Maßnahmen im Energieausweis

Diskutiere Maßnahmen im Energieausweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo! Wir sind auf Hausuche und haben jetzt eins in die nähere Auswahl genommen. Meine Frage bezieht sich auf den Energieausweis bzw. die darin...

  1. #1 Windbeutel, 01.01.2019
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    Hallo!

    Wir sind auf Hausuche und haben jetzt eins in die nähere Auswahl genommen. Meine Frage bezieht sich auf den Energieausweis bzw. die darin empfohlenen Maßnahmen.

    Zunächst, verstehe ich es richtig, dass ich folgenden Maßnahmen durchführen muss, wenn ich das Haus (aus den 30er Jahren) jetzt kaufe und die geforderten Werte nicht stimmen bzw. die Heizung zu alt ist
    • Dachdämmung bzw. obere Geschossdecke
    • Heizung
    • Isolierung der Heizungsrohre?
    Kann ich hierbei davon ausgehen, dass wenn im Energieausweis eine dieser Maßnahmen nicht empfohlen wird, diese auch nicht nötig ist?

    Und die Pflicht nachzubessern besteht doch generell bei Kauf einer Bestandsimmobilie und nicht nur, wenn ohnehin eine Sanierung z.B. des Daches geplant ist, oder?

    Über Antworten, die mir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, freue ich mich sehr!
     
  2. #2 simon84, 01.01.2019
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    Nein.

    Bei dem Sonderfall Dämmung Dach bzw. oberste Geschossdecke gibt es tatsächlich eine allgemeine Nachrüstpflicht, falls kein Mindestwärmeschutz nachgewiesen werden kann.
    Allgemein ist die Dämmung der obersten Geschossdecke aber eine der wenigen Maßnahmen, die sich auch finanziell mittelfristig rentieren.

    Dafür wird aber auch etwas Zeit eingeräumt (2 Jahre nach Kauf).

    Austausch vom Wärmeerzeuger, nur falls es sich wirklich um einen sehr alten Kessel handelt wirklich vorgeschrieben.
    Trotzdem sehr oft sinnvoll !

    Mein Tipp wäre: EnEV in der aktuellsten Fassung im Internet raussuchen und genau durchlesen. Sind nicht viele Seiten.
     
  3. #3 Windbeutel, 01.01.2019
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    Ui, warum ist das so? Da stehen dann drölf "Kleinigkeiten" drin, warum dann nicht das gesetzlich Geforderte? Was hat der Energieberater denn davon? Oder wie käme das zu Stande?
     
  4. #4 simon84, 01.01.2019
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    Lies doch einfach EnEV Paragraph 20.
    Steht da etwas von gesetzlich geforderten bzw. nachrüstpflichtigen Maßnahmen? Nein.

    Da kann auch drinstehen, Heizung erneuern, wenn es laut gesetzlichen Bedingugen nicht notwendig ist aber sinnvoll.
    Ebenso kann da auch drinstehen, Fenster erneuern. Und ?

    Das ganze ist eine Empfehlung.

    OGD und Heizung (je nach dem) sind eine gesetzliche Anforderung laut EnEV !
    Bitte EnEV studieren.

    Ich kann dir beim Autokauf auf einer Checkliste auch Schneeketten empfehlen ohne dich auf Winterreifen hinzuweisen. Das hast du schon selber zu wissen, dass Winterreifen Pflicht sind ;)

    Einfach den Verkäufer des Objekts befragen, dieser ist nämlich für den Energieausweis bzw. dessen Inhalt dein erster Ansprechpartner, nicht der Ersteller.

    Evtl. klären sich die Fragen zu Heizung und Dach ja ganz schnell.
     
  5. #5 Leser112, 02.01.2019
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    Nein, abgesehen von der Dämmung der OGD und einem evtl. fälligen Kesseltausch. Ein simpler "Kesseltausch" führt allerdings meist zum Groschengrab.

    Aus alt mach neu – Umstellung Erfahrung

    Allerdings, wenn das Gebäude zukunftsfähig werden soll, sind im Eigeninteresse schon einige grundlegende und wesentlich Maßnahmen erforderlich. In welchem Umfang hängt stets vom energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Anlage ab.
    Nur Energieberater haben bzgl. Fachkompetenz, insbesondere bei der Anlagentechnik, meist erhebliche Defizite.
     
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  6. #6 simon84, 02.01.2019
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    Mach dir ein eigenes Bild vom Haus .
    Energieausweis ist nur ein ganz kleiner Bestandteil der gesamt Situation
     
  7. #7 DanielEnergy, 10.06.2019
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    Die empfohlenen Maßnahmen im Energieausweis sind freiwillig gemachte Empfehlungen des Erstellers ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
     
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  8. #8 Leser112, 23.06.2019
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    Die meisten "Energieberater" sind leider lediglich Formularausfüller auf dem bunten Papier, was ich seit Jahren kritisiere.
    Die "empfohlen Maßnahmen" entstammen meist der jeweiligen Softwarelösung der Ausweiserstellung.
    Rechtlich und wirtschaftlich für den AG nutzbar sind diese daher nicht. => Zwar mit x Seiten Papier erzeugt, für den Nachfrager/AG jedoch rechtlich, wirtschaftlich meist völlig wertlos.
    Es sei denn, der Empfehler übernimmt gegenüber dem AG eine wirtschaftliche Haftung für sein Konstrukt.
    Solche Ausnahmen scheint es zu geben.;)
     
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