Angebot Architekt LPH 1-4

Diskutiere Angebot Architekt LPH 1-4 im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Die Forenleitung ist da schwach und will keine Konflikte - muss man wohl akzeptieren. Der Typ bringt sich wenigstens so heftig schön ins Abseits,...

  1. #21 Lexmaul, 12.05.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Die Forenleitung ist da schwach und will keine Konflikte - muss man wohl akzeptieren.

    Der Typ bringt sich wenigstens so heftig schön ins Abseits, das macht schon fast Spaß zuzusehen.

    Und er beweist mehr und mehr, dass er eher ne Luftnummer als ein Fachmann ist. Belastbares Wissen hat er kaum gezeigt, meist sitzt er Fragen aus.
     
  2. #22 Memento, 12.05.2018
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    So kenne ich das hier, deshalb hab ich auch schon seit Ewigkeiten nichts mehr gepostet. Klar kommen keine Konstruktiven Vorschläge, die wollen ja Kunden gewinnen und dazu bringen alles von A-Z durchplanen und rechnen zu lassen.
    Wobei ich sagen muss, dass ich meinen Heizungsbauer über ein anderes Forum kennengelernt hab, zufällig kommt er aus ein paar Dörfern weiter. Da hab ich den angeschrieben weil ich gemerkt hab der hat Ahnung von Wärmepumpen und dem ganzen Hydraulikzeugs.
     
  3. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.078
    Zustimmungen:
    3.310
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    @simon84
    gilt seit 1. Januar 2018
    Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2017 entschieden, das derzeit bestehende Werkvertragsrecht zu reformieren und insbesondere an die Besonderheiten des Bauvertrags anzupassen. Das Ergebnis ist die größte Reform des Werkvertragsrecht seit des über 120-jährigen Bestehens des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In die neuen §§ 631 ff. BGB wurden dabei insbesondere verschiedene Regelungen explizit für den Bau- bzw. Verbraucherbauvertrag aufgenommen. Aber auch der Architekten- und Bauträgervertrag wird gesetzlich neu geregelt.
     
    simon84 gefällt das.
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.078
    Zustimmungen:
    3.310
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Letztendlich wird es teuerer, da doch erheblicher Mehraufwand für Planer und ausführende Firmen entsteht, beim EFH geht das noch aber Mehrgeschoss etc schlägt das richtig zu.
     
  5. #25 Leser112, 14.05.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Das macht aber bei EFH, ZFH absolut keinen Sinn, weil viel zu teuer. Hier reicht es völlig aus, sich auf die wesentlichen, neuralgischen Schwerpunkte/ Details zu konzentrieren, was insgesamt wenig kostet.

    Daher werden bei freier Planung TGA´ler von Architekten tatsächlich meist nicht eingebunden.

    Auch der Architekt muss nicht für spätere Verbrauchskosten, CO2 Emissionen im praktischen Betrieb haften, worauf er allerdings rechtzeitig Einfluß nehmen könnte, sofern dazu bereit!

    Nach neueren Untersuchungen vom BSB werden ca. 90% der EFH Neubauten, durch BT/GU/GÜ Vorhaben realisiert, wo lediglich verkauft wird. Die späteren Verbrauchskosten bzw. CO2 Emissionen interessieren da absolut nicht ;)
     
    simon84 gefällt das.
  6. #26 Leser112, 14.05.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Das ist keinesfalls beabsichtigt und sollte so auch nicht verstanden/ begriffen werden.
    Lediglich ein Aufhängepunkt, über eigene Entscheidungen mal gesamtgesellschaftlich nachzudenken und insgesamt eine Diskussion hervorzurufen.
    Meine Frage nach der tatsächlichen Energieeffizienz der Heizungsanlage (Anlagenaufwandszahl bzw. JAZ) wurde nicht beantwortet!
    Mag sein, dass er mit seinen Verbrauchskosten zufrieden ist und diese auch bequem leisten kann/möchte.
    Jedoch, wie ist der ökologische Fußabdruck individuell und insgesamt?
    Jährlich werden ca. 100.000 EFH/ZFH Neubauten auf Grundlage von „buntem“ Papier realisiert, deren tatsächliche Energieeffizienz eher bescheiden ist, diese sogar mit Mitteln aus dem Aufkommen aller Steuerzahler teilweise mit fragwürdigen Fördermitteln pauschal finanziert werden, ohne das die tatsächliche Wirksamkeit überprüft ist.
    Nicht allein das Einzelvorhaben ist gesellschaftlich ausschlaggebend, sondern die Summe aller Einzelvorhaben!

    Energieeffiziente Heizungsanlagen mit geringen CO2 Emissionen und Verbrauchskosten sind keinesfalls ein Hexenwerk und einfach mit wenig Aufwand zu realisieren.
    Die hierzu notwendigen Arbeitsmittel stehen Ingenieuren, seit Jahrzehnten nachgewiesen, zur Verfügung.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #27 Lexmaul, 14.05.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Dafür braucht man keinen TGAler, sondern einfach bisserl Grips und einen fähigen Heizi...
     
    simon84 gefällt das.
  8. #28 simon84, 14.05.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.851
    Zustimmungen:
    5.602
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das ist aber leider doch genau das, was in den allermeisten Fällen komplett fehlt.
    Das Interesse bzw. der eigene Grips oder ein Heizungsbauer der Interesse hat etwas zu bauen das taugt.

    Daher auch der Siegeszug der Grundstücks- und GU "Schlüsselfertig" Mafia.
    Ich höre hier immer nur "Das ist doch Neubau, das passt schon".
    "Vorher hatten wir eine Ölheizung, das muss ja mit einer Wärmepumpe viel besser sein"

    In München kannst du ja schon gar nicht per Architekt bauen, weil du einfach an kein Grundstück rankommst ohne GU bzw. deren Netzwerk.

    Wer es jetzt plant ist ja eigentlich egal, hauptsache es wird gemacht.
     
    Leser112 gefällt das.
  9. #29 Lexmaul, 14.05.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Das stimmt - aber das (Grip/Heizi) bekommt man noch eher auf die Reihe als nen TGAler zu buchen, der auch gerne mal nicht praxisorientiert plant und vor allem ausschreibt - da winken dann Auftragnehmer oft ab.

    Optimaler geht es sicher oft, aber das, was unser Pseudoexperte hier gerne so propagiert, dass es ein finanzielles Fiakso wird, ist in der Praxis blödsinnn - wir sprechen dann eher um 5-15 Euro weniger im Monat. Sicherlich erstrebenswert, aber selbst in 20 Jahren kein Fiasko...
     
  10. #30 Leser112, 14.05.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Korrekt!
    Die tatsächliche Wahrheit möchten solche, ahnungslose Bauherren eher meist nicht wissen!
    Meist wird nicht einmal, die BA der vorhandenen Regelung verstanden;)
    Diese Auffassung teile ich durchaus, denn ahnungslose Bauherren werden hierbei von den Anbietern gnadenlos abgezockt!
    Klug und clever ist sicherlich, vor einem Investment, sich verkaufsunabhängiger fachlicher Beratung vorher zu versichern!
    GU/GÜ Anbieter haften für tatsächliche Energieeffiienz, Verbrauchskosten, CO2 Emissionen vertragsgemäß meist nicht. Daher eigentlich völlig wertlos!
     
  11. #31 Lexmaul, 14.05.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Ja, außer Dir haftet für so ein Kokolores auch keiner...
     
    SIL gefällt das.
  12. #32 Leser112, 14.05.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Mit welchem Ziel sollten welche konstruktiven Vorschläge hier kommen und mit welchem nachträglichen Aufwand sollten die auch möglich sein?
    Anfänglich Versäumtes lässt sich nachträglich wohl kaum kompensieren.
    Wie effektiv ist Deine WP Anlage nachweislich, tatsächlich?
    Die Frage hast Du bisher nie beantwortet!
    Eine doch eigentlich simple und einfache Nachfrage, wenn Du Stromzähler und die WMZ für Heizung und WW-Bereitung einfach z.B. mittels Ablesung dokumentierst.
     
  13. #33 Leser112, 14.05.2018
    Leser112

    Leser112

    Dabei seit:
    23.12.2016
    Beiträge:
    1.843
    Zustimmungen:
    254
    Beruf:
    Dipl.-Ing., TGA Planer
    Ort:
    Berlin-Brandenburg
    Benutzertitelzusatz:
    Energieeffizienzexperte
    Wie definierst Du teuer im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen (Verbrauchskosten, Investitionskosten, Anlagenaufwandszahl) ?
     
  14. #34 Lexmaul, 14.05.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Der Invest wird sich nach 20-30 Jahren vielleicht armotisieren (wenn überhaupt), dann gibt es schon lange noch effizientere Anlagen, die alte ist dann schon ausgetauscht.

    Lohnt also net!
     
  15. #35 Memento, 15.05.2018
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Die JAZ ist 3 - 3.2 bei uns, es ist ja nur eine Luft-Wasser-WP. Die Pumpe hat einen COP von
    A10/W35 - 4,3
    A2/W35 - 3,8
    A-7/W35 - 2.6

    Wenn das DG mitbeheizt werden würde und der Vorlauf noch etwas runter könnte, lägen wir wohl besser. Lohnt sich aber nicht da eine FBH einzubauen, da im DG m ein ittlerweile Gewerbe ist das genug Abwärme produziert.

    Pumpe selbst + Regelung + WW Speicher lag damals bei knapp 7000 Euro.
     
  16. #36 Ben1988, 02.09.2018
    Ben1988

    Ben1988

    Dabei seit:
    04.08.2017
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker HLK
    Ort:
    Aulendorf
    Hallo zusammen,

    ich melde mich nach längerem mal wieder über unseren aktuellen Stand der Dinge:

    - Wir stehen gerade vor vielen Problemen und sind in der Bauphase beim Innenputz angelangt.
    - Unser Architekt verlangt für die Beauftragung der LPH 3-8 einen Pauschalpreis von 23.000 €.

    Zu folgenden Problemen möchten wir gerne wissen, was wir tun können oder ob alles normal ist:

    1. Ständig muss beim Architekten über Dinge wie Ausschreibungen oder E-Mails beantworten nachgefragt werden, es findet kaum eine Kommunikation statt. Selbst Baumängel wurde viele von mir selbst entdeckt und die Bauleitung wird selten vor Ort durchgeführt. Wie oft sollte die Bauleitung auf der Baustelle sein (Bauleiter wohnt 5km entfernt)?

    2. Mangel Fensterstürze: Das Problem begann beim Architekten, er hatte 2 unterschiedlich bemaßte Pläne. Der Rohbauer hat teils keine Fensterstürze gesetzt oder mit dem falschen Maß.
    Dadurch musste der Fensterbauer größere Fenster einbauen mit größerem Rahmen oben.
    Wer sollte die Mehrkosten übernehmen?

    3. Mangel Fenstereinbau: Durch drückendes Grundwasser haben wir einen WU-Beton benötigt, allerdings wurden die Kellerfenster nach RAL Montage normal eingebaut. Nun kam es vor kurzem zu heftigen Regenfällen in dem die Lichtschächte voll gelaufen sind und es am Fensterrahmen unten rein gelaufen ist.
    Muss das ordentlich abgedichtet werden und wenn ja wie?
    Allgemein hat der Fensterbauer das abkleben der Fensterdichtbänder schlampig durchgeführt und musste durch mehrfachen Hinweisen beim Architekten nun doch nacharbeiten. Man glaubt ja einem Laien nichts, tz. :D

    4. Innenputz: Es war ein Drama bis der Gipser mal herging und nun ist er da, allerdings wurden aus den 2 Wochen Arbeitszeit laut Bauzeitenplan einfach durch die Mitarbeiter der Gipserfirma 4 Wochen.
    Es wurde im Bauvertrag keine Vertragsstrafe vereinbart.

    5. Es gibt nicht korrekte Bauverträge, die uns im nachhinein aufgefallen sind. Beim Fensterbauer wurde kein Sicherheitseinbehalt vereinbart, beim Gipser keine Vertragsstrafe und keine Ausführungsfrist.

    Es soll in den nächsten Wochen ein klärendes Gespräch mit dem Architekten geben.
    Kann der Architekt eine Nachförderung auf sein Mindesthonorar nach HAOI verlangen?
    Was ist wenn er die Mängel/Fehlplanung nicht einsieht?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Schöne Grüße Benjamin
     
  17. #37 Memento, 02.09.2018
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hi, da kann ich dir auch keine Tipps geben, außer Geld einbehalten bis das alles geklärt ist. Niemals eine Rechnung vor Abnahme/Fertigstellung zahlen.

    Genau vor der Angst solche Probleme wie du sie jetzt hast und weil ich keine Lust hatte immer über einen Architekten kommunizieren zu müssen mit den Firmen, haben wir nur Phase 1 -4 beauftragt (Unser Architekt meinte auch das sei rausgeschmissenes Geld bei einem normalen EFH) und alles selbst ausgeschrieben und mit den Firmen persönlich gepsprochen. Da merkt man schnell welche Firma kompetent auftritt und welche ehr nicht, wenn man mal ein paar Fragen stellt.
    Ich war während dem Rohbau 1-2x pro Woche auf dem Bau und habe manchmal auch Sachen nachgemessen. Wie eben Fenstrhöhen, Türhöhen, Deckendruchbrüche, Abwasserschächte etc...

    Putzer war bei uns auch in Drama, hat ca 8 Wochen später angefangen, nie zu erreichen, Briefe eingeworfen, nix. "Das Wetter war zu gut, da sind wir draußen", egal. Wir hatten ja keinen Drang einzuziehen und Putz ist ja so ziemlich das letzte Gewerk.
    Uns zu Gute kam, dass der Putzer auch danach weder Persönlich (Habe dort geklingelt) noch per Brief oder Mail oder Handy erreichbar war und wir bis heute nur 50% des Rechnungsbetrags bezahlt haben (der Bau war in 2012). Es gab nie eine Abnahme und die paar kleinen Mängel haben wir selbst beseitigt.

    Meiste kennen sich ja die Baufirmen in der Umgebung unsere waren alle im Umkreis von 10-15km. Wie oben schon geschrieben haben wir alle an einen Tisch geholt und alles besprochen, so das jeder bescheid wusste und in den Plänen seine Notzitzen machen konnte. Die Haben sich dann auch untereinander angerufen und sich abgestimmt.

    Würde ich nochmal bauen, würde ich es genauso machen.
     
  18. #38 Fabian Weber, 02.09.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.556
    Zustimmungen:
    5.149
    Hallo ist denn der Architekt für die Leistungsphase 3-8 schon beauftragt oder nicht?

    Die HOAI beschreibt genau die Tätigkeiten des Architekten in den jeweiligen Leistungsphasen, das kannst Du einfach nachlesen.

    Das mit den Verträgen ist ärgerlich, jedoch zum Teil auch Dein Verschulden, der Architekt berät hier nur, das sollte er allerdings ausführlich tun. Manchmal ist es aber auch gut auf die Vertragsstrafe zu verzichten, um bessere Angebote zu bekommen, das muss man abwägen. Genauso ist es mit Verzugsanzeigen gegenüber den Firmen. Der Architekt hat kein Vertragsverhältnis mit den Firmen und daher musst Du Ihm die entsprechenden Vollmachten erteilen den Schriftverkehr zu führen.

    Der Sicherheitseinbehalt für die Fenster ist ja nun kein Problem mehr, da diese ja eingebaut sind, dieser wäre also sowieso jetzt fällig zur Auszahlung. Oder meinst Du den Gewährleistungseinbehalt?

    Der Mangel der Fenster in den Lichtschächte ist entweder ein Planungsfehler oder Ausführungsfehler. Wenn in Deinem Bodengutachten tatsächlich der Lastfall drückendes Wasser vorliegt, dann müssen die Fenster entsprechend Druckwasserdicht geplant, ausgeschrieben und hergestellt werden. Schau mal in die Fensterausschreibung was zu den Kellerfenstern hierzu steht.

    Die zwei unterschiedlichen Pläne poste doch mal bitte, das kann ja auch ein Fehler des Rohbauers sein.

    Ich denke, dass Du den Architekten etwas nerven musst. Kannst ja mal einfach damit etwas durch die Blume drohen einen Bausachverständigen zu beauftragen, der sämtliche Arbeiten überprüft. Dann wird er schon aktiver werden.
     
  19. #39 Ben1988, 02.09.2018
    Ben1988

    Ben1988

    Dabei seit:
    04.08.2017
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker HLK
    Ort:
    Aulendorf
    Hi Memento, vielen Dank für deine Antworten. Wir behalten definitiv Geld ein :)


    Hi Fabian,

    ebenfalls vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ja der Architekt wurde schon beauftragt, das mit dem Bausachverständigen haben wir schon versucht, dabei drohte er uns mit der Teilkündigung des Vertrages.

    Ja ich meinte den Gewährleistungseinbehalt.

    Im Bodengutachten der Gemeinde zum Bebauungsplan wird ausdrücklich auf einen wasserdichten Keller hingewiesen.
    Die Fensterausschreibung verlief nicht zu unserer Zufriedenheit, erst wurde alles im geschoben (vom Architekt aus hieß es immer "reicht noch", obwohl mehrmals auf eine Ausschreibung unserseits darauf hingewiesen wurde), dann kam der Tag X wo die Fenster benötigt wurde.
    Es gab keine Ausschreibung oder zumindest haben wir nie eine gesehen, 1-2 Angebote wurde eingeholt, der günstigste wurde genommen.

    Im Anhang die 2 Ausschnitte vom Grundrissplan und vom Schnitt, nach Grundriss wurde gearbeitet und nach Schnitt wäre richtig gewesen.
     

    Anhänge:

    • 1.PNG
      1.PNG
      Dateigröße:
      58,3 KB
      Aufrufe:
      279
    • 2.PNG
      2.PNG
      Dateigröße:
      17,2 KB
      Aufrufe:
      237
  20. #40 Fabian Weber, 02.09.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.556
    Zustimmungen:
    5.149
    Also mal davon abgesehen, dass der Grundriss ein Fenster und der Schnitt eine Terrassentür zeigt, stellt sich eine Differenz von 10cm dar, wenn man davon ausgeht, dass die Fensterstürze alle gleich sind. Hast Du auch den passenden Grundrissausschnitt von der Terrassentür?

    Jedenfalls ist hier auch ein Mangel des Rohbauers zu benennen, da diesem der Unterschied ja hätte auffallen müssen. Jedenfalls wenn er auch den Schnitt zur Verfügung hatte. Auch dem Fensterbauer hätte das auffallen müssen, also ist der auch mit im Boot. Hat der Fensterbauer denn die Mehrkosten vor dem Einbau angekündigt, warum wurde dem Rohbauer nicht zugestanden, den Mangel zu beheben?

    Was steht denn im Angebot des Fensterbauers, das musst Du doch haben, Du hast Ihn ja beauftragt.

    Dir als Bauherr muss immer die Gelegenheit gegeben werden, auf solche Dinge im Vorfeld reagieren zu können, um die für Dich wirtschaftlichste Entscheidung zu treffen.

    Wenn der Architekt damit droht, den Vertrag zu kündigen, wenn Du einen Sachverständigen einschaltest, soll er das mal versuchen. Das kann und darf er nämlich gar nicht.
     
Thema: Angebot Architekt LPH 1-4
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. pauschalpreis hoai

    ,
  2. lph4 arhutejt pauschal

    ,
  3. architektenvertrag lph 1-4

    ,
  4. leistungsphasen hoai 1-9 detailliert,
  5. angebot architekt nach hoai,
  6. lph 1 Architekten,
  7. bei welche LPH beginnt der Statiker,
  8. hoai vertrag lph 1-4 muss ich weiter machen,
  9. lph 1-4 statik,
  10. pauschalpreis architekt 5000€,
  11. LPH 4 Architekt inhalt
Die Seite wird geladen...

Angebot Architekt LPH 1-4 - Ähnliche Themen

  1. Abweichung Kostenschätzung Architekt / Angebote Firmen

    Abweichung Kostenschätzung Architekt / Angebote Firmen: Liebes Forum, folgendes Thema: Mein Mann und ich, beide Bauleien, haben uns anfänglich nebst Angeboten von diversen namhaften Fertighausfirmen...
  2. Architekten Angebot

    Architekten Angebot: [ATTACH] Hallo, ich habe so in etwa ein Schreiben(Siehe Anhang) von dem Architekten bekommen und daraufhin erst mal das Amt angerufen. Da hat...
  3. Angebote von Architekten einholen?

    Angebote von Architekten einholen?: Hallo, ich möchte für mein geplantes EFH (Passivhaus) einen Architekten beauftragen. Ich habe bereits Vorplanungen gemacht und Vorstellungen,...
  4. Angebot Architekt

    Angebot Architekt: Hallo Zusammen, wir haben ein Angebot von einem Architekten für den Neubau eines Einfamilienhauses erhalten: Honorarstufe 3 180.000 € 1....
  5. Angebot Architekt

    Angebot Architekt: Hallo, Ich habe mal eine Frage zum Honorarvorschlag eines von mir angefragten Architekten. Es geht um die Planung eines EFH, angefragt war die...