Hamburg -EFH Aufstockung Abstandsfläche unterschritten 20cm

Diskutiere Hamburg -EFH Aufstockung Abstandsfläche unterschritten 20cm im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe in Hamburg noch nie einen Lageplan zum Bauantrag erstellt und kenne mich mit den Gepflogenheiten dort nicht aus, jedoch gibt es auf der...

  1. Dimeto

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    Ich habe in Hamburg noch nie einen Lageplan zum Bauantrag erstellt und kenne mich mit den Gepflogenheiten dort nicht aus, jedoch gibt es auf der Website von Hamburg einen Musterlageplan, der sich nicht so wahnsinnig von den in NRW üblichen Lageplänen unterscheidet. Daher wage ich die Behauptung, dass dein Plan aus #1 sowohl zur Planung als auch zur Genehmigung völlig ungeeignet ist.
    Das weiß ich nicht, da aus diesem Satz die Tätigkeiten nicht erkennbar ist. War der Vermesser nicht vor Ort?
    Üblich ist folgende Vorgehensweise: Man besorgt sich die Katasterunterlagen (Koordinaten und Vermessungsrisse). Wenn die vorliegenden Koordinaten nicht die erforderliche Genauigkeit aufweisen, werden die Grenzpunktkoordinaten anhand der Risse berechnet und die Plangrundlage gezeichnet. Dann wird örtlich ein Feldvergleich durchgeführt, d.h. die Koordinaten des Gebäudes werden exakt ermittelt und auch die Höhen und die vorhandene Topographie wie Schächte, Schieberkappen, Bordsteine, Stützmauern, Zäune... . Das Aufmaß wird in den vorbereiteten Plan eingetragen, Grenzabstände und Bestandsmaße ergänzt, Höhen gegebenfalls interpoliert. In der Regel werden die Grenzen örtlich nicht aufgesucht, was aber in deinem Fall, wegen der Zentimeterpassung vielleicht notwendig gewesen wäre. Das muss der Vermesser selber entscheiden, da jedes Grundstück ein Einzelfall ist. Das kann Dir aber letzten Endes egal sein, wie der Planverfasser zu den Maßen kommt und welche Genauigkeit sie haben. Durch die Eintragung in einen unterschriebenen Plan werden sie für das Bauvorhaben verbindlich. Ebenso gehören an die Gebäudeecken Bestandshöhen. Hier ist ebenfalls unbedeutend, wie sie zustande gekommen sind, durch tatsächliche Messung oder durch Interpolation - der Planverfasser haftet für deren Richtigkeit. Am Ende steht ein Plan, in dem die Grenzabstände und Höhen an den Gebäudeecken auf den Zentimeter genau eingetragen sind.
    Bevor der Architekt einen Strich zeichnet, hätte er diesen Plan von Dir fordern oder selbst in Auftrag geben müssen.
    Neben den fehlenden Grenzabständen und Höhen weist dein Plan, wie von Dir richtig bemerkt, noch weitere erhebliche Mängel auf:
    Genau das meine ich mit "nicht nachvollziehbar". Woher soll an dieser Stelle eine Abstandsfläche kommen? Oder sollen die Striche planrechts-oben eine Stützmauer sein? Wenn ja, wirft sie aber keine so große Abstandsfläche. Und die dort befindliche Geländehöhe wäre falsch. Und der Höhenunterschied zu den weiter planrechts liegenden Höhen (immerhin auch 1,38m auf kurzer Distanz) wird dadurch auch nicht erklärt. Im Bereich des Balkons liegt auf ca. 3m ein Höhenunterschied von 1,50m vor! Das kann kein natürlicher Geländeverlauf sein. Hier fehlt die plausible Darstellung einer Stützmauer oder einer Böschung. Da sich die Abstandsflächen auf das vorhandene Gelände beziehen, ist es unmöglich, dass die Wandhöhen H planoben und planunten exakt gleich sind. Alles in Allem lässt der Plan starke Zweifel an seiner Richtigkeit zu.
    Nein. Klingt nicht verrückt. Gut, dass Du nachgefragt hast, aber völlig legitim, dass er ablehnt. Ich würd's auch nicht machen. In NRW wäre dann nämlich für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben, z.B. ein Wintergarten, ein amtlicher Lageplan erforderlich, der i.A. mehr als das doppelte vom nicht amtlichen kostet. Die Auswirkungen wären heute einfach nicht überschaubar. Wenn Du mir jetzt Geld gäbest, würde ich es jetzt ausgeben und mich in ein paar Jahren ärgern, Mehrkosten wegen der Baulast tragen zu müssen.
    Walmdach mit 10°-15° Grad Dachneigung
     
  2. #22 simon84, 25.01.2019
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    Warum muss die Firstrichtung so verlaufen wie im Plan ?

    Könnte man nicht ein Satteldach machen drehen, dann hast du alle Abstandsflächen der Welt.
    Und auf den Traufseiten schöne Gauben rein, dann hast du auch Platz ohne Ende.

    Ich hatte das so interpretiert, dass der Dachraum auch genutzt werden soll, zum Spass baut man doch kein 30 Grad Dach oben drauf mit 40+ qm Dachspeicher !
     
  3. Dimeto

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    Leider nicht, da in Hamburg zwar großzügerweise nur 2,50m Mindestabstand gelten, die Dachhöhe - auch an den Traufseiten - aber immer mindestens zu einem Drittel hinzugerechnet werden muss und nicht wie in Bayern oder NRW unter 45° Dachneigung unberücksichtigt bleibt.

    Aber wenn's nicht passt, baut man eben ein großes Gartenhaus - oder zwei.
     
  4. #24 simon84, 25.01.2019
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    Das war ja wohl die vorherige Lösung mit dem Schuppen der jetzt abgerissen wird ;)

    Ah das ist echt ärgerlich.

    Wird in diesem Fall für die Abstandsfläche die tatsächliche Höhe des Geländes angezogen oder die natürliche ?
    Ansonsten könnte man ja ggf. noch an der Grenze aufschütten....

    Staffelgeschoss fände ich persönlich wohl fast noch am Besten, wenn der Dachraum sein muss.
    Aber da verlierst du ebenso die paar qm oben, hast eben dann keine Schräge ins OG rein, sondern einfach den Platz gar nicht ;)

    Mit der WDVS wäre ich wie gesagt sehr vorsichtig. Das kann dir vom Bauamt auch ganz schnell so ausgelegt werden, dass du ja im Anbau/OG sehr wohl auch INKL Dämmung die Abstandsflächen einhalten kannst da kein Mehraufwand und dann wird es mit der Argumentation, dass Dämmung bei Bestand auch in Abstandsflächen fallen darf ggf. wackelig.

    Dann hat man natürlich auch noch das Ansichtsproblem keine "gerade" Fassade zu haben.

    Also insgesamt wäre wohl niedriger bauen die beste Lösung.
     
  5. #25 Blackacid2303, 25.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.01.2019
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    An dieser Stelle existiert eine Mauer, die schon vom Vorbesitzer so hingesetzt wurde. Vielleicht als Sichtschutz zum Nachbar. Sie hat aber keinen stützenden Charakter. Die Terasse unterhalb des Balkons ist die besagten 1,5m höher als der Rest des Geländes. Das Erdreich wurde nämlich an der Stelle aufgeschüttet u.a. aus gestalterischen Gründen.
    Besagte Mauer von der wir sprechen,ist vielleicht 3,5m hoch. Die nötige Abständsfläche wäre in dem Fall bei 0,4*3,5m = 1,4m. Deshalb hast du Recht, dass diese Markierung der 38cm Unterschreitung an dieser Stelle keinen Sinn machen.

    Ich werde Montag versuchen mit der zuständigen Person beim Bauamt über diese Ungereimtheit zu sprechen.

    Ich werde den alternativen Entwurf, so wie es aussieht akzeptieren müssen. Aber mich macht die ganze Angelegenheit arg stutzig. Die Antworten in diesem Thread lassen ebenfalls den Schluss zu, dass eine gehörige Portion Skepsis hier auch berechtigt ist. Was ich vermeiden wollte, ist irgendwann festzustellen, dass entweder Architekt oder Bauamt einen groben Schnitzer in ihren Unterlagen hatten und das der Grund dafür gewesen ist, dass der initiale Entwurf nicht realisierbar gewesen ist. Da würde ich mir richtig in den Hintern beißen.

    U.U. wäre statt dem Dachgeschoss ja auch ein Staffelgeschoss möglich gewesen. Aber wie gesagt, der Bodengutachter war damals der Meinung, dass ein Staffelgeschoss eine im Vergleich zum Satteldach zu hohe Last gewesen wäre, die womöglich zum Einsacke des Erdreichs führen könnte. Außerdem sagte er, wäre die Windlast erhöht.

    Einige hier mögen denken, wieso der Typ an jeder Aussage der Experten zweifelt. Aber ich bin selbst Ingenieur, hab zwar vom Bauen und Co keine Ahnung, aber bin lieber vorsichtig mit "Experten", denn diese sind auch nur Menschen. Und letzlich sind das ja auch nur Empfehlungen vom Bodengutachter, mit einer gewissen Toleranz. Vielleicht ist etwas von statischer Sicht doch machbar, auch wenn ein Statiker oder Bodengutachter nein sagt. Viellecht auch nicht, ich weiß es nicht. So sehe ich das zumindest.
    Wenn ich noch drei andere Bodengutachter oder Statiker fragen würde, dann würde ich ganz bestimmt drei verschiedene Antworten erhalten.
     
  6. #26 simon84, 25.01.2019
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    Ich denke da wurde dann von einem vollen Staffelgeschoss und Flachdach ausgegangen (also statt dem Dachspitz oben praktisch noch ein Geschoss drauf).

    Was ich meine ist das neue OG einfach etwas einzurücken und die Dachkonstruktion beizubehalten. Das sollte ohne Probleme gehen.
     
  7. SIL

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    Der Simon :winken mach ich auch mal, ich setze mein Tragwerk einfach mal einen Meter weiter rein, irgendwo - irgendwie werden die Lasten schon abgetragen, ganz easy und fix, wer brauch schon tragende Wände oder aussteifende Scheiben, kein Mensch;)
     
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  8. #28 simon84, 25.01.2019
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    Es ging doch um die Bodenpressung, die angeblich ein Staffelgeschoss nicht zulassen würde.
    Wie verändert sich die Bodenpressung, wenn eine Außenwand z.B. 50cm eingerückt wird?

    Ausserdem ist es doch ein Holzrahmenbau.
    Welche Herausforderung siehst du an die tragenden Balken der Deckenkonstruktion, falls nun die Außenwand des OG 50cm weiter innen und nicht direkt über der Außenwand steht?

    Natürlich muss man das noch mal rechnen, aber es ist doch für einen Statiker kein Hexenwerk dementsprechend umzuplanen ?
     
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