Grundriss geschützt?

Diskutiere Grundriss geschützt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, meine bessere Hälfte und ich planen ein Haus zu bauen und haben somit schon von mehreren Bauträgern Angebote eingeholt. Wir haben uns nun...

  1. DaBoon

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    Hallo,

    meine bessere Hälfte und ich planen ein Haus zu bauen und haben somit schon von mehreren Bauträgern Angebote eingeholt.

    Wir haben uns nun für Bauträger A entschieden und haben einen Grundriss etc. ausgearbeitet der unseren Wünschen und finanziellen Mitteln entspricht.
    Der Grundriss ist nun komplett fertig.

    Nun sind wir noch auf einen anderen Bauträger B angesprochen worden den wir absolut nicht auf den Schirm hatten und haben uns von dort ebenfalls ein Angebot machen lassen.
    Dieser ist natürlich um eine ganze Ecke günstiger und es sind einige andere Sachen inklusive die bei Bauträger A extra kostet.

    Darf ich das Haus, was wir ja mit Bauträger A "entworfen" haben, von Bauträger B bauen lassen?

    Vielen Dank für eure Zeit :)
     
  2. #2 Gast82596, 14.09.2018
    Gast82596

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    wer hat den Grundriss ausgearbeitet? Du oder der Bauträger?
     
  3. DaBoon

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    Der Bauträger hat von seinen fertigen Grundrissen / Entwürfen, den Grundriss nach unseren Vorstellungen abgeändert.
     
  4. #4 Gast82596, 14.09.2018
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    Seht auf den Zeichnungen etwas geschrieben das diese geschützt sind?
     
  5. DaBoon

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    Ne da steht nichts drauf.
    Projekt Name, Anschrift von uns, Architekt mit Anschrift ist auch der Bauträger, Datum und Maßstab.
     
  6. #6 Gast82596, 14.09.2018
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    Dann hätte ich, ich spreche jetzt nur für mich, kein Problem damit.
     
  7. DaBoon

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    Zählt so ein Grundriss inkl. Vermaßung und Qm Angabe als Plan?
     
  8. SIL

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    Doch @1958kos das ist geschützt bzw würde im Klagefall die Unterliegung erfolgen, ohne Würdigung des Architektenrechtes greift schon §2 und §13 Ur, ganz so einfach ist das also nicht, aber fragen wir einen Architekten.
     
  9. #9 Lexmaul, 14.09.2018
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    Wer will es nachweisen...
     
  10. DaBoon

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    Das Haus ist ein einfaches 0815 Haus mit angeschloßener Garage, so steht es mehrfach in den Baugebieten.
     
  11. SIL

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    Nee als Comic :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
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    Inwiefern eine Nähe zu den BT gegeben ist oder inwiefern dieser reagiert... ka, das kann ich ja nicht wissen, allerdings haben wir in FFM das selbe Thema gehabt und mit Erfolg die Klage geführt, der Entwurf wurde von uns erstellt etc der Eigentümer entschied sich aber dann für einen anderen Bewerber, dieser macht copy-copy und somit war der Anlass geschaffen....
     
  14. DaBoon

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    Die Nähe ist da...
    Wieviel ich nun abändern müsste wäre auch noch interessant.
     
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    Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht ganz, wenn die Werkplanung fertig ist und Sie mit dem bisherigen zufrieden waren, warum suchen Sie nicht das Gespräch und teilen ihm vorsichtig mit das aus Gründen von Mitbewerbern Sie doch einige Positionen includiert möchten?inwiefern kommt den der 2 BT auf andere Summen? Haben Sie diese Zeichnungen nun schon 'durch die Gegend' geschickt..... denn auf was basierend sind denn diese Unterschiede?....
     
  16. #16 Lexmaul, 14.09.2018
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    Seit wann gilt ein Entwurf als künstlerisches Kulturgut? Das Ihr den Prozess gewonnen habt, könnte eher an anderen Randbedingungen gelegen haben.
     
  17. #17 Lexmaul, 14.09.2018
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    Von einer Werkplanung lese ich nix.? Das wäre was anderes...
     
  18. #18 SIL, 14.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2018
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    Zeichnungen sind nunmal, und gerade architektonische auch über das Ur geschützt, ich hab das Gesetz nicht gemacht Lexmäulchen. Ich sehe auch den Vertrag bzw die Beauftragung zum BT hin vom TE nicht , umsonst macht das ja keiner .....wem gehört dem das Grundstück? Wo ist den die Leistungs grenze sprechen wir über BT oder doch GU oder reine Arch Leistung nur?
     
  19. DaBoon

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    Ja das werden wir auch so machen.
    Bei BT A, sind die Terminlichen Wartezeiten ziemlich lange und der Baubeginn wäre 6-9 Monate später.
    Das zieht einen ziemlichen Rattenschwanz mit sich was Finanzierung und Co. angeht.

    Bei BT B könnte ich die Finanzierung nun Fertig machen und müsste nicht hoffen, dass die Zinsen so niedrig bleiben.
    Wie schon geschrieben hatten wir BT B überhaupt nicht auf dem Schirm und die Preise kommen von einem Skizzierten Grundriss Zustande.
     
  20. #20 Lexmaul, 14.09.2018
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    Nein, @SIL, Du irrst.

    Urheberrecht gibt es nur für schützenswerte Künste - und ein schnöder Entwurf eines EFH gehört definitiv nicht dazu.

    Es sei denn - das sind die besagten Randbedingungen - da ist was sehr exklusives im Entwurf drin. Also irgendwas irres aus Glas oder Beton in einmaliger Form.

    Zu 99 Prozent ist das aber nicht der Fall, daher kein Urheberrecht.
     
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