Keller sanieren

Diskutiere Keller sanieren im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, Ich bin Eigentümer eines Altbaus, nun möchte ich gern meinen Keller sanieren. Mein Keller besteht aus 4 Räumen a 4,50x3,10....

  1. #1 iSi1905, 19.05.2019
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    Hallo Experten,

    Ich bin Eigentümer eines Altbaus, nun möchte ich gern meinen Keller sanieren. Mein Keller besteht aus 4 Räumen a 4,50x3,10. Feuchtigkeit ist nicht vorhanden. Leider ist die Deckenhöhe momentan ca 1,70-1,80m. In meiner Nachbarschaft sind die meisten keller tiefer gebraben worden und haben Deckenhöhen von ca 2.00-2.20m. Drei der vier räume möchte ich gerne auch tiefer graben und gerne als Ankleidezimmer, Schlafzimmer und als Hobbyraum benutzen. Wenn man die Räume selber nutzt, also nicht die Absicht hat diese zu Vermieten oder das Haus später zu verkaufen etc., muss ich da eine Baugenehmigung beantragen? Gibt es Richtlinien die zwingend eingehalten müssen? Ich beabsichtige auch ein paar Angebote einzuholen, eventuell passt es mit dem Preis und ich muss es nicht selber machen. Welche Art Firmen sollte ich kontaktieren?
    Danke im Voraus
     
  2. #2 Fabian Weber, 20.05.2019
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    Ja und Du musst die Anforderungen für Aufenthaltsräume, die in Deiner Landesbauordung geregelt sind, einhalten.

    Stichworte:

    - Raumhöhe, meistens min. 2,40m
    - Fenstergröße
    - 2ter Rettungsweg

    Den Bauantrag macht Dir z.B. ein Architekt.
     
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  3. #3 iSi1905, 20.05.2019
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    Danke für die schnelle Antwort,
    Ich wohne in NRW, ich meine gelesen zu haben, 2,20m als Mindestdeckenhöhe. Kann ein Fenster auch als Rettungsweg dienen?
     
  4. #4 Fabian Weber, 20.05.2019
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    Ja Fenster kann auch Rettungsweg sein, muss nur entsprechend groß sein und von oben darf kein geschlossenes Gitter drauf sein.

    Die Größe vom Fenster sagt Dir Dein Planer.
     
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  5. #5 Fabian Weber, 20.05.2019
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    Bauordnung NRW Paragraph 46 (Raumhöhe)

    Bauordnung NRW Paragraph 37 Abs 5 (Fenstergröße)
     
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  6. #6 simon84, 20.05.2019
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    Im Keller im Altbau sind Fenster meist nicht als Rettungsfenster geeignet, da zu klein (typisch 100x60 oder kleiner) oder zu weit oben. (Stichwort Brüstungshöhe)

    Machen kann man alles, aber der Aufwand so ein Fenster zum Rettungsfenster umzubauen ist fast genauso wie einen 2. Eingang zu bauen.
     
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  7. #7 iSi1905, 20.05.2019
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    Das Fenster muss wohl eine Größe von 0,90x1,20 haben, dies könnte ich zum garten hin realisieren, müsste jediglich meinen Schacht im Garten vergrößern. Und die Wand nach unten erweitern.
    Naja generell ist das doch schon sehr viel Aufwand für ein weiteres Schlafzimmer. Alternativ wäre zwar ein Anbau eventuell noch möglich, obwohl nicht sehr viel platzt besteht. Es sind bis zur Nachbarsgrenze 6m, wobei an der grenze eine selbst erbaute Garage mit ca 2,50m breite vorhanden ist. Jedoch sind die Kosten dafür wahrscheinlich viel viel höher wie das Sanieren des Kellers.
     
  8. #8 Fabian Weber, 20.05.2019
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    Es soll ne Menge Leute geben, die nie das Bauamt gefragt haben:)
     
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  9. SIL

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    Ja, als 2ter Rettungsweg zulässig selbst mit LS, obwohl dies umstritten ist. Beachten Sie auch bitte es handelt sich um die 'lichten Öffnungen' nicht um die Elementemaße,Grundsätzlich ist eine Rettung über den Lichtschacht möglich. Baurechtlich ist dafür jedoch keine direkte Vorgabe vorhanden. Falls mit LS-Abweichung beantragen, die Breite des Lichtschachtes sollte nach ASR sein,Aufstiegshilfen werden unterschiedlich von den Bauämtern behandelt, Lichtschacht Abdeckung falls vorhanden, muss von innen immer öffenbar sein... . Da es rechtlich nicht exakt geregelt ist, hängt dort einiges vom 'Wohlwollen' Bauamt ggf Brandschutz Behörde ab.
     
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