Bauantrag - Stellplatzproblem ?

Diskutiere Bauantrag - Stellplatzproblem ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Sowieso fällt die Stellplatzverpflichtung nur für die Umwandlung des Restaurants in die Wohnung an. Die oberen Wohnungen genießen Bestandsschutz...

  1. SIL

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    Wo hast das denn her?
     
  2. SIL

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    Ja, komplett alles was 'dazugehört' egal ob sie theoretisch eine oder 2 WE so belassen Gibt es einen 'neuen B Plan' sie trugen ja vor 'Sanierungsgebiet'?
     
  3. #23 Handwerker123, 26.05.2019
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    @SIL: Plan B nicht wirklich. Das Haus liegt in einem "Sanierungsgebiet". Habe dazu auch einen Planausschnitt welche Straßen dazu gehören. Weiß aber nicht was das für mich ggf. bedeuten könnte. Angrenzend wird ja ein schönes Wohngebiet entstehen, weshalb ein Weiterverkauf nur im schlimmsten Fall eine Option wäre. Beim Kauf habe ich unter anderem auch an die Wertsteigerung gedacht. So wie ich es sehe habe ich wie beschrieben folgende Optionen:

    1. Bauantrag stellen und hoffen das er durchgeht ohne Parkplätze nachweisen zu müssen (die BauO gibt das wohl her ?). Wenn ich sicher wäre das ich dann im schlimmsten Fall die Ablösung von 3x 800€ wegen wesentlicher Nutzungsänderung zahlen muss. Dann würde ich gar nicht weiter überlegen. Verstehe nur nicht warum es angeblich nicht geht, wenn es die Stadt-Stellplatzsatzung hergibt. Aber die Dame müsste die doch kennen.
    2. Alles belassen. EG renovieren/sanieren und wieder als Gaststätte/Restaurant vermieten und im 1.OG einziehen (ggf. in einen Teil, den anderen Teil vermieten). Wenn ich alles belasse, könnten dennoch nachfragen vom Bauamt kommen ("Dach" und WC Anlage die dann stehen bleiben müsste)...ggf. weitere Forderungen bezüglich der weiteren Nutzung... also läuft das auch wieder auf einen Bauantrag aus... dann lieber die erste Variante beantragen und hoffen.
    3. Alles belassen. EG "leerstehend", 1.OG Wohnungen, WC Anlage weg, Dach falls nötig genehmigen lassen.
    4. Verkaufen
     
  4. #24 Fabian Weber, 26.05.2019
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    Wozu einen Bauantrag, wenn keine Nutzungsänderung erfolgt?
     
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    Abweichung oder Befreiung, generell gibt es nicht 'den Verzicht' bzw Anspruch auf Erlass.
    Das wäre sehr günstig, müsste ihr Architekt aber eher wissen.
    Die 'Dame' wird im Vorfeld keinerlei konkrete Aussagen dazu machen, es gibt keine ' Vorabbefreiung'. Und ich weiss nicht ob diese Person ihren Bauantrag dann auch bearbeitet.
    Wie @Dimeto bemerkte Bauvoranfrage oder Bauantrag, sonst kommen sie da nicht weiter.
    Das ist ein 'kann' und nicht im Sinne, ich erwirke Anspruch darauf.
     
  6. SIL

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    Es ging um deine Aussage 'Bestandsschutz' vergiss das mal bei Bauantrag, selbst bei Umnutzung:winken
     
  7. #27 Fabian Weber, 26.05.2019
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    Ich sag doch, dass für die Wohnungen gar keine Nutzungsänderung erfolgt ergo kein Bauantrag nötig.

    Nur für den Umbau vom Restaurant zu Wohnung.
     
  8. #28 Jo Bauherr, 26.05.2019
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    Das ist easy, es geht nur um Geld: § 154 BauGB Ausgleichsbetrag des Eigentümers - dejure.org
     
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  9. #29 SIL, 26.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.05.2019
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    Du spielst vermutlich auf BW oder Niedersachsen an, dort gibt es dieses Kenntnis verfahren, vllt bei dir auch, da aber WE auch mit geändert werden und eine Umnutzung aus Gewerbe in WE erfolgen soll, tendiere ich nicht zu Antrags und Genehmigungsfrei - ich weiß auch gar nicht ob in NRW dieses Verfahren verankert ist, somit muss über das komplette Gebäude alles 'eingereicht und nachgewiesen' werden - kein Bestandsschutz.
    @JoBauherr das weiß ich nicht, wenn es sich um 'urbanes Saniergebiet' geht, oftmals gibt es da gar keinen B Plan bzw wurde der 'alte' annulliert und was Stellplatzablösen kosten ist ja auch extrem diffizil bei 3x 800 das wäre doch geschenkt.
     
  10. Dimeto

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    Du kannst deinen Fall hier nicht vollumfänglich schildern und deshalb wirst Du hier auch keine konkreten Antworten bekommen können. Wenn Du es schon nicht verstehst, obwohl Du alle Pläne zu kennen scheinst, dann kann das Forum es schon gar nicht. Bei einer komplizierten Bauakte kommt es auf jedes Schreiben an, eventuell sogar auf jedes Wort. Hier ist der planende Architekt gefragt, der sich mit allen Einzelheiten vertraut machen muss und entsprechend in seinem Bauantrag darauf eingehen muss.
    Man kann in einem Vorgespräch Grundsätzliches klären, z.B. die Notwendigkeit von Stellplätzen. Aber die Umsetzungsmöglichkeiten ergeben sich erst bei der Planung. Und wenn sich dabei herausstellt, dass beim besten Willen Vorschriften nicht eingehalten werden können, dann muss das der Behörde auch ausgiebig erklärt werden, damit sie überhaupt eine Chance hat, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Sollte dein Planer die Fakten richtig beurteilt haben und die notwendigen Lösungen schlüssig beschreiben, wird sich die Behörde im Normalfall nicht sperren. Das kann man in Vorgesprächen aber nicht erwarten, ebensowenig wie Lösungsvorschläge der Behörde. Diese prüft die Vereinbarkeit mit öffentlichem Recht. Wird es verletzt und der Antragsteller geht darüber hinweg oder meint lapidar, war immer schon so ohne Stellplätze, dann muss abgelehnt werden.
     
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  11. #31 Handwerker123, 06.11.2019
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    Also falls es jemanden der ehemals beteiligten interessiert:

    Ich habe damals den Architekten gewechselt, da er mehr Schaden angerichtet hatte als mir geholfen hat.
    Zudem hatte er überteuertes Angebot gemacht (war voher auf Stundenbasis).
    Anschließend habe ich einen anderen gefunden, der zwar nicht das günstigste Angebot abgegeben hat aber wo ich am meisten Vertrauen hatte.
    Ich hatte kaum Hoffnung aber mit ihm hat es dann super geklappt, er hat sehr gut dem Bauamt gegenüber argumentiert und das allerbeste ist, ich habe den Bauantrag durch, ohne besondere Auflagen und muss keine Stellplätze nachweisen. Das gab ja auch die Bauordnung her.
    Einzig Schall-/Brandschutz und Standsicherheit muss ich nachweisen.
     
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  12. #32 Stadtbaumeister, 13.11.2019
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