Grundstück 10m breit und 40m lang - einige Fragen

Diskutiere Grundstück 10m breit und 40m lang - einige Fragen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich lese immer wieder von 3m Mindestabstand zum Nachbargrundstück, wenn man ein Haus bauen will. Ist dieser Wert von 3m bundesweit gültig...

  1. #1 Nanopixel, 01.10.2018
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    Hallo,
    ich lese immer wieder von 3m Mindestabstand zum Nachbargrundstück, wenn man ein Haus bauen will. Ist dieser Wert von 3m bundesweit gültig oder je nach Bundesland (oder sogar Gemeinde) unterschiedlich?
    Kann man auf das angegebenen Grundstück (10x40m) ein sinnvolles Haus setzen? Wäre dann quasi maximal 4m breit, richtig?
    Was wäre, wenn das Nachbargrundstück einem Familienmitglied gehört und dieser einverstanden ist, diesen 3m Abstand zu missachten?
    Was wäre, wenn das Nachbargrundstück einem selbst gehört, ist dann der Mindestabstand relevant?
    Wenn einem zwei benachbarte Grundstücke gehören, dürfte man ein Haus grenzüberschreitend bauen?
    Danke im Voraus für Antworten =)
    Gruß
    N
     
  2. #2 Fabian Weber, 01.10.2018
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    Hier geht es um die baurechtlich geforderte Abstandsfläche zum Nachbarhaus. Im Brandfall soll das eine Haus nicht auf das andere stürzen. Wenn also der Nachbar weit genug wegsteht, dann kann man unter Umständen die Abstandsfläche verringern, muss dann aber die sogenannte Grundschuld ins Grundbuch des Nachbarn eintragen lassen. Dies geht natürlich nur mit Einverständnis des Nachbarn und der lässt sich das gerne von Dir bezahlen. Abstandsflächen dürfen sich aber nicht überschneiden.
     
  3. #3 Nanopixel, 02.10.2018
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    Was bedeutet "Abstandsflächen dürfen sich aber nicht überschneiden."
    Was ist mit meinen Zusatzfragen, wie ist es wenn das Nachbargrundstück den Eltern gehört und die mit allem einverstanden sind, kann man dann diesen Abstand ignorieren?
    Was ist wenn einem zwei aneinander grenzende Grundstücke gehören - darf man ein Gebäude grenzüberschreitend bauen?
     
  4. #4 Fabian Weber, 02.10.2018
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    Auch wenn Dir beide Grundstücke gehören musst Du die Grundschuld im Grundbuch eingetragen lassen, wenn die Abstandsfläche dort liegt. Wahrscheinlich kannst Du auch beide Grundstücke zu einem zusammenlegen lassen.

    Die Abstandsfläche des einen Hauses darf nicht in der Abstandsfläche des anderen Hauses liegen. Wenn also jedes Haus 3m Abstandsfläche hat, dann müssen mindestens 6m zwischen den Häusern freigehalten werden.
     
  5. #5 simon84, 02.10.2018
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    Welches Bundesland?
     
  6. #6 Nanopixel, 02.10.2018
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  7. #7 bauspezi 45, 02.10.2018
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    man könnte die Trennung der Grundstücke löschen lassen das ein
    Gesamtgrundstück entsteht.
    Dann wäre es mit der Bauerei leichter
     
  8. arch

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    Je nach dem ob das andere Grundstück schon bebaut ist, könnte man eine Grenzbebauung vereinbaren und rechtssicher festhalten. So könnten auf beiden Grundstücken eine Doppehaushälfte an der Grenze gebaut werden, welche in deinem Fall 7 meter breit sein könnte. Außerdem gibt es gute Häuser die nur 4 Meter breit sind. Schreit wohl nach etwas Modernem ;)
     
  9. Dimeto

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    Die Mindestabstände sind in den Landesbauordnungen für ein Bundesland einheitlich geregelt. Zwischen den Bundesländern gibt es aber große Unterschiede bei der Berechnung. Weniger als 2,5m (BW und HH, alle anderen 3m) sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
    Das kommt darauf an, was Du für sinnvoll hältst.
    Ja, wenn keine der folgenden Optionen genutzt wird und keine anderslautenden planungsrechtlichen Festsetzungen (B-Plan, Bestandsbau) vorliegen.
    Dann kann er (vielleicht) die Abstandsfläche als Baulast auf sein Grundstück übernehmen oder bei Grenzbebauung eine Anbauverpflichtung ins Baulastenverzeichnis eintragen lassen.
    s. Familienmitglied
    Ja, mit Vereinigungsbaulast oder mit der von @bauspezi 45 vorgeschlagenen katastermäßigen Verschmelzung.
     
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