Mängel bei Parkettverlegung

Diskutiere Mängel bei Parkettverlegung im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe große Probleme bei Mängeln und Schäden nach einer Verlegung eines Massivholzbodens durch einen Handwerker (angeblich Schreiner,...

  1. SBN

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    Hallo,

    ich habe große Probleme bei Mängeln und Schäden nach einer Verlegung eines Massivholzbodens durch einen Handwerker (angeblich Schreiner, inzwischen habe ich Zweifel). Es wurde Massivholzdiele Eiche auf 50qm verklebt verlegt.

    Kurz zusammengefasst:

    - verlegter Boden ist uneben, obwohl der Bodenleger vorher auf sehr gut erhaltenen Estrich Bodenausgleichsmasse gegossen hat
    - durch den unebenen Boden stehen die Massivholzfußleisten teils über 1 cm von der Wand ab und haben überwiegend keinen Bodenkontakt
    - die Leisten sind miserabel montiert, teffen nirgendwo bündig aufeinander, Ecken stehen vor, Übergänge sind schief
    - der Boden wurde nicht weit genug an die Küchenzeile heran gelegt, so dass nach dem Einsetzen der Küchenzeilenblende Lücken zwischen Boden und Blende sind
    - der Boden wurde nicht vollständig an die Treppenstufe verlegt wie besprochen, manche Leisten dort sind zu kurz
    - Korkübergangsleiste zwischen zwei Räumen völlig unprofessionell angebracht - füllt die Ritze nicht und ist zerrissen und verschnitten
    - 3 Türblätter sind beim Kürzen unten ausgefranst und gesplittert und haben massive Lackschäden über die gesamte Breite im unteren Drittel vom Ziehen durch die Säge
    - eine Türzarge wurde auf einer Seite 2 cm zu viel gekürzt
    - Handwerker hat nachträglich eine bereits verlegte Diele mittig im Verbund beschädigt: großer Riss und 3 Löcher in der benachbarten Diele

    Meine Rechte zur Nachbesserung zwecks Mängelbeseitigung kenne ich. Aber zum einen wird der Handwerker dem nicht nachkommen, zum anderen fehlt im die fachliche Kompetenz zum Nachbessern. Er sagte, er wisse nicht, wie er die Löcher vor der Küchenzeile reparieren könnte und wie er die schadhaften Stellen austauschen könne.

    Meine Frage ist nun, wie schwerwiegende diese Mängel sind und um wie viel ich die Rechnung kürzen darf. Bzw. ob ich überhaupt zahlen muss, immerhin hat er Holz im Wert von 3.000 durch unebenen Boden falsch verlegt und ich bin weit von einem guten handwerklichen Ergebnis entfernt. Das Material habe ich gekauft und bezahlt.

    Was ist die geleistete Arbeit wert, und wer hat welchen Schaden zu tragen?
     
  2. #2 simon84, 01.04.2019
    simon84

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    Fotos ?
     
  3. #3 SBN, 01.04.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.04.2019
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    Ich bin nicht sicher, ob das Hochladen der Fotos geklappt hat. Ich bin derzeit nur mobil unterwegs, und die Darstellung ist sehr eingeschränkt.
     
  5. #5 simon84, 01.04.2019
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    Hat geklappt, sieht furchtbar aus.
     
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    Ja, es sieht furchtbar aus und ich bin auch furchtbar verzweifelt. Ich habe Sorge, dass er auf Nachbesserung besteht und dabei dann noch mehr Schaden anrichtet.
     
  8. #8 Jo Bauherr, 01.04.2019
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    Wann wurde der Bodenbelag verlegt - und wieviel später entstanden die Fotos?
    Ist das auf einer Holzbalkendecke? Oder auf Estrich?
    Sieht jetzt auf den Bildern wirklich nicht schön aus ...
    ... könnte aber im Rahmen der "TOLERANZEN" - mit etwas Reparaturgeschick - zwar nicht schön, aber (formell für den Bodenleger) hinnehmbar kaschiert werden ... ....


    Was war eigentlich der Bodenleger von Beruf? ....:cry
     
  9. #9 simon84, 01.04.2019
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    Nein das ist fernab jeder DIN Toleranz
     
  10. SBN

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    Der Boden wurde letzte Woche verlegt, die Fotos sind 1 bis 5 Tage später aufgenommen.
    Er wurde auf Estrich verlegt.
    Der Bodenleger ist Schreiner mit eigener Firma (1-Mann-Betrieb).
     
  11. S216

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    OK, das kann ich auch.

    Das muss der Fachkräftemangel sein, von dem alle reden.
     
    Jo Bauherr, Fabian Weber und Canyon99 gefällt das.
  12. #12 simon84, 01.04.2019
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    Trau ich dir nicht zu, dass du als Metaller so schlecht Holz verarbeiten kannst
     
  13. Alex88

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    da ist nichts mehr zu kaschieren und schon gar nicht hinnehmbar....
    das ist Pfusch in allerhöchster Form, die Türe ist anscheinend mit einer Stichsäge geschnitten worden,
    so krumm läuft kein Kreissägenblatt.
    Alles raus und einmal neu, auf des "Schreiners" Kosten
     
  14. SBN

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    Ist es denn möglich, einem Handwerker die Nachbesserung zu verweigern, wenn
    A. Die Schäden nicht mehr repariert werden können (z.B. sind die Türen irreparabel beschädigt)
    B. Ich sicher bin, dass er eher mehr Schäden anrichten wird als die Situation zu verbessern

    Kann ich jetzt ohne Nachbesserung vom Vertrag zurück treten und meine geleistete Anzahlung zurück fordern?
     
  15. #15 Fred Astair, 02.04.2019
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    Formell rechtlich geht das nicht. Jedenfalls nicht ohne juristische Hilfe.
    Allgemein anerkannte Rechtsauffassung ist, dass jeder AN zwei Nachbesserungsversuche hat.
     
  16. Alex88

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    google mal nach Nachbesserung BGB
    aber ohne Anwalt wirst du wenig Glück haben, denn dass der Schreiner sooo einsichtig ist,
    kann ich mir nicht vorstellen,
    außerdem würde ich auf eine Wiederholung gerne verzichten
     
  17. arch

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    Das Material hast du gekauft? Wie hoch ist seine Rechnung denn? Ist es den eine "richtige" Rechnung? Das Handwerksgeschickt ist derart gut, das man von Sachbeschädigung deines Materials sprechen könnte... hilft dir aber auch nicht weiter. Wenn er keine Ahnung hat wie er es ausbessern soll, wird er sicher auch nicht nacharbeiten wollen. Ist er denn mit seiner Arbeit selbst zufrieden? Kann ich mir kaum vorstellen. War für ihn doch eher so etwas wie ein Lehrprojekt. Vielleicht kommt er dir entgegen wenn du ihn fragst.
     
  18. #18 driver55, 02.04.2019
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    Zwischenfrage: Wer hat denn die Leisten mit Acryl versehen und dann drübergepinselt? Der Schreiner/Bodenleger doch sicherlich nicht. Weshalb macht man das erst fertig und reklamiert danach?
    Du schreibst was von Bodenausgleichsmasse. Der Boden ist - den Bildern nach - aber trotzem nicht eben. Die Wände sind ebenfalls schief. (Altbau bleibt Altbau). Wenn alles krumm und schief ist, fällt dies bei solchen Arbeiten erst wirklch ins Auge. Einen Teppichboden "interessiert" dies nicht.
    Vorarbeiten und Arbeiten sind mangelhaft ausgeführt
     
  19. SBN

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    Der Handwerker hat in meiner Abwesenheit selbst das Acryl angebracht und mit meiner Wandfarbe gestrichen. Er hat mir dies als kostenlosen Service angeboten und ich habe ihm die Wandfarbe da gelassen als ich zur Arbeit bin. So konnte er seine schlechte Arbeit erst mal vertuschen und ich habe es nicht sofort gesehen.
     
  20. SBN

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    Er hat auch den Boden "ausgeglichen", weil es seiner Meinung nach unbedingt erforderlich war. Dabei lagen vorher Fliesen, die perfekt eben waren und die ich selbst rückstandsfrei und ohne Estrichschäden entfernt habe.
     
Thema: Mängel bei Parkettverlegung
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