Wohnungseingangstüre - Mindestnormen MFH bzw. WEG

Diskutiere Wohnungseingangstüre - Mindestnormen MFH bzw. WEG im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Eine WEG mit nur 5 Leuten hat dann einen Beirat der genau wie groß ist?

  1. #21 Fabian Weber, 15.04.2019
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    Eine WEG mit nur 5 Leuten hat dann einen Beirat der genau wie groß ist?
     
  2. #22 simon84, 15.04.2019
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    Es gibt 5 WE, du hast vor wenigen Jahren deine Tür erneuert, diese ist nun (etwas) schlechter als das von der WEG Beschlossene, ist das richtig ?

    Das heisst 1. Du hast Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss eigenständig verändert. Erstmal nicht gut.

    Warum ? (Wurde damals so gehandhabt). Wie wurde das genau gehandhabt ? Dass man selbständig WE Türen (gemeinsamer Flur !!!) tauscht ist eher unüblich, aber gibt es unter bestimmten Umständen (wie bei mir auch).
    Hattest du damals die WEG, Verwalter usw. zumindest informiert ?

    Rückbau ist von WEG abgelehnt, was heisst das ? Wurde das als Tagesordnungspunkt in einer offiziellen Versammlung zur Abstimmung gebracht ob deine Tür rückgebaut werden muss und es kam zum Abstimmungsergebnis: Nein, Tür kann bleiben ?

    Falls ja ist das schon mal gut.

    So und nun wird von einem Eigentümer ein Rückbau gerichtlich eingefordert ?
    Was heisst das genau ? Wer hat geklagt, gegen wen, in welcher Instanz und mit welcher Argumentation ?
    Gab es bereits ein Urteil ?
     
  3. #23 simon84, 15.04.2019
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    Vermutlich mind. 3 Personen wie jede andere WEG auch, 1 Vorstand, 1 Vertreter und 1 Vertretervertreter :)
     
  4. #24 simon84, 15.04.2019
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    Genau und vor allem auch die Gebäudeversicherung ! Es kann z.B. sein, dass eine (wesentlich) günstigere Police der Gebäudeversicherung einen gewissen Brandschutz der Türen erfordert.
     
  5. #25 Fabian Weber, 15.04.2019
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    Blöd, wenn man dann da nicht mitmachen darf...
     
  6. #26 grobmotoriker, 15.04.2019
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    Da kommt ja einiges an Klärungsbedarf zusammen.
    Der Beirat ist eine Person (neu in der WEG seit 3 Jahren und "allwissend")
    Das Gebäude ist massiv gebaut.
    Der frühere Verwalter (Vater des neuen ET+Beirat) duldete auch aus Eigennutz bauliche Veränderungen und Anlagen.
    Austausch der Türe wurde in der ET-Versammlung 2015 unter sonstiges mit Zustimmung aller ET behandelt, aber im Protokoll vergessen aufzuführen.
    Ihre Zustimmungen aus 2015 verweigert nun ...unter Beeinflussung... die Mehrheit zu bestätigen.
    Dies ...kein Beschluss vorliegend... nimmt nun der neue ET und Beirat als Zivil-Klage-Grund (Güteverhandlung Ende dieses Monats)
    In der ET-Versammlung 2018 wurde Rückbauklage der WEG gegen mich in offiziellem TOP abgelehnt.

    MINDEST-VORSCHRIFTEN / GESETZLICHE BESTIMMUNGEN BAUORDNUNGSVORGABEN o.dgl. ÜBER NORMEN FÜR WOHNUNGSEINGANGSTÜREN IN EINER WEG
    ist die eigentliche Frage. Dazu hab ich auch das Internet durchforstet und nichts konkretes finden können. :confused: Ungewöhnlich für DEUTSCHLAND :deal
     
  7. #27 Fred Astair, 15.04.2019
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    Ihr scheint ihn aber doch gewählt zu haben? Außerdem hat ein Verwaltungsbeirat keine "besonderen" Rechte und Kompetenzen. Er hat die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan zu prüfen, ggf. gegen den Verwalterwillen, die Eigentümerversammlung vorzubereiten und besteht aus drei Personen. Es sei denn, die Gemeinschaftsordnung hat etwas anderes festgelegt. Tut sie das bei Euch?
    Ansonsten ist auch der Verwaltungsbeirat einfaches Mitglied und kann nur die Gemeinschaft verklagen, nicht aber Dich als Mitglied.
    Dich selbst kann er nur zivilrechtlich beklagen, nicht in Deiner Eigenschaft als Eigentümer.
     
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  8. #28 simon84, 15.04.2019
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    Darf man doch, als Eigentümer hast du 1. ein Stimmrecht (mitmachen) und 2. kann jeder Eigentümer auch Vorschläge vorbringen.
    Das sollte man eben VOR oder WÄHREND der WEG Versammlung machen und nicht danach.
     
  9. #29 simon84, 15.04.2019
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    Falsche Suche - eher Wohnungseingangstüren in notwendigen Treppenhaus 1 oder 2 Fluchtweg? Im MFH ggf noch GKL abhängig bzw Nutzungseinheiten und Zuordnung.
     
  11. #31 grobmotoriker, 15.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 15.04.2019
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    Das Bundesland ist Bayern. Danke für den Wikipedia-Link. Hab leider nichts konkretes gefunden, bin aber auch der absolute Laie.
    Ja, der Beirat wurde gewählt als er neu in der WEG war und sich noch zurückhielt. Nach der Wahl und Beendigung seiner Umbauarbeiten war`s vorbei mit der Zurückhaltung und es wurde ein Fass nach dem anderen aufgemacht. Natürlich sollte man Vorschläge, Wünsche, konstruktive Kritik am besten vor, spätestens während der ET-Versammlung vorbringen. Aber damals haben sich alle ET auf korrekte Aussagen des "allwissenden" ET mit Beiratsposition verlassen. Das würde heute nicht mehr passieren. Traurig, wenn überprüft werden muss was der Beirat der Gemeinschaft rät.
    Nachtrag: Verstehe die Mitteilung von SIL leider nicht.
     
  12. #32 Fred Astair, 15.04.2019
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    Nochmal: Der Verwaltungsbeirat ist kein Ober-Eigentümer mit besonderen Rechten. Also lasst Euch nicht einlullen.
    Was steht denn überhaupt in der Gemeinschaftsordnung dazu? Darf der das als Einmann-Show durchziehen?
     
  13. #33 grobmotoriker, 16.04.2019
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    OK. Inzwischen ist klar wie unseriös der "Ober-Eigentümer-Beirat" vorgeht und er wird gestoppt.
    Von einer "Ein-Mann-Show" steht in der Gemeinschaftsordnung nichts, aber er wurde halt gewählt. Absetzung kann (und wird) lt. Verwalter nur durch Abwahl erfolgen.
     
  14. #34 simon84, 16.04.2019
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    Bei so einer unangenehmen Situation macht es ggf. Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

    In München gibt es auch das Gegenstück zu den Mietervereinen, nämlich den Haus- und Grundbesitzerverein....
    Vielleicht auch eine Option solange es noch außergerichtlich ist/bleibt.
    (z.B. für Folgethemen)
     
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  15. #35 grobmotoriker, 16.04.2019
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    Danke euch allen für eure Infos. Mal sehn was die Güteverhandlung bringt. Gern nehm ich weitere Infos entgegen.
     
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