Architekt schätzt Baukosten überdimensional hoch ein

Diskutiere Architekt schätzt Baukosten überdimensional hoch ein im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ein guter Anwalt arbeitet doch nicht nach RVG. Das ist doch was für Berufsanfänger. Der rechnet nach Stundenlohn im 10-Minutentakt ab, wesentlich...

  1. #41 simon84, 08.02.2019
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    Ein guter Anwalt arbeitet doch nicht nach RVG. Das ist doch was für Berufsanfänger.
    Der rechnet nach Stundenlohn im 10-Minutentakt ab, wesentlich höher als RVG ;)
     
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  2. #42 Lexmaul, 08.02.2019
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    Für bestimmte Sachen darf er das nicht ;)

    Das ist beim Archi nicht anders - er kann auch außerhalb der HOAI was vereinbaren.
     
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    Natürlich darf er dass, wo steht das ein Anwalt oder eine Sozietät nur nach GV/GVR abrechnen darf - excludiert natürlich diese Beauftragung von Gemeinden, FFE, FFZ das liegt aber dann am AG privat beauftragt gibt es kein Verfahren wo zwingend nach GB abgerechnet wird, solch Sachen wie Anwalt via Rechtsschutz ausgenommen...zumal bei Streitwert um 1,5 Mio die VG gerade mal bei 16 k rum liegt, da kannst dir ausrechnen was als Anwalt da kommt vor instanzlich wohlgemerkt...
     
  4. #44 Lexmaul, 09.02.2019
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    @SIL: Richtig lesen: Ich sagte, er darf es für bestimmte Sachen nicht - mehr kann man immer vereinbaren, aber es gibt halt vorgeschriebene Sätze, die er mindestens nehmen muss.

    Und er muss es vorher auch genau sagen - vereinbart er nix, muss er die vorgeschriebenen Sätze nehmen. Und wenn es kein Staranwalt in einer großen Kanzlei ist, bekommt er in den allermeisten Fällen das, was die Gebührentabelle sagt.

    Notar nicht anders, da wird niemand mehr nehmen als in den Tabellen für die Standardgeschäftem
     
  5. #45 Leser112, 09.02.2019
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    Ob das pauschal grundsätzlich so zutrifft, glaube ich eher nicht. Zudem gehört zu jedem "Schrott" auch ein AG.;) Jeder AG kann in einem Leistungsverzeichnis festlegen, was er wünscht. Daran wird dann auch die Vergütung des Anbieters/Angebot festgemacht bzw. ist vergleichbar.
    Ich habe inhaltlich gegen die HOAI als Leistungsbeschreibung überhaupt nichts, wohl aber gegen deren zwanghafte Anwendung. Zudem ist die HOAI keinesfalls ein Qualitätssiegel. Wenn freiplanende Architekten im EFH/ZFH Bereich inzwischen nur noch ~ 10% Marktanteil gegenüber GU/GÜ/BT besitzen, machen sie vermutlich etwas falsch. GU/GÜ/BT bieten zum Festpreis an, warum können das Archi´s nicht ebenso? Festpreis ist für Bauherren das wesentliche Argument für den Hype, den GU/GÜ/BT inzwischen erreicht haben. Die tatsächliche Qualität lässt sich anhand der jeweiligen BLB definieren. Ahnungslose Bauherren geraten dabei sicherlich in die Fänge skrupelloser Abzocker. Wer ist hierfür verantwortlich, wenn nicht die AG?
    Die können sich doch eines verkaufsunabhängigen Experten bedienen, der z.B. eine BLB nach div. Fallstricken abklopft.;)
    Ich mache ebenfalls nur Festpreisangebote. In ca. 98% der Fälle sind die zutreffend (Berufserfahrung). Ist mein tatsächlicher Aufwand höher als erwartet, habe ich mit Zitronen gehandelt und muß den Mehraufwand selbst tragen => unternehmerisches Risiko.
    Augen auf bei der Berufswahl!;) Warum bist Du nicht Grafikdesigner oder Werbefilmer geworden?
    Welches Haftungsrisiko übernimmst Du z.B. für eine energieeffiziente, wirtschaftliche Heizungsanlagen? Das würde mich mal deutlich interessieren!
    Angestellte Assistenzärzte oder Notfallärzte in Kliniken tragen ein weitaus höheres Risiko, haben aber sicherlich weniger Einkommen, als ein etablierter Architekt.
    Ich mache bewusst einen Unterschied zwischen Einkommen und Verdienst. Mache bekommen ein Salär, verdienen es aber tatsächlich nicht. Andere verdienen sich ihr Einkommen mit Leistungen nur mühsam, bekommen jedoch deutlich zu wenig.
     
  6. #46 Fabian Weber, 09.02.2019
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    HOAI ist doch Festpreis.

    Beim GU/GÜ sind die Kosten doch viel intransparenter. Schonmal versucht einen Nachtrag bei GU/GÜ zu verhandeln?

    Architektenhaus ist nicht teurer. Das einzige was für den Bauherren scheinbar einfacher ist, ist das Versprechen sich um nichts kümmern zu müssen.

    Böse Überraschungen nach dem Motto...das habe ich mir aber anders vorgestellt... sind dann häufig an der Tagesordnung. Antwort GU ist dann gerne...was wollen Sie, steht doch im Vertrag...

    Da kommt dann gerne mal eine Abkofferung im Wohnzimmer ins Eck, die im schönen 100tel Plan nicht drin war.

    Übrigens nennt sich das gesamtschuldnerische Haftung, wenn der Architekt für den Murks den der TGAler plant mithaften muss. Bei öffentlichen Bauvorhaben sogar, obwohl man sich die Fachplaner nicht aussuchen kann oder dem Bauherrn sogar von bestimmten Planungsbüros abgeraten hat. Oder warum denkst Du wird beim BER immer auf die Architekten geschimpft obwohl es ein reiner Planungsfehler der TGA ist.

    Die meisten Bauherren, die ich kenne, würden das zweite Haus immer mit Architekt bauen.
     
  7. #47 Lexmaul, 09.02.2019
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    Immer mit Archi, alles andere ist Augenwischerei - allerdings muss man dann auch mehr Kopf einsetzen.

    Und man hat Kostenrisiken...
     
  8. #48 Fabian Weber, 09.02.2019
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    Würde ich eher als Gestaltungsmöglichkeiten bezeichnen.
     
  9. #49 Lexmaul, 09.02.2019
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    Die Schätzungen der Baukosten stehen und fallen mit der Marktahnung des Archi.

    Meiner war eher der schlechte Schätzer - kenne ich auch aus dem Umfeld so.

    Meine Bank wollte von dem Archi schriftlich, dass das Haus zum Festpreis gebaut wird :D
     
  10. SIL

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    Ach Lexmäulchen, ich glaube das hält sich die Waage- wieviele Architekten und Planer produzieren täglich Murks, oft sogar im Wissen das dies so nicht ausführbar ist- gleichwohl stoßen dort mehr oder weniger alle an ihre Grenzen, dazu gibt es ja nun wahrlich genug Beiträge- welcher Architekt plant denn alles komplett, das ist heute nicht mehr möglich. Es gibt natürlich Ausnahmen wie Leser und Fabian die sämtliche Belange und Bereiche abdecken.. ;)
     
  11. Mijo

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  12. #52 Leser112, 11.02.2019
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    Das wäre mir neu. Hier ist doch eher eine Kostenschätzung Grundlage, welche meist mehr oder weniger deutlich überschritten wird.
    Nachträge sind doch eigentlich nur dann erforderlich, wenn in einer BLB Defizite enthalten sind. Ansonsten müßte da doch eigentlich Alles drin stehen.
    Was ist daran verkehrt? Nicht völlig zufällig fragen Richter bei rechtlichen Auseinandersetzungen primär: "Was haben die Parteien hierzu vertraglich vereinbart";)
    Ist mir bisher noch nie begegnet. Entsprechende Urteile sind mir ebenso wenig bekannt.;)
    Zudem existiert eine facherechte Anlagendimensionierung i.d.R. meist nicht, obwohl ein Archi scheinbar die überwachende Oberhoheit besitzen müsste.;) Die tatsächliche, anlagentechnische Energieeffizienz (Anlagenaufwandszahl) mit deren negativen Folgen bei Nichtbeachtung, ist den meisten Architekten völlig egal.
    Was sich u.a. auch in div. Foren durch deren Meinungsbilder feststellen lässt. Selbst die EnEV scheint für die meisten Architekten höchst diffus und undurchsichtig. Vermutlich wird deshalb der Statiker, der eigentlich völlig andere Interessenlagen hat, mit den Nachweisen beauftragt.;)
    Was haben öffentliche Bauvorhaben (BER) bzw. Großprojekte mit dem privaten EFH, ZFH, MFH, => Inhalt dieses Forums, zu tun? - Absolut Nichts!!!
    Typische Verhaltensmuster von Architekten sind hier:
    Es wird mitunter zwar auf die Notwendigkeit einer fachgerechten Anlagendimensionierung der Heizungsanlage hingewiesen (Fachplanung), gleichzeitig wird mit extremen Kosten nach HOAI geschockt und nachfolgend der befreundete Heizungsbauer ins Spiel gebracht.:bounce::bounce::bounce:
    Hier haben Bauherren theoretisch die beste Möglichkeit, selbst Einfluß auf die tatsächliche Energieeffizienz (Verbrauchskosten, CO2 Emissionen) der Heizungsanlage zu nehmen.
     
  13. #53 Fabian Weber, 11.02.2019
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    Wie nun schon mehrfach erwähnt ist die HOAI eine Honorarordnung.

    Bei einem EFH ist das Honorar ca. 10% der Baukosten. Macht also bei 400.000€ Baukosten 40.000€ Honorar, wenn man alle Leistungsphasen beauftragt.

    Wenn man nur den Entwurf inkl. Bauantrag und vielleicht noch ein paar Details beauftragten und dann mit einer Baufirma den Rest macht, dann sind das zwischen 15.000€ - 20.000€ Honorar.

    Was daran schockiert, verstehe ich nicht.

    Nehmen wir wieder einen Stundenlohn von 100€ an, dann dürfte der Architekt nur 150h also etwas mehr als 3-Wochen Vollzeit mit dem Projekt beschäftigt sein.

    Zum Glück für den Bauherren gibt es die HOAI, bei der eben nicht nach Stunden abgerechnet wird. Und darum interessieren sich bei der derzeitigen Marktlage viele Architekten auch nicht mehr für die Planung von Einfamilienhäusern, weil das einfach nicht wirtschaftlich ist.

    Fazit, die Honorare müssten eigentlich viel höher liegen.
     
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  14. #54 Leser112, 11.02.2019
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    Eben- eine vordefinierte Ordnung, die mit tatsächlichem Verhältnis Aufwand/Nutzen relativ wenig zu tun hat.
    Woher kennst Du die tatsächlichen Baukosten, welche Deiner individuellen Schätzung unterliegen?
    Da kann man Bauherren durchaus verstehen, die damit in die Arme von GU/GÜ/BT getrieben werden.;)
    Warum ist dieses Geschäftsfeld für GU/GÜ/BT dennoch wirtschaftlich:confused:
     
  15. #55 Fabian Weber, 11.02.2019
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    Weil die nur Schrott bauen!
     
  16. #56 jodler2014, 21.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2019
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    Das ist ja wohl üble Nachrede !

    Nennen wir es mal kosteneffizient.
    Gibt es !
    Da ist im Idealfall jede Schraube und der Verschnitt vom Elektriker oder vom xy -Handwerker einkalkuliert .
    Ok, wenn die Gewerke aus einem fernen Land kommen fehlt auch schon mal eine Schraube oder die Leitung ist zu kurz..zu lang ..zu dünn
     
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  17. #57 Leser112, 22.02.2019
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    Korrekt, denn es gibt durchaus GU/GÜ, die ordentlich arbeiten. Allerdings sind diese in der Minderzahl und eher als Ausnahmen zu betrachten.
    Besonders unangenehm fallen häufig überregionale Anbieter sowie Franchisenehmer auf.
    Ich kritisiere bei diesen primär den anlagentechnischen Bereich (Heizung, WW-Bereitung, Lüftung, Kühlung). Ganz besonders, wenn WP als Wärmeerzeuger verwendet werden.
    Meist wird eine Mischkalkulation auf Grundlage der jeweiligen Standard-BLB und angebotenen Haustypen verwendet.
     
  18. #58 Gast85808, 22.02.2019
    Gast85808

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    Na ja, genauso könnte man sagen, Architekten planen nur Schrott. Ich hab hier eine Sammlung der schönsten Architekten-Blödsinnsplanungen, sei es das Waschbecken Bad direkt vor einem Fenster mit 85 cm Brüstungshöhe, da bekommt das Wort Brüstungshöhe eine völlig neue Bedeutung, oder einen Schornstein, der leider im OG direkt vor nem Fenster läuft, oder oder oder. Überall gibt es solche und solche. Nur auf GU/GÜ/BT zu hetzen, ist halt moderner.
     
  19. arch

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    Etwas drastisch formuliert. Ich vermute, Fabian Weber wollte damit andeuten, dass wenn der Preis eines Hauses nicht variabel ist (Fixpreis), die Qualität der Materialen und Ausführung variabel wird. Wenn der Gu keinen eigenen Bodenleger hat, sondern einen Subunternehmer beauftragt, einen Boden zu legen, kostet ihn das praktisch gleichviel, wie wenn der Privatbauherr den subunternehmer direkt beauftragen würde. Natürlich bekommt er als Großkunde vielleicht Nachlässe, aber kalkuliert Risiken, einen Gewinn und organisatorischer Aufwand, den der GU mit dem Bodenleger hat (Rechnung prüfen, Besprechungen, insolvenzrisiko etc) bei sich mit ein. Der Grund, warum der Preis hier nicht wie bei Architekten variiert, ist, dass ganz zu Beginn im Vertrag ist, welche Bodenbeläge für den Preis in Frage kommen, und der Bauherr hat sich daran zu halten. Beim bauen mit dem Architekten wird aus dem Laminatboden für 29 €/m² Materialkosten schonmal ein 80 €/m² Parkettboden. Und hier entsteht die Kostenunsicherheit, die meinen Kollegen zurecht vorgeworfen wird. Viele Besprechungen mit Privatbauherren laufen so ab, das zwar der Mehrpreis eines einzenen Produktes noch besprochen wird, aber wie sich die Summe dieser kleinen Sonderwünsche auf die Gesamtkosten auswirkt, wird bei kleinen bauvorhaben zu selten durch einen kontinuiertliche Kostenverfolgung sichergestellt. So kommt es , dass das Haus statt 400.000€, wie zu beginn des Rohbaus gedacht, 450.000 € kostet, weil der Architekt seiner Aufklärungspflicht nicht richtig nachgekommen ist. Ich will damit nicht sagen, dass Architekten sich generell verschätzen, aber ein Fixpreis ist nur möglich, wenn die Qualität ganz zu Beginn feststeht. Der BT oder Fertighaushersteller kann dies garantieren, weil er alle qualitäten zum Kaufvertrag bereits festsetzt. Der Architekt weiß zur ersten Schätzung noch nicht, welche Qualität der Bauherr sich wünscht und muss sich auf durchschnittswerte verlassen. Umsowichtiger ist es, dem Bauherrn vor Augen zu führen, wenn er alle Fenster in Holz Alu, dreifachverglast möchte, statt zweifachverglaste Kunsstoffenster, wie er zu beginn noch signalisiert hat, dass es sich um eine Preismehrung eines Stattlichen Neuwagens handeln kann. Ich will auch nicht sagen, das der Bauherr mit seinen Sondernwünschen immer der Preistreiber ist. Es gibt auch schwarze Schafe unter den Architekten, die den Interessenkonflikt niedrige Baukosten <-> eigenes Honorar für sich ausnutzen. Wer verbringt schon gern Stunden damit, sich die günstigste Lösung für ein Problem auszudenken, um auch noch weniger Honorar zu bekommen? Ein Widerspruch, der nur mit besonderen Regelungen entgegen gewirkt werden kann. Die Möglichkeit hierzu ist in der HAOI durch sogenannte Erfolgshonorare gegeben. Man könnte vereinbaren, für jede 1000 €, die dem Bauherr von der Anfangs ermittelten Summe gespart werden, bekommt der Architekt 200€ mehr Honorar. Plötzlich lohnt es sich, sich 2h hinzusetzen, um an einer Stelle eine Lösung zu finden, die 1000 € spart.

    Es gilt immernoch der Grundsatz, dass man von den drei Dingen Qualität, Geschwindigkeit und Kosten, immer nur zwei bekommen kann, auf das Dritte muss man verzichten. Gut und schnell ist nie billig. Billig und schnell ist nie gut. Gut und günstig ist nie schnell.

    Abschließend sei zu sagen, dass das Bild in der Gesellschaft vom Architekten, der die Kosten und Termine nicht einhält, von uns Architekten selbst verschuldet ist, und ich kann allen Kollegen, die mit dem Thema nicht vertraut sind, nur empfehlen, sich hier dringend fortzubilden und unseren Ruf zu verbessern, so dass wir die Argumentationsgefechte auf unsere Vorteile, und nicht auf unsere Nachteile konzentrieren können.

    Sollte die HAOI von der EU dieses Jahr für EU-rechtswidrig erklärt werden, wie es den Anschein hat, bleibt sowieso zu erwarten, wie die Vergütung der Architekten in Zukunft berechnet wird. Mehr denn je wird eine Leistung erwartet werden, die den Preis rechtfertig.
     
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  20. #60 Lexmaul, 22.02.2019
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