Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz?

Diskutiere Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir bauen mit einem Generalübernehmer ein Haus. Wir wollten zwei Stufen (a 15 cm) vor dem Haus haben. Das wurde auch so geplant. Allerdings hat...

  1. #1 dzabler, 02.02.2019
    dzabler

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    Wir bauen mit einem Generalübernehmer ein Haus. Wir wollten zwei Stufen (a 15 cm) vor dem Haus haben. Das wurde auch so geplant. Allerdings hat sich der Architekt vom Generalunternehmer nicht die aktuellen Höhen von der Straße bei der Stadt abgeholt und hat mit Alten von 2013 geplant. Daraus folgte eine Planungsfehler von 9 cm. Hinzu ist noch etwas unbestimmtes bei der Ausführung schief gegangen. Entweder wurde die Baugrube nicht tief genug ausgehoben oder die Höhe wurde falsch bestimmt. Das sind doch zusätzliche 16 cm.
    Das Haus hat die geplante Höhe, schaut aber nun 25 cm zu weit aus dem Boden heraus. Geplant waren 30 cm, jetzt sind es 55 cm und das auf 4 m bis zur Straße. Da der Generalübernehmer auch die Höhe der Garage mit festgelegt hat und diese leider auf der höheren Seite des Grundstücks steht, haben wir jetzt auch noch ein Problem mit der Garagenhöhe.

    - Die Traufhöhe des Hauses wird nun um ca. 18 cm gegenüber dem B-Plan überschritten.
    - Die Lichtkästen schauen viel zu weit raus. Wir müssen massiv auffüllen und haben deutliche Steigung.
    - Wir werden 4 anstatt 2 Stufen vor dem Haus haben.
    - Weil die Garage nicht in gleiche Höhe gebaut werden wie das Haus,werden wir zum Garten hin Stufen bekommen.
    Sehr gut für den Rasenmäher :-(

    Nun meine Fragen:
    - So weit mir bekannt, verjährt die Überschreitung der Traufhöhe nicht. So kann es z.B. sein, dass wir in 5 Jahren diesbezüglich belangt werden können, jedoch der Generalunternehmer nicht mehr existiert. Aus diesem Grund möchten wir auf jeden Fall eine rechtliche Klärung mit dem Bauamt. Ist das zu empfehlen?
    - Wir haben mit dem Gala-Bauer gesprochen und er erzählte uns, dass das erheblich teurer werden wird. Es müsste sehr viel aufgefüllt werden. Wer trägt die Mehrkosten? Wie sollen wir weiter vorgehen?
    - Letztendlich wollten wir das so nie haben. Gibt es da auch rechtliche Ansprüche?
    - Sollte man einen Sachverständigen hier mit einschalten um Formal den Stand festzuhalten? Derzeit wollen wir uns in den nächsten Tagen auf der Baustelle mit dem Generalübernehmer / Architekt treffen und das bereden. Ich glaube aber nicht, dass dort eine zufriedenstellende Lösung vor uns herauskommt.

    Danke schon einmal im voraus für die Hilfe.

    MfG
    Dirk
     
  2. #2 Fabian Weber, 02.02.2019
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    Mit dem Bauamt reden musst Du auf jeden Fall. Dann musst Du prüfen, ob die Vermesserleistung auch Teil des Vertrags mit dem Bauunternehmer ist, oft ist dies nämlich Bauherrenaufgabe und dann wärst Du für das Maleur verantwortlich.

    Ich habe das ungute Gefühl, dass Du hier ein mächtiges Problem hast.
     
  3. SIL

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    Sache des Planers nicht des GU in Ihrem Fall also der Architekt
    Wird meist toleriert, 0.04 werden meist von keinem Bauamt als Nachbesserung gesehen, ( insofern die FH nicht schon abweichend genehmigt wurde) geht vermutlich mit einer Ordnungswidrigkeit ab, der Architekt soll Tektur oder Punktieren je nachdem was bei Ihnen möglich ist... das sollte also nicht das Problem darstellen
    Die MK trägt der Architekt insofern er die LPH komplett hat bzw sein Erfüllungsgehilfe der GU, dieser Mangel ist wesentlich abweichend zu Ihrer Bestellung und verletzt deutlich die zugesicherten Eigenschaften, ergo zeigen Sie den Mangel erstmal pro forma an und lassen diesen durch SV oder Gutachter erst einmal festhalten.
    Selbstverständlich haben Sie Regress Anspruch, da hier in Ihrem Falle eine einvernehmliche Lösung sicher nicht ohne anwaltlichen Beistand möglich sein wird, müssen Sie diesen auch mit beauftragen.
    Zum Vermesser selbst wenn diese Beauftragung durch Sie erfolgt, haften Sie nicht für seine eventuelle Mangelhafte Leistung, sie haben 'Laien Passus', es stellt sich allerdings die Frage warum diese Höhenabweichung erst jetzt festgestellt wurde....
    Entscheidend ist ihr Vertrag bzw die Vergabe und die Überwachung der Leistungen, diejenigen haften dann auch dafür ..
     
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  4. #4 Fabian Weber, 02.02.2019
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    @SIL ich verstehe es so, dass der Architekt beim GU angestellt ist.

    Die Frage ist hier, wer für die Vermesserleistungen zuständig ist. Oft ist das Bauherrenaufgabe.
     
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    Ist doch egal Fabian, dann muss halt dem Vermesser seine Haftpflicht zahlen- wenn er es verissen hat - gleichwohl haben doch m. W. immer noch alle Folgegewerke die vor ausgehenden zu sichten- überprüfen, der Vermesser hat sich auch davon zu überzeugen das seine Bezugspunkte aktuell sind oder dem aktuellen Plansatz entsprechen und selbst bei fehlerhaften Angaben von Seitens Architekt - ist der Vermesser da nicht raus, egal wer den bezahlt - der Tiefbauer mit dem Planum genauso, die können doch nicht alle da 'pennen' so wird das nix - vllt hat der TE auch die Protokolle vom Vermesser, die stehen ihm eh zu egal wer bezahlt oder beauftragt hat. Dann muss Architekt und GU und Vermesser die Kosten plus Regress tragen...
     
  6. #6 Lexmaul, 02.02.2019
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    Das schreckliche an sowas ist ja: Geld kann diesen Schaden nie bezahlen, man muss damit leben und das würde mich am meisten wurmen.
     
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    Es spricht das Lexmäulchen :winken Logo aber Abriss ist ja keine Option, bei dem fortgeschrittenen Bautenstand, vllt gehen auch noch Verschneidung oder Geländeverzug je nach Nähe oder Abstand zur Straße......
     
  8. #8 Fabian Weber, 02.02.2019
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    Klar Recht hast Du, nur wenns der Vermesser verpennt hat und nicht der GU, dann ist der halt jetzt derjenige welcher...
     
  9. #9 Gast85808, 02.02.2019
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    Nee SIL, da bin ich bei Fabian. Der Bauherr ist Laie und bedient sich dazu eines Experten. Hier: Vermesser. Der gibt die Höhen vor. Punkt. Damit hat der Bauherr die Höhen vorgegeben. Und wenn das sogar NN-Höhen sind, sind die ohne Vermesser auch nicht zu kontrollieren. Ein Vermesser kontrolliert den Vermesser: völlig weltfremd.
     
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    Dann mag das so sein Ihr Beiden:bounce: dazu sage ich nur auch in unseren Notarverträgen steht - Vermesser Kosten liegen beim Erwerber sowohl Erst und auch Endeinmessung - befreit mich oder die Firma oder den Vermesser das aus einer Haftung ... Wohl kaum - im vorliegenden liegt der Sachstand ja noch etwas anders wie dargelegt, aber ich bemerke nur kurz spätestens nach BP wird ja nochmal kontrolliert oder wie legt ihr den Meterriss fest ... ist das Sache des Bauherrn... ? Eher nicht, von einer festen Säule gehe ich bei EFH nicht aus, und niemand schrieb der Vermesser kontrolliert den Vermesser - das ist bei EFH absolut daneben...
     
  11. SIL

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    Schreibst ja selber Bauherr-Laie. Wenn du jemand mit dem Erbringen einer fachlichen Leistung beauftragst, gehst du ja davon aus, daß diese auch qualifiziert erbracht wird?? Oder nicht ....
     
  12. #12 Fabian Weber, 02.02.2019
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    @SIL ich glaube Du meinst das gleiche, nur ist es nicht unüblich, dass der Vermesser vom Bauherrn gestellt wird, ergo bauseits für den GU.

    Darum ging es mir, dass der GU dann raus aus der Nummer ist.

    Der Vermesser kommt dann nochmal und misst die Bodenplatte ein, was er auch bestimmt gemacht hat. Nur hat er den Fehler nicht erkannt, weil er von falschen Annahmen ausgegangen ist.

    Meterriss im EFH? Schön wäre es.
     
  13. #13 Lexmaul, 02.02.2019
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    Also hier ist nen Meterriss usus - ob noch Architektenhaus oder GU - noch keinen ohne gesehen.
     
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  14. #14 Gast85808, 02.02.2019
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    Gast85808 Gast

    SIL, Du wuselst hier aber alles durcheinander und stiftest Verwirrung. Nen Meterriss bei der Höhenfestlegung, das geht nicht, weil da ist noch nix da für den Meterriss, das ist auch keine Vermesserleistung. Wenns ein GU ist und die Vermesserleistungen sind dem BH aufgedrückt vertraglich, dann haftet der BH für die ordnungsgemäße Angabe. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, hat er sich Experten zu bedienen, in diesem Fall dem Vermesser. Dann wird der Höhenpunkt übergeben. Wenn der falsch ist, hat der BH die A-karte. Wie er das im Innenverhältnis mit dem Vermesser regelt ist dann sein Problem. Aber die Frage ist wirklich, warum fällt das nicht früher auf? Das sehe ich doch spätestens bei der Decke, daß da irgendwas nicht stimmen kann. Jetzt im Nachhinein was zu bemängeln hat immer ein "Gschmäckle"...
     
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  15. #15 SIL, 02.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 02.02.2019
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    Von mir aus wenn Skogen und Fabian das so meinen - nochmal kurz bei wem wurde das Bauwerk bestellt... wer ist der Errichter...wer lieferte die Angaben zum Bezug? Lt. TE - der BH wa :mauer
     
  16. #16 Fabian Weber, 02.02.2019
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    Genau das ist die spannende Frage, die bisher nicht beantwortet ist.
     
  17. #17 jodler2014, 02.02.2019
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    Ganz kurz meine Meinung :
    Der Vermesser hat wohl richtig gemessen.
    Das Equipment was die verwenden misst schon sehr genau.
    Die Daten werden ausgelesen und dann weiterverarbeitet .

    Die Fehlerquelle liegt beim Planer .
     
  18. #18 simon84, 02.02.2019
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    Prinzipiell ist das richtig, aber was hat er als Referenzpunkt genommen und wie hat er das eingemessen?

    Kenne das auch so, dass 3 verschiedene Vermesser dann am Ende 9 verschiedene Maße haben....

    Also eine Garantie ist das nicht.
     
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  19. SIL

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    Genauso ist das Simon am schlimmsten sind die Fabians, gebe denen mal eine Totalstation :mega_lol:
     
  20. #20 jodler2014, 02.02.2019
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    Ein Kanaldeckel dient zum Beispiel als Referenzpunkt.
    Die sind i. d. R. eingemessen .
     
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