Wie lange Einbehalt von Zahlung wegen Baumangel

Diskutiere Wie lange Einbehalt von Zahlung wegen Baumangel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Üblich ist es auch eine Rechnung mit Zahlungsziel zu schicken, um die andere Seite mürbe zu machen. Psychologische Kriegführung nennt...

  1. #21 petra345, 03.12.2018
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    5.010
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Üblich ist es auch eine Rechnung mit Zahlungsziel zu schicken, um die andere Seite mürbe zu machen.
    Psychologische Kriegführung nennt man das.

    Selbst der Wasserversorgungsbetrieb einer Stadt war sich für solche Methoden nicht zu fein.
    Antwort, auch wenn die Rechnung vom Anwalt kommt: Man möge die Anspruchsgrundlage herleiten, und Unterschrift. Fertig.




    .
     
    Fabian Weber gefällt das.
  2. #22 SIL, 14.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2018
    SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.743
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nein, das ist eine Fehlinterpretation, praktisch wird das keine oder geringe Anwendung finden, es muss auch ein wirklicher bezifferbarer Schaden vorliegen, d. h. Da Immobilien im Wert steigen, was auch bei dir der Fall sein dürfte, bekommt auch im Verkauf kein Mindererlös heraus- darauf beruht ja dieses Urteil, stat oder konstruktive Mängel bleiben davon unberührt.
    Es gab ja bereits die nächsten Urteile dazu, stell ich Montag mal ein, sofern ich Zeit habe.
     
  3. #23 msfox30, 15.12.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.189
    Zustimmungen:
    732
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Ohne dass ich jetzt die neuen Ureile kenne:
    Urteil des VII. Zivilsenats vom 22.2.2018 - VII ZR 46/17 -
    Zunächst die Unterscheidung zwischen Mangel und Schaden. Wobei das Urteil ja den Mangel als Schaden betrachtet: "...den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen...". Daher nein, es muss kein "wirklicher bezifferbarer Schaden vorliegen".
    Dann ist es meiner Sicht unerheblich, ob die Immobile nun eine Wertsteigerung erfährt oder nicht. Die Bilanz zwischen mit Mangel und ohne Mangel bleibt doch erhalten.
     
  4. #24 SIL, 15.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2018
    SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.743
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Die Einlassung war - es ist mangelhaft ausgeführt und es entstand ein Anspruch auf Beseitigung, dies wurde nicht vorgenommen und zwischenzeitlich die Immobilie mehrfach veräußert, mit deutlichen Zuwachs beim Verkauf - es entstand somit keine Minderung bzw waren die fiktiven Kosten als mindernd zu bewerten, somit wurde der 'Ausgleich' verwirkt, anders wäre es wenn ein Mindererlös zustande kommt - dann hast du bzw der neue Erwerber nach wie vor Anspruch auf die 'Fiktivität', wir sprechen über fiktive Mängel. So in dieser Art sind auch die Kommentare, zumindest zur Zeit zur Wertung des Urteils.

    #Mängelbeseitigung vorgenommen wurde, kann er den Schaden nach dem konkreten Mindererlös wegen des Mangels der Sache bemessen.# und eben dieser liegt nicht vor.
     
  5. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.743
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Der Fall: Risse im Hallenboden
    Ein Architekt war mit Planungs- und Überwachungsleistungen im Rahmen des Baus einer Produktions- und Lagerhalle beauftragt. Als später Risse im Boden der Halle auftraten, rügte der Bauherr diese als Baumängel. Er ließ die Kosten für die vollständige Beseitigung von einem Gutachter schätzen, um sie dann als Schadenersatz zu beanspruchen, obwohl die Mängel nach eigenem Vortrag des Bauherrn nur teilweise beseitigt wurden. Der beklagte Architekt wendete ein, dass die Mängel an der Bodenplatte bereits vollständig beseitigt worden seien, aber anders als im Gutachten beschrieben. In erster und zweiter Instanz wurde dem Bauherrn der Schadensersatzanspruch zugesprochen, ohne dem Einwand des Architekten nachzugehen. Dieser Fall landete beim BGH.

    Das Urteil
    Die Richter in Karlsruhe hoben die Entscheidungen der Vorgerichte auf und verwiesen den Rechtsstreit zurück. Im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 22.02.2018, Az. VII ZR 46/17) stellten die Richter nochmals klar, dass der Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten, der für die Errichtung eines mangelhaften Bauwerks haftet, nicht nach fiktiven Kosten der Beseitigung der Mängel am Bauwerk bemessen werden kann. Der Einwand des Architekten hätte nicht ohne Prüfung übergangen werden dürfen. Lässt der Bauherr die Mängel sanieren, so kann er die tatsächlich entstandenen Sanierungskosten als Schaden geltend machen, nicht aber die von einem Gutachter für eine andere Sanierungsvariante ermittelten fiktiven Mangelbeseitigungskosten.

    (BGH, Beschluss vom 07.08.2018, VII ZR 35/16).

    ( Quelle AIA)
     
    msfox30 gefällt das.
  6. #26 msfox30, 17.12.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.189
    Zustimmungen:
    732
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    @SIL: Danke für das Urteil:
    Aktuell fahre ich auch mehrgleisig:
    1. Ich lasse mir zwei konkrete Angebote machen, was die Neuerrichtung der Fundamente kosten würde.
    -> Anfrage ist zwei Wochen her. Die Firmen sind etwas überlastet.
    -> Dieser Punkt kommt aber nicht zum Tragen, weil ich dazu meine komplette Eigentleistung (Trockenmauer, Terrassediele, etc.) wieder abreißen muss.
    2. Unser Bausachverstängiger hat uns an eine Firma verwiesen, welche per Injektion den Boden stabilisieren kann. Auch hier habe ich wegen eines Angebotes angefragt. Bisher wegen starker Auslastung keine Rückmeldung.
    Wenn alles vorliegt, werde ich mit dem GU wieder in Verbindung treten und ggf. den Mangel via Injektion beheben lassen.
    -> Wobei sich auch hier wieder die (Eingangs-)frage stellt, in welcher Frist muss ich die Mängel beheben lassen. Es gibt Firmen, die haben bis zu 1 Jahr Wartezeit.
     
    SIL gefällt das.
Thema: Wie lange Einbehalt von Zahlung wegen Baumangel
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. brief wegen baumangel brief ende

    ,
  2. einbehalt rechnung von wegen mangel

Die Seite wird geladen...

Wie lange Einbehalt von Zahlung wegen Baumangel - Ähnliche Themen

  1. Heizkörper mit 2,7 m Länge

    Heizkörper mit 2,7 m Länge: Guten Tag, ich möchte in meiner Wohnung die Heizkörper tauschen, eins davon was jetzt noch verbaut ist, hat eine Länge von 2,72 m, der Abstand...
  2. Wasserschaden und Leckortung. Wie lange trocknet eine Wand?

    Wasserschaden und Leckortung. Wie lange trocknet eine Wand?: Hallo zusammen, ich hatte oder besser gesagt ich habe in der Küche eine feuchte Wand. Der Abfluss war wohl vor 23J. nicht richtig befestigt worden...
  3. Terrassendielen längs oder quer

    Terrassendielen längs oder quer: Hallo zusammen, ich plane meine Terrasse zu erneuern und habe mich für WPC Dielen entschieden. Die Terrasse ist am Wohnzimmer. 4,9m breit und 4,3m...
  4. Heizung Länge, Ventile

    Heizung Länge, Ventile: Hallo Zusammen, ich will meine Heizkörper austauschen, jedoch sind diese sehr knapp bemessen. auf der einen Seite ragt das Ventil in die Wand....
  5. Wie lange hat GU Zeit, restlichen Einbehalt zu fordern?

    Wie lange hat GU Zeit, restlichen Einbehalt zu fordern?: Hallo, unser Bauvorhaben ist im Grunde fertig, Abnahme erfolgt, wir sind längst eingezogen. Dies war im Juni 2011. Es waren ein paar...