Bauleitplanung, Satzung, Bayerische Bauordnung - was hat Vorrang?

Diskutiere Bauleitplanung, Satzung, Bayerische Bauordnung - was hat Vorrang? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo und ein Gutes Neues! - ist ja noch im Rahmen. Geplant ist der Bau eines Hauses mit grenzbebauter Garage (in Bayern). Es ist die letzte...

  1. #1 Hausluggi, 05.01.2019
    Hausluggi

    Hausluggi

    Dabei seit:
    30.09.2018
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Hallo und ein Gutes Neues! - ist ja noch im Rahmen.

    Geplant ist der Bau eines Hauses mit grenzbebauter Garage (in Bayern). Es ist die letzte Baulücke im Baugebiet.

    Folgendes Problem:
    Die Bauleitplanung der Gemeinde ist aus den 80er Jahren und gültg. Es gibt darin keine Angabe zu Gebäude- oder Garagenhöhe. Vorgeschrieben sind Dachform, Kniestock, Dachneigung und Höhe FFB über Straße. Das Haus macht keine Sorgen, Mir geht es um die Garagenhöhe. Diese überschreitet die max. erlaubte Höhe lt. Garagensatzung, die vor ca. 19 Jahren von der Gemeinde erlassen und mit Definition der max. erlaubten Garagenhöhe in Kraft ist.

    Was gilt jetzt?
    • Der Bauleitplan von ca. 1985?
    • Die Garagensatzung von ca. 2010 bzw neuere Versionenen (Höhe identisch)?
    • Die aktuelle oder damals gültige Bayerische Bauordnung?
    • Nach Augenschein überschreiten alle Nachbargaragen diese Max. Höhe, daher jetzt die Überraschung.
      Kann ich nicht auf Gleichbehandlung bestehen?
    Der zuständige Baureferent meinte, ich habe mich an diese Garagensatzung zu halten.
    Ich würde aber gerne so hoch bauen wie die Nachbarn.

    Wie ist die Expertenmeinung?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    Ludwig
     
  2. #2 Fabian Weber, 05.01.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    Der Baureferent hat recht.
     
  3. #3 Hausluggi, 05.01.2019
    Hausluggi

    Hausluggi

    Dabei seit:
    30.09.2018
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Danke Fabian. Könntest Du mir bitte eine Begründung geben. Ich zweifle Deine Sachkenntnis nicht an, würde aber gerne den Hintergrund kennen.
     
  4. #4 simon84, 05.01.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Du baust jetzt und nicht 1985. Die aktuelle Garagensatzung ist anzuwenden.
    Wann wurden die Nachbargaragen denn erbaut?
     
  5. #5 Fabian Weber, 05.01.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    Die Gemeinde hat ja die Grstaltungssatzung vor Deinem Baugesuch erstellt. Du könntest natürlich versuchen rechtlich eine Ausnahme zu erwirken, die Grundlage hierfür wüsste ich jedoch nicht. Du kannst natürlich prüfen lassen, ob bei der Erstellung der Satzung Formfehler gemacht wurden und diese daher unwirksam ist. Das kann aber nur ein Anwalt.

    Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gemeinde dauert natürlich erstmal ewig, so lange kann dann überhaupt nicht gebaut werden.
     
  6. #6 Hausluggi, 05.01.2019
    Hausluggi

    Hausluggi

    Dabei seit:
    30.09.2018
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Danke nochmal. Stress mit der Gemeinde spare ich mir. Das bringt in dem Fall vermutlich nichts ausser Kosten und Bauverzug.
    Ich habe jetzt das Prinzip verstanden. Neuere Satzung überstimmt alten Bebauungsplan, gleiches Recht für alle nur wenn man Geduld hat.
    Na wenn das so ist....
     
  7. #7 simon84, 05.01.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das ist aber andersrum doch genauso.
    Wenn Beschränkungen zu GRZ, GFZ gelockert werden, Grenzbebauungsregelungen usw.

    Früher hast du teilweise 1000 Grund gebraucht um so zu bauen wie jetzt mit 500

    Warum willst du denn unbedingt die Garage höher bauen? Wie die Wandhöhe ermittelt wird ist dir klar ?
    Eine Garage mit 45 Grad Satteldach wird somit in der Mitte auch höher, oder Garage evtl 0,5 Meter tiefer in die Erde bauen, bringt auch 0,5 Meter nach oben ......
     
  8. #8 Hausluggi, 06.01.2019
    Hausluggi

    Hausluggi

    Dabei seit:
    30.09.2018
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Simon, Du hast recht. In den 80er war eine Grenzmauerhöhe von 2.7m erlaubt, heute 3.0m.
    Warum geht es mir bei der Höhe? Lt. Bauleitplanung darf der FFB Haus/Garage 0,5m über Straßenniveau betragen. Wir wollen auffüllen, weil der südliche Nachbar fast 1m aufgekiest hat und die Wandhöhe seiner Grenzgarage ca. 3m beträgt. Dazu hat er eine Betonmauer entlang der Grenze erstellt. Optisch sehr bedrückend (Bunker).
    Die Errechnung der Mauerhöhe einer Grenzgarage basiert soweit ich weiss auf der natürlichen Höhe meines Grundstücks bzw. Nachbargrundstücks.
    Wenn ich, wie vorgeschlagen, den FFB meiner Garage tiefer anlege, z.B. indem ich den Grund dort nicht aufschütte, würde die Höhe im erlaubten Bereich liegen. Oder ich ändere die Dachneigung vom vorgeschriebene Satteldach von 38 Grad auf weniger um die Höhe von 5m (aktuell ist sie bei 5,37) einzuhalten.
    Das werde ich mit dem Bauplaner besprechen.
     
Thema: Bauleitplanung, Satzung, Bayerische Bauordnung - was hat Vorrang?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachgeschoss vollgeschoss bayern

    ,
  2. baybo vollgeschossnachweis

    ,
  3. kann ein bauamt eine satzung der gemeinde überstimmen

Die Seite wird geladen...

Bauleitplanung, Satzung, Bayerische Bauordnung - was hat Vorrang? - Ähnliche Themen

  1. Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo

    Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo: Servus, Wir haben am 30.10.2020 die Bayerische Eigenheimzulage beantragt, bis jetzt haben wir noch nichts gehört auch keine Bestätigung das wir...
  2. Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo

    Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo: Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Eigenheimzulage der BayernLabo. Wir werden spätestens März nächsten Jahres unser Eigenheim bauen...
  3. Erstellen einer Satzung

    Erstellen einer Satzung: Hallo, ich habe ein Flurstück-im Bauamt der Stadt als Bauerwartungsland ausgewiesen- gekauft. Bauvoranfrage im Landratsamt abgelhnt, da...
  4. Bebaungsplan als Satzung beschlossen.

    Bebaungsplan als Satzung beschlossen.: Guten Tag Unsere Gemeinde hat jetzt nach langer Zeit einen Bebaungsplan als Satzung beschlossen, für ein gebiet wo sich unser Grundstück...
  5. Sticht kommunale Satzung Bundes- und Landesrecht?

    Sticht kommunale Satzung Bundes- und Landesrecht?: Moin! Ich weiß nicht genau in welches Forum ich folgende Frage stellen soll. Da es mit Baurecht im weiteren Sinne zu tun hat, probier ich´s nun...