Fertiggarage – Vertikaler Versatz zwischen Garagen- und Geräteraumboden

Diskutiere Fertiggarage – Vertikaler Versatz zwischen Garagen- und Geräteraumboden im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, vor ein paar Tagen habe ich einen Fertiggaragen-Komplex (LxB: 9x6m) geliefert bekommen, welcher aus drei verschiedenen Elementen besteht:...

  1. #1 HuckleberryFinn, 04.10.2018
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    Hallo,

    vor ein paar Tagen habe ich einen Fertiggaragen-Komplex (LxB: 9x6m) geliefert bekommen, welcher aus drei verschiedenen Elementen besteht: Vorn zwei 6x3m-Garagen mit Mittelwandaussparung und dahinter quer ein 6x3m-Element als Geräteraum (mit Fenster und Außentür). Hinten in der rechten Garage ist ein Durchgang zum Geräteraum, gegenüber der Außentür.

    Und eben in diesem Durchgang ist ein vertikaler 2cm-Versatz oben und unten; obwohl außen oben alles gerade ist (insbesondere die Sicke zwischen der Außenwand der rechten Seite und der Attika) und der Boden außen nur minimal uneben ist, so ist innen der Boden des Geräteraumes gleich ganze 2cm tiefer als der der rechten Garage!!!

    Meine Frage: Das ist doch eindeutig ein Mangel, den ich reklamieren kann, oder?

    Aber was könnte der Hersteller denn unternehmen, um den Höhenunterschied auszugleichen? Reicht es denn, wenn da innen unten irgendeine Übergangsschiene reingebastelt würde, oder sollte der Hersteller lieber gleich den gesamten Boden im Geräteraum um 2cm mit irgendeinem Belag anheben, und wenn ja mit was? Beton (daraus besteht der Boden sowieso)? Estrich?

    Zur Info: Die Elemente wurden von einer vom Hersteller beauftragten Spedition angeliefert und aufgestellt (Zuerst der Geräteraum mit einem Kran, danach die linke und rechte Garage mit dem Spezial-LKW). Die Abnahme steht auch noch aus. Und die Streifen-Fundamente wurden ebenfalls von einem vom Hersteller beauftragten Unternehmen hergestellt, welche sich der Garagen-Vertriebs-Mitarbeiter auch angesehen hat. Er war aber beim Aufstellen nicht mit dabei und ist erst nächste Woche wieder zu erreichen...

    Falls ich Fotos hochladen soll, kann ich das auch gerne tun.


    Vielen Dank bereits im Voraus für eure Meinung....
     
  2. #2 bauspezi 45, 04.10.2018
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    Absichtlich so gewollt das es bei evtl, Wasserschaden im "Schuppen" nicht in die Garage laufen kann ?
     
  3. #3 HuckleberryFinn, 05.10.2018
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    Hallo bauspezi 45,

    vielen Dank für Deine prompte Antwort!

    Zu Deiner Frage: Da es den vertikalen 2cm-Versatz nicht nur unten, sondern auch oben im Türausschnitt gibt (wo er meiner Meinung nach ja überhaupt keinen Sinn ergeben kann), gehe ich davon aus, dass der tiefere Geräteraumboden so nicht gewollt sein kann!!!

    Ansonsten hätte dies doch wohl in der Angabotsbeschreibung erwähnt werden müssen, oder?

    MfG
    HuckleberryFinn

     
  4. #4 HuckleberryFinn, 14.10.2018
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    Hallo,

    hier bin ich wieder. Inzwischen habe ich den Garagen-Vertriebs-Mitarbeiter angerufen, und der meinte, die 2 cm Höhenunterschied wären noch innerhalb der zulässigen Herstellungstoleranzen und daher kein Mangel; ganz so genau könnte man die Garagen ja sowieso nicht bauen!

    Nun steht in den AGBs u.a. (Zitat):
    Und in den oben erwähnten
    Richtlinie für die Technische Ausführung von
    Betonfertiggaragen

    steht u.a. (Zitat):
    Ich habe nach den (von mir gefetteten) Normen eine Suchmaschine bemüht; fündig bin ich lediglich bei der Bauregelliste A Teil 1, Anlage 1.50 geworden. Die regelt den Brandschutz, was hierbei ja irrelevant ist. Die beiden anderen DIN-Normen gibt es nur kostenpflichtig.

    Insbesondere die DIN EN 13978-1 scheint wichtig zu sein, denn in den Prüfberichten der Garagen-Typenprüfungen steht immer wieder der folgende Satz:
    Hier kann man sich von DIN EN 13978-1 das Inhaltsverzeichnis ansehen (de) (PDF): https :// www. normen-ticker-portal.de /de/fd-single/wdc-beuth:din21:72432382/toc-9559882/download (Leider müsst Ihr die 4 Lücken hinter dem "https" manuell schließen, da ich noch keine externen Links hochladen darf).

    Frage an Euch: Kennt jemand vielleicht den genauen Wortlaut der genannten DIN-Norm und könnte mir bei meinem Anliegen wieterhelfen? Oder kann man die Normen irgendwo kostenlos einsehen, etwa in Uni-Bibliotheken? Und wenn ja, auch als Nicht-Student? Weiß das jemand?


    MfG
    HuckleberryFinn
     
  5. #5 simon84, 14.10.2018
    simon84

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    Ich kenne als Toleranzen im Rohbau/Stahlbeton nur auf einen Meter max 1 cm.

    Aber ich würde hier auch kein Faß aufreissen. Stell doch mal ein Foto rein, aber Übergangs Leiste oder als Gefälle ausziehen scheint mir die beste Löunsg.
     
  6. #6 SIL, 14.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2018
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    Der normative Ansatz DIN 13987 hilft Ihnen da nicht weiter, dort geht es vorgänig um System Zulassung, Brandschutz, Fundamente, Typenzulassung und und - leider sind die 2 cm innerhalb der Toleranz ( Fertigungsseitig), maßgebend ist die DIN Hochbautoleranzen 18202 ff, ich sehe da wenig Chancen für Sie, AUSSER Sie haben bei der Beauftragung explizit auf bodengleich hingewiesen bzw ist vereinbart. Ansonsten Merkblatt VDB Nr. 6 von 2015, aber auch dort wird nichts dazu zu finden sein.
     

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    simon84 gefällt das.
  7. #7 HuckleberryFinn, 21.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 21.10.2018
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    Hallo,

    hier bin ich wieder, und möchte zunächst den beiden Mitgliedern simon84 und SIL Dank für Ihre Antworten aussprechen.

    Gestern habe ich einen sogenannten Normen-Infopoint besucht und konnte dort verschiedene Normen einsehen, u.a. DIN EN 13978-1, EN 13369 und DIN 18202. Leider konnte ich als Nicht-Student keine Ausdrucke und Fotos davon machen, sondern musste mich mit handschriftlichen Notizen begnügen! Diese sind als PDF-Dateien angehängt.

    Du meinst wohl eher die DIN EN 13978-1. Und dort steht im Abschnitt 4.3.1.1 (Herstellungstoleranzen) folgendes:
    Dort wiederum steht u.a., dass bei einer Länge (und wohl auch Höhe?) von ca. 2,5 m die Toleranz +/- 3 cm betragen darf, also noch größer als in der DIN 18202, Tabelle 1.

    Von Absätzen und Höhensprüngen zwischen benachbarten Bauteilen steht dort allerdings nichts, wohl aber in der DIN 18202. Danke an SIL:
    Dort steht auf Seite 5 im Abschnitt 1 (Anwendungsbereich) u.a. tatsächlich folgendes:
    Und auf Seite 11 (Grenzwerten für Eben-
    heitsabweichungen) steht u.a.:
    Nur der Vollständigkeit halber: Diese Tabellen 1 und 3 findet man u.a. auch im ZDB-Merkblatt "Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202" (PDF-Datei) vom Mai 2015.

    Müsste aber die VOB nicht auch explizit vereinbart sein? Ist sie nämlich nicht, und bodengleich wurde auch nicht vereinbart. Bliebe als Lösungsansatz wohl nur der Vorschlag von simon84:
    Ja, hier sind endlich die Fotos (die ersten beiden zeigen den Boden, die drei letzten zum Vergleich oben den Türausschnitt)!

    DSC00294.JPG DSC00295.JPG DSC00296.JPG DSC00297.JPG DSC00298.JPG


    Und jetzt meine Frage: Da keine bodengleichheit vereinbart wurde, scheint wohl der Vorschlag von simon84 (Übergangs-Leiste oder als Gefälle ausziehen) der sinnvollste zu sein, oder?


    MfG
    HuckleberryFinn
     

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  8. SIL

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    Ja wie ich Ihnen sagte greift weder die Hersteller Toleranz noch DIN 18202 da die Ebenheit und Winkel in den Elementen ja gegeben ist, bleibt nur Höhenausgleichsprofil oder minimal Gefälleausbildung, wobei bei 2 cm Sie mit einem Profil wesentlich besser zurecht kommen werden. Dauerhafte Anarbeitung bei 2 cm Höhendifferenz bleibt nur ein Spezialmörtel incl Haftbrücke etc.... Zumal eine Bewegung zwischen den beiden Bauteilen nicht auszuschließen ist.
     
  9. #9 HuckleberryFinn, 21.10.2018
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    Hallo SIL,

    vielen Dank für die Prompte Antwort!

    OK.

    Darf ich das so verstehen, dass bei der dauerhaften Anarbeitung das Risiko besteht, dass sich die aufgetragene Schicht mit der Zeit loslöst, bröckelig wird etc.? Also möglichst vermeiden? Zumal ich diese Lösung ob der dargestellten Fakten ja wohl ohnehin aus eigener Tasche zu begleichen hätte?
     
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