HOAI weiterhin strittig

Diskutiere HOAI weiterhin strittig im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; .......... "Nirgendwo wird nachgewiesen, dass ein System ohne Mindestpreise zu einem Marktversagen führen würde, bei dem Dienstleistungen guter...

  1. #1 Leser112, 06.03.2019
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    ..........
    "Nirgendwo wird nachgewiesen, dass ein System ohne Mindestpreise zu einem Marktversagen führen würde, bei dem Dienstleistungen guter Qualität den Markt verlassen und durch solche niedrigerer Qualität ersetzt würden. Nirgendwo wird nachgewiesen, dass gute Qualität nicht durch das übliche System von Angebot und Nachfrage gewährleistet werden kann.“.......

    Mindest- und Höchstsätze der HOAI angezählt - TGA Fachplaner
     
  2. arch

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    Also die Fachzeitschriften für uns Architekten sind voll davon, schon seit mindestens einem Jahr. Es scheint wahrscheinlich, dass die HAOI ihre Verbindlichkeit verliert. Dies gilt vermutlich nur für die Mindest und Höchstsätze, das Leistungsbild als solches bleibt vermutlich bestehen. Die HAOI regelt dann immer noch, Was der Architekt zu leisten Hat, wenn man in nach HAOI beauftragt und kann immernoch Vertragsbestanteil sein, wenn beide Parteien das wünschen. Auf der Onlineplattform Competitionline im Artikel "EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare" heißt es hierzu:

    "Die spannende Frage ist, was bei einem etwaigen negativen Urteil dann auf nationaler Ebene mit der HOAI gemacht wird."
    Volker Schnepel, Justiziar der Bundesarchitektenkammer


    Vorstellbar ist etwa, dass nur die Verbindlichkeit der Mindestsätze eingeklammert wird, ohne die Honorarspanne als solche abzuschaffen. Zwar „gibt es zwischen verbindlich und unverbindlich nicht viel“, wie BAK-Justiziar Schnepel einräumt. Aber es mache doch „einen gewaltigen Unterschied, ob man die HOAI komplett abschafft oder die Leistungsbilder und die Honorarvorgaben behält, aber dazuschreibt, dass diese nur gelten, wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben“.
     
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  3. #3 jodler2014, 07.03.2019
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    :irre
    Was soll er auch darauf antworten ?
    So schlau waren wir schon vor 20 Jahren :p
     
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  4. #4 Leser112, 08.03.2019
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    Korrekt. Leider hat sich diese Erkenntnis bisher nicht durchgesetzt.:(
    Die HOAI in der gegenwärtigen Form ist längst nicht mehr zeitgemäß und gehört ins Antiquariat, insbesondere die Honorarvorgaben!
    Die Leistungsbilder kann man ja bei einer Novellierung beibehalten, die Honorarvorgaben jedoch nicht.
    Einerseits wird in der Gesellschaft auf freie, soziale Marktwirtschaft abgestellt, andererseits findet man solche verkrusteten Bürokratiesaurier (Pfründesicherung). Die Gebührenordnung von RA ist da ähnlich.
    Leistung ist gemäß Aufwand zu bezahlen, danach sollte sich auch die Vergütung richten. Den Aufwand für den jeweiligen Leistungsfall definiert der selbständige Unternehmer, hier der Architekt. Ist der zu teuer, bekommt er den Auftrag nicht!
    So funktioniert Marktwirtschaft und nicht nach vordefinierten Honoraren, Gebührenordnungen etc..:28:
     
Thema: HOAI weiterhin strittig
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