LBauO (Rheinland-Pfalz) - Ausbau DG & Gauben - Prüfstatiker notwendig?

Diskutiere LBauO (Rheinland-Pfalz) - Ausbau DG & Gauben - Prüfstatiker notwendig? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebes Forum, vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen: Wir bauen gerade bei einer DG-Wohnung eine Gaube auf und haben hierfür...

  1. #1 6824462, 06.04.2019
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    Liebes Forum,

    vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen:

    Wir bauen gerade bei einer DG-Wohnung eine Gaube auf und haben hierfür einen genehmigten Bauantrag vorliegen (vereinfachtes Verfahren §66). Allerdings hat die Bauaufsicht darauf hingewiesen, dass nun noch ein Prüfstatiker eingesetzt werden soll. Dem werden wir natürlich nachkommen.

    Es handelt sich bei der Immobilie um ein 3-Familienhaus in Rheinland-Pfalz (Gebäudeklasse 3).

    Meine Frage: Benötigt man für Statiken im o.g. Fall grundsätzlich einen Prüfstatiker oder gilt dies in unserem Fall deshalb, weil unser Statiker offenbar nicht vor Dezember 2009 in einer - wie man uns mitteilte - Liste nachweisberechtigter Ingenieure eingetragen ist?

    Würde mich über eine Antwort herzlich freuen.
     
  2. #2 simon84, 06.04.2019
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    Das hättest du eigentlich auch selbst in der Landesbauordnung RP nachschauen können:

    Paragraph 66, 6) 7) und 8):

    (6) Standsicherheitsnachweise für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind. In die Liste sind auf Antrag Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen einzutragen, die mindestens drei Jahre regelmäßig Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft haben. Die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 entsprechend.

    (7) Standsicherheitsnachweise für Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 müssen von Prüfsachverständigen für Standsicherheit im Sinne der Rechtsverordnung nach § 87 Abs. 5 aufgestellt oder geprüft sein. Dies gilt nicht, wenn die Standsicherheitsnachweise von Personen aufgestellt sind, die vor dem 28. Dezember 2009 in der Liste nach Absatz 6 Satz 1 eingetragen sind.

    Sozusagen weicht hier die LBO RP etwas von der MBO ab, vermutlich mit dem Hintergrund, dass Gebäudeklasse 3) ja die "größte" Gebäudeklasse darstellt, die laut MBO noch keine Prüfstatik erfordert, aber in RP eine Art Mittelweg zwischen Statik und Prüfstatik (Erfahrener Statiker) gewünscht ist.


    Schade, dass ihr das nicht vorher gewusst habt, sonst hättet ihr evtl. dementsprechend einen Statiker aussuchen können, der die Anforderungen erfüllt, denn nun kommen im schlimmsten Fall ca. die doppelten Kosten für Statik auf euch zu.


    Um die Frage konkret zu beantworten, siehe Text in der LBO. Ein Prüfstatiker, der die Statik schreibt oder ein dementsprechend nach der Regelung erfahrener Statiker ist erforderlich.

    Statik von "unerfahrenem" (im Sinne der gesetzlichen Regelung) Statiker plus Prüfstatik separat ist leider die teuerste Kombination.
     
  3. #3 6824462, 06.04.2019
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    Ich habe bereits in der LBauO nachgelesen, war aber nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe. Jetzt bin ich sicher.

    Du hast absolut recht. Allerdings sehe ich da auch den Architekten in der Pflicht, der den Statiker ja beauftragt hat. Oder denkst Du, hier liege ich völlig falsch?
     
  4. #4 simon84, 06.04.2019
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    Kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist, hat tatsächlich der Architekt einen Statiker beauftragt, oder hat er in eurem Auftrag für euch einen Statiker beauftragt ?
     
  5. #5 6824462, 06.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.04.2019
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    Wir haben ein Angebot vom Architekten, in dem auch die Kosten für die Statik aufgelistet sind.
     
  6. SIL

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    Seit 2015 benötigen Sie bei Ihrer Gebäude Klasse einen Prüfstatiker auch bei v. Verfahren, schwache Leistung Ihres Architekten sag ich mal, leider ist dies nicht bundeseinheitlich geregelt, daher werden Sie um die Beauftragung nicht umhinkommen, den 'Zusatz Prüfingenieur befreit' gibt es m. W. in RLP nicht.
     
  7. #7 Canyon99, 06.04.2019
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    Typisches Beispiel in welchem Umfeld wir uns im deutschen Baurecht mittlerweile bewegen. Für eine Gaube so einen Zirkus. Das ist doch ein Witz, wenn die Statik gerechnet wurde, dann brauch ich keinen Prüfstatiker mehr.... Das nur für ne einfache Dachgaube.

    Armes Deutschland, aber selbst schuld...
     
  8. #8 simon84, 07.04.2019
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    In .AT und .CH teilweise noch schlimmer :)
     
  9. #9 Canyon99, 07.04.2019
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    Tröstet uns / bzw den TE leider nur bedingt. ;) Jeder aber auch wirklich jeder Handwerker bei unserem Umbau jammert über die vielen sinnlosen und teilweise völlig überzogenen Vorschriften & Normen. Und oft genug, ist der arme Bauherr ja der Dumme, der den ganzen Mist auch noch bezahlen darf.

    Wozu braucht man im konkreten Fall noch eine Prüfstatik, wenn ein Statiker das gerechnet hat und ein Dachdecker mit Meisterbrief die Gaube nach den anerkannten Regeln der Technik baut. Das ist doch ein Witz.....
     
  10. #10 simon84, 07.04.2019
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    Ist halt so. Weil Gebäudeklasse 3. Mehr Menschenleben betroffen usw.

    In Bayern sind Gauben z.B. verfahrensfrei :biggthumpup:
     
  11. #11 petra345, 07.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2019
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    In Bayern braucht man für das ganze Haus keinen Statiker und damit auch keinen Prüfstatiker.
    Somit braucht man das auch für eine Gaube nicht.
    Ich sage immer, das ist das Bildungsgefälle, das von Bayern über Hessen bis ins Saargebiet immer niedriger wird.

    Auf jeden Fall ist ein Prüfstatiker für eine Gaube eine überzogene Forderung. Auch wenn das in der LBO so steht und das Bauamt das anfordern muß. Da hat eine Berufsgruppe sich sein Gesetz machen lassen, das ihnen gute Einnahmen beschert. Sicher mit dem Argument der Sicherheit etc.

    Und unsere Politiker habe so viel Sachverstand XMS (Xsunder Menschen Verstand), daß sie den Forderungen der Berufsgruppe nachgegeben haben. Das ist dann das wirkliche Bildungsgefälle.


    .
     
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  12. #12 6824462, 07.04.2019
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    Danke für die vielen Antworten.
    Schönen Sonntag!
     
  13. SIL

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    Zu geil wa, Naja vllt in GG nicht :mega_lol:
     
  14. #14 petra345, 08.04.2019
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    Allerdings nicht für den Wohnblock mit 30 Wohnungen. Nur für das EFH , ZFH und vergleichbares.
    Der Rest steht bestimmt in der BBO
     
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