Stellen Sie doch das Bodengutachten hier ein und die entsprechende Bemessung dazu...
     
  14. #14 Odysseus, 01.09.2018
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    Das mache ich gern, der Keller ist 9x13 m. Die Bodenplatte ist 25cm, die Wände auch und die Decke hat 20 cm. (WU Beton) innen gibts nochmal eine Trennwand aus Beton. Es gibt einen 41 qm großen Raum, eine Waschküche und pelletlager, einen technikraum (0ekofenkessel) und noch einen kleineren Raum. Es handelt sich um einen Wohnkeller, allerdings mit blichen Kellerfenstern. (Wasserdicht) Raumhöhe nach Einbringung von Estrich mit Fußbodenheizung und Travertinboden bzw. Parkett 2,40 cm. Kellerwände sind somit 2,70 cm. Außen ist der Keller ca. 50 cm über Grund. (Meine grobe Schätzung nach Fotos)
    Das bodengutachten muss ich noch einlesen, Kommt morgen.
     
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    Nein die statische Bemessung des Kellers und der Gründung.
     
  16. #16 Odysseus, 01.09.2018
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    Ich habe keine statische Berechnung des Kellers. Die müsste doch der kellerbauer haben. In meinen Händen ist nur das von mir in Auftrag gegebene bodengutachten, das kann ich gern hier einstellen. Ich bin technisch leider nicht so fit, kann ich das abfotografieren und dann als Datei hochladen?
     
  17. 11ant

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    Das ist eigentlich eine der größten Gewißheiten überhaupt - nur leider nicht meßbar, sonst würde sie als ideale Konstante taugen ;-)
     
  18. #18 Odysseus, 01.09.2018
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    Also hab das jetzt mal überflogen, aber nichts in Hinblick auf Verankerung gesehen..
     
  20. #20 Odysseus, 01.09.2018
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    Auf der zweiten Seite steht doch unter der Rubrik "Grundwasser: Auftriebssicherung: JA siehe HGW 0,6 m unter GOK"
     
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