Wc Bad ohne Fenster GFZ

Diskutiere Wc Bad ohne Fenster GFZ im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo , Ich mache zurzeit eine Skizze ( Grundriss) Für meinen Architekten fertig , der ist noch im Urlaub und kommt erst in 2 Wochen Ich...

  1. Taka88

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    Hallo ,

    Ich mache zurzeit eine Skizze ( Grundriss)
    Für meinen Architekten fertig , der ist noch im Urlaub und kommt erst in 2 Wochen
    Ich wollte mir die GFZ ausrechnen und dan mit der skizze des loslegen ,

    Es ist eine Doppelhaushälfte , und meine Frage ist : kann mann das Bad/Wc und dad Gäste WC ( keine Fenster liegen an der Grenzwand ) von der GFZ abziehen ?


    Die sind noch HBO , keine aufenthaltsräume .

    das ist wichtig weil der Bebauungsplan nach der Baunnvo von 1977 anzuwenden ist , und alle Aufenthalträume in anderen G
     
  2. Taka88

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    Geschoss anzurechnen ist , sorry war noch nicht fertig.
     
  3. #3 Fred Astair, 30.10.2018
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    In meinem nächsten Leben werde ich Architekt oder Statiker. Nach den hier aufschlagenden Usern sind die ständig im Urlaub. Das ist toll.
     
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  4. #4 Lexmaul, 30.10.2018
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  5. #5 jodler2014, 30.10.2018
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    Werde auch Architekt !
    Der Kunde entwirft ,zeichnet , skizziert , rechnet .
     
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  6. #6 Andybaut, 31.10.2018
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  7. #7 Andybaut, 31.10.2018
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    zurück zu Antwort :-)

    Nein, du bringst hier verschiedene Begrifflichkeiten durcheinander.

    Die GFZ und die GRZ sind wichtig für den Städetbau.
    Wieviel des Grundstücks darf überbaut werden.
    Beide Zahlen nehmen auch jeweils die Bruttoflächen, also mit Wänden.
    Daran sieht man, dass es um die Aussenwirkung geht.

    Der Begriff "Aufenthaltsräume" ist für den Brandschutz und Berechnungen der Flächen für Wohnzwecke und anderes nützlich.
    Treppen, Flure und Haustechnikbereiche sind auch keine Aufenthaltsräume, werden aber dennoch, da innerhalb
    der umfassenden Hülle liegend, der GRZ und GFZ zugerechnet.
     
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  8. Dimeto

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    Doch.
    Ja, und nach BauNVO 1977 sind Aufenthaltsräume in nicht Vollgeschossen mitzurechnen und, wie der TE richtig schreibt, sind Bäder und WCs, ob nun mit oder ohne Fenster, keine Aufenthalträume.
     
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  9. #9 Andybaut, 31.10.2018
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    ???
    § 20 BauNVO – Geschossflächenzahl, Geschossfläche
    (1) Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.

    (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen

    ich bin verwirrt.
    Ich verstehe es so, dass der TE die Räume, die keine Aufenthaltsräume in einem Geschoss sind als Fläche herausrechnen möchte um seine GFZ zu verbessern.
    Und darauf ware meine Antwort nein.



     
  10. #10 Andybaut, 31.10.2018
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    Das kann doch nicht sein, dass man hier Räume nach Lust und Laune aus den Berechnungen rausschmeissen kann.
    Dann würde ich das gesamte OG als reines Lager titulieren und gut ist.
     
  11. #11 Andybaut, 31.10.2018
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    Ich hab´s nun zigmal gelesen :irre

    Ist das so zu verstehen:
    Satz 1
    Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
    Wenn Vollgeschoss, dann die Außenabmessung.
    Satz 2
    Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen
    Wenn "anderes Geschoss", vermutlich also kein Vollgeschoss, dann zählen nur die Aufenthaltsräume und die Treppe mit Aussenwänden.

    Bin auf die Antwort gespannt.
     
  12. #12 Kriminelle, 31.10.2018
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    Ich hab das auch irgendwo gelesen... das mit vor 1977... und den Rausrechnen der Nicht-Aufenthaltsräume.
    Da ging es um das nicht erlaubte Vollgeschoss im OG - TE wollte HWR, Technik etc alles nach oben verfrachten, damit seine Stadtvilla dann rechnerisch keine 2 Vollgeschosse hat.
    Das gilt eben in bestimmten Bundesländern dann, wenn der BPlan von VOR 1977 ist.

    Aber wie lautet denn GRZ und GFZ? Was darfst Du und was nicht? Man muss ja nicht alles komplizierte mitnehmen, wenn es auch einfach geht.
     
  13. #13 Dimeto, 31.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.10.2018
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    So ist es. Wobei nach Kommentaren und Rechtsprechung auch die zur Erschließung der Aufenthaltsräume notwendigen Flure mitzurechnen sind.
    Ja, dann ist es gut.
    Das geht nicht. Für die Vollgeschossigkeit ist es völlig unerheblich, wie die Räume genutzt werden. Wenn's ein Vollgeschoss ist, zählt die gesamte Fläche zur GFZ.
    Das gilt bundesweit, weil die BauNVO genau wie das BauGB eine Bundesvorschrift ist.
    Um genau zu sein: vor 1990
     
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  14. #14 Andybaut, 31.10.2018
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    immer wieder verblüffend was sich hinter 2 Sätzen so alles verbergen kann.
    Danke an Dimeto für die gute Erklärung.
     
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  15. #15 Kriminelle, 31.10.2018
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    Es soll so sein, dass es immer noch Baugebiete gibt, wo §20 (2) BauNVO von 1977 zählt.
    Aber wenn Du als Fachmann es anders sagst, ... ich will mich hier nicht streiten :e_smiley_brille02:
     
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  16. Taka88

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    Ich kläre auch mal auf ,

    Mein Bauvorhaben :
    Grundstück 860 m2 GRZ 0,3 GFZ 0,6

    Ich möchte bauen 17 m x 13 m 2 Vollgeschosse
    Und Dachgeschoss

    Je doppelhaushälfte mit 8,5 m x 13 m
    Mit ca. 85 m2 je Wohnung EG und OG

    515 m2 GFZ erlaubt
    442 m2 GFZ gesamt
    74 m2 Rest für DG

    Obwohl das DG kein Vollgeschoss ist muss ich die Aufenthalträume zu der GFZ dazu rechnen , und da wollte ich die Räume Bad , WC , Abstellraum , nicht dazu rechnen


    Ansonsten müsste ich den Grundriss der Doppelhaushälfte auf 15 x 13 verkleinern , so bekomme ich aber keine anständige Wohnungen mit 3 Zimmer , ich will lieber die 2 Vollgeschosse gut bauen , und das DG verkleinern und auch Dachterassen dazubauen
     
  17. Dimeto

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    Da hab' ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meinte das Jahr der grundlegendsten Änderung der BauNVO. Also alle Fassungen der BauNVO vor 1990 verlangen die Berücksichtigung der Aufenthaltsräume in anderen Geschossen, alle folgenden verlangen nur die Flächen der Vollgeschosse, ermöglichen es aber, dass der B-Plan die alte Regelung aufgreift.
    Ich auch nicht. Kleinlich, wie wir Vermesser nun mal sind, wollte ich das nur klarstellen. Denn
    , muss sogar die BauNVO von 1968 angewendet werden. Und es gibt auch immer noch Baugebiete, wo die BauNVO von 1962 anzuwenden ist.
     
  18. Dimeto

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    Und was willst Du denn jetzt im DG unterbringen? Diese Frage ist ja im anderen Thread auch noch offen. Soll da jeweils eine dritte Wohneinheit rein? Und ist deine Frage denn jetzt beantwortet?
     
  19. Taka88

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    Meine frage ist , ob mann Bad Wc und Abstellraum dazurechnen muss oder nicht?

    Denn ich habe bei 17 m x 13 m

    je , DG 37 m2 GFZ

    , dazu kommen dan Räume wie Wc und Gäste WC Bad , abstellraum , so das ich auf 70 m2 Wohnung komme , und die liegen alle dan an der Trennwand wo keine Fenster sind , das sind doch dan keine Aufenthalträume, und müssen nicht dazu gerechnet werden , und da liegt jetzt der Punkt dazurechnen ja , oder nein ?
     
  20. Dimeto

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    Hab' ich doch beantwortet: Nein.

    P.S.: Also ich habe "Ja" gesagt, weil deine ursprüngliche Frage genau andersherum formuliert war.
     
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