Bauvoranfrage abgelehnt

Diskutiere Bauvoranfrage abgelehnt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Bauausschuss der Gemeinde hat die Bauvoranfrage fürs Bauen in 2. Reihe abgelehnt. Wann wird mir den die Ablehnung vom Bauamt im Durchschnitt...

  1. #1 mike0007, 20.03.2019
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    Der Bauausschuss der Gemeinde hat die Bauvoranfrage fürs Bauen in 2. Reihe abgelehnt.
    Wann wird mir den die Ablehnung vom Bauamt im Durchschnitt schriftlich zugestellt?
    Oder gibt es dafür Fristen?
     
  2. #2 Leser112, 20.03.2019
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    Vermutlich nach § 34 BO.
    Die Baugenehmigung für die hierdurch entstehenden Hammergrundstücke wird eher selten erteilt, sofern man über keinerlei "Freundschaft" in den Entscheidungsgremien verfügt.;)
    Zudem ist hierfür eine baurechtlich, zulässige Teilung (Zweckbegründung) des Ausgangsgrundstücks Voraussetzung.
    Hauptgrund für die Teilung von Grundstücken, ist meist, die mögliche Bebauung des hierdurch entstehenden Teilgrundstücks. Dieses, sowie das Ausgangsgrundstück, müssen jeweils den Anforderungen nach § 34 entsprechen z.B. (GFZ, GRZ).
    Die Auslegung nach § 34 ist dabei deutlich schwammig!;)
     
  3. #3 Gast85808, 20.03.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Also, erst mal Ordnung schaffen, bevor man in die Tasten haut. Vermutungen und verdeckte Anschuldigungen helfen dem TE nu nicht wirklich. Um diese Frage zu beantworten, muß man wissen:
    a) welches Bundesland? Erwähnter 34 BO ist Bauordnung für Wien. Oder gehts um Österreichisches Recht?? In Deutschland haben wir das Baugesetzbuch BauGB, da könnte es sogar auch noch um 35 BauGB handeln.
    b) wie ist der Verfahrensablauf? Antrag auf Vorbescheid bei der Genehmigungsbehörde (!) gestellt? Diese würde dann die Gemeinde zur Stellungnahme auffordern, oder nur einen "Antrag auf Prüfung" bei der Gemeinde gestellt? Im zweiten Fall kann/kann nicht/ muß/mußnicht die Genehmigungsbehörde sich daran halten. Im ersten Fall gibts einen Schrieb der Gemeinde, wurde beraten blabla und wurde abgelehnt. Das hat aber verwaltungsrechtlich noch keinerlei Bedeutung..

    Also bischen mehr input bitte
     
    Leser112, Fabian Weber und Dimeto gefällt das.
  4. #4 mike0007, 04.05.2019
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    Die Ablehnung kam von einem Bauamt in RLP Deutschland. Der Bauausschuss hat mit unentschieden abgestimmt. Dabei haben die Gegner Bedingungen vorgebracht. Diese werden aber vom Bauamt im Ablehnungsschreiben ignoriert.
     
  5. #5 Gast 85175, 04.05.2019
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    Gast 85175 Gast

    Ja gut, die haben es jetzt erstmal abgelehnt. Ich würde jetzt mal Kontakt aufnehmen und mal vorfühlen wie es aussähe wenn man es neu einreicht und die „Bedingungen“ dabei berücksichtigt. Das Bauamt ist halt kein „Planungsamt“ das eure Arbeit machen muss...
     
  6. #6 Fabian Weber, 04.05.2019
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    Gibt es denn schon Hammergrundstücke bei Euch im Baugebiet?

    Gibt es einen Bebauungsplan?
     
  7. #7 mike0007, 04.05.2019
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    Bebauungsplan gibt es keinen. Bauen in 2. Reihe gibt es in unserem Dorf., aber nicht in diesem Gebiet. Das Bauamt lässt grundsätzlich keine Bedingungen zu. Ich weiß nicht ob das in Ordnung ist.
     
  8. #8 Fabian Weber, 05.05.2019
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    Was meinst Du mit Bedingungen?
     
  9. #9 Fabian Weber, 05.05.2019
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    “Baugesetzbuch (BauGB)
    § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

    (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“

    Der Punkt mit der Gründstücksfläche, die überbaut werden soll ist hier meiner Meinung nach der Knackpunkt. Hier liegt die Abweichung.

    Was sagt @Dimeto denn dazu?
     
  10. #10 mike0007, 05.05.2019
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    Mit Bedingungen meine ich z.B.: Die Nachbarn müssen zustimmen.

    "Fügt sich in die Umgebung ein" Geschieht tatsächlich durch dieses Bauvorhaben. Liegt in Reihe mit den anderen Häusern. Begründung des Bauamts: Da durch Sie wertvolle Grünfläche zerstört wird.
     
  11. #11 Fabian Weber, 05.05.2019
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    Das ist aber keine zulässige Begründung, diese muss schon Bezug nehmen zu den oben genannten Kriterien aus Praragraph 34:

    In deinem Fall könnte damit die überbaubare Grundstücksfläche gemeint sein, aber Du solltest schon eine Begründung mit Bezug zu oben genannten Praragraphen einfordern oder ansonsten Widerspruch einlegen.
     
  12. #12 simon84, 06.05.2019
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    Stell doch mal den exakten Wortlaut der Ablehnung ein
     
  13. Dimeto

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    Was soll ich sagen?
    Verstehe ich nicht. Gibt's 'ne Reihe oder nicht?
    Verstehe ich nicht. Gemeinde oder Bauamt?
    Verstehe ich nicht. Das soll eine Bedingung von Teilen des Gemeinderates sein? Die Gemeinde hat nur planungsrechtlichen Einfluss. Nachbarzustimmung ist Bauordnungsrecht.
    Ziemlich wirr alles. Wie lautete überhaupt die Fragestellung der Bauvoranfrage? Wurde sie durch einen Bauvorlageberechtigten erstellt?
     
  14. #14 Fabian Weber, 06.05.2019
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    Danke das zum Beispiel :)
     
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