Schallschutznachweis für EFH - was ist baurechtlich notwendig

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  1. #1 Todt der Baumeister, 17.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2019
    Todt der Baumeister

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    Ich habe den Auftrag einen kleinen Anbau in einer ruhigen Seitenstraße, auf der Rückseite, an ein frei stehendes EFH in Köln zu bauen. Dafür ist eine Baugenehmigung erforderlich.
    Alle Pläne samt Statik und Lageplan sind eingereicht. Nun fordert das Bauamt einen Schallschutznachweis.

    Weiß jemand, wonach man sich da richten muß?
    Auf welcher Grundlage ist so ein Nachweis erforderlich? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann das Bauamt das fordern?
    Wier sieht sowas aus?

    Vielen Dank schon mal im Voraus
     
  2. #2 SIL, 18.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 18.01.2019
    SIL

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    Maßgebend sind die Anforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“. Diese Anforderungen sind baurechtlich verbindlich einzuhalten. Darüber hinaus können auf Wunsch des Bauherrn erhöhte Anforderungen geplant werden, z. B. bei weitergehenden Qualitätsansprüchen an den Schallschutz des Bauwerks.
    Ein Schallschutznachweis für ein Gebäude besteht üblicherweise aus drei Elementen:

    1. Aufstellung der Anforderungen an den baulichen Schallschutz
    2. Beschreibung der schalltechnisch relevanten Konstruktionsdetails der Gebäudebauteile sowie die baulichen Maßnahmen zum Schallschutz vor Geräuschen aus gebäudetechnischen Anlagen wie z. B. Wasserinstallationen, Heizungsanlagen oder Personenaufzügen
    3. Rechnerischer Nachweis auf der Grundlage von DIN 4109, um zu zeigen, dass die baulichen Maßnahmen geeignet sind, die Anforderungen zu erfüllen

    Die Notwendigkeit des Schallschutzes ist in der Musterbauordnung MBO § 15 geregelt. Hiernach müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schall- und Erschütterungsschutz haben. Nach § 66 der Musterbauordnung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Schallschutz nachzuweisen. Die technischen Baubestimmungen nach § 85a dieser Musterbauordnung finden hierzu in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (kurz: MVV TB), die erstmalig im August 2017 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben wurde. Hiernach sind die Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 bindend.

    NRW

    § 18 BauO NRW – Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz
    (1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden sowie den Energieverbrauch senkenden Wärmeschutz haben.

    (2) Gebäude müssen einen ihrer Lage und Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Geräusche, die von ortsfesten Anlagen oder Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

    (3) Erschütterungen oder Schwingungen, die von ortsfesten Anlagen oder Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.


    (1) Bauvorlagen gemäß § 70 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden BauO NRW 2018 genannt) sind insbesondere

    1. die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (§ 2),

    2. der Lageplan (§ 3),

    3. die Bauzeichnungen (§ 4),

    4. die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung (§ 5),

    5. die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung (§ 6),

    6. die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes (§ 8),

    7. das Brandschutzkonzept (§ 9),

    8. das Barrierefrei-Konzept (§ 9a).

    Ob der " einfache Nachweis " oder der bemessene ausreicht liegt an Ihrem Umbau/Anbau, bzw den Anforderungen NRW und Köln hat auch einige abweichende Bewertungen, normalerweise LPH III beim Architekten, oder Sie nehmen einen Statiker etc der den entsprechenden Listeneintrag hat und auch Ingbüros...was ist eigentlich mit Wärmeschutz?Brandschutz?....
    wurde dieser nicht gefordert? Als grobe Orientierung sind Kataster Lärmschutzkarten verfügbar, die Zonen sind farblich markiert, dort können Sie abschätzen ob ein erhöhter Aufwand nötig ist...
     
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  3. #3 simon84, 18.01.2019
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    Um welchen Vorgang handelt es sich exakt beim Bauamt ?

    Handelt es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ?
     
  4. #4 Todt der Baumeister, 18.01.2019
    Todt der Baumeister

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  5. #5 Todt der Baumeister, 18.01.2019
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    Hallo SIL
    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, die mir zunächst weiterhilft.
    Wärmeschutz-Nachweis wurde erbracht/eingereicht.
    Es handelt sich um einen ca. 30m2 großen, gartenseitigen, Anbau.
    Das Haus steht in einem reinen Wohngebiet. Es ist von den Nachbarn ca. 8m und mehr entfernt.
    Die Straße ist schwach befahren.

    Das Gutachten kostet Geld. Das wollten wir einsparen und suchen gründe dafür darauf zu verzichten
     
  6. #6 simon84, 18.01.2019
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    Da hilft nur das Gespräch mit dem Bauamt.

    In einem "Gutachten" vom Architekt oder Statiker wird eben auch nur drinstehen wie das Haus gebaut ist, in welchem Lärmbereich es liegt und dass keine weiteren Maßnahmen nötig sind.
     
  7. #7 Fabian Weber, 18.01.2019
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    Yo @SIL anständig abgeliefert sag ich mal.:biggthumpup:
     
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