Heizung muss raus oder kann bleiben

Diskutiere Heizung muss raus oder kann bleiben im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich will ein Haus kaufen und habe jetzt wegen der Heizung bedenken Viessmann BEA-35/1990 43kw, Brenner Weishaupt WL512-B 2004 4,6,kg/h Heizöl...

  1. OskarS

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    Ich will ein Haus kaufen und habe jetzt wegen der Heizung bedenken

    Viessmann BEA-35/1990 43kw, Brenner Weishaupt WL512-B 2004 4,6,kg/h Heizöl

    Muss die nach 30 Jahren raus ?!?!? Also 2020 oder kann die länger bleiben

    Danke Freunde
     
  2. #2 petra345, 07.09.2018
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    Die verbindliche Antwort gibt der Bezirksschornsteinfegermeister, manchmal auch am Telefon.

    Ich vermute allerdings sehr stark, die Anlage muß wegen des Alters bei einem Eigentümerwechsel erneuert werden. Die bisherigen Besitzer können, wenn sie im Rentenalter sind, die Anlage so lange betreiben, wie die Werte eingehalten werden.
     
  3. #3 simon84, 07.09.2018
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    der Brenner ist aus 2004 ?
     
  4. am1003

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    Kann der Brenner modulieren, also die Leistung verändern ? Wenn ja, darf er bleiben.
     
  5. OskarS

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    Der Kaminfeger schreibt
    Die Heizung in dem Gebäude XXX darf bleiben da sie keine 30 Jahre alt ist.

    Erneute Frage
    Bedeutet das denn, das Sie 2020 raus muss denn dann wäre der Wärmetauscher (aus 1990) 30 Jahre, oder muss die erst
    2034 raus dann wäre der Brenner (aus 2004) 30 Jahre, der ja neuer ist als der Tauscher.

    Der Kaminfeger schreibt
    Von der Behörde ist das Jahr 1985 festgelegt worden. Bemängelt wird das bei der Feuerstättenschau die alle 3 bzw.4 Jahre gemacht wird.Die Feuerstättenschau wurde jetzt 2018 durchgeführt.
    Wenn das Baujahr der Heizungen heraufgesetzt wird steht noch in den Sternen.

    Ich haben dann nochmals gefragt
    § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
    Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
    unterstrichen was wichtig ist


    Meine zukünftige Anlage ist von 1990 und wäre doch bereits in 2 Jahren 30 Jahre und damit zu erneuern.
    Das ist doch bereits festgelegt worden ?

    Noch keine Antwort
     
  6. OskarS

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    Der Brenner ist aus 2004
    Ob der moduliert ist glaube ich nicht - sonst würde der Kaminkehrer das wohl sagen ?
    Aber ich habe keine Ahnung
     
  7. #7 simon84, 07.09.2018
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    Bitte Foto von den Typenschildern

    Ist es evtl ein WL5/1-B ?

    4,6 kg/h ist ein ganz schönes Gerät, 50kw klasse :) da wird das warmwasser schnell warm


    Wenn der Kaminkehrer sagt er darf bleiben dann darf er das auch.

    Und zwar bis 2034 oder bis er kaputt ist
     
  8. OskarS

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    Das kann sein, ich habe nur eine Kaminkehrer-Beschau Bericht. Fotos geht erst wenn ich das Haus kaufe :-)
     
  9. #9 simon84, 07.09.2018
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    Wenn der Kaminkehrer dir durch die Blume schon sagt dass er kein Problem damit hat, warum versuchst du ihn dann so in die Enge zu treiben :)!
     
  10. OskarS

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    Weil wenn der in zwei Jahren den Job wechselt ich den nächsten habe der dann ein Problem hat. Und bei einer neuen Heizung muss ich jetzt auch noch Solarthermie aufs Dach werfen. 30-35000 Euro wären weg.
    Besteht das Risko biete ich eben weniger für das Haus. Wäre ich Hausbesitzer würde ich auch 2 Jahre bevor die Heizung weg muss verkaufen

    Und ich frage nach dem Gesetz, nicht nach wie komm ich drumrum
     
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  11. OskarS

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    Das schreibt er ja nicht. Er schreibt etwas wirres
    Und bitte warum steht es dann im Gesetz nicht drin : Wenn Sie nen neuen Brenner kaufen gilt das Datum, die Schreiben von Kesseln und Baujahr.
    2034 würde mir reichen
     
  12. #12 Fred Astair, 07.09.2018
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    Im Gesetz steht doch klar, dass der Austausch nicht Pflicht, wenn das Gerät Niedertemperatur oder Brennwert ist.
    Ersteres ist doch eine Heizung von 1990 allemal.
    Was jammerst Du?
     
  13. #13 simon84, 07.09.2018
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    Der Brenner scheint einstufig zu sein
     
  14. OskarS

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    Hat denn irgendeiner mal ne Ahnung

    Ist er denn Niedertemperatur oder Brennwert ?

    Ich lese nur einstufiger Brenner
    Nix Brennwert und nix Niedertemp

    Das müsste er sein WL5/1-B
    Technische Daten:

    • Leistungsbereich 25 - 55 kW
    • Betrieb mit Heizöl EL u. EL A Bio 10
    • Einstufige Betriebsweise
    • Ohne Ölvorwärmung
    • Luftklappe mit Stellantrieb W-St02/1
    • Digitales Feuerungsmanagement W-FM 05
    • NOx-Klasse 3 (EN 267)
    • Nachweis der NOx-Grenzwerte durch Herstellerbescheinigung
    • Düsen müssen separat bestellt werden


    [​IMG]
     
  15. #15 Kriminelle, 07.09.2018
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    Das ist doch meist eingepreist, also Vorsicht bei Spekulationen.
    Auch verkauft keiner sein Haus und Grund, nur weil die Hzg ausgetauscht werden muss.
     
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  16. #16 simon84, 08.09.2018
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    Niedertemperatur bezieht sich nicht auf den Brenner selbst.

    Der olle Vitola Biferral wird das schon erfüllen.
     
  17. #17 Leser112, 08.09.2018
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    Bei Besitzerwechsel sind formale Austauschpflichten zu beachten. Im Eigenbestand (-nutzung) gibt es Schonung.
    Die Leistung erscheint schon heftig. Ist das ein MFH? Wie hoch ist die Heizlast?
     
  18. #18 Leser112, 08.09.2018
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    Wieso? STA ist nur bei Neubauten und Verbrennungswärmeerzeugern notwendig (EnEV Nachweis, Referenzgebäude).
    Hilfreich sicherlich, auch mal einen Blick in den Energieausweis zu werfen.
     
  19. am1003

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    Was soll beim Gerätetausch 30000 bis 35000 € kosten ? Das muß doch nicht die komplette Heizungsanlage erneuert werden.
     
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    Ach Leute, muss denn die Heizung nun getauscht werden oder nicht. Alles andere ist ja est mal egal.
    Ich kauf ein Haus, muss ich den Preis runterhandeln. Denn der Austausch ist eben nicht eingepreist und klar verkaufen bei dem Markt alle ihren sanierungsbedürftigen Schrott, soviel Geld zu jetzt gibts ne wieder (Superzins und keine Angebote)
    Und ob das nun 25 oder 30 tsd sein werden, das frag ich dann den Handwerker ( Das ist übrigens ein 5 Familienhaus)

    Kann mir nun jemand sagen ob die Anlage nach 30 Jahren raus muss oder nicht
     
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