Gartenhaus abgelehnt wegen Grenzlängenüberschreitung. Ausnahme alle Unterschreiben?

Diskutiere Gartenhaus abgelehnt wegen Grenzlängenüberschreitung. Ausnahme alle Unterschreiben? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Morgen, ich habe zur Sicherheit mal beim Bauamt meine Idee eines favorisierten Gartenhauses eingericht. Der Bauantrag wurde abgeleht aufgrund der...

  1. #1 WayneDW, 01.11.2018
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    Morgen,

    ich habe zur Sicherheit mal beim Bauamt meine Idee eines favorisierten Gartenhauses eingericht.
    Der Bauantrag wurde abgeleht aufgrund der Überschreitung der Grenzlänge von 15meter entlang der Grundstücksgrenzen (NRW)

    Wie man in der Zeichnung von mir sieht, haben wir zum linken Nachbarn eine 9 meter Garage. Da durch den fehlenden Grenzabstand von 3 meter nun beide Wandseiten des Gartenhauses gerechnet werden komme ich natürlich durch die angrenzenden Grundstücke auf 3,7 meter x 3,7 meter = 7,4 meter zzgl Garage 9 meter = 16,4 meter. Somit überschreite ich mit 1,4 meter die Grenzlänge.

    Abgelehnt. Es sei denn ALLE 3 Nachbarn unterschreiben, das sie damit einverstanden sind.
    Sehr witzig. Ich würde sicher keinen Bauantrag stellen wenn ich nicht wüsste das mindestens 1 Nachbar anscheißt. Also von Nachbar 1 und 2 würde ich problemlos die Unterschrift kriegen aber Nachbar 3 KEINE Chance.
    Jetzt frage ich mich, warum überhaupt alle 3 Nachbarn? Eigentlich müsste ich doch nur von Nachbar 2 eine Unterschrift bekommem, da ich ja mit 1,4 meter seine Grenzlänge überschreite. Mit Nachbar 1 und 3 zusammengenommen komme ich ja grade mal auf 12,7 meter und dürfte sogar das Gartenhaus bauen, wenn ich es 3 meter von Nachbar 2 wegrücke. Was leider in unserem Garten nicht geht. Somit liegt doch eigentlich die Erlaubnis für die fehlenden 1,4 meter bei Nachbar 2. Leider weiß ich nicht ob es da eine klare Rechtssprechung zu gibt, damit ich beim Bauamt nochmal vorsprechen kann.
    Weiß da einer genaueres? gartenhaus.jpg

    Danke Wayne.
     
  2. #2 WerniMB, 01.11.2018
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    Hallo,
    rechtlich kann ich nichts dazu sagen, aber die Argumentation passt nicht. Nach deiner Logik könnte man die Überschreitung genauso gut NB3 zurechnen. Du könntest ja auch nach links verschieben.
     
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  3. #3 Gast82596, 01.11.2018
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    Sich evtl. mit N3 gut stellen??
     
  4. Dimeto

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    Das hört sich für mich so an, dass es das Bauamt für Dich einfacher machen will und auf die Eintragung von Baulasten verzichtet. Dann kann aber, genau wie @WerniMB schreibt, die Überschreitung keinem eindeutig zugeordnet werden.
    Wenn Dir einer der willigen Nachbarn eine Baulast gewährt, dürfte es kein Problem sein.

    P.S.: Muss es denn wirklich genau in der Ecke stehen?
     
  5. #5 simon84, 01.11.2018
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    Es gibt ja auch gar keine andere Möglichkeit, denn die LBO schreibt die 15m vor !

    Das heisst du würdest bei einem guten Verhältnis mit den Nachbarn stattdessen schwarz bauen und Rückbau+Strafe riskieren oder was ?

    Das Gartenhaus 1,4 Meter kleiner machen wäre zu einfach ? Ich gehe davon aus, dass die Garage schon steht.
     
  6. mammut

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    Alle drei Nachbarn, da du ja nicht sagen kannst, bei welchem Nachbarn die 1,4 Meter zuviel denn nun an der Grenze stehen. Die Bauordnung macht da keinen zeitlichen Unterschied bei der Errichtung. Sobald die 15 Meter überschritten werden, müssen alle Nachbarn zustimmen, die Anlieger an deine Grenzbebauung sind.

    Aber: Du könntest aber das Gartenhaus auf die Linke Seite in die Grundstücksecke setzen, dann müssten nach meiner Auffassung der Bauordnung nur die Nachbarn 1 und 2 zustimmen. Denn nur an deren Grenze steht dann Grenzbebauung. Theoretisch könntest du es auch direkt an deine Garage dransetzen, dann müsste nur Nachbar 1 zustimmen.
     
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  7. #7 plattypus, 01.11.2018
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    Das wäre auch mein Tipp. Könntest du die Gartenhütte nicht quer hinter die Garage stellen? Dann kämen zu den 9m Garage nur 3,70m von der einen Seite der Gartenhütte hinzu. Macht insg. 12,70m < 15m und damit nicht zustimmungspflichtig.
     
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  8. mammut

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    ... oder je nach Seitenlänge gar niemand zustimmen. Richtig! Das hatte ich vergessen. :cool:
     
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  9. #9 WayneDW, 01.11.2018
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    prinzipiell gute Ideen. Leider lässt sich das durch den schon fertigen Garten nicht umsetzen. Das Haus hat sein Fundament schon fixiert auf der Seite wie angefragt. Jetzt ist es sogar noch schwierig ein gleichwertiges Gartenhaus in 3x3 zu finden zu diesem Preis. Gibt es ja kaum :-( und kleiner macht keinen Sinn. Naja
     
  10. #10 plattypus, 01.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 01.11.2018
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    Wie sieht die Bebauung auf deinem Grundstück denn überhaupt aus? Also wo steht das Wohnhaus etc.?
    Könntest du da die Zeichnung von oben mal vervollständigen?

    Ach ja, hier wäre mal ein Gartenhaus mit 3 * 3m und Eingang auf einer Ecke.
    --> 5 Eck Gartenhaus Schweden 30 - Gartenhaus-King.de
     
  11. Dimeto

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    Man kann natürlich so viele Bedingungen aufstellen, dass es einfach keine Lösung gibt.
    Dazu hast Du noch nichts gesagt:
    Z.B. Nachbar 2 stimmt einer Anbauverpflichtung zu, dann kann er ebenso seine Grenzbebauung erweitern.
     
  12. #12 Andybaut, 02.11.2018
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    @Dimeto, wenn man bei einer Garage in BW mit der Wand von der Grenze abrückt, dann darf diese eine größere Ansichtsfläche als 25m² haben und auch um das Maß länger als 9m sein.
    Kann man das auch mit dem Gartenhaus so machen?
    So grundsätzlich wäre es ja ohnehin kein Fehler, wenn man das Gartenhaus auch mal "umgehen" könnte zum streichen etc. ?
     
  13. #13 msfox30, 02.11.2018
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    Mal ein völlig abwägiger Vorschlag/Frage:
    Was wäre denn wenn das Grundstück in zwei Flurstücke teilen würde?
    Die 15m gelten doch pro Flurstück - oder?
    Macht natürlich bei einem kleinen Grundstück keinen Sinn, kostet Geld und u.U. stimmt die Stadt nicht zu weil dann zu kleine Flurstücke entstehen.
     
  14. mammut

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    Also erst schonmal Fundament hingesetzt und dann Bauanfrage gestellt? Das macht ja nun von der Reihenfolge auch nicht viel Sinn, gell? Wie dem auch sei, mit den Rahmenbedingungen muss man nun weitermachen oder eben auch nicht...

    Wenn in der Ecke weitermachen bleiben dir nur zwei Möglichkeiten: Gartenhaus kleiner oder Unterschriften aller drei Nachbarn. Ich sehe da aktuell rechtlich keine andere Möglichkeit.

    Insofern würde ich dir raten doch nochmal in dich zu gehen und eine Umplanung (andere Seite) doch in Betracht zu ziehen oder einfach mal auf den Nachbarn 3 zuzugehen und fragen, wie man sich da vielleicht doch einigen kann. Manchmal findet man ja gemeinsam einen Kompromiss. Begrünung an der Wand oder was auch immer.
     
  15. #15 plattypus, 02.11.2018
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    Wollte mein Nachbar auch so machen, bis er dann festgestellt hat, daß er dann mit sich selber zwischen den beiden Grundstücken ja eine Grenzbebauung aushandeln und zusätzlich noch eine Garage abreißen muß, weil er da dann seine eigene interne Grenze überbaut hatte.
    Da hat er dann die Teilung bleiben lassen.
     
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  16. Dimeto

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    Aber doch nur, wenn mindestens 2,5m abgerückt wird. Alles Andere würde mich wundern und die Bitte zur Quellenangabe auslösen.
    In NRW macht es keinen Unterschied, ob es eine Garage oder ein Gartenhaus ist, und so spontan fällt mir auch keine Landesbauordnung ein, wo das gemacht wird.
    Außer @Andybaut liest wohl keiner meine Beiträge.:cry
    Dann wäre man etwa 2k ärmer. Dafür kann man sich dann das Gartenhaus individuell vom Schreiner anfertigen lassen.
     
  17. #17 plattypus, 02.11.2018
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    Vor allem: Wie willst du das Grundstück teilen? Einfach mitten durch? Dann hast mit deinem Wohnhaus am Ende die Grenze überbaut und mußt das Wohnhaus abreißen.
    Oder du ziehst die Innengrenze haarscharf an dem Wohnhaus vorbei. Da hast dann zwar zwei Grundstück und kannst dir selber auch für beide Grundstücke gegenseitig die Baulasten eintragen lassen von wegen Grenzbebauung. Aber du wirst bei jedem Grundstück aufgrund des Wohnhauses, das auf einmal selber eine Grenzbebauung ist, wieder an die 15m Schallmauer stoßen oder drüber raus schießen und dann mußt doch wieder alle Nachbarn fragen. Außerdem darfst dann am Wohnhaus die Fenster zumauern, bei Grenzbebauung ist ja eine Brandschutzwand ohne Fenster angesagt.

    Bringt also nichts. :not_w1:
     
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  18. #18 Andybaut, 02.11.2018
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    Es gibt eine Kommentierung zur LBO von BW (vermutlich zur ovrletzten LBO), dort wird das so angewendet.
    Man muss aber einen Abstand von 0m, oder mind. 0,5m einhalten um keine Dreckecken zu erzeugen.
    Also ein Abstand von 75cm wäre möglich, aber 35cm nicht.
    Ein Kollege von mir hat auch genau diese Auslegung bei sich selbst anwenden können.
    Ob das natürlich auch bei anderen Bauordnungen gilt ?
     
  19. Dimeto

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    Du meinst bei Euch ist es grundsätzlich zulässig, beispielsweise eine 12m lange Garage mit 0,5m Grenzabstand zu errichten, ohne dass sie Abstandsflächen auslöst? Nun ja, ist deine Heimat und bei mir sind die praktischen Erfahrungen im "Ausland" zu lange her, als dass ich Verbindliches entgegensetzen könnte. Dennoch zweifle ich.
    In NRW ist es aber unzweifelhaft nicht möglich. Sobald der Mindestabstand von 3m unterschritten ist, müssen die Privilegierungsbedingungen vorliegen, sonst braucht man Nachbarzustimmungen oder Baulasten.
     
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  20. #20 Andybaut, 03.11.2018
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    Ne, da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Sorry.
    Also nehmen wir einen Grenzabstand von 0m, dann darf man eine 9m Garage bauen.
    Hat die Garage aber z.B. einen Grenzabstand von 0,5m, dann darf sie links und rechts jeweils um den Abstand größer sein.
    Also +0,5 +0,5 = +1m

    Hier geht es bei der Kohlhammer Kommentierung um die Auswirkungen auf den Nachbarn.
    In meiner Sprache "ich gehe um einen 1/2m zurück, dadurch hat der Nachbar auf jeder Seite optisch auch 1/2m Vorteil"

    Bei uns sind Kohlhammer Kommentierungen gerne benutzt. Gibt es die bei euch auch, oder gibt es da andere Kommentierungen?
     
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Thema: Gartenhaus abgelehnt wegen Grenzlängenüberschreitung. Ausnahme alle Unterschreiben?
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