Auslauf von Garageneinfahrten auf öffentlichem Grund

Diskutiere Auslauf von Garageneinfahrten auf öffentlichem Grund im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir bei einer kniffligen Angelegenheit helfen... Wir Anfang des Jahres neu in einem neu erschlossenen...

  1. #1 abinseigenheim, 30.10.2018
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand kann mir bei einer kniffligen Angelegenheit helfen...
    Wir Anfang des Jahres neu in einem neu erschlossenen Neubaugebiet gebaut - jetzt hatte ich gestern ein Gespräch mit dem Planer der Stadt, der mir erzählte, wie die öffentlichen Parkplätze in unserer Straße geplant werden.

    Aus dem Gespräch haben sich zwei Hauptprobleme ergeben:
    1. die öffentlichen Parkplätze sollen eine Begrenzung rechtwinklig zur Straße erhalten um keinen Parkraum zu verschwenden. Die Ecken sollen jeweils in der Flucht meiner Ausfahrt beginnen. (siehe Skizze weiter unten)
    2. Lt. Aussage des Planers sollen die Parkflächen nicht nur durch andersfarbiges Pflaster abgesetzt werden, sondern tatsächlich durch erhabene Steine begrenzt werden.

    Das Problem das ich jetzt daraus sehe ist, dass ich dann wohl gar nicht mehr ohne weiteres in meine Einfahrt komme (zumindest nicht ohne längeres rangieren)
    Ich habe das Problem hier mal aufskizziert...

    Die blaue Abgrenzung der Parkbucht ist das, was der Planer eingezeichnet hat. Meiner Meinung nach ist das aber falsch geplant, da ich so entweder jedes Mal über die Begrenzung fahren würde (vor allem wenn ich von rechts in die Einfahr fahren will) - oder ich nur noch rückwärts in die Garage fahren könnte.

    Ich kenne die Ausfahrten in der Regel eigentlich so, dass diese entweder konisch (grüne Linie) oder in einem Radius (rote Linie) auf dem öffentlichen Grund weitergeführt werden. Ich habe bereits recherchiert, aber nicht wirklich etwas zu diesem Thema gefunden... weiß jemand, ob es dazu eine rechtliche Regelung gibt, oder kann mir die Stadt tatsächlich meine Einfahrt so zubauen?
    btw... das Haus stehe in Hessen...



    parkplatz.JPG

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Grüße
    Torsten
     
  2. #2 Andybaut, 30.10.2018
    Andybaut

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    Sie kann die Parkplätze so gestalten.
    Mit einem leichten Schwenk auf die Gegenfahrbahn dürfte das einfahren auch nicht behindert sein, falls die Größenordnungen richtig dargestellt sind.
     
  3. #3 abinseigenheim, 30.10.2018
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    Die Garageninfahrt hat eine Breite von 2,50m - bei der Straße handelt es sich um eine mäßig befahrene Hauptstraße...
    vermutlich hast du recht... bei einem maximalen Wenderadius von 5,50m müsste ich aber schon die gesamte Fahrbahnbreit ausnutzen um zwischen den Parkbuchten rechtwinklig einzubiegen. Alles in allem nicht wirklich schön... vor allem wenn dann die ersten Transporter dort parten und die Sicht auf die Straße versperren... :-/
     
  4. #4 plattypus, 30.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.10.2018
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    Moin,
    gibt es für solche Kurven nicht Mindestradien und Mindestbreiten? Ich meine mich daran zu erinnern, wenn es nämlich darum geht, ob die Feuerwehr noch bis zum Haus durchkommt.

    Ich such mal.

    Nachtrag:

    --> https://www.unna.de/feuerwehr/upload/Downloads/Merkblatt_Feuerwehrzufahrt_042010.pdf
    --> https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=2ahUKEwiUurKQha7eAhVKL1AKHSQsBdEQFjADegQIAxAC&url=http://www.feuerwehr-frankfurt.de/index.php/mediathek/category/4-flaechen-fuer-die-feuerwehr?download=13:musterrichtlinie-flaechen-fuer-die-feuerwehr&usg=AOvVaw1aZArAT3YSPRzLRs_fpDEp

    Da würde ich mal ganz doof fragen, ob bei geparkten Autos noch die Feuerwehr durchkommt. ;)
    Ansonsten habe ich das Spielchen vor ein paar Jahren mit meiner Scheune selber gehabt. Mein Grundstück grenzt an zwei Straßen (Eckgrundstück), wovon eine eine kleine Einbahnstraße ist. Als es da darum ging, wie die Feuerwehr durch die hintere Einfahrt an die Scheune kommen kann bei der engen Einbahnstraße. Da wurde die Rechnerei mit den Kurvenradien schon richtig lustig.

    Und ganz generell hat man wohl Anspruch auf eine 3,5m breite Ausfahrt zum Grundstück. Denk mal dran du mußt bei dir mit einem PKW mit Anhänger hinten dran rein. Dann wirds richtig lustig. :D

    Bei uns am Flugplatz sind wir mit solchen Gespannen unterwegs. Was meinst, was das für Spaß ist die zu rangieren, so wie sie bei Kurvenfahrt ausschwenken. :deal
    --> https://image.jimcdn.com/app/cms/im...548d58f56c33ca33/version/1475665828/image.jpg
    Bei deiner Einfahrt wäre das dann wohl der Super-GAU? :not_w1:
     
  5. #5 Andybaut, 30.10.2018
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    Hallo,

    also die Feuerwehr muss keine Zufahrt haben. Die Stellen ihre Fahrzeuge auf der Straße auf.
    Wenn die Feuerwehr eine Zufahrt gewollt hätte, dann würde dies in der Baugenehmigung stehen und entsprechende
    Aufstellflächen müssten von Fahrzeugen freigehalten werden.

    Wenn es sich um ein neues Baugebiet handelt, dann werden diese Angaben vermutlich alle im Bebauungsplan festgehalten sein
    und bei Grundstückskauf kannte man diesen Umstand dann schon.
     
    Fred Astair und Dimeto gefällt das.
  6. #6 abinseigenheim, 30.10.2018
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    Ne, ich denke mit dem Argument der Feuerwehr kann ich nicht kommen... das ist ja nur die Einfahrt zur Garage.
    Im Bebauungsplan waren die Parkplätze noch gar nicht eingezeichnet. Die wurden eben jetzt geplant, nachdem soweit alle Grundstücke verkauft sind und man weiß, wo die Garagen (später) stehen.
     
  7. #7 WerniMB, 30.10.2018
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    ist ja echt eine besch... Planung :mauer

    Das können / dürfen die dir so nicht vor dein Grundstück setzen.

    Auch wenn du deine Ausfahrt z.B. nur 2,50 breit gepflaster hast, kann das im öffentlichen Bereich bis zur Straße nicht einfach fortgeführt werden.

    Als rechtliche Grundlagen könnte man m.E. die StVO und StVZO heranziehen.

    Fahrzeuge dürfen im allgemeinen bis 2,55m breit sein. Zzgl. minimalstem Sicherheitsabstand müssen also mind. 3m frei bleiben. Dann wird es wahrscheinlich einen abgesenkten Bord (?) auf dieser Breite geben. Rechts und links noch ein Absenker macht zusammen schon 5m. In diesem Bereich DARF nicht geparkt werden.
     
  8. Dimeto

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    Und die Parkbuchten haben auch nur 2,50m Abstand? Wäre dein Plan maßstäblich, wären sie etwa 4,50m auseinander, was zum bequemen Einfahren sicherlich reicht.
    Da hilft Dir ein Meter mehr auch nicht viel.
    Grundlage ist das Hessische Straßengesetz, in dem aber keine Maße genannt sind. Die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs muss gewährleistet sein. Maße sind vermutlich in irgendeiner Richtlinie (RAS) und/oder DIN verankert, die aber eher nicht einklagbar sind. Frage mal beim Tiefbauamt deiner Gemeinde nach und beschreibe dort dein Problem.
     
  9. #9 abinseigenheim, 30.10.2018
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    Ja, Die Parkbuchten sollen ebenfalls nur etwas mehr 2,50m auseinander sein (2,50 plus das was sich aus der Winkelabweichung der Einfahrt zur Straße ergibt)

    Wie gesagt - wenn es da keine rechtliche Grundlage gibt, habe ich einfach keine handhabe - was sollte das Tiefbauamt da sagen... "schön ist es nicht... aber wenn's die Stadtentwickler so haben wollen?!"
     
  10. Domski

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    Kannst du das mal bemaßen? Wie breit ist die Straße? Aus der Erfahrung heraus (wir haben eine anders beschissene Situation) brauchst du nach einer solchen echten Ecke ca. 5m Fahrbahnbreite, um halbwegs bequem ein/auszufahren. Du würdest also vermutlich in jedem Fall in die Gegenfahrbahn schwenken. Finde die formale Kategorie deiner Straße heraus und vielleicht kannst ja Prüfen, ob das bei einer solchen Kategorie überhaupt zulässig ist.
     
  11. #11 plattypus, 30.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 01.11.2018
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    Die Maße findest Du in den "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05)". Da ist das Norm-Auto sowie die Radien etc. drin verzeichnet. Das Ding hatten sie bei mir jedenfalls, als ich in meinem Hof eine Rampe brauchte und Anfang und Ende der Rampe ausgerundet werden mußten, damit Standard-Autos nicht vorne und hinten mit den Plastikschürzen aufsetzen oder oben auf dem Hügel mittig hängenbleiben.

    EAR 05 deswegen, weil sie im Jahr 2005 veröffentlicht wurde. Ob es eine aktuellere Version gibt, weiß ich nicht. Die Autos werden ja immer größer und die Maße werden entsprechend angepaßt. Die Version vorher war die EAR 91 = Erscheinungsjahr 1991.

    In den Empfehlungen findest du die Maße für Schleppkurven, Durchfahrtsbreiten etc., leider kann man die wohl nirgenwo kostenlos herunterladen. Ich habe jedenfalls nur dies hier dazu gefunden:
    --> https://adac-nordbayern.de/fileadmin/Uploads_ADAC/_Inhalt/03_Verkehr/13_internerBereich/01_downloads_Expertenreihe/ADAC Expertenreihe 2014/04 Vortrag Hr. Dr.-Ing. habil. Ilja Irmscher GIVT mbH Berlin.pdf
     
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  12. #12 abinseigenheim, 30.10.2018
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    Die Straße ist an dieser Stelle 8m breit.
    Die EAR05 klingt gut - allerdings da jetzt auf die schnelle ein pdf zu finden scheint gar nicht so einfach zu sein...
     
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