Bauen ohne Baufenster???

Diskutiere Bauen ohne Baufenster??? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, wir haben ein wunderschönes Grundstück gefunden. Leider ist im Bebauugsplan kein Baufenster eingezeichnet. Der Makler meinte...

  1. doki24

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    Liebe Bauexperten,

    wir haben ein wunderschönes Grundstück gefunden. Leider ist im Bebauugsplan kein Baufenster eingezeichnet. Der Makler meinte wir sollen einfach ein Bauvoranfrage stellen. Der Bebauugsplan wird wohl aber nur geändert, wenn die Gemeinde ein berechtigtes Interesse hat. Hat jemand so was schon mal beantragt und wie sind die Erfolgsaussichten`? Kann man sich irgendwo beraten lassen außer beim Architekten?
    Ich wollte am Dienstag zum Bauamt und vorsprechen. Sie können mir folgende Antworten geben:

    1. Nein, nicht möglich
    2. Stellen Sie eine Bauvoranfrage
    3. evtl. möglich wenn...

    Gibt es rechtliche Ideen bei Antwort 1 und 2? Oder einfach Tipps oder Erfahrungswerte?
    Ganz lieben Gruß aus Hamburg
    Dominika
     

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  2. #2 Fabian Weber, 07.04.2019
    Fabian Weber

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    Sieht für mich eher wie ein Park mit Spielplatz aus. Warum sollte man das bebauen dürfen?
     
  3. #3 jodler2014, 07.04.2019
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    Was soll denn gebaut werden ?
    Von daher könnte die Antwort am Dienstag 1,2,3 lauten
     
  4. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Offenbar hatte die Gemeinde das schon, sonst hätte sie garkeinen Bebauungsplan aufgestellt.
    Ändern wollen solltest Du den nur, wenn er mit seinen Einschränkungen zu weit geht.
    Für Dein Grundstück einzeln kannst Du Bestimmungen, die Dich zu weit einschränken, auch über "Ausnahmen" umgehen (z.B. wenn Du wenige Quadratmeter mehr Terrasse planst als "passen" würden).

    Das ist doch schön, und bedeutet nur: abgesehen von den Mindest-Grenzabständen kannst Du Dein Haus in eine beliebige "Ecke" Deiner Wahl stellen.
    Baufenster-Einzeichnungen sind in der Regel unnötig. Manchmal werden für die einfachere Laien-Lesbarkeit die Mindest-Grenzabstände in die Grundstücke eingezeichet.

    Freu´ Dich über eine Vorgabe, die man Dir erspart, und Dir lieber Freiheit läßt.
     
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  5. #5 jodler2014, 07.04.2019
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    Vermute mal hinter dem grünen Tor soll gebaut werden ?
    Oder zwischen dem Bolzplatz und dem Tor ?
     
  6. doki24

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    Es soll hinter dem Tor gebaut werden. Ich vermute, dass das Grundstück geteilt wurde und auf dem neuen Grundstück kein Baufenster eingetragen wurde. Der Nachbar hat auf gleicher Höhe vom See ein Haus gebaut.

    Es soll ein kleines Ferienhaus gebaut werden. max. 70qm. Also nur ein Geschoss
     
  7. #7 Gast85808, 08.04.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Besteht die Möglichkeit, den B-Plan hier einzustellen, oder link?

    Wenn das Grundstück geteilt wurde, wer sagt denn, daß es überhaupt ein Baugrundstück ist? Im Norden sind Baugrenzen in B-Plänen absolut üblich.
    Thema Ferienhaus: lässt der B-Plan das überhaupt zu? Sind die momentan ganz heiß drauf. Evtl. muß ein Wohnhaus gebaut werden (also mit ENEV und dem ganzen Gedöns). Wie die Nutzung dann aussieht, ist dann noch ne völlig andere Nummer, wobei die hier aktuell wie wild mit Nutzungsuntersagung usw. arbeiten....
     
  8. doki24

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    Bebaungsplan stelle ich ein. ENEV wäre kein Problem , da es mittlerweile auch Ferienhäuser in dem Bereich gibt.

    Danke für die Antwort
     

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  9. doki24

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    Bebaungsplan stelle ich ein. ENEV wäre kein Problem , da es mittlerweile auch Ferienhäuser in dem Bereich gibt.

    Danke für die Antwort
     
  10. arch

    arch

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    Ich denke es geht um Flurstück 98/3. Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990, und die Blaue Linie ist definiert als Baugrenze nach §23 dieser BauNVO. Dort heißt es:

    § 23 BauNVO – Überbaubare Grundstücksfläche
    (1) Die überbaubaren Grundstücksflächen können durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden. § 16 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.

    (2) Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Im Bebauungsplan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden.

    (3) Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

    (4) Ist eine Bebauungstiefe festgesetzt, so gilt Absatz 3 entsprechend. Die Bebauungstiefe ist von der tatsächlichen Straßengrenze ab zu ermitteln, sofern im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist.

    (5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das Gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.


    Der Bebauungsplan ist erst 14 Jahre alt, und ich glaube kaum, dass von seiten der Gemeinde dort große interesse besteht, diesen zu ändern. Aber fragen kann mann mal. Erichtet werden dürfen eventuell Nebenanlagen. Vielleicht solltest du die Frage eher so formulieren: Was darf ich maximal darauf Bauen? Das ist vermutlich einfacher. Aber die Antwort wird dir vermutlich nicht gefallen.
     
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  11. Dimeto

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    Abgesehen von der fehlenden überbaubaren Fläche hast Du auch keine Erschließung. Nebenanlagen sind nach 1.3. im B-Plan auch nur sehr beschränkt (<20m²) zulässig, wobei man sogar noch streiten kann, ob es sich überhaupt um ein Einzelhausgrundstück handelt.
    Als Freizeitgrundstück mit Gartenhaus und Strandkorb ist es vielleicht zu gebrauchen.
     
  12. #12 Kriminelle, 08.04.2019
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    Ich glaube, hier liegt eh ein Missverständnis vor.
    Der Bebauungsplan wird wegen eines einzelnen Hauses eh nicht geändert.
    Was der Makler meint: Bauvoranfrage für das geplante Gebäude stellen. Dann wisst ihr, ob das Bauamt das Gebäude, so wie ihr euch das vorstellt, zulässt.
    Allerdings kenne ich es so, dass der Verkäufer so etwas schon erledigt, damit potentielle Käufer gleich mit dem „was geht“ konfrontiert werden und somit auch schnell kaufen.
     
  13. doki24

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    Vielen Dank für die Antworten.

    Bauamt sagt nein, dafür muss ich die Änderung des Bebauungsplanes beantragen. War heute da.

    Weitere Idee: Mobilheim aufstellen, das wäre doch eine Möglichkeit. Wie sieht es denn mit der Erschließung aus? Darf man ein Grundstück erschließen, einfach so?
     
  14. #14 Gast85808, 09.04.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Vergess die Idee, dort wohnen Dich aufhalten zu wollen, sei es Haus, Mobilheim, Wohnwagen, wwi...

    Wir sind in Deutschland, hier ist alles geregelt. Mobilheime, Wohnwagen, gehört alles auf den Campingplatz oder besonders ausgewiesene Flächen. Änderung des B-Planes halte ich für aussichtslos allein schon wegen der ganzen Umwelt/Naturschutz-Regeln die seit Rechtskraft des B-Planes neu hinzugekommen sind (Seenähe). Das ist ein Gartengrundstück, mehr nicht.
     
  15. #15 Fabian Weber, 09.04.2019
    Fabian Weber

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    Du darfst dort am Wochenende Dein Iglu-Zelt aufstellen, das wars....
     
  16. doki24

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    Sieht so aus :-(
     
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  17. #17 VITRUVIUS, 14.04.2019
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    Hallo,

    sind im BPlan nirgendwo Baufenster eingezeichnet, oder nur dort nicht, wo Ihr bauen wollt?

    Wenn es im gesamten BPlan keine Baufenster gibt, dann handelt es sich um einen einfachen BPlan. Festsetzungen, die darin nicht geregelt sind, werden dann nach §34 BauGB beurteilt. Hierfür ist auch die Darstellung im Flächennutzungsplan relevant - nicht für Euch, denn der FNP hat für den Bürger keine verbindliche Wirkung, für die Gemeinde aber schon. Sollte im FNP dort, wo Ihr bauen wollt, keine Wohnbaufläche dargestellt sein, so könnt Ihr keine Baugenehmigung bekommen.

    Mobilheim: Auch das ist als bauliche Anlage zu werten, wenn sie dauerhaft am Ort verbeiben soll. Bauliche Anlagen sind Objekte, die fest mit dem Erdreich verbunden sind. Diese Eigenschaft wird auch dann als gegeben angesehen, wenn die Anlage Räder hat (z.B. Wohnmobil), aber dauerhaft am Ort verbleibt.

    Beste Grüße!
     
  18. #18 simon84, 14.04.2019
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    Im Straßenverkehr wird von einer maximalen Parkdauer von 2 Wochen ausgegangen ob man das auf einen Wohnwagen/Mobileheim baurechtlich übertragen kann weiss ich leider nicht (z.B. alle 2 Wochen bewegen).
     
  19. #19 Gast85808, 14.04.2019
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    Du hast #8 gesehen?:shades
     
  20. #20 VITRUVIUS, 14.04.2019
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    Hallo,
    jetzt ja. :)
    Geht es um das Flurstück 98/3?

    Darauf sind gar keine baulichen Anlagen zulässig - genau genommen noch nicht einmal Nebenanlagen, da Nebenanlagen gem. §14 (1) BauNVO außerhalb der Baufenster durch Satzungstext derart eingeschränkt wurden, dass sie nur in Kombination mit einer Hauptanlage zulässig sind. Der Text lautet "je Einzelhausgrundstück". Wenn es auch für den Begriff "Einzelhausgrundstück" keine Legaldefinition gibt, so darf man doch annehmen, dass ein Grundstück, auf dem kein Einzelhaus zulässig ist, kein Einzelhausgrundstück ist.

    Beste Grüße!
     
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