Schwellenhöhe am Balkon zu gering

Diskutiere Schwellenhöhe am Balkon zu gering im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; So, hier 2 Fotos. Und übrigens: die meisten wohnen doch in Häusern, bei denen die Balkontüren oben auf dem Balkon sind und nicht darunter?

  1. #21 HJUlmer, 13.11.2018
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    So, hier 2 Fotos.
    Und übrigens: die meisten wohnen doch in Häusern, bei denen die Balkontüren oben auf dem Balkon sind und nicht darunter?
     

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  2. #22 SIL, 13.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2018
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    Nun Fabian in deinen linken Bild ist eine Rinne oder was soll das sonst sein - bitte noch um Definition zum Vordach - ist nach Ansicht der Herren Architekten ein übliches Vordach ausreichend - wohl kaum, wie tief muss eine allseitige Fassaden Rückführung den sein 0.5 m 1.0 m.... definitiv ist es in der jetzigen Ausführung beim TE ein Mangel - vermutlich sehen Architekten auch keine Veranlassung an bodentiefen Elementen Rinnen zu setzen ( ausser der untere Profilsatz wäre >30 cm) vllt hängen Vordächer aber auch mittlerweile nur 10 cm über GOK :D, und selbst 5 cm unter OK Schwelle wäre nicht korrekt ohne Rinne - und weiterhin stellt sich die Frage warum werden den überall Rinnen gesetzt, auch bei kompletten Glasläufen in Gewerbe oder Geschäften ( ausser >30cm Profil) vermutlich haben die alle keine Ahnung, ihr könnt ja mal ein Forum/Podium führen zum Thema Flachdachrichtlinie etc :closed: man beachte dazu auch Bild 1 vom TE - korrekte Ausführung laut Architektur.....
     
  3. #23 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Auf dem Bild sieht es aber auch anders aus als beschrieben, dann einfach hier einen Rost legen und der DIN ist Genüge getan (siehe Bild)
     

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  4. #24 Fabian Weber, 13.11.2018
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    SIL mein Freund, erst nach den Bildern konnte man ja sehen, dass keine 5cm da sind. Und die Größe des Vordaches ist nicht definiert in der DIN, aber dass es schützen muss sehr wohl. Das ist auch gut so, da man ja noch an den gesunden Menschenverstand in der Planung glauben kann. Aber ohne Foto kann man noch immer nicht beurteilen, ob der Balkon darüber als Vordach gewertet werden kann oder eben nicht.

    Naja und ein Gefälle zum Haus wenn es Bohlen mit Fugen sind, ist zwar nicht korrekt aber man muss auch mal locker bleiben, da kann ja nix passieren deswegen.
     
  5. #25 Andybaut, 13.11.2018
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    So mal ganz abgesehen von DIN und Mangel.

    Das ganze entspricht nahezu zu 100% meiner eigenen Terrasse.
    Ohne Vordach, Wetterseite.
    Seit 4 Jahren, incl. einem Orkan mit Starkregen keinerlei Probleme.
    Das soll kein Freibrief sein und ein Beispiel macht keine Regel, aber das Risiko schätze ich als sehr minimal ein.
     
  6. #26 HJUlmer, 13.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2018
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    Also nochmals zum Verständnis: Dies ist der Balkon und die entsprechende Tür dazu!! Darüber ist jede Menge freier Himmel!
    Und selbst wenn die erste Diele durch einen Gitterrost ersetzt wird, sind es immer noch höchstens 1,5 cm zu der Entwässerungsöffnung (siehe 1. Foto). Hier wird immer OK (ich nehme an, das heißt Oberkante) als Referenz genannt. Die Öffnung liegt aber tiefer und ist ja dann eigentlich auch der interessantere Bereich, wo Wasser eintreten könnte. Oder liege ich da falsch? Und bei 1,5 cm bin ich dann immer noch außerhalb der DIN-Norm, richtig? Was heißt das für den Handwerker, wenn er selbst durch Anbringen eines Rostes immer noch keine adäquate Lösung erreichen kann?

    Ich möchte hier ja auch nicht als Korintenkacker um DIN-Normen und mm streiten, sondern ich brauche harte Fakten, wenn es um den Umgang mit dem Betrieb geht, der ja irgendwann die Abnahme möchte und eine Rechnung stellt.
     
  7. #27 Gast82596, 13.11.2018
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    Glaubst du das da mal ein Wasserpegel von 1,5 cm sein wird? Ich eher nicht, da das Wasser ja abläuft.
    Also lass es so. Bei mit sind die Entwässerungsbohrungen sogar unter dem Holzbelag. Was zählt ist die Höhe des wasserführenden Belages.
     
  8. #28 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Also die Oberkante der Schwelle ist gemeint, der Punkt ab dem das Wasser in den Innenraum läuft nicht die Falz im Rahmen. Wenn der Belag also 1,5cm unter den Löchern im Rahmen liegt, dann sind es ca. 5cm bis OK-Schwelle. Wenn man ein Gitterrost legt, dann liegt die wasserführende Schicht unterhalb des Rostes als bei Dir irgendwo zwischen -2,50m und -3m bzw. im EG halt bei -20cm oder so. Und wie gesagt, wenn der Balkon im EG Über der Terrasse sitzt, dann ist er wie ein Vordach für ebendiese zu werten.

    Also miss mal, ob Du vom Holzboden bis zum höchsten Punkt der Schwelle 5cm hast, dann sehen wir weiter.
     
  9. #29 HJUlmer, 13.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2018
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    Eigentlich dachte ich, dass hier "Experten" beraten.(Das bezieht sich auf 1958 Kos)
    Nach kurzer Internetrecherche weiß man bereits, dass die wasserführende Schicht hier überhaupt keine Rolle spielt. Dann hätte ich 3m Luft. Es ist die Oberfläche des Belages, welche bei Starkregen durch Hochspritzen gefährlich wird. Außerdem Schnee und Schneematsch, der logischerweise nicht auf der wasserführenden Schicht liegt, sondern oben auf dem Belag. 1,5 cm Schneehöhe gibt es durchaus hin und wieder.

    Zu Fabian Weber: Die Kante, ab der es in den Innenraum läuft, liegt exakt 3cm über dem Holzbelag (auf dem Foto als die Kante mit der Gummidichtung zu erkennen). Über diesem Balkon ist definitiv kein anderer Balkon, d.h. kein Schutz vor Regen und Schnee. Darunter auf der Terrasse natürlich schon, aber es geht ja um die Balkontüre.
     
  10. #30 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Aha Internet Recherche, na dann.

    Was ist so schwer an der DIN zu verstehen, da steht doch explizit drin, das eine Rinne als Kompensation möglich ist.

    Glaubst Du alle Altenheime dieser Republik verstoßen gegen die DIN?

    Zum Glück hat mich noch kein Bauherr deswegen verklagt.
     
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  11. #31 Gast82596, 13.11.2018
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    Dann mach den Abstand mind. mal 50 cm, wenn nämlich mal eine Schneewehe kommt die durchaus mal eine solche Höhe haben kann. Und das bei Starkregen Wasser in die Löcher einspritzen kann, naja.
     
  12. #32 simon84, 13.11.2018
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    Gibts wirklich keinerlei Dach überstand ?

    Bleib locker !

    Ganz abgesehen davon sind die Tür Schwellen Ängste als lächerlich zu sehen
    Rinne auch vorhanden, mach kein Fass auf.

    Nach 2 Jahren im Haus lachst du über den Post hier ...

    Und wenn der Kos deiner Meinung nach von Türen keine Ahnung hat dann weiß ich auch nicht mehr wer helfen kann .....
     
  13. #33 HJUlmer, 13.11.2018
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    Also eigentlich habe ich kein Altenheim, wo barrierefreie Zugänge vielleicht sinnvoll sind, sondern eine 20 Jahre alte Balkontüre. Das sind ja wohl zwei paar Stiefel. Das sind doch komplett unterschiedliche Konstruktionen mit unterschiedlichen Anforderungen.
    Auf Ratschläge, wie "locker bleiben - passiert schon nix", kann ich verzichten. Hier geht es um verdammt viel Geld und ich habe keinerlei Lust, tausende von Euro für etwas zu zahlen, was handwerklich nicht fachgerecht erbracht wurde, weil der Planer "einen Bock geschossen hat".
    Durch ein Gitter lässt sich da vielleicht noch was retten, trotzdem entspricht es mit 3cm nicht der Vorgabe. Fertig. Und wie oft muss ich jetzt noch wiederholen, dass keinerlei Wetterschutz über diesem Balkon mit der fraglichen Türe angebracht ist?
    Gibt es hier denn wirklich niemand ( SIL ausgenommen; der hat das ja schon), der mir objektiv mit der entsprechenden Begründung sagen kann, ob ich bei einem evtl. Rechtstreit nicht ganz dumm dastehe?
     
  14. #34 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Bei einem Gitter oder Rinne können es sogar 0cm sein.

    Ein Rechtsstreit wäre interessant. Ob der Planer es falsch geplant hat oder die beauftragte Firma es falsch gebaut hat, lässt sich ja leicht anhand der Pläne leicht klären.

    Auf einen Rückbau wird es sicherlich nicht hinauslaufen, wohl eher auf eine Heilung, so wie ich es ja nun mit dem Gitterrost bereits beschrieben habe.

    Ist halt ärgerlich, aber eben auch kein Weltuntergang.
     
  15. #35 Fred Astair, 13.11.2018
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    Nein, das kann ich Dir nicht sagen, da vor deutschen Gerichten in 10 Jahre dauernden Streitereien schon ganz andere Gurken geradegebetet wurden. Willst Du Dich auf sowas einlassen?
    Sei froh, dass Du einen barrierearmen Austritt hast, auch wenn Du ihn im Moment nicht brauchst.
    Deine irgendwo abgeschriebenen Argumente mit dem Spritzwasser und der Schneeverwehung sind Quatsch, weil beides auch bei 15 cm Überhöhung eintreten könnte und es in beiden Fällen deshalb noch nie zu Wassereintritt gekommen ist.
    Eher führt Schlagregen gegen die Tür zum Unterlaufen der unteren Dichtung und zwar unabhängig von der Höhe. Auf Deiner Holzdielung wird niemals Wasser stehen. Wasser ist nicht blöd.
     
  16. #36 HJUlmer, 13.11.2018
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    Dann erzählt SIL in der ersten Antwort nach meinem Themenstart Käse, oder was? Ja wofür gibt es denn Regelwerke und Leute, die sich damit auskennen? Hat das überhaupt keine Berechtigung?
     
  17. #37 Fabian Weber, 13.11.2018
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  18. #38 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Doch das hat es und darum sage ich ja auch dass da entweder ein Vordach, eine Rinne oder ein Rost hin muss.

    Nur ein kompletter Umbau, steht in keinem Verhältnis und das wird auch jedes Gericht so sehen.
     
  19. #39 HJUlmer, 13.11.2018
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    Aha. Auch im Internet recherchiert! In dem Beitrag steht aber eindeutig, dass die Schwelle dann dementsprechend mit einer Dichtung hinterfahren werden muss, wenn die Schwellehöhe unter 50mm geht. Ist das so bei meiner Schwelle?

    Im Anhang eine interessante Info eines Metallbaubetriebes: die denken sich also auch, dass ihre Kunden über die unverhoffte Schwellenlosigkeit in Freudentänze ausbrechen werden?!
     

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  20. #40 simon84, 14.11.2018
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    Irgendwie passt das nicht zusammen. Ein reales Risiko eines Schades durch Wasser ist hier NICHT gegeben.
    Das war dein Statement auf was ich mich beziehe.

    Wenn du nicht um DIN Normen streiten willst, dann lass es auch.
    Ansonsten, wenn du um Schwellenhöhen streiten willst, die tausendfach regelwidrig ausgeführt und komplett problemlos sind, dann mach das doch, ist doch völlig in Ordnung.

    Wenn du einen Rechtsstreit suchst, wirst du ihn finden. Zeige den Mängel an, behalte einen Betrag X ein und schau was passiert !

    Warum ein Ratschlag Locker bleiben! Es passiert nix nicht sinnvoll ist verstehe ich nicht.

    Wenn du dem Betrieb wegen irgendwelchen Normverletzungen irgendwelche Beträge einhalten willst, dann brauchst du doch keine Hilfe aus dem Forum dazu, sondern eher ggf. danach einen Rechtsanwalt, der dir hilft ?
     
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