Ich war heute bei meinen Architekt , der hat mir für eine Bauvoranfrage, pläne erstellt die ich abgeben soll , Der Architekt hat die Skizzen nach der vorgabe des Bebauungsplan und der Baunnvo 1990 Hessen erstellt , wo auch Stellplätze und Nebenanlagen dazu gerechnet werden , ich habe ihm gleich gesagt das es nicht sein kann , das ich nur so wenig Stellplätze habe , und Ihm erklärt das die Baunnvo von 1990 falsch ist und er die von 1977 anwenden muss , won die Nebenanlagen und Stellplätze nicht in der GRZ angerechnet werden , Liege ich jetzt falsch oder sollte ich mir einen anderen Architekt suchen?
Die BauNVO 1990 trat im 23. Januar 1990 in Kraft. Der gezeigte B-Plan ist von 27. Juni 1990. Muss sich jetzt der Architekt einen anderen Bauherrn suchen?
Das war auch sein Argument , das Gebiet ist zu 90 Prozent erschlossen , selbst das Haus von meinen Eltern was im Gebiet liegt , würde beim bau nach der Baunnvo 1977 gebaut , kann mich gut daran errinern , da wir Probleme mit dem Ausbau des Dach hatten , weil in der Baunnvo 1977 steht das auch Aufenthalträume in nicht Volgeschosse ( DG ) zur GFZ dazu gerechnet werden , Auch haben alle Gebäude in der Umgebung , einen Charakterzug nach 1977 , große balkone , Garagen Viel Stellplätze , das was alles mit 1990 nicht gehen würde . Er , meint das der B-plan offen gelegt worden ist , ich hab kein blasen schimmer was das heisst ?
Ja. Ja. Es gilt das Datum vom Beginn der Offenlage. Manche Experten gehen auch vom Datum des Satzungsbeschlusses aus. Ich meine mich erinnern zu können, dass auch die Gerichte unterschiedlich geurteilt haben. Ist hier aber ohne Belang, da beides vor Inkrafttreten der 1990er Fassung passierte. Bei der Zeichenerklärung ist die Fassung sogar ausdrücklich genannt: 19. Dezember 1986. Die Änderung zur 1977er Fassung ist so unbedeutend, dass dieser Fassung niemand Beachtung schenkt.
@Dimeto: Danke! "Datum der Offenlage" - richtig, steht ja irgendwie in §25ff. (Wobei die Formulierung des §25b sowas von schlecht ist ... konnte man nicht verständlich schreiben was gemeint war?) @Taka88: BauNVO 1990 §25 dem Architekten zeigen. Soll er beim Bauamt klären. Würde gerne das Ergebnis erfahren.